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Forum / Politik und Wirtschaft
Entschädigungsgeld für M. Gäfgen

schneialx - 38
Profi
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Geschrieben am: 06.08.2011 um 13:01 Uhr
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Zitat von Der666Diablo: Zitat von schneialx: was will er denn mit dem geld anfangen?
er wird doch eh ne ewigkeit im knast sitzen, und den wird er glaub nicht mehr lebendig verlassen, oder er wird so fertig sein das ihm die 3000 euro NIX bringen 
die tätsache das er auch noch geld bekommen hat, macht die mitmenschen und auch seine mitgefangenen nur noch wütender!
ich finde die entscheidung des richters richtig!
das urteil spricht für unseren rechtsstaat! man sieht das selbst in so einer extremen situation ein polizist sich an die voschwiften halten muss....
die entscheidung des richters war richtig und WICHTIG! das hätte der richter unmöglich durchgehen lassen können! als richter darf man nunmal nicht emotional urteilen.
viele denken "er hat ein kind umgebracht und dafür auch noch geld bekommen"
aber das stimmt so nicht! er hat geld bekommen weil ihm folter angedroht wurde, und das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun! allerdings sollte er dazu verurteilt werden das geld direkt an die eltern des kindes abgeben zu müssen!
Die Frage ist nur, wäre dies nicht ein Hohn, wäre das Kind gestorben, weil man nicht früh genug wusste, wo er es 'hingepackt' hat? Hier ist nämlich die grundsätzliche Frage zu betrachten, wie man das ganze hand zu haben hat. Es ist schön und vorallem Recht, dass wir ein solches Rechtskonstrukt haben, die Frage ist, wie damit in extremsituationen umgegangen wird. Denn die Zeit spielt hier im Regelfall definitiv gegen das Opfer (und ich meine nicht m.).
um foltern androhen zu können, muss es auch ein ort geben wo menschen gefoltert werden, dann kann man ja gleich das KZ in dachau wieder eröffnen! und die todesstrafe auch wieder einführen!
der richter hat es sicherlich berücksichtigt das der mörder nicht das versteck des jungen verraten hat!
123 Kartoffelbrei ;-)
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 06.08.2011 um 13:33 Uhr
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Zitat von schneialx: um foltern androhen zu können, muss es auch ein ort geben wo menschen gefoltert werden, dann kann man ja gleich das KZ in dachau wieder eröffnen! und die todesstrafe auch wieder einführen!
der richter hat es sicherlich berücksichtigt das der mörder nicht das versteck des jungen verraten hat!
hat er ein gefängnis gebraucht, um das Kind einzusperren?
Ferner: Ich denke kaum, dass in einem KZ das Hauptaugenmerk auf der Folter lag. Wohl eher auf der gezielten Tötung, dies würde einen bei der Problemlösung aber nicht weiter bringen.
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 06.08.2011 um 13:55 Uhr
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Zitat von raubelefant: es geht hier weniger um linientreu etc. bin ich sowieso nicht
Beim thema kinder kochen einfach die emotionen hoch. das ist ganz natürlich. der mensch ist beherscht von gefühlen, instinkt und emotionen. die logik kommt erst weit dahinter.
Nachvollziehbar. Allerdings nicht ganz ungefährlich: Hätte man diese Woche eine Umfrage gemacht, hätten viele Menschen (ob die Mehrheit, weiß ich nicht), sich gegen eine Entschädigung ausgesprochen. Bei der nächsten Kindesentführung hätte man dann über Folter schon hinweggesehen. In einigen Jahren wären wir dann so weit, dass die Polizei bei jeder Straftat Folter anwenden könnte. Der Bankräuber sagt nicht, wo er die Kohle versteckt hat? Kein Problem, mit etwas waterboarding bringen wir ihn dazu.
Das hielte ich für eine fatale Entwicklung.
Zitat von guyoncignito: Der Cymru ist halt so ein radikalliberaler Auswurf unserer Gesellschaft, welcher seine vermeintliche Intelligenz über Menschlichkeit stellt. Rechtsstaat fürn Arsch. Die Sache mit dem Unfall find ich klasse. Der Polizist mit der Folterandrohung ist ein Held.
Sollte Schule machen.
Nach wie vor konnte keiner erklären, was "radikalliberal" bedeuten soll. Aber unter euch "nationalen Sozialisten" scheint diese Wortschöpfung ja groß in Mode.
Schon mal in unser Grundgesetz gesehen? Ich glaube, du wärst der erste der rumheult, wenn plötzlich die Polizei macht was sie will und du keine Chance dagegen hast.
Wie du und deine braunen Kollegen immer gerne für Migranten fordern, solltet ihr es auch selbst beherzigen: Wer mit den Werten hier nicht klar kommt, sollte hier nicht leben.
Das bedeutet nicht, dass die Emotionen bei mir nicht auch da wären. Aber wenn wir nur noch emotional richten, haben wir eine mittelalterliche Rachejustiz, die der Gesellschaft absolut schadet.
Zitat von schneialx: viele denken "er hat ein kind umgebracht und dafür auch noch geld bekommen"
aber das stimmt so nicht! er hat geld bekommen weil ihm folter angedroht wurde, und das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun!
Sehr gut geschrieben. Leider verhindern die Emotionen bei sehr vielen Menschen, dass man den Verstand einschaltet und Dinge trennt, die nicht zusammengehören.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 06.08.2011 um 13:59 Uhr
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Zitat von Enraged:
Wozu? Wenn ich dir Schmerzen androhe muss ich auch nichts Entschädigen, da bekomm ich höchstens Sozialstunden.
Du verstehst scheinbar den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht nicht (wie übrigens viele Deutsche).
Wenn du vor den Strafrichter kommst, ist es gut möglich, dass du mit Sozialstunden rausgehst. Oder auch mit einer anderen Strafe. Das hängt von den Umständen ab.
Dem Strafrichter ist es aber auch egal, ob du Schadensersatz oder Schmerzensgeld bekommst. Er richtet nach dem StGB. Ersatzansprüche sind aber im BGB geregelt.
Vor einem Zivilrichter kannst du unter Umständen dazu verdonnert werden, eine Entschädigung (zusätzlich und unabhängig von den Sozialstunden) zu zahlen.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Roddi - 39
Champion
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Geschrieben am: 06.08.2011 um 15:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.08.2011 um 15:50 Uhr
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Übrigens für alle Plärrer:Der bekommt sein Schmerzensgeld nichtmal ausbezahlt,weil er Gerichtsschulden von über 70.000 Euro hat.
@Fim:Ja mei!Wie schön war es doch im Mittelalter*IronieOff*!
"Nope".
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Ketzu - 38
Experte
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Geschrieben am: 06.08.2011 um 15:55 Uhr
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Zitat von Roddi: Übrigens für alle Plärrer:Der bekommt sein Schmerzensgeld nichtmal ausbezahlt,weil er Gerichtsschulden von über 70.000 Euro hat.
Wogegen er klagen kann und höchst wahrscheinlich gewinnen wird. Er hat zwar diese 70.000€ Schulden, muss die 3.000€ aber wohl ausbezahlt bekommen, weil es ein Schadenersatz aufgrund von Verstößen gegen die Grund- und Menschenrechte war und die ausbezahlt werden müssen. (Siehe Lawblog)
Ansonsten bleibt noch der Richter, der das Urteil explizit als eine “Strafe für das Land Hessen” bezeichnet hat, aber gesehen wird es von vielen eher als Belohnung für ihn.
Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.
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Roddi - 39
Champion
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Geschrieben am: 06.08.2011 um 16:00 Uhr
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Zitat von Ketzu: Zitat von Roddi: Übrigens für alle Plärrer:Der bekommt sein Schmerzensgeld nichtmal ausbezahlt,weil er Gerichtsschulden von über 70.000 Euro hat.
Wogegen er klagen kann und höchst wahrscheinlich gewinnen wird. Er hat zwar diese 70.000€ Schulden, muss die 3.000€ aber wohl ausbezahlt bekommen, weil es ein Schadenersatz aufgrund von Verstößen gegen die Grund- und Menschenrechte war und die ausbezahlt werden müssen. (Siehe Lawblog)
Ansonsten bleibt noch der Richter, der das Urteil explizit als eine “Strafe für das Land Hessen” bezeichnet hat, aber gesehen wird es von vielen eher als Belohnung für ihn.
Nun gut ich habe das nur gestern in den Nachrichten gesehen.Hhhm okay aber ich frage mich was er groß davon hat,wenn er die 3000 Euro höchstwahrscheinlich dazu aufbringen muss die Schulden zu reduzieren...
"Nope".
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OneTwoOne - 42
Anfänger
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Geschrieben am: 06.08.2011 um 16:26 Uhr
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Ohne das ich mich mit dem Thema näher auseinandergesetzt habe kann man wieder einmal feststellen das unsere Gerichte den Bezug zur Realität verloren haben.
Ich kann nicht nachvollziehen weshalb ein nachgewiesener Mörder noch irgendwelche Ansprüche auf Schmerzensgeld oder ähnliches hat!!!
Desweiteren macht es für mich keinen unterschied ob ein Mörder unzurechnungsfähig ist oder nicht. Egal ob er irgendwelche Probleme in der Kindheit oder anderen Phasen seines Lebens hatte. Er hat diese Tat begangen und muss selbiges erfahren.
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Roddi - 39
Champion
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Geschrieben am: 06.08.2011 um 16:29 Uhr
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Zitat von OneTwoOne: Ohne das ich mich mit dem Thema näher auseinandergesetzt habe kann man wieder einmal feststellen das unsere Gerichte den Bezug zur Realität verloren haben.
Ich kann nicht nachvollziehen weshalb ein nachgewiesener Mörder noch irgendwelche Ansprüche auf Schmerzensgeld oder ähnliches hat!!!
Desweiteren macht es für mich keinen unterschied ob ein Mörder unzurechnungsfähig ist oder nicht. Egal ob er irgendwelche Probleme in der Kindheit oder anderen Phasen seines Lebens hatte. Er hat diese Tat begangen und muss selbiges erfahren.
Der Rechtsstaat agiert vor jedem gleich.Sonst wäre er keiner.Außerdem hat er weitaus weniger bekommen als er verlangt hat und hat nicht viel davon.Wie gesagt er schuldet dem Staat 70.000 Euro Gerichtskosten.
"Nope".
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Crcssnn
Champion
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Geschrieben am: 06.08.2011 um 16:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.08.2011 um 16:30 Uhr
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Zitat von OneTwoOne: Ohne das ich mich mit dem Thema näher auseinandergesetzt habe kann man wieder einmal feststellen das unsere Gerichte den Bezug zur Realität verloren haben.
Ich kann nicht nachvollziehen weshalb ein nachgewiesener Mörder noch irgendwelche Ansprüche auf Schmerzensgeld oder ähnliches hat!!!
Ich glaube eher, dass du den Bezug zur Realität verloren hast. Wieso sollte man den Eingriff in Grundrechte mit dem Eingriff in Grundrechte strafen? Da ist man doch nicht besser als der Täter.
Zitat von OneTwoOne: Desweiteren macht es für mich keinen unterschied ob ein Mörder unzurechnungsfähig ist oder nicht. Egal ob er irgendwelche Probleme in der Kindheit oder anderen Phasen seines Lebens hatte. Er hat diese Tat begangen und muss selbiges erfahren.
Da verweise ich dich erstens auf diverse Informationsquellen im Internet zu dem Fall und zweitens in den thread "Todesstrafe in Deutschland?".
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 06.08.2011 um 18:41 Uhr
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Zitat von fim77: ich bin nach wie vor dafür, dass art 1 gg um das wort rechtschaffend ergänzt wird.
Wie gesagt, du hast den Wert und Sinn der Grundrechte kein Stück verstanden. Sie sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Wenn der Staat nun festlegt, dass nur die gegen ihn Abwehrrechte haben, die sowieso linientreu hinterher laufen, kommt das einem Bankrott der Grundrechte gleich.
Es gibt schlicht Regeln, an die sich ein Staat zu halten hat. So wie du (nur) vom Bürger Gesetzestreue verlangst, verlange ich sie auch vom Staat. Ein Staat muss sich an die Regeln halten, die er für sich selbst aufgestellt hat.
Zitat von fim77:
was spricht dagegen?? ergänzende, weiterreichende und unkonventionelle taktiken bei einem verhör können durchaus zum erfolg führen, dieser gäfgen hat ja dann auch parriert auf einmal, während er vorher trotzig jegliche zusammenarbeit boykottiert hat, da hat schon die androhung zum erfolg geführt,
Sicher, wenn ich foltere, werde ich immer die gewünschte Antwort erhalten, ich muss nur lange genug foltern.
Nach wie vor gehst du davon aus, dass man schon beim Verhör weiß, dass der Täter vor einem sitzt. Dem ist aber nicht so. So mancher Prozess ging schon so aus, dass Angeklagte mit einem Freispruch nach Hause gingen. Die Polizisten haben in viele Fällen lediglich Indizien. Ein sehr guter Ermittler spürt vielleicht auch, wenn das vor ihm der Täter ist. Sicherheit hat er aber keineswegs.
Wie schon bei deiner Todesstrafenforderung nimmst du unschuldige Opfer von Staatswillkür beliebig in Kauf. Solange es im Sinn des Guten ist, müssen deiner Meinung nach auch solche Opfer gebracht werden.
Auch wenn vermutlich gleich wieder die Opferstilisierung von wegen "Nazikeule" losgeht: Auch den Nazis ging es "nur" um die Volksgesundheit, als Behinderte und Andersdenkende getötet wurden.
Wer diese geschichtlichen Zusammenhänge nicht versteht, sollte sich nicht anmaßen, über das Leben anderer Menschen richten zu wollen.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 06.08.2011 um 18:45 Uhr
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Zitat von OneTwoOne: Ohne das ich mich mit dem Thema näher auseinandergesetzt habe kann man wieder einmal feststellen das unsere Gerichte den Bezug zur Realität verloren haben.
Ich kann nicht nachvollziehen weshalb ein nachgewiesener Mörder noch irgendwelche Ansprüche auf Schmerzensgeld oder ähnliches hat!!!
Dann setz dich bitte erst mit dem Thema näher auseinander. Nicht alles, was BILD & Co. schreiben, ist gleich richtig. Zudem wurde das Thema auf den letzten Seiten genug diskutiert.
Wie so oft: Wenn man sich näher mit der Thematik befasst, bemerkt man, dass der Realitätsbezug sehr wohl da ist.
Zitat von OneTwoOne: Desweiteren macht es für mich keinen unterschied ob ein Mörder unzurechnungsfähig ist oder nicht. [...]Er hat diese Tat begangen und muss selbiges erfahren.
Würdest du also einen 6-Jährigen, der mit einem Messer seine Mutter tötet genauso bestrafen, wie einen 46-Jährigen, der selbiges tut? Keinerlei Unterschied?
Du magst deine Meinung dazu haben, das steht dir zu. Ich jedenfalls sehe es als sehr sinnvoll an, dass nach der Schuld bestraft wird und nicht nach irgendwelchen rein objektiven Dingen. Eine Bestrafung muss auch eine gewisse Relation zur Tat und den Lebensumständen des Täters haben.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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love-killer - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.08.2011 um 14:09 Uhr
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Natürlich ist das Urteil gerechtfertigt. Der Kerl ist ein Arsch und blabla.. aber er steht genauso vor dem Gesetz wie jeder Andere hier. Wo kämen wir denn hin wenn ein Richter jemand seine Rechte abspricht, nur weil er ihn "nicht mag"..
:)
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nordmann95 - 16
Anfänger
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Dabei seit 04.2009
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Geschrieben am: 08.08.2011 um 15:45 Uhr
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Zitat: Natürlich ist das Urteil gerechtfertigt. Der Kerl ist ein Arsch und blabla.. aber er steht genauso vor dem Gesetz wie jeder Andere hier. Wo kämen wir denn hin wenn ein Richter jemand seine Rechte abspricht, nur weil er ihn "nicht mag"..
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hier geht´s doch nicht um mögen, oder nicht mögen!!
wenn aber einem entführer und kindsmörder eine entschädigung bezahlt wird, nur weil ihm gewalt angedroht wurde, dann ist dies meines erachtens nicht gerechtfertigt.
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Cymru - 35
Champion
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Dabei seit 07.2005
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Geschrieben am: 08.08.2011 um 15:58 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.08.2011 um 15:59 Uhr
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Zitat von nordmann95: wenn aber einem entführer und kindsmörder eine entschädigung bezahlt wird, nur weil ihm gewalt angedroht wurde, dann ist dies meines erachtens nicht gerechtfertigt.
Begründung?
Der Kindsmord und die Entführung hat doch mit der Entschädigung gar nichts zu tun.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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