Marodeur - 34
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Geschrieben am: 04.08.2011 um 14:17 Uhr
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Heyho,
habe grade diesen Artikel gelesen und möchte jetzt mal eure Meinung dazu hören:
Is das Urteil für euch berechtigt oder nicht?
Darf ein Kindermörder sich immernoch auf die gleichen Rechte beziehen, die er jemandem wissentlich genommen hat?
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Manu-Bl
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Geschrieben am: 04.08.2011 um 14:21 Uhr
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Zitat von Marodeur: Heyho,
habe grade diesen Artikel gelesen und möchte jetzt mal eure Meinung dazu hören:
Is das Urteil für euch berechtigt oder nicht?
Darf ein Kindermörder sich immernoch auf die gleichen Rechte beziehen, die er jemandem wissentlich genommen hat?
darf er wohl schon..vor dem gesetz sind alle menschen gleicht...
jedoch "schmerzensgeld" für eine androhung ist schon krass
du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*
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Amixor33 - 35
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Geschrieben am: 04.08.2011 um 14:22 Uhr
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Darf er, genauso dürfen oder müssen die Polizisten verurteilt werden um Wilkür zu verhindern.
Das heißt aber noch lange nicht, dass ich es gut heiße, es ist leider nur erforderlich um das System einigermaßen "fair" aufrecht zu erhalten. Wenn es nach mir ginge, würde er keinen cent bekommen, aber er muss ein Anrecht darauf haben... :o
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Claepperle - 40
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Geschrieben am: 04.08.2011 um 14:23 Uhr
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Meiner Meinung nach ein Schlag ins Gesicht der Opfer/Angehörigen und gleichzeitig ein Freibrief für sämtliche Straftäter.
WIDERLICH!
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Marodeur - 34
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Geschrieben am: 04.08.2011 um 14:25 Uhr
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Zitat von Claepperle: Meiner Meinung nach ein Schlag ins Gesicht der Opfer/Angehörigen und gleichzeitig ein Freibrief für sämtliche Straftäter.
WIDERLICH!
Ich finde dabei besonders das hier sehr makaber:
"Ein Gutachter hatte aber nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens Probleme vor allem darin wurzelten, denn immerhin sei seine Lebenslüge zusammengebrochen, die Lebensperspektive zerstört und er habe den Tod eines elf Jahre alten Opfers miterlebt."
Kann man argumentieren, dass der arme Kerl den Tod eines 11-Jährigen miterleben musste?....Weil er ihn persönlich getötet hat?
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Mega_Herz - 31
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Geschrieben am: 04.08.2011 um 14:25 Uhr
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das ist echt ne frechheit das so einer entschädigung bekommt - . -
What doesn´t Die
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Manu-Bl
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Geschrieben am: 04.08.2011 um 14:26 Uhr
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Zitat von Claepperle: Meiner Meinung nach ein Schlag ins Gesicht der Opfer/Angehörigen und gleichzeitig ein Freibrief für sämtliche Straftäter.
WIDERLICH!
warum freibrief?!? depp, der kommt doch nciht frei...zudem werden verhöhre protokolliert, wenn einer was behauptet was nicht wahr ist, kann auch niemandem was geschehen
du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*
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Manu-Bl
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Geschrieben am: 04.08.2011 um 14:28 Uhr
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Zitat von Marodeur: Zitat von Claepperle: Meiner Meinung nach ein Schlag ins Gesicht der Opfer/Angehörigen und gleichzeitig ein Freibrief für sämtliche Straftäter.
WIDERLICH!
Ich finde dabei besonders das hier sehr makaber:
"Ein Gutachter hatte aber nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens Probleme vor allem darin wurzelten, denn immerhin sei seine Lebenslüge zusammengebrochen, die Lebensperspektive zerstört und er habe den Tod eines elf Jahre alten Opfers miterlebt."
Kann man argumentieren, dass der arme Kerl den Tod eines 11-Jährigen miterleben musste?....Weil er ihn persönlich getötet hat?
lol...ich töte jemanden und mache dann einen auf unzurechnungsfähig, weil der tot des armen jungen ein traumatisches erlebniss für mich war...
du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*
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Marodeur - 34
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Geschrieben am: 04.08.2011 um 14:29 Uhr
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Zitat von Manu-Bl: Zitat von Marodeur: Zitat von Claepperle: Meiner Meinung nach ein Schlag ins Gesicht der Opfer/Angehörigen und gleichzeitig ein Freibrief für sämtliche Straftäter.
WIDERLICH!
Ich finde dabei besonders das hier sehr makaber:
"Ein Gutachter hatte aber nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens Probleme vor allem darin wurzelten, denn immerhin sei seine Lebenslüge zusammengebrochen, die Lebensperspektive zerstört und er habe den Tod eines elf Jahre alten Opfers miterlebt."
Kann man argumentieren, dass der arme Kerl den Tod eines 11-Jährigen miterleben musste?....Weil er ihn persönlich getötet hat?
lol...ich töte jemanden und mache dann einen auf unzurechnungsfähig, weil der tot des armen jungen ein traumatisches erlebniss für mich war... 
Genau der Knackpunkt...skurile Argumentationstechnik
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Amixor33 - 35
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Geschrieben am: 04.08.2011 um 14:31 Uhr
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Zitat von Manu-Bl: Zitat von Marodeur: Zitat von Claepperle: Meiner Meinung nach ein Schlag ins Gesicht der Opfer/Angehörigen und gleichzeitig ein Freibrief für sämtliche Straftäter.
WIDERLICH!
Ich finde dabei besonders das hier sehr makaber:
"Ein Gutachter hatte aber nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens Probleme vor allem darin wurzelten, denn immerhin sei seine Lebenslüge zusammengebrochen, die Lebensperspektive zerstört und er habe den Tod eines elf Jahre alten Opfers miterlebt."
Kann man argumentieren, dass der arme Kerl den Tod eines 11-Jährigen miterleben musste?....Weil er ihn persönlich getötet hat?
lol...ich töte jemanden und mache dann einen auf unzurechnungsfähig, weil der tot des armen jungen ein traumatisches erlebniss für mich war... 
Man kann doch nicht ernsthaft im Nachhinein unzurechnungsfähig werden^^ - das wär ja wie wenn ich jemanden zusammenprügel, geschnappt werd und im gefängnis mir ne flasche alkohol reinschmuggel, mich betrink und sag "haha ich bin betrunken - war also unzurechnungsfähig"... o.O
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Manu-Bl
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Geschrieben am: 04.08.2011 um 14:33 Uhr
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Zitat von Amixor33:
Man kann doch nicht ernsthaft im Nachhinein unzurechnungsfähig werden^^ - das wär ja wie wenn ich jemanden zusammenprügel, geschnappt werd und im gefängnis mir ne flasche alkohol reinschmuggel, mich betrink und sag "haha ich bin betrunken - war also unzurechnungsfähig"... o.O
die traumatisierung passiert während des tötens, durch seine hand...das ist ja das harte an der sache, das sowas: Zitat: "Ein Gutachter hatte aber nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens Probleme vor allem darin wurzelten, denn immerhin sei seine Lebenslüge zusammengebrochen, die Lebensperspektive zerstört und er habe den Tod eines elf Jahre alten Opfers miterlebt." überhaupt während des prozesses zur geltung kam...
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Amixor33 - 35
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Geschrieben am: 04.08.2011 um 14:38 Uhr
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Zitat von Manu-Bl: Zitat von Amixor33:
Man kann doch nicht ernsthaft im Nachhinein unzurechnungsfähig werden^^ - das wär ja wie wenn ich jemanden zusammenprügel, geschnappt werd und im gefängnis mir ne flasche alkohol reinschmuggel, mich betrink und sag "haha ich bin betrunken - war also unzurechnungsfähig"... o.O
die traumatisierung passiert während des tötens, durch seine hand...das ist ja das harte an der sache, das sowas: Zitat: "Ein Gutachter hatte aber nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens Probleme vor allem darin wurzelten, denn immerhin sei seine Lebenslüge zusammengebrochen, die Lebensperspektive zerstört und er habe den Tod eines elf Jahre alten Opfers miterlebt." überhaupt während des prozesses zur geltung kam...
Darüber sollte er allein volle Kontrolle gehabt haben und wenn die Tötung absichtlich ausgeführt wurde, was anzunehmen ist, hat er diese Selbsttraumatisierung billigend in Kauf genommen und daher grob fahrlässig an sich selbst gehandelt... ^^
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Manu-Bl
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Geschrieben am: 04.08.2011 um 14:40 Uhr
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Zitat: Kindsmörder Gäfgen bekommt Entschädigung
Das Land Hessen muss dem Kindsmörder Gäfgen eine Entschädigung von 3000 Euro zahlen. Das entschied das Landgericht in Frankfurt am Main. Gäfgen hatte geklagt, weil ihm ein Polizist Gewalt angedroht hatte, um das Versteck des von ihm entführten Bankierssohns von Metzler zu erfahren. Von den Prozesskosten in Höhe von 15.000 Euro muss Gäfgen vier Fünftel tragen, den Rest das Land Hessen. [hr]
quelle: ard.de
somit sind die 3000€ die er bekommt sofort wieder weg und er muss noch 9000€ drauf zahlen...hat sich das gelohnt?!?
du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*
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Nicou_ - 29
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Geschrieben am: 04.08.2011 um 14:40 Uhr
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Zitat von Manu-Bl: Zitat: Kindsmörder Gäfgen bekommt Entschädigung
Das Land Hessen muss dem Kindsmörder Gäfgen eine Entschädigung von 3000 Euro zahlen. Das entschied das Landgericht in Frankfurt am Main. Gäfgen hatte geklagt, weil ihm ein Polizist Gewalt angedroht hatte, um das Versteck des von ihm entführten Bankierssohns von Metzler zu erfahren. Von den Prozesskosten in Höhe von 15.000 Euro muss Gäfgen vier Fünftel tragen, den Rest das Land Hessen. [hr]
quelle: ard.de
somit sind die 3000€ die er bekommt sofort wieder weg und er muss noch 9000€ drauf zahlen...hat sich das gelohnt?!? Es geht eher ums Prinzip.
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Onyx_ - 33
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Geschrieben am: 04.08.2011 um 14:40 Uhr
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Ich will micn natürlich nicht auf die Seite eines Kindsmörders stellen, aber grundsätzlich hat das Gericht die richtige Entscheidung getroffen. Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat, in dem es auch der Polizei nicht erlaubt ist, willkürlich zu handeln. Die Situation war natürlich sehr extrem und belastend für die Beamten, aber trotzdem darf so etwas wie die Androhung von Folter in Deutschland nicht vorkommen.
Wer im Glashaus sitzt, fällt selbst hinein!
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Manu-Bl
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Dabei seit 03.2008
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Geschrieben am: 04.08.2011 um 14:40 Uhr
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Zitat von Amixor33:
Darüber sollte er allein volle Kontrolle gehabt haben und wenn die Tötung absichtlich ausgeführt wurde, was anzunehmen ist, hat er diese Selbsttraumatisierung billigend in Kauf genommen und daher grob fahrlässig an sich selbst gehandelt... ^^
das ist das paradoxe an dieser argumentation...
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