sam-johnson - 34
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Geschrieben am: 12.02.2007 um 14:50 Uhr
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Das unser Rechtsstaat wieder einmal bewiesen hat, wie fahrlässig er mit linksextremistischer Gewalt umgeht. Sie hat ihre Strafe noch nicht abgesessen, also sollte sie auch nicht rausgelassen werden. Hat sie sich eigtl. schon einmal bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt? Nicht das ich wüsste.
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WinstonSmith
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Geschrieben am: 12.02.2007 um 14:58 Uhr
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Zitat von sam-johnson:
Das unser Rechtsstaat wieder einmal bewiesen hat, wie fahrlässig er mit linksextremistischer Gewalt umgeht. Sie hat ihre Strafe noch nicht abgesessen, also sollte sie auch nicht rausgelassen werden. Hat sie sich eigtl. schon einmal bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt? Nicht das ich wüsste.
muss sie das?
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Steffente - 38
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Geschrieben am: 12.02.2007 um 15:12 Uhr
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Vorsicht, Mohnhaupts strafe wurde regulär zur bewährung ausgesetzt. Sie wurde nicht begnadigt!
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sam-johnson - 34
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Geschrieben am: 12.02.2007 um 15:19 Uhr
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Zitat von WinstonSmith: Zitat von sam-johnson:
Das unser Rechtsstaat wieder einmal bewiesen hat, wie fahrlässig er mit linksextremistischer Gewalt umgeht. Sie hat ihre Strafe noch nicht abgesessen, also sollte sie auch nicht rausgelassen werden. Hat sie sich eigtl. schon einmal bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt? Nicht das ich wüsste.
muss sie das?
Für eine Begnadigung, Bewährung oder was auch immer sollte sie ernsthaft Reue zeigen und dazu gehört auch eine Entschuldigung bei den Angehörigen der Opfer, ansonsten zeigt sie ja, dass es ihr nach wie vor egal ist, wie es den Menschen, denen sie etwas angetan hat geht.
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Phipsil - 40
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Geschrieben am: 12.02.2007 um 21:36 Uhr
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Zitat von sam-johnson:
Für eine Begnadigung, Bewährung oder was auch immer sollte sie ernsthaft Reue zeigen und dazu gehört auch eine Entschuldigung bei den Angehörigen der Opfer, ansonsten zeigt sie ja, dass es ihr nach wie vor egal ist, wie es den Menschen, denen sie etwas angetan hat geht.
das ist schlicht falsch... wie hier schon oft und ausführlich geschrieben.
die innere überzeugung geht den staat in keinem fall irgendetwas an.
kann und darf folglich auch nicht als kriterium herangezogen werden.
#phipsil ab.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 12.02.2007 um 21:44 Uhr
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Zitat von Phipsil: die innere überzeugung geht den staat in keinem fall irgendetwas an.
kann und darf folglich auch nicht als kriterium herangezogen werden.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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WinstonSmith
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.02.2007 um 21:50 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von Phipsil: die innere überzeugung geht den staat in keinem fall irgendetwas an.
kann und darf folglich auch nicht als kriterium herangezogen werden.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen 
und sam wirds nich einsehen weils linke waren^^
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 12.02.2007 um 21:58 Uhr
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Zitat von WinstonSmith: und sam wirds nich einsehen weils linke waren^^
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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xDanix - 36
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Geschrieben am: 12.02.2007 um 22:21 Uhr
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die frau ist sicherlich für 10 oder mehr morde mitverantwortlich,ich find dass sie bis an ihr lebensende hätte schmoren sollen!!
I LOVE NY
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 12.02.2007 um 22:37 Uhr
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Zitat von xDanix: die frau ist sicherlich für 10 oder mehr morde mitverantwortlich,ich find dass sie bis an ihr lebensende hätte schmoren sollen!!
Vom Bundesverfassungsgericht wurde aber klar geregelt, dass die Strafe in Bezug auf die Straftat besteht. Eine lebenslängliche Gefängnisstrafe (gar aus Rachegelüsten) sind rechtswidrig und sind nicht mit unserer Verfassung vereinbar.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Phipsil - 40
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Geschrieben am: 12.02.2007 um 22:49 Uhr
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Zitat von Cymru:
Vom Bundesverfassungsgericht wurde aber klar geregelt, dass die Strafe in Bezug auf die Straftat besteht. Eine lebenslängliche Gefängnisstrafe (gar aus Rachegelüsten) sind rechtswidrig und sind nicht mit unserer Verfassung vereinbar.
ha jetzt kannst schon vorauslernen: ...nur mit der verfasung verinbar ist wenn die möglichkeit der frühzeitigen entlassung gegeben ist (auch außerhalb der möglihkeit der begnadigung). eine lebenslang verhängte und vollstreckte haftstrafe ist aber bei gefährlichkeit des täters trotzdem mit der verfassung vereinbar.
BVerfGE 45, 187
#phipsil ab.
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hibby92 - 32
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Geschrieben am: 13.02.2007 um 21:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.02.2007 um 21:17 Uhr
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Die gehören erschossen!
"Rote Armee Fraktion" wie bekloppt!
Die mit ihrem scheiss Rotem Stern und ihrem scheiss MP5
mfg mk
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seb-89 - 36
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Geschrieben am: 13.02.2007 um 21:16 Uhr
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Zitat von hibby92: Die gehören erschossen!
"Rote Armee Fraktion" wie bekloppt!
Die mit ihrem scheiss Rotem Stern und ihrem scheiss G3
nein mein kind, du bist nicht abnormal !!!!
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RapeMe - 44
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Geschrieben am: 14.02.2007 um 12:09 Uhr
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Meiner Meinung nach ist es egal ob sie Reue zeigt oder nicht. Wer an dem Mord eines Menschen beteiligt ist bzw. ausübt gehört für immer hinter Gittern. Sie hatten kein Recht über das Leben/Tod anderer zu bestimmen also haben sie auch kein Recht auf Begnadigung!
Ich bin die Tritonmaterie!!!
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Phipsil - 40
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Geschrieben am: 14.02.2007 um 13:34 Uhr
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Zitat von RapeMe: Meiner Meinung nach ist es egal ob sie Reue zeigt oder nicht. Wer an dem Mord eines Menschen beteiligt ist bzw. ausübt gehört für immer hinter Gittern. Sie hatten kein Recht über das Leben/Tod anderer zu bestimmen also haben sie auch kein Recht auf Begnadigung!
welch wunderbarer stepptanz der logik
#phipsil ab.
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