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Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

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guyoncignito
Champion (offline)

Dabei seit 02.2009
11293 Beiträge

Geschrieben am: 23.08.2012 um 20:47 Uhr

Zitat von ZuGuttenberg:

Zitat von guyoncignito:

Gerade in der Tagesschau:
Der "deutsche Ethikrat" kommt zur einstimmigen Entscheidung-die Beschneidung soll nicht verboten werden.


Gerade mal nachgesehen:

In dem Ethikrat sitzen nur zwei Philosophen, dagegen drei Theologen. Alleine das ist schon ein schlechter Witz.

Jap, hätte man sich denken können. Ich verstehe nicht, wie auf diese Weise eine objektive Entscheidung erstrebt werden kann?
Aber wie gesagt, das ist unverbindlich.
Aber wie sieht es mit dem Einfluss des Ethikrates auf politische Entscheidungen aus?

luftprinzip - 81
Champion (offline)

Dabei seit 03.2010
8822 Beiträge

Geschrieben am: 23.08.2012 um 20:48 Uhr

Zitat von guyoncignito:


Aber wie sieht es mit dem Einfluss des Ethikrates auf politische Entscheidungen aus?

Wuerd mich auch interessieren.

I still don't believe in Germanys right to exist.

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 23.08.2012 um 21:47 Uhr

Zitat von guyoncignito:

Jap, hätte man sich denken können. Ich verstehe nicht, wie auf diese Weise eine objektive Entscheidung erstrebt werden kann?


Was wäre denn in diesem Fall objektiv? Wenn keine Theologen dabei wären?
Nachdem es sich ja um die religiöse Beschneidung handelt, halte ich es für absolut richtig, dass auch Theologen sich mit dem Thema beschäftigen und sich dazu äußern. Zudem wurde der Ethikrat ja nicht extra für dieses Thema neu zusammengesetzt.

Zitat von guyoncignito:

Aber wie sieht es mit dem Einfluss des Ethikrates auf politische Entscheidungen aus?


Na ja, direkten Einfluss kann er nicht haben, das wiederspräche dem Demokratieprinzip, immerhin haben wir den Ethikrat im Gegensatz zum Bundestag nicht gewählt. Laut der Homepage des Ethikrates wird die Stellungnahme dem Bundestag oder Bundesrat zugeleitet.

Zitat von guyoncignito:

Mich würde mal das Protokoll, falls vorhanden, dieser Konferenz interessieren.


Hier findest du die einzelnen Beiträge:
Dokumente Ethikrat


Ich finde den Beitrag von Prof. Merkel sehr gut dargestellt: Auch strafrechtlicher Sicht gibt es nicht viel daran zu deuten, die Beschneidung stellt eine Körperverletzung dar, die durch das Elternrecht so nicht gerechtfertigt werden kann. Die Problematik liegt aber letztlich in der rechtspolitischen Position: Das Muslime die Beschneidung haben, wäre für ein staatliches Verbot nicht besonders hinderlich. Zudem findet eine Beschneidung hier ja auch häufig erst später und nicht gleich nach der Geburt statt. Das Problem liegt tatsächlich daran, dass die Beschneidung ein wesentliches Element des Judentums ist. Man hat es an den Protesten kurz nach dem Urteil ja gesehen, welche Wirkung das entfacht.

Nachdem der Gesetzgeber angekündigt hat, dass er die religiöse Beschneidung explizit erlauben möchte, lässt sich in meinen Augen nur darauf hoffen, dass die Beschneidung von ausgebildetem Fachpersonal und vor allem unter einer Form von Betäubung oder Narkose stattfindet.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

guyoncignito
Champion (offline)

Dabei seit 02.2009
11293 Beiträge

Geschrieben am: 23.08.2012 um 21:58 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von guyoncignito:

Jap, hätte man sich denken können. Ich verstehe nicht, wie auf diese Weise eine objektive Entscheidung erstrebt werden kann?


Was wäre denn in diesem Fall objektiv? Wenn keine Theologen dabei wären?
Nachdem es sich ja um die religiöse Beschneidung handelt, halte ich es für absolut richtig, dass auch Theologen sich mit dem Thema beschäftigen und sich dazu äußern.

Nein, Theologen können nicht objektiv entscheiden, darum geht es ja auch, um den Laizismus.
Das ist wie wenn man Nazis zur Entscheidung befragen würde, ob die Erde hohl ist.
ZuGuttenberg
Champion (offline)

Dabei seit 05.2011
2020 Beiträge

Geschrieben am: 23.08.2012 um 22:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.08.2012 um 22:08 Uhr

Zitat von guyoncignito:

Zitat von Cymru:

Zitat von guyoncignito:

Jap, hätte man sich denken können. Ich verstehe nicht, wie auf diese Weise eine objektive Entscheidung erstrebt werden kann?


Was wäre denn in diesem Fall objektiv? Wenn keine Theologen dabei wären?
Nachdem es sich ja um die religiöse Beschneidung handelt, halte ich es für absolut richtig, dass auch Theologen sich mit dem Thema beschäftigen und sich dazu äußern.

Nein, Theologen können nicht objektiv entscheiden, darum geht es ja auch, um den Laizismus.
Das ist wie wenn man Nazis zur Entscheidung befragen würde, ob die Erde hohl ist.


:daumenhoch:

Nietzsche dazu: "Ein Priester muss lügen".

"Jeder Beginn einer Idee entspringt einer unmerklichen Verletzung des Geistes."

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 23.08.2012 um 22:25 Uhr

Zitat von guyoncignito:

Nein, Theologen können nicht objektiv entscheiden, darum geht es ja auch, um den Laizismus.
Das ist wie wenn man Nazis zur Entscheidung befragen würde, ob die Erde hohl ist.


Deutschlands Verfassung ist aber nicht laizistisch. Wir haben hier keine strenge Trennung von Kirche und Staat.

Nachdem es ein religiöses Thema ist und auch theologische Gedankengänge nachvollzogen werden müssen, sind Theologen hier wohl Fachmänner auf dem Gebiet.
Ich denke, man darf sich Theologen nicht unbedingt immer gleich als propagandistische Fanatisten vorstellen. Auf wissenschaftlicher Eben geht es auch da sehr viel sachlicher zu als man es sonst gerne hört, wenn sich die Kirche in die Medien drängt.


„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 29.11.2012 um 15:50 Uhr

Jetzt gibt es endlich handfeste Sachen zu diskutieren. Und zwar zwei Gesetzesentwürfe zur gesetzlichen Regelung der Beschneidung:

Entwurf des Bundesjustizministeriums
Inhalt:

„§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht ein- sichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchge- führt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschnei- dung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kin- deswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.“


Entwurf von Oppositionspolitikern
Inhalt:

„§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes
Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung
des männlichen Kindes einzuwilligen, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat,
einsichts- und urteilsfähig ist, der Beschneidung zugestimmt hat und diese nach den Regeln
der ärztlichen Kunst von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für
Kinderchirurgie oder Urologie durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung
auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.“


„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

1fach_netter - 33
Champion (offline)

Dabei seit 07.2008
7313 Beiträge
Geschrieben am: 01.12.2012 um 09:29 Uhr

Um sowohl Religionsfreiheit, als auch die Sache mit der körperlichen Unversehrtheit in Einklang zu bringen, finde ich den Vorschlag der Opposition mit dem 14. Lebensjahr am sinnvollsten.

Religionsfreiheit ist im aktuellen Beschluss garnicht vorhanden. Für den Ausübenden, der unbedingt seine steinzeitlichen Traditionen durchsetzen will vielleicht schon. Der Geschädigte hat aber keine Wahl, und darf nicht entscheiden, ob er/sie es wirklich zulassen will oder nicht.
In diesem Fall wird Religionsfreiheit über die körperliche Unversehrtheit gestellt, was in meinen Augen falsch ist.

Zensiert und Gekreuzigt für das Einsetzen der Menschenrechte.

TheBlackHole - 52
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2012
87 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2012 um 10:13 Uhr

An gesunden Kindern hat niemand rumzuschnippeln !!!
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2012 um 16:04 Uhr

Zitat von 1fach_netter:

Um sowohl Religionsfreiheit, als auch die Sache mit der körperlichen Unversehrtheit in Einklang zu bringen, finde ich den Vorschlag der Opposition mit dem 14. Lebensjahr am sinnvollsten.

Religionsfreiheit ist im aktuellen Beschluss garnicht vorhanden. Für den Ausübenden, der unbedingt seine steinzeitlichen Traditionen durchsetzen will vielleicht schon. Der Geschädigte hat aber keine Wahl, und darf nicht entscheiden, ob er/sie es wirklich zulassen will oder nicht.
In diesem Fall wird Religionsfreiheit über die körperliche Unversehrtheit gestellt, was in meinen Augen falsch ist.


Finde auch den Oppositionsvorschlag sinnvoller. Klar, Religionsfreiheit hat ein Kleinkind nicht. Es wird für gewöhnlich von den Eltern zum Glauben oder auch Nichtglauben (auch Atheismus ist ja von diesem Grundrecht gedeckt) erzogen. Trotzdem sehe ich es auch so, dass die körperliche Unversehrtheit des Kindes die absolute Grenze ist. Die Teilnahme an allen anderen religiösen Ritualen und Zeremonien ist ja (zumindest von außen betrachtet) trotzdem möglich.

Wir dürfen aber annehmen, dass der zweite Vorschlag keine große Chance auf Durchsetzung hat. Juden und Muslime haben ihn auch schon heftigst kritisiert.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2012 um 23:54 Uhr

"Der Bundestag hat mit großer Mehrheit das Gesetz zur rituellen Beschneidung von Jungen jüdischen und muslimischen Glaubens beschlossen. 434 der Abgeordneten stimmten in namentlicher Abstimmung für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf. 100 stimmten dagegen, 46 enthielten sich."
[tagesschau]

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Project-Hyde - 58
Experte (offline)

Dabei seit 10.2012
1136 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2012 um 23:57 Uhr

Zitat von Cymru:

"Der Bundestag hat mit großer Mehrheit das Gesetz zur rituellen Beschneidung von Jungen jüdischen und muslimischen Glaubens beschlossen. 434 der Abgeordneten stimmten in namentlicher Abstimmung für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf. 100 stimmten dagegen, 46 enthielten sich."
[tagesschau]


So ein Dreck, das sind doch lauter Schweinepriester :(

goodbye mr smith

permutation
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2012
190 Beiträge
Geschrieben am: 13.12.2012 um 00:03 Uhr

Zitat von Cymru:


Finde auch den Oppositionsvorschlag sinnvoller. Klar, Religionsfreiheit hat ein Kleinkind nicht. Es wird für gewöhnlich von den Eltern zum Glauben oder auch Nichtglauben (auch Atheismus ist ja von diesem Grundrecht gedeckt) erzogen. Trotzdem sehe ich es auch so, dass die körperliche Unversehrtheit des Kindes die absolute Grenze ist. Die Teilnahme an allen anderen religiösen Ritualen und Zeremonien ist ja (zumindest von außen betrachtet) trotzdem möglich.

Wir dürfen aber annehmen, dass der zweite Vorschlag keine große Chance auf Durchsetzung hat. Juden und Muslime haben ihn auch schon heftigst kritisiert.

Als ob Beschneidung schlimmer wäre als gewisse religiöse Erziehungs- und Indoktrinationsmethoden. Das richtet m.E. viel größeren Schaden an. Die ganze Debatte geht am Kernproblem völlig vorbei.
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 13.12.2012 um 13:40 Uhr

Zitat von permutation:

Als ob Beschneidung schlimmer wäre als gewisse religiöse Erziehungs- und Indoktrinationsmethoden. Das richtet m.E. viel größeren Schaden an. Die ganze Debatte geht am Kernproblem völlig vorbei.


Es gibt auch Länder ohne Religionsfreiheit. Also vielleicht Koffer packen ;-)

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

permutation
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2012
190 Beiträge
Geschrieben am: 13.12.2012 um 13:54 Uhr

Zitat von Cymru:

Es gibt auch Länder ohne Religionsfreiheit. Also vielleicht Koffer packen ;-)

Ahja. Gläubige Juden und Muslime haben mit der Beschneidung komischerweise keine Probleme, wahrscheinlich deshalb, weil sie wirklich keine damit haben.

Wenn in Kindergehirne stattdessen Merkwürdigkeiten eingepflanzt werden, die ein unbeteiliger Außenstehender als astreine Psychose diagnostizieren würde, oft gegen deren Willen, und das vor Erreichen der Religionsmündigkeit, dann ist das offenbar OK. "Bringet die Kindlein zu mir"! Jaja. Schnippelt man ihnen dagegen ein Stückchen Haut vom Schniedelwutz ab, so empört sich auf einmal das christliche Abendland über diese himmelschreiende Barbarei.
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