Geschrieben am: 12.07.2013 um 21:05 Uhr
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Zitat von Cymru: Bin auf einen sehr interessanten Artikel in der FTD gestoßen, der eine (hoffentlich trollfreie) Diskussionsbasis hergibt:
"Ein Urteil des Landgerichts Köln betrifft einen weitverbreiteten, aus religiösen Gründen durchgeführten medizinischen Eingriff: Danach ist die Beschneidung von Jungen künftig als Körperverletzung zu werten."
Artikel vom 25.06.2012
Erstmals wurde nun also die Beschneidung unter Strafe gestellt, wobei eine Abwägung mit dem Elternrecht und der Religionsfreiheit vorgenommen wurde. Eine sehr spannende Sache, wie ich finde, und bei der es sich wohl lohnt, sie weiter im Auge zu behalten. Es ist anzunehmen, dass sich früher oder später das BVerfG damit beschäftigen wird.
Find ich gut.
Wenn das Kind das selber unbedingt will, wird es sich das machen lassen wenn es alt genug ist.
Bitte flüchten sie weiter! Es gibt hier nichts zu Wohnen.
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