Cymru - 35
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Geschrieben am: 15.07.2012 um 10:07 Uhr
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Zitat von summerfag: Hier bei dem Gerichtsverfahren, (link 1. Post), stand das Recht auf körperliche Unversehrtheit doch auch für die Richter über dem Art. der Religions- und Erziehungsfreiheit.
[...]
Ich bin trotzdem der Meinung dass Richter Art.2 > Art.3 sehen und somit die Artikel sicher nicht gleichwertig sind.
Die Grundrechtsartikel sind an sich tatsächlich gleichwertig. Abgesehen von Art. 1, der Menschenwürde, die wohl nochmal einen Sonderstatus einnimmt.
Es ist so, dass bei einer Kollision der Grundrechte (hier: körperliche Unversehrtheit >< Religionsfreiheit) üblicherweise ein Kompromiss gefunden werden muss. In unserem Fall ist das nur recht schwierig: Die Beschneidung ist endgültig, es gibt keinen Weg, wie beide Punkte in Einklang zu bringen sind.
Wir dürfen allerdings nicht vergessen, dass sich hier ein Landgericht mit den Grundrechten beschäftigt hat. Die Diskussion wäre natürlich richtig spannend in verfassungsrechtlicher Hinsicht, wenn sich das BVerfG damit beschäftigen würde. Das ist momentan aber nicht der Fall.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 15.07.2012 um 10:37 Uhr
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Zitat von Cymru:
Es ist so, dass bei einer Kollision der Grundrechte (hier: körperliche Unversehrtheit >< Religionsfreiheit) üblicherweise ein Kompromiss gefunden werden muss.
Ich sehe immer noch keinen Hinweis auf Religionsfreiheit.
Religionsfreiheit - und selbst das Recht auf Ausüben meiner Religion - bedeutet, daß ich mich für eine Religion frei entscheiden kann und diese auch praktizieren darf.
Es bedeutet nicht, daß ich anderen Menschen meine Religionen aufzwingen, diese verstümmeln oder gar töten darf.
Gruß
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 15.07.2012 um 10:47 Uhr
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Zitat von Laser87: Ich sehe immer noch keinen Hinweis auf Religionsfreiheit.
Es geht darum, dass hier auch das Elternrecht mitspielt: Eltern dürfen ein Kind in ihrem Glauben erziehen (bzw. natürlich auch völlig ohne Religion):
"Über die religiöse Erziehung eines Kindes bestimmt die freie Einigung der Eltern, soweit ihnen das Recht und die Pflicht zusteht, für die Person des Kindes zu sorgen"
[Quelle].
Je nach Entwicklungsstand soll das Kind mitentscheiden dürfen, aber unter 10 Jahren entscheiden im Normalfall die Eltern allein. Ein Kind hätte in den allermeisten Fällen auch gar nicht die nötige geistige Reife, sich seiner Religionsfreiheit bewusst zu sein bzw. zu sehen, was das genau bedeutet. Ein Kind unter 14 wiederum hat eigentlich keine echte Religionsfreiheit, sie wird durch die Eltern und deren Glauben/"Nichtglauben" ausgeübt.
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sonne-strahl - 70
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Geschrieben am: 15.07.2012 um 12:04 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von #CaNe: schauts euch genau an, hier wird ein junge beschnitte. wer dann noch dafür ist sein kind beschneiden zu lassen soll sich schämen, denn der- oder diejenige ist ein monster!
Wow, das ist ein heftiges Video. Konnte es mir nicht komplett anschauen...
Das Urteil hat inzwischen ja sehr weite Kreise gezogen. Offenbar plant die Bundesregierung, gesetzlich dafür zu sorgen, dass eine Beschneidung straffrei bleibt...
Mir ging es genau so, ich kann ja alles irgendwie ertragen, aber auch ich konnte es mir nicht komplett anschauen... Mal ehrlich wie blöd sind mache Menschen die das in unserem Kulturkreis nicht in Frage stellen, und auch noch vereidigen.
Ich hoffe nur aus ganzem Herzen dass unsere Justiz wenigstens hier standhaft bleibt und sich nicht wieder von unserer Regierung irgendwie nötigen lässt.
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1fach_netter - 33
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Geschrieben am: 15.07.2012 um 12:46 Uhr
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Zitat von sonne-strahl:
Mir ging es genau so, ich kann ja alles irgendwie ertragen, aber auch ich konnte es mir nicht komplett anschauen... Mal ehrlich wie blöd sind mache Menschen die das in unserem Kulturkreis nicht in Frage stellen, und auch noch vereidigen.
Ich hoffe nur aus ganzem Herzen dass unsere Justiz wenigstens hier standhaft bleibt und sich nicht wieder von unserer Regierung irgendwie nötigen lässt.
Deine Anti-Beschneidungs-Haltung ist doch nur, weil du ein Rechter bist. Sonst nichts. Also gtfo.
Zensiert und Gekreuzigt für das Einsetzen der Menschenrechte.
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 15.07.2012 um 12:51 Uhr
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Zitat von Cymru:
Es geht darum, dass hier auch das Elternrecht mitspielt: Eltern dürfen ein Kind in ihrem Glauben erziehen (bzw. natürlich auch völlig ohne Religion):
"Über die religiöse Erziehung eines Kindes bestimmt die freie Einigung der Eltern, soweit ihnen das Recht und die Pflicht zusteht, für die Person des Kindes zu sorgen"
[ Quelle].
Aber wir sind uns einig, daß Erziehung und Körperverletzung 2 verschiedene Dinge sind?
Gruß
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 15.07.2012 um 13:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.07.2012 um 13:28 Uhr
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So verständlich (ausser natürlich bei unseren "bio Produkt" Sonne-Strahl^^) eine entgegengesetzte Haltung zur religiösen Beschneidung ist: Wenn man es verbietet, lassen es viele Eltern unter noch unhygienischeren Umständen und nicht von Fachpersonal machen was massig mehr Infektionen und andere Erscheinungen nach sich ziehen würde,wäre das unbedingt "klüger"?
"Nope".
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1fach_netter - 33
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Geschrieben am: 15.07.2012 um 13:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.07.2012 um 13:34 Uhr
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Man muss es herzlos sagen:
Wenn Eltern versuchen, aufgrund ihrer Traditionen, illegal einen Eingriff zu machen, sei es selbst oder Mexican-Style, und ihrem Kind passiert was, sind sie selbst schuld.
Edit: Religiöse Ideologie ersetzt durch "Tradition".
Zensiert und Gekreuzigt für das Einsetzen der Menschenrechte.
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 15.07.2012 um 13:34 Uhr
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Zitat von Roddi: So verständlich (ausser natürlich bei unseren "bio Produkt" Sonne-Strahl^^) eine entgegengesetzte Haltung zur religiösen Beschneidung ist: Wenn man es verbietet, lassen es viele Eltern unter noch unhygienischeren Umständen und nicht von Fachpersonal machen was massig mehr Infektionen und andere Erscheinungen nach sich ziehen würde,wäre das unbedingt "klüger"?
Daß Gesetze gebrochen werden, ist kein Argument, keine Gesetze zu machen.
Ehrlich, mit der Argumentation könnte man sämtliche Gesetze einfach abschaffen.
Gruß
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 15.07.2012 um 13:36 Uhr
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Zitat von 1fach_netter: Man muss es herzlos sagen:
Wenn Eltern versuchen, aufgrund ihrer Traditionen, illegal einen Eingriff zu machen, sei es selbst oder Mexican-Style, und ihrem Kind passiert was, sind sie selbst schuld.
Edit: Religiöse Ideologie ersetzt durch "Tradition".
Und würde man dem durch ein Verbot nicht Tür und Tor öffnen?
Sorry das Kind kann trotzdem nichts dafür und das wäre mir lieber, dass das noch bei einem ausgebildeten Rabbi bzw. Iman passiert, der sich auch mit Hygiene auskennt.
"Nope".
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 15.07.2012 um 13:37 Uhr
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Zitat von Laser87: Zitat von Roddi: So verständlich (ausser natürlich bei unseren "bio Produkt" Sonne-Strahl^^) eine entgegengesetzte Haltung zur religiösen Beschneidung ist: Wenn man es verbietet, lassen es viele Eltern unter noch unhygienischeren Umständen und nicht von Fachpersonal machen was massig mehr Infektionen und andere Erscheinungen nach sich ziehen würde,wäre das unbedingt "klüger"?
Daß Gesetze gebrochen werden, ist kein Argument, keine Gesetze zu machen.
Ehrlich, mit der Argumentation könnte man sämtliche Gesetze einfach abschaffen.
Gruß
Ist da nicht der religiöse Faktor noch eine ganz andere Motivation als der Kriminelle?
"Nope".
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Parantatatam - 30
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Geschrieben am: 15.07.2012 um 13:41 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.07.2012 um 13:45 Uhr
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Zitat von 1fach_netter: Man muss es herzlos sagen:
Wenn Eltern versuchen, aufgrund ihrer Traditionen, illegal einen Eingriff zu machen, sei es selbst oder Mexican-Style, und ihrem Kind passiert was, sind sie selbst schuld.
Edit: Religiöse Ideologie ersetzt durch "Tradition".
Setz noch veraltet und unnötig vor "Tradition".
Zitat von Roddi:
Ist da nicht der religiöse Faktor noch eine ganz andere Motivation als der Kriminelle?
Religiöser Faktor hin oder her. Hier greifen Eltern in die körperliche Unversehrtheit ihres Kindes ein. Der Eingriff ist unnötig und ntspricht nicht dem Wunsch des Kindes sondern ds der Eltern. Das Kind wird hier meiner Meinung nach nicht nur seiner körperlichen Unversehrtheit beraubt sondern auch seiner Religionsfreiheit, da es quasi einen nicht rückbar machenden Stempel aufgedruckt bekommt.
Nostalgie du elende Ratte. :)
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Analogfan82 - 42
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Geschrieben am: 15.07.2012 um 13:44 Uhr
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Zitat von #CaNe: schauts euch genau an, hier wird ein junge beschnitte. wer dann noch dafür ist sein kind beschneiden zu lassen soll sich schämen, denn der- oder diejenige ist ein monster!
Ich hätte dem Arzt sowie dem Vater alle Knochen gebrochen, junge junge junge.... Wobei eigentlich vielmehr dem verantwortungslosen fanatischen drecks überreligiösen Vater....
http://daniels-modellwelt.npage.de ---> Einfach mal reinschauen, Besucher sind willkommen ;-)
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1fach_netter - 33
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Geschrieben am: 15.07.2012 um 13:50 Uhr
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Zitat von Roddi:
Und würde man dem durch ein Verbot nicht Tür und Tor öffnen?
Sorry das Kind kann trotzdem nichts dafür und das wäre mir lieber, dass das noch bei einem ausgebildeten Rabbi bzw. Iman passiert, der sich auch mit Hygiene auskennt.
Jede gesetzliche Einschränkung tut einem irgendwo "Tür und Tor öffnen".
Deswegen heisst es nicht, dass die Einschränkung falsch sei.
Und die Rabbis können ihre hygienischen Kenntnisse, in Sachen Hygiene bin ich immer skeptisch aber das will ich nicht vertiefen, auch dann anwenden, wenn das Kind bereits älter und religionsmündig ist, und selbst entscheiden möchte, ob es sich beschneiden lassen will, oder nicht.
Zensiert und Gekreuzigt für das Einsetzen der Menschenrechte.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 15.07.2012 um 13:57 Uhr
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Zitat von sonne-strahl: Ich hoffe nur aus ganzem Herzen dass unsere Justiz wenigstens hier standhaft bleibt und sich nicht wieder von unserer Regierung irgendwie nötigen lässt.
Bisher ist es halt nur das Urteil eines Gerichts. Zwar ein Landgericht, aber trotzdem kein BGH- oder BVerfG-Urteil. Es besteht also keine Bindungswirkung für andere Gerichte.
Wie man hört, plant die Regierung da jetzt, die religiöse Beschneidung vom Tatbestand der Körperverletzung auszunehmen. Das ist politisch natürlich möglich, den Richtern wären damit aber auch die Hände gebunden, ähnliche Urteile, wie das in Köln, zu sprechen.
Zitat von Laser87: Aber wir sind uns einig, daß Erziehung und Körperverletzung 2 verschiedene Dinge sind?
Sollte nur der Bogen zur Religionsfreiheit sein. Da für Juden und Muslime diese Tradition offenbar ganz entscheidend zur Religionsausübung gehört. Diese Kollision der Grundrechte gibt es einfach und es muss ein Weg gefunden werden.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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