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Europäischer Gerichtshof: Inzest-Paragraph

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Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 13.04.2012 um 18:54 Uhr

Zitat von Cymru:


Finde beide Politiker"argumente" in dieser Sache sehr schwach.


Nunja, bleiben wir bei der Juristischen Argumentation und den QUellen, die wir allein über den klagenden Körper in den Gerichtssall eingeführt bekommen. Zwei seiner Kinder sind behindert (diese Auffassung darf ich hoffentlich so vertreten und offenlegen, ohne Menschen mit Behinderung gleich zu Menschen zweiter Klasse zu machen).

Nun fragen wir uns einfach mal, wenn die, wie er selbst Beweis führt wahrscheinlich bei 50% besteht, dass aus einer solchen Basis Kinder behindert werden muss man sich doch Fragen, ob es gerechtfertigt ist. Man muss nicht Behaupten, dass Behinderte Menschen Menschen zweiter Klasse sind, man muss sich nur Fragen, muss man die Behinderung forcieren - wenn ja, dann, um es mal lapidar zu sagen gibt es den Rechtsverstoß der Nötigung, wenn man dritte einparkt, ist auf der Autobahn eine Bauliche Mindestgeschwindigkeit gefordert und dürfen Behinderte nicht behindert werden.

Es ist die Verhältnismäßigkeit, die gewahrt werden muss.

Aber der Nazivergleich führt die Debatte eigtl. ad absurdum.

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

ViolentFEAR - 33
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
13295 Beiträge

Geschrieben am: 13.04.2012 um 19:31 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.04.2012 um 19:48 Uhr

Zitat von Der666Diablo:


Nun fragen wir uns einfach mal, wenn die, wie er selbst Beweis führt wahrscheinlich bei 50% besteht, dass aus einer solchen Basis Kinder behindert werden.


Hö? Das wird dem Phänomen doch überhaupt nicht gerecht. Schließlich sind die Kinder in dem Fall von eben diesme Erbgut-Mix gezeugt worden. Die höhere Rate an Erbschäden liegt aber nicht an der Ähnlichkeit des Erbgutes im Allgemeinen, sondern an der Ähnlichkeit der Erbschäden in den jeweiligen Fällen. Bei einam anderen Inzestpaar ist die Wahrscheinlichkeit höher oder niedriger, und im Schnitt wird die Wahrscheinlichkeit eher bei 30% liegen, da es nicht nur um zwei Allellen Möglichkeiten geht.
Erbkrankheiten wie Chorea-Huntington haben einen definitive Vererbung von 50%. Krebsprädestinationen sind bei manch aggressiven Krebsarten sogar noch häufiger. Von epigenetischen Entwicklungen, die die Lebensart der Großeltern berücksichtigen, wollen wir garnicht erst anfangen. Auch ältere Frauen haben häufiger kranke Kinder.

Nebenbei, bestraft der Inzestparagraph nicht die Kinderzeugung, sondern den vaginalen Akt.

Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit

Cymru - 36
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 13.04.2012 um 20:35 Uhr

Zitat von teacher-1:

[...]Eine Gesellschaft entscheidet sich aufgrund von bestimmten Überlegungen, aufgrund eines weitgehenden allgemeingültigen Konsenses für eine bestimmte gedankliche Ausrichtung in einer bestimten Frage und gießt diese Ansicht dann in ein Gesetz.[...] Es gibt in der Bevölkerung - so nehme ich das wahr - (sei es jetzt in diversen Foren im Internet oder auch auf der Straße) eine extrem hohe Ablehnung von Inzest aus den verschiedensten Gründen.


Beides korrekt. Du darfst dabei aber nicht vergessen, dass das Strafrecht das härteste Schwert des Staates gegen seine Bürger ist. Wer bestraft wird hat eine gewisse Prangerposition (fast jeder Prozess ist öffentlich) und die Strafe stellt in den meisten Fällen eine empfindliche Einwirkung auf sein Leben dar. Inzest etwa kann mit Freiheitsstrafe bestraft werden. Eine Freiheitsstrafe ist zuerst der Entzug der Freiheit, hat aber viele Nachwirkungen: Der Häftling verliert den Job, seine Freunde und wird danach sehr viel Hilfe brauchen, ein ein normales Leben zurückzufinden.
Bei Kant und Hegel ging es noch um das Vergeltungsstrafrecht: Jede Straftat zog zwangsläufig eine Strafe nach sich. Heute sind wir uns der massiven Einwirkung einer Strafe aber bewusst und sehen sie als ultima-ratio, was auch das verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprinzip vorgibt.

Auch wenn es auf den ersten Blick aus deiner Argumentationsposition paradox wirken dürfte: Gerade weil Inzest eine so hohe Ablehnung erfährt, halte ich ein Strafgesetz nicht für nötig. Wir haben nicht zu befürchten, dass durch eine Abschaffung des Verbots plötzlich jeder mit seinen Geschwistern oder Eltern schläft. Gleichzeitig bestehen Gesetze gegen sexuellen Missbrauch und Nötigung, wenn das sexuelle Verhältnis aus Zwang beruht. Wenn es dagegen einvernehmlich zwischen zwei erwachsenen Menschen geschieht, wird damit keinem geschadet. Denn, das vergessen viele: Lediglich der Beischlaf steht unter Strafe. Nicht aus jedem Beischlaf entsteht aber ein Lebewesen.



Zitat von teacher-1:

dass ich zu der Ansicht komme, dass Herr Ströbele sehr viel Zeit haben muss, um sich einer Frage zuzuwenden, die nun zum einen ein Gericht beantwortet hat und zu der es in der Bevölkerung und der Gesellschaft zum anderen eine klare Haltung gibt.


Also soll ein Politiker sich nur den wichtigen Dingen zuwenden? Polemisch ausgedrückt: Lassen wir doch falsche Gesetze, erstmal müssen wir Euro und EU hinbekommen.

Sorry, aber das Argument halte ich für wenig stichhaltig. Herr Ströbele ist im Rechtsausschuss. Da ist es seine Aufgabe, sich mit solchen Dingen zu befassen. Ein Gericht kann ihm diese Aufgabe nicht abnehmen. Herr Ströbele ist als Bundestagsabgeordneter mit der Gesetzgebung befasst, ein Gericht dagegen darf nur bestehende Gesetze auslegen und dabei nicht gegen den Willen des Gesetzgebers handeln.

Der EGMR mag zwar vertretbar geurteilt haben, große Sprünge hat er dabei nicht gemacht. Da haben wir schon bahnbrechendere Urteile aus Straßburg bekommen, die zudem ausreichend begründet waren.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Cymru - 36
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 13.04.2012 um 20:45 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Man muss nicht Behaupten, dass Behinderte Menschen Menschen zweiter Klasse sind, man muss sich nur Fragen, muss man die Behinderung forcieren - wenn ja, dann, um es mal lapidar zu sagen gibt es den Rechtsverstoß der Nötigung, wenn man dritte einparkt, ist auf der Autobahn eine Bauliche Mindestgeschwindigkeit gefordert und dürfen Behinderte nicht behindert werden.

Es ist die Verhältnismäßigkeit, die gewahrt werden muss.

Aber der Nazivergleich führt die Debatte eigtl. ad absurdum.


Wieso wird Behinderung dadurch forciert? Im angesprochenen Fall ging es 50:50 aus: Er hat zwei gesunde und zwei (leicht) behinderte Kinder.

Wie oft genug wiederholt: Das Risiko für eine Behinderung bei einem Kind ist bei Frauen über 40 oder der Fortpflanzung zwischen zwei Behinderten ähnlich hoch wie bei einem Inzest. Warum wird hier nichts untersagt, wenn es darum geht, Behinderte zu verhindern?

Der Nazivergleich kam nur deswegen, weil man sich darüber im Klaren sein muss, wie schmal die Trennlinie zu der Ideologie der Nazis ist, wenn man mit der Volksgesundheit argumentiert. Unser Grundgesetz sichert generell das menschliche Leben, gleich wie gesund oder krank etwas ist.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

luftprinzip - 82
Champion (offline)

Dabei seit 03.2010
8822 Beiträge

Geschrieben am: 13.04.2012 um 20:55 Uhr

Zitat von Klischeepunk:


Nach wessen Moral?
!
Dit nennt sich heute sister_brother with benefits und ist voellig legitim

I still don't believe in Germanys right to exist.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 13.04.2012 um 21:06 Uhr

Zitat von Cymru:


Wie oft genug wiederholt: Das Risiko für eine Behinderung bei einem Kind ist bei Frauen über 40 oder der Fortpflanzung zwischen zwei Behinderten ähnlich hoch wie bei einem Inzest. Warum wird hier nichts untersagt, wenn es darum geht, Behinderte zu verhindern?


Nunja, was die Fortpflanzung behinderter angeht ist fraglich, ob die Behinderung das in den krassesten Fallen so einfach zu lässt oder ob die Behinderung per se da schon ein Riegel vorschiebt - im weiteren kannst du keinen Inszest mit 40 Jährigen Eltern vergleichen, da 40 Jährige die Kinder wegen der Fruchtwasser (etc) Problematik in die Richtung Behinderung forcieren, allerdings nicht das Genmaterial per se.

Vergleich: Wenn schonmal 50% des Genmaterials gleich ist (wenn nicht noch mehr, je nachdem - ich hoffe, ich muss jetzt nicht die vererbungslehre auspacken) - dann erhöht sich natürlich schon grundsätzlich die wahrscheinlichkeit, dass die "Idee" des Kindes, sprich sein Genmix aufgrund des Pools der Eltern in sich kollabiert und dadurch eine Behinderung forciert wird.

Wenn die Mutter älter wird gleicht sich ja nicht die Idee an ein "normal" mit dem schlechteren "Baugrund", was die Mutter angeht an, sondern wird äquivalent dazu schlechter. Heisst, bei einer älteren Inszestiösen Kind hast du ersten eine Verschlechterte Wahrscheinlichkeit auf eine gute "Idee" (die zusammensetzung des erbguts), wie auch die verschlechterung des baugrundes...heisst im Endeffekt, dass man es quasi forciert, dass die Kinder ein Problem bekommen - und das wird ja auch weiter gegeben, da aus 50% Belastung so nicht nur ein dominantes, sondern dann gleich zwei dominante negative erbinfos (um mal bei einem paket zu bleiben) in die baupläne der enkel mitgegeben wird - falls möglich, versteht sich.

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Cymru - 36
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 13.04.2012 um 21:14 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Nunja, was die Fortpflanzung behinderter angeht ist fraglich, ob die Behinderung das in den krassesten Fallen so einfach zu lässt oder ob die Behinderung per se da schon ein Riegel vorschiebt - im weiteren kannst du keinen Inszest mit 40 Jährigen Eltern vergleichen, da 40 Jährige die Kinder wegen der Fruchtwasser (etc) Problematik in die Richtung Behinderung forcieren, allerdings nicht das Genmaterial per se.


Der Vergleich zielte auf das Ergebnis ab: Welcher größere Recht hat eine Ü40-Frau darauf, möglicherweise ein behindertes Kind zu bekommen, das etwa Geschwister nicht haben?
Außerdem: Was ist mit Sex ohne Kind?


Dass man Inzest nicht begeht, weil er "unmoralisch" oder was auch immer ist, ist hoffentlich angekommen. Es geht nicht darum, Inzest zu fördern oder gut zu heißen. Die Frage ist einzig, ob ein so tiefgreifender Eingriff wie eine Freiheitsstrafe angemessen ist für etwas, das im Einvernehmen stattfindet zwischen zwei Erwachsenen.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

luftprinzip - 82
Champion (offline)

Dabei seit 03.2010
8822 Beiträge

Geschrieben am: 13.04.2012 um 21:21 Uhr

Zitat von Cymru:

Der Vergleich zielte auf das Ergebnis ab: Welcher größere Recht hat eine Ü40-Frau darauf, möglicherweise ein behindertes Kind zu bekommen, das etwa Geschwister nicht haben?
Außerdem: Was ist mit Sex ohne Kind?


Dass man Inzest nicht begeht, weil er "unmoralisch" oder was auch immer ist, ist hoffentlich angekommen. Es geht nicht darum, Inzest zu fördern oder gut zu heißen. Die Frage ist einzig, ob ein so tiefgreifender Eingriff wie eine Freiheitsstrafe angemessen ist für etwas, das im Einvernehmen stattfindet zwischen zwei Erwachsenen.

Damit wertest du Inzest negativ, reproduzierst den gleichen konservativen Kack wie diese Kriminellen die die Gesetze entworfen haben

I still don't believe in Germanys right to exist.

raubelefant - 41
Champion (offline)

Dabei seit 11.2009
2426 Beiträge

Geschrieben am: 13.04.2012 um 21:23 Uhr

Mit Beschluss vom 26. Februar 2008 entschied das Bundesverfassungsgericht, § 173 StGB sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[28] Der Gesetzgeber verfolge Zwecke, die „jedenfalls in ihrer Gesamtheit die Einschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts legitimieren“: Als Strafgrund stehe der grundgesetzlich geforderte Schutz von Ehe und Familie an erster Stelle. Inzestverbindungen führten zu einer Überschneidung von Verwandtschaftsverhältnissen und sozialen Rollenverteilungen und damit zu einer Beeinträchtigung der in einer Familie strukturgebenden Zuordnungen. Zudem diene das Inzestverbot dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. § 173 habe spezifische, durch die Nähe in der Familie bedingte oder in der Verwandtschaft wurzelnde Abhängigkeiten im Blick. Weiterhin rechtfertige auch der Schutz vor Erbschäden das Inzestverbot.

einfach mal kopiert.

In Frankreich wurde die Strafbarkeit von Inzest mit dem Code pénal français von 1810 abgeschafft

der hauptgrund in dem verbot liegt einfach in dem verbot durch die kirche das im untergrund immernoch im kollektiven gedächtnis der bevölkerung vorhanden ist auch wenn das heutzutage nicht mehr so bewusst ist

Odi profanum vulgus et arceo-Ich verachte den ungebildeten Pöbel und meide ihn

luftprinzip - 82
Champion (offline)

Dabei seit 03.2010
8822 Beiträge

Geschrieben am: 13.04.2012 um 21:26 Uhr

Zitat von raubelefant:

kirche

Verbrecher halt

I still don't believe in Germanys right to exist.

Cymru - 36
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 13.04.2012 um 22:38 Uhr

Zitat von luftprinzip:

Damit wertest du Inzest negativ, reproduzierst den gleichen konservativen Kack wie diese Kriminellen die die Gesetze entworfen haben


Ich heiße Inzest lediglich nicht für gut, das ist alles. Das muss deswegen nicht konservativ sein. Viel mehr die Sorge, dass es für ein Kind wohl nicht optimal ist, wenn Vater und Bruder dieselbe Person sind. Ebenso wenig halte ich es aber für optimal, wenn Männer noch mit Ende 60 Vater werden und das Kind in der Schule dafür gehänselt wird.

teacher sagte es ja auch schon richtig: Der Großteil der Bevölkerung hält Inzest für falsch. Ob das durch die christliche Tradition oder woher auch immer kommt, ist ja völlig belanglos.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

luftprinzip - 82
Champion (offline)

Dabei seit 03.2010
8822 Beiträge

Geschrieben am: 13.04.2012 um 22:40 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von luftprinzip:

Damit wertest du Inzest negativ, reproduzierst den gleichen konservativen Kack wie diese Kriminellen die die Gesetze entworfen haben


Ich heiße Inzest lediglich nicht für gut, das ist alles. Das muss deswegen nicht konservativ sein. Viel mehr die Sorge, dass es für ein Kind wohl nicht optimal ist, wenn Vater und Bruder dieselbe Person sind. Ebenso wenig halte ich es aber für optimal, wenn Männer noch mit Ende 60 Vater werden und das Kind in der Schule dafür gehänselt wird.

teacher sagte es ja auch schon richtig: Der Großteil der Bevölkerung hält Inzest für falsch. Ob das durch die christliche Tradition oder woher auch immer kommt, ist ja völlig belanglos.

Was ist das fuer ein Gelaber?
Die Mehrheit waere auch fuer ne Todesstrafe

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Klischeepunk - 41
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 14.04.2012 um 04:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.04.2012 um 04:45 Uhr

Zitat von teacher-1:

@ Cymru
Ich muss Dich doch sehr wundern über Deine Argumentation. Du scheinst mir zunehmend allein den juristischen Standpunkt einzunehmen, der aber sämtliche anderen Aspekte, wie Traditionen, gesellschaftlicher Grundkonsens, Moralvorstellungen, bestimmte Konventionen, auch religiöse Vorstellungen usw. einfach außen vor lässt. Natürlich sind das eher weichere Kriterien, die sich nicht eins zu eins abbilden lassen, die aber eben in aller Regel eine Gesellschaft mit ausmachen. Sie können sich über die Jahrzehnte und Jahrhunderte verändern und weiter entwickeln - keine Frage - aber sie sind bisweilen eben auch sehr langlebig und es gibt auch durchaus Gründe dafür. Im Grunde genommen basieren auf diesen weicheren Kritierien die meisten tragenden Bestandteile unserer Kultur, auch der Politik, weiter Teile der Gesellschaft usw. Eine Gesellschaft entscheidet sich aufgrund von bestimmten Überlegungen, aufgrund eines weitgehenden allgemeingültigen Konsenses für eine bestimmte gedankliche Ausrichtung in einer bestimten Frage und gießt diese Ansicht dann in ein Gesetz. So läuft das doch normalerweise und nicht umgekehrt. Es gibt in der Bevölkerung - so nehme ich das wahr - (sei es jetzt in diversen Foren im Internet oder auch auf der Straße) eine extrem hohe Ablehnung von Inzest aus den verschiedensten Gründen. Das sollte man zunächst einmal ernst nehmen finde ich und darum halte ich es in der Tat für vollkommen albern, wenn Herr Ströbele eine Diskussion anleiert, die die Leute offensichtlich so nicht zu führen bereit sind. Es gibt nachweislich eine extrem hohe Akzeptanz des Urteils dazu in der deutschen Bevölkerung und nun kann man freilich über alles diskutieren, da habe ich vom Prinzip her auch nichts dagegen, aber die Politik hat so viele aktuelle Baustellen, um die sie sich sinnvollerweise zu kümmern hätte, wo man als Wähler nicht den Eindruck gewinnen kann, dass hier allzu viel geleistet wird (und zwar von allen Parteien), dass ich zu der Ansicht komme, dass Herr Ströbele sehr viel Zeit haben muss, um sich einer Frage zuzuwenden, die nun zum einen ein Gericht beantwortet hat und zu der es in der Bevölkerung und der Gesellschaft zum anderen eine klare Haltung gibt.


Herr Ströbele ist nicht der einzige mit soviel Langeweile... Wir haben uns auf nem Parteitag damit befasst. War sicher nicht ganz soviel los wie auf der besagten Straße, aber es hat ausgereicht:
Pressemitteilung und Positionspapier

@Raubelefant seit 2010 (wenn ich nicht ganz daneben lieg) ist Inzest in Frankreich wieder strafbar.

@luftprinzip du schießt wiedermal völlig sinnfrei über's Ziel hinaus. Cymru kann, darf und soll auch von Inzest halten was er will. Die Frage ist ob wir einen § im StGB dafür brauchen. Kein Mensch verlangt das alle es toll finden wenn Bruder und Schwester den Beischlaf (Vaginalverkehr) vollziehen dürfen, aber zur Debatte steht ob wir dabei Justitia ins Spiel bringen müssen. Ich kann es danach trotzdem falsch finden. Im Resultat schlaf ich halt nicht mit meiner Schwester - oder meinem Bruder, aber wenn jemand anders meint das sei schon Ok und beide wissen was sie tun, wer bin ich mich da einzumischen? Das ist der Punkt und der wird völlig wertfrei von Cymru diskutiert.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 14.04.2012 um 08:03 Uhr

Zitat von teacher-1:

@ Cymru
Ich muss Dich doch sehr wundern über Deine Argumentation. Du scheinst mir zunehmend allein den juristischen Standpunkt einzunehmen, der aber sämtliche anderen Aspekte, wie Traditionen, gesellschaftlicher Grundkonsens, Moralvorstellungen, bestimmte Konventionen, auch religiöse Vorstellungen usw. einfach außen vor lässt.


Und genau hier liegt doch der Knackpunkt.
Du, ich, wir, "die Gesellschaft", die Kirche(n)... alle dürfen aus Deinen Gründen Inzest ablehnen.
Gesetze haben aber logisch begründet zu sein und dürfen sich nicht auf solche Gründe stützen.

Btw. Mein Blogeintrag.


Gruß
Jochen

teacher-1
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
5594 Beiträge
Geschrieben am: 14.04.2012 um 08:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.04.2012 um 08:17 Uhr

Wenn ich Dich richtig interpretiere, dann sprichst Du Dich dafür aus, dass Gesetze vollkommen losgelöst von einer Gesellschaft, von ihren Traditionen, von ihrer Kultur, von ihren Moralvorstellungen, von ihren historischen Bedingtheiten, von ihrer Geistesgeschichte etc. geschaffen werden? Das halte ich für den falschen Weg, den es so meines Erachtens auch nie gegeben hat. Gesetze sind immer Folge einer Diskussion, einer geistigen Auseinandersetzung von Menschen zu einem bestimmten Thema, die dieses bestimmte Thema genau vor dem Hintergrund der Parameter, die ich gerade genannt habe, diskutieren und dabei auch auf einen möglichst breiten Konsens aufbauen, da sie ansonsten nicht durchsetzbar sind. Dass beispielsweise niemand möchte, dass man einfach ermordet werden kann, das ist ein Grundkonsens in unserer Kultur und darum hat man das eben irgendwann gesetzlich unter Strafe gestellt. Gesetze sind doch fast immer die Folge von erkanntem Fehlverhalten, das die Mehrheit einer Gesellschaft irgendwann nicht mehr tolerieren will oder wo sie eben Handlungs- bzw. Regelungsbedarf sieht. Deswegen behaupte ich, dass sich die meisten Gesetze genau auf solche Gründe stützen, die Du ablehnst, denn es ist ein Irrtum zu meinen, dass uns diese weicheren Kriterien (ich nannte das bereits so in meinem längeren post) nicht beeinflussen würden. Sie beeinflussen unser komplettes Denken und Handeln, auch das Deine, denn ansonsten wärest Du kein in einer bestimmten Kultur und Geistesgeschichte sozialisierter Mensch. Das bist Du aber eben und sich davon freimachen zu wollen, das ist unmöglich behaupte ich.
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