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Europäischer Gerichtshof: Inzest-Paragraph

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Enraged - 35
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Dabei seit 02.2008
3713 Beiträge
Geschrieben am: 22.05.2011 um 16:47 Uhr

Zitat von gloeckchen09:

okay gut
und was war das mit egoismus der eltern?


Ich halte es für Egoistisch wenn mit Geschwistern Kinder gezeugt werden, die aller Wahrscheinlichkeit nach Behindert sind, nur weil die potentiellen Eltern eben Kinder miteinander haben wollen.

Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zurecht ein Sklave!

gloeckchen09 - 35
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Dabei seit 03.2009
1057 Beiträge

Geschrieben am: 22.05.2011 um 16:48 Uhr

Zitat von Enraged:

Zitat von gloeckchen09:

okay gut
und was war das mit egoismus der eltern?


Ich halte es für Egoistisch wenn mit Geschwistern Kinder gezeugt werden, die aller Wahrscheinlichkeit nach Behindert sind, nur weil die potentiellen Eltern eben Kinder miteinander haben wollen.



okay verständlich, jedoch musst du dann wie schon oft gesagt auch anderen risikogruppen verbieten kinder zeugen zu dürfen...
Enraged - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2008
3713 Beiträge
Geschrieben am: 22.05.2011 um 16:49 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Enraged:

Zitat von gloeckchen09:

also gehts eig nur darum, dass kinder zeugen nicht in ordnung ist, jedoch jeder mit jedem sex haben darf, egal ob verwandt oder nicht?


Richtig.


In meinen Augen schon eher vertretbar (wenn auch noch nicht gerecht). Bleibt die Frage, was mit den anderen Risikogruppen bleibt. Wie willst du gegenüber Verwandten argumentieren, wenn ihre Rechte beschnitten werden, während ein Behinderter sich fortpflanzen darf? Worin siehst du da die Gerechtigkeit?

(Hoffe ihr lasst euch durch fim nicht an dieser spannenden Diskussion beeinträchtigen. Die angesprochenen Punkte halte ich für sehr interessant)


Bei den anderen Risikogruppen ists dasselbe, sobald die wahrscheinlichkeit zu hoch wird, gibts eben keine Kinder, bzw müssen Alternativen gesucht werden um die gefahr zu minimieren.

Ich behaupte das man den Kinderwunsch nicht über das wohl der Kinder stellen darf.

Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zurecht ein Sklave!

gloeckchen09 - 35
Experte (offline)

Dabei seit 03.2009
1057 Beiträge

Geschrieben am: 22.05.2011 um 16:51 Uhr

womit wir wieder am dem punkt wären wie vorhin:D
gloeckchen09 - 35
Experte (offline)

Dabei seit 03.2009
1057 Beiträge

Geschrieben am: 22.05.2011 um 16:54 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Enraged:

Zitat von gloeckchen09:

also gehts eig nur darum, dass kinder zeugen nicht in ordnung ist, jedoch jeder mit jedem sex haben darf, egal ob verwandt oder nicht?


Richtig.


In meinen Augen schon eher vertretbar (wenn auch noch nicht gerecht). Bleibt die Frage, was mit den anderen Risikogruppen bleibt. Wie willst du gegenüber Verwandten argumentieren, wenn ihre Rechte beschnitten werden, während ein Behinderter sich fortpflanzen darf? Worin siehst du da die Gerechtigkeit?

(Hoffe ihr lasst euch durch fim nicht an dieser spannenden Diskussion beeinträchtigen. Die angesprochenen Punkte halte ich für sehr interessant)



is das risiko bei einem behinderten menschen denn soviel größer?
Enraged - 35
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Dabei seit 02.2008
3713 Beiträge
Geschrieben am: 22.05.2011 um 16:54 Uhr

Zitat von gloeckchen09:

womit wir wieder am dem punkt wären wie vorhin:D


Sag ich doch, aber die Rechtslage für andere Risikogruppen steht auf einem anderen Blatt, bei diesem gesetz geht es nur um Inzest.

Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zurecht ein Sklave!

Enraged - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2008
3713 Beiträge
Geschrieben am: 22.05.2011 um 16:57 Uhr

Zitat von gloeckchen09:

Zitat von Cymru:


In meinen Augen schon eher vertretbar (wenn auch noch nicht gerecht). Bleibt die Frage, was mit den anderen Risikogruppen bleibt. Wie willst du gegenüber Verwandten argumentieren, wenn ihre Rechte beschnitten werden, während ein Behinderter sich fortpflanzen darf? Worin siehst du da die Gerechtigkeit?

(Hoffe ihr lasst euch durch fim nicht an dieser spannenden Diskussion beeinträchtigen. Die angesprochenen Punkte halte ich für sehr interessant)



is das risiko bei einem behinderten menschen denn soviel größer?


Ich nehme an es ist schwankend und von Behinderung zu Behinderung unterschiedlich, wo man eben prüfen müsste wie hoch die Gefahr ist. Zudem ist Behinderung nicht gleich Behinderung.

Ein von ADS-Betroffener lebt mit weniger Einschränkungen wie ein Down-Patient.

Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zurecht ein Sklave!

Cymru - 35
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11505 Beiträge

Geschrieben am: 22.05.2011 um 16:59 Uhr

Zitat von gloeckchen09:

ist das risiko bei einem behinderten menschen denn soviel größer?


Eben gerade nicht. Meines Wissens ist das Risiko bei Frauen über 40, Behinderten und Inzestpaare, behinderte Kinder zu bekommen, in etwa gleich hoch (darauf verweisen zumindest die Zeitungsartikel dazu).

Gerade darum kann man ja das eine nicht rechtfertigen, wenn man das andere aber verbietet mit gleicher Begründung.

Zitat von Enraged:

Sag ich doch, aber die Rechtslage für andere Risikogruppen steht auf einem anderen Blatt, bei diesem gesetz geht es nur um Inzest.


So einfach ist es nicht. Du kannst das Gesetz nicht isoliert sehen, es muss in Relation zu anderen Verboten stehen. Die Rechtsordnung muss insgesamt konsequent und möglichst gerecht agieren. Es ist aber inkonsequent, es den einen zu verbieten, den anderen aber nicht. Das spricht zudem -um auf den Ausgangspunkt zurückzukommen- nicht für die Erhaltung des § 173 StGB.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Enraged - 35
Champion (offline)

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3713 Beiträge
Geschrieben am: 22.05.2011 um 17:01 Uhr

Aktuell geht es um dieses Gesetz, was aber nicht ausschliesst andere Gesetze anzupassen.

Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zurecht ein Sklave!

gloeckchen09 - 35
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Geschrieben am: 22.05.2011 um 17:03 Uhr

habt ihr gelesen dass inzest erst ab 18 ne straftat is??
wie is das bitte rechtzufertigen?
Cymru - 35
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Geschrieben am: 22.05.2011 um 17:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.05.2011 um 17:06 Uhr

Zitat von Enraged:

Aktuell geht es um dieses Gesetz, was aber nicht ausschliesst andere Gesetze anzupassen.


Klar geht es um das Gesetz. Aber muss insgesamt "reinpassen".

So verstößt es gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn für die einen Gesetze gelten, für die anderen aber nicht, die aber dieselben Voraussetzungen (hier: das in etwa gleiche Risiko) mitbringen.

edit:

Zitat von gloeckchen09:

habt ihr gelesen dass inzest erst ab 18 ne straftat is??
wie is das bitte rechtzufertigen?


Das hab ich auch vorhin das erste Mal bemerkt. Ich kann es mir nur damit erklären, dass man Minderjährige nicht unnötig bestrafen will. Die Pubertät hat ja typischerweise so ihre Phasen, wobei es wohl nicht ganz ausgeschlossen ist, dass auch eine Zuneigung zu Geschwistern entsteht.

Aber generell finde ich es auch eher seltsam, das stimmt.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Enraged - 35
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Geschrieben am: 22.05.2011 um 17:05 Uhr

Zitat von gloeckchen09:

habt ihr gelesen dass inzest erst ab 18 ne straftat is??
wie is das bitte rechtzufertigen?


Gar nicht ;).

@Cymru: Da hast du recht, das anzupassen wäre der nächste Schritt.

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Snowballed
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Dabei seit 02.2011
1866 Beiträge

Geschrieben am: 22.05.2011 um 17:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.05.2011 um 17:06 Uhr

Zitat von gloeckchen09:

habt ihr gelesen dass inzest erst ab 18 ne straftat is??
wie is das bitte rechtzufertigen?
wer mit 13 seine 17 Jährige Schwester Schnackselt hat nichts zu Befürchten.

When in doubt, Barspin it.

Cymru - 35
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Dabei seit 07.2005
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Geschrieben am: 22.05.2011 um 17:08 Uhr

Zitat von Enraged:

@Cymru: Da hast du recht, das anzupassen wäre der nächste Schritt.


Wobei der gesellschaftliche Aufschrei sehr groß wäre, plötzlich Frauen über 40 (was ja heutzutage relativ häufig vorkommt, wenn ich auch gerade keine Statistik liefern kann) das Kinderkriegen zu verbieten.

Ich bin gespannt, was der Europäische Gerichtshof dazu sagt und vor allem, wie er es begründet. Die Begründung des BVerfG fand ich jedenfalls nicht ausreichend für die Problematik. Wobei damals vor allem auch mit dem Schutz der Familie argumentiert wurde, dem der Gesetzgeber Rechnung tragen dürfte, wenn er will.

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gloeckchen09 - 35
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Dabei seit 03.2009
1057 Beiträge

Geschrieben am: 22.05.2011 um 17:11 Uhr

aber schutz der familie, da gings um sexuelle übergriffe und die sind immer strafbar ob familienmitglied oder nich.
das hat mit inzest in sinne von 2 menschen lieben sich nichts zu tun.
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