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Forum / Politik und Wirtschaft

Gefährlicher Vergewaltiger auf freiem Fuß

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Genki81 - 43
Experte (offline)

Dabei seit 09.2006
1575 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 23:27 Uhr

Zitat von Makaveli_89:

Ich halte mittlerweile eh schon wenig von unserer Justiz.
Aber das Husarenstück, dass sich jetzt der Bundesgerichtshof geleistet hat ist einsame Spitze. Ein Vergewaltiger kam jetzt nach seiner Haftstrafe auf freien Fuß. Die Staatsanwaltschaft hat kurz vor der Haftentlassung noch ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Der Psychologe hat deutlich darauf hingewiesen, dass der Häftling noch immer sehr gefährlich ist. Deshalb hat die Staatsanwalt nachträgliche Sicherheitsverwahrung beantragt. Doch jetzt der Clou:
Nachträgliche Sicherheitsverwahrung kann jetzt nur noch veranlasst werden, wenn sich neue schwere Tatsachen finden lassen. Das Gutachten jedoch zeigt nur das, weshalb er eh schon in den Knast gekommen ist. :-D
Folge: Er kommt frei und wird jetzt rund um die Uhr von einer Vielzahl von Polizisten überwacht, weil er ja nachweislich hoch rückfallgefährdend ist. Wie lange die Vollüberwachung gehen soll, wie viele Polizeikräfte sie bindet und wie viel der Spaß kostet. Darüber wird sich fein ausgeschwiegen.
Justizia, fuck yeah!! :rocker:



das kam glaub vor nem halben jahr schonmal irgendwo als kleine meldung da hat es keinen gejuckt^^

erst jezt als es in ner reportage lief und die leute da vor dem haus der bekannten des triebtäters mit schildern rumlaufen bekommt es jemand mit...

das problem is das wurde auch schon mehrmals im tv gesagt das er schon verurteilt ist, seine strafe abgesessen hat und man ihm nicht zweimal für die selbe straftat verurteilen kann !

das problem was ich seh is das der rund um die uhr belagert wird von zivilisten und polizei, so hat der ja nichtmal die chance eine dummheit zu machen für die er bis er drauf geht in ner zelle hocken muss.

das geht bestimmt solange bis er da wegzieht in urlaub geht oder so und keiner weiss wo er sich aufhält und dann wird er bestimmt wieder eine dummheit machen...

so is er halt der deutsche staat :kotzer:
hier darf man fast alles machen was man will und erst wenn es genug nachmachen wird was dagegen unternommen^^

~̧̢̧͕̪̦́̿̏̊ͯ̑̍̌ͤ̏͆͜͞ ̝͙̪̻ͅ​̬͎̝̘̻͍~͂͂ͪͦ̂̀ ̻̗́͠~̾͒ͪ̆​̸͌̐̊͒̓̕͘͝ ͉̩̠͎̱̹̘̞~̸͊ͫͥͫ͑̚​҉̀ ͙͙̰̠̯̩̲̼̪̮̮͉ͅ~̃͆ͬ͌̎

Tyr666 - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2009
251 Beiträge

Geschrieben am: 15.01.2010 um 07:48 Uhr

Zitat von Revanche:

Zitat von Tyr666:

Ich seh es so, hätte er damals einfach die Todesstrafe bekommen, dann müsste man heute nicht über eine Sicherheitverwahrung debatieren, bzw. müsste man keine Polizeibeamte abstellen um dieses Stück Dreck zu beschatten.

Der Typ ist ein Wiederholungstäter, darum versteh ich nicht warum die Sicherheitsverwahrung nicht gerechtfertig ist. Mehr Gründe bedarf es doch gar nicht und dazu noch das Gutachten, dass er immer noch gefährlich ist.

Ein hoch auf den wundervollen Rechtsstaat in der herrlichen BRD!


Du weißt schon, dass du gerade über das Leben eines Menschen urteilst?
Egal was er angestellt hat, er ist und bleibt ein Mensch und hat das Recht auf Leben, sowie deine Wenigkeit!

Deiner Einstellung nach müssten wir jeden gleich beseitigen, auch wenn er einen kleinen Diebstahl begangen hat, denn er könnte ja nochmals Schaden anrichten!


Natürlich bin ich mir dessen bewusst aber von dem mal abgesehen ist für mich jemand der solch ein Verbrechen begeht kein Mensch sondern ein Tier oder der Müll auf der Strasse sonst nichts.

Und das mit Deiner Anmerkung von wegen jeden Dieb gleich zu beseitigen ist völliger Schwachsinn. Man kann es auch übertreiben ich habe es nur auf Sexualstraftäter bezogen. Man sollte dann doch mal die Kirche im Dorf lassen!
onkel_hodde - 53
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2008
33 Beiträge
Geschrieben am: 15.01.2010 um 08:30 Uhr

Also ich lehne die todesstrafe prinzipiell ab. Ein Staat/Gesellschaft sollte sich nich auch das gleiche niveau herunterlassen wie ein täter der eine höchststrafe verdient hat. Es gibt eine sicherungsverwahrung bei der er auch lebenslänglich weggesperrt wird. Die mittel für eine solche verwahrung gibt es, sie müssen halt umgesetzt werden. In diesem aktuellen fall handelt es sich meiner ansicht nach um einen fall, der noch zwischen der alten und der neuen regelung (nachträglich angeordnete sicherheitsverwahrung) hängt und sicherlich einen sonderfall darstellt. Ich denke aber das die rechtsprechug sich in zukunft daran ricten wird, das solche täter in zukunft nicht mehr die gelegenheit haben trotz ihrer taten jemals wieder in freiheit zu gelangen und somit sehr lange zeit haben über ihre handlungen nach zu denken, was meiner ansicht nach eine weit drastischere strafe darstellt wie jemanden einfach aus der welt zu schaffen.
Relaxogirl - 58
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2007
56 Beiträge

Geschrieben am: 15.01.2010 um 08:45 Uhr

... Das seh ich anderst ... Wenn zweifelsfrei fest steht , dass ein Mensch so eine Tat begangen hat , bin ich der Meinung ~ Todesstrafe. Würd es sowas bei uns geben , würden die Taten mit Sicherheit zurück gehen ... Das Urteil ist echt beschämend . Und dann noch auf Kosten des Staates ... überwacht werden ... So ein Täter , wird rückfällig ... über kurz oder lang . Traurig , dass es sowas gibt .

Freu mich auf Dich...

King_Kloete - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2004
830 Beiträge

Geschrieben am: 15.01.2010 um 09:11 Uhr

ich finds echt erschreckend, wie viele leute sich für "eine gerechte Sache" zu mördern machen würden.
Da gehts zu wie im Mittelalter. Wo setzt ihr denn die Grenze für die Todesstrafe?
Nehmen wir mal den Fall: ein 15 Jähriger hat eine 13 jährige Freundin und sex mit ihr (heutzutage nichtmehr ungewöhnlich).
Die eltern kommen dahinter und klagen ihn an... laut rechtssprechung gilt das urteil nun auf sexuelle vergewaltigung. Jetzt nehmen wir mal an der kleine is uneinsichtig oder liebt seine Freundin mehr als seine Freiheit und macht trotzdem weiter.... darf man den jetzt auch umbringen? Und wenn nein, wo is (rein rechtstechnisch) der unterschied

hail to the king.... kloete

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 15.01.2010 um 09:28 Uhr

Zitat von Tyr666:

aber von dem mal abgesehen ist für mich jemand der solch ein Verbrechen begeht kein Mensch sondern ein Tier oder der Müll auf der Strasse sonst nichts.!

Ja, das sagen sie alle. Man will immer solche Leute als unmenschliche Monster abstempeln. Aber das funktioniert nicht. Tiefe Abgründe der Seele oder ein krankes Hirn ändert nichts daran dass ein mensch ein Mensch bleibt.

Nebenbei: schon mal gelesen was Angehörige & Freunde von verbrechern oft sagen? "Das war eigentlich immer ein sehr höflicher Mensch" oder ähnliches. Menschen als Monster asbstempeln funktioniert einfach nicht.


BlackRock - 47
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1148 Beiträge
Geschrieben am: 15.01.2010 um 09:29 Uhr

Zitat von Tyr666:

Natürlich bin ich mir dessen bewusst aber von dem mal abgesehen ist für mich jemand der solch ein Verbrechen begeht kein Mensch sondern ein Tier oder der Müll auf der Strasse sonst nichts.

Für dich kann er das gerne sein, für das Gericht darf er das aber nicht sein. "Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich" ist ein essenzieller Grundsatz einer zivilisierten Gesellschaft. Sobald wir anfangen Menschenleben nicht als gleichwertig anzusehen, kommen wir auf sehr dünnes Eis.

"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 15.01.2010 um 09:29 Uhr

Zitat von Relaxogirl:

. Würd es sowas bei uns geben , würden die Taten mit Sicherheit zurück gehen ...

Tja, Deine Meinung wurde schon oft genug wiederlegt.
Relaxogirl - 58
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2007
56 Beiträge

Geschrieben am: 15.01.2010 um 09:37 Uhr

... Mal ne Frage : Wie würdest du über dieses Thema denken , wenn zB deine Freundin , oder eine Bekannte, Verwandte - vergewaltigt worden wäre ??? Mit Sicherheit ganz anderst ... Ist nur meine Meinung ...

Freu mich auf Dich...

Relaxogirl - 58
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2007
56 Beiträge

Geschrieben am: 15.01.2010 um 09:40 Uhr

Zitat von King_Kloete:

ich finds echt erschreckend, wie viele leute sich für "eine gerechte Sache" zu mördern machen würden.
Da gehts zu wie im Mittelalter. Wo setzt ihr denn die Grenze für die Todesstrafe?
Nehmen wir mal den Fall: ein 15 Jähriger hat eine 13 jährige Freundin und sex mit ihr (heutzutage nichtmehr ungewöhnlich).
Die eltern kommen dahinter und klagen ihn an... laut rechtssprechung gilt das urteil nun auf sexuelle vergewaltigung. Jetzt nehmen wir mal an der kleine is uneinsichtig oder liebt seine Freundin mehr als seine Freiheit und macht trotzdem weiter.... darf man den jetzt auch umbringen? Und wenn nein, wo is (rein rechtstechnisch) der unterschied


... Ich würde sagen , da gibts schon noch Unterschiede ...

Freu mich auf Dich...

koala1962 - 62
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2008
22 Beiträge
Geschrieben am: 15.01.2010 um 09:41 Uhr

da widerholungsgefahr besteht ist es für mich keine frage,das er in gewahrsam gehört.sicher so untergebracht wie es sich für nen menschen gehört.
ist doch klar,das die menschen der umgebung in aufruhr sind.
King_Kloete - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2004
830 Beiträge

Geschrieben am: 15.01.2010 um 09:55 Uhr

Zitat von Relaxogirl:

Zitat von King_Kloete:

ich finds echt erschreckend, wie viele leute sich für "eine gerechte Sache" zu mördern machen würden.
Da gehts zu wie im Mittelalter. Wo setzt ihr denn die Grenze für die Todesstrafe?
Nehmen wir mal den Fall: ein 15 Jähriger hat eine 13 jährige Freundin und sex mit ihr (heutzutage nichtmehr ungewöhnlich).
Die eltern kommen dahinter und klagen ihn an... laut rechtssprechung gilt das urteil nun auf sexuelle vergewaltigung. Jetzt nehmen wir mal an der kleine is uneinsichtig oder liebt seine Freundin mehr als seine Freiheit und macht trotzdem weiter.... darf man den jetzt auch umbringen? Und wenn nein, wo is (rein rechtstechnisch) der unterschied


... Ich würde sagen , da gibts schon noch Unterschiede ...


es gibt rein rechtlich KEINE unterschiede... außer vielleicht das der kleine hier noch als Jugendlicher verurteilt wird.... Wenn du sagst vergewaltiger sollen umgebracht werden, dann drücke ich dir mit vergnügen die Giftspritze in die Hand, die du dem 15 Jährigen in den Arm drücken darfst... mal sehen ob du dich dann noch so Toll fühlst (aber so wie du dich anhörst wäre das genau dein Ding)
Der Tatbestand einer vergewaltigung ist keine leichte Sache und für die Opfer und ihre angehörigen definitiv ein Super-GAU, aber deswegen selbst die eigene Menschlichkeit aufzugeben, nur um Rache zu üben ist ja wohl lächerlich...das ist wie, wenn man einem kleinen Kind, wenn es einen Knufft genauso eine auf die Fresse haut... gleiches mit gleichem vergelten funktioniert nie.... aber wenn ihr damit weitermachen wollt... nur zu ein bisschen weniger Menschen kann die Erde gut vertragen

hail to the king.... kloete

onkel_hodde - 53
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2008
33 Beiträge
Geschrieben am: 15.01.2010 um 10:04 Uhr

Zitat von Relaxogirl:

... So ein Täter , wird rückfällig ... über kurz oder lang . Traurig , dass es sowas gibt .

Da bin ich auch deiner meinung. Aber was schreckt mehr ab, die aussicht auf einen schnellen tod oder die gewissheit, dass ich 50 jahre meines restlichen beschissenen lebens auf 10qm hausen muss und einmal am tag freigang kriege? Ich bin überzeugt, dass es bei jedem menschen irgendwann einmal den punkt gibt, andem er bereut was er getan hat. Nur bei eimer sicherheitsverwahrung bringt das nix mehr - derjenige wird mit seiner erkenntniss noch den rest seines lebens dahinvegetieren müssen.
Und ich glaube nicht dass genau in diesem speziellen fall schon alles vom tisch ist. Der druck der öffentlichkeit ist sehr groß, die anwohner demonstrieren täglich gegen diesen typen.
DerGeneral - 38
Experte (offline)

Dabei seit 05.2005
1827 Beiträge
Geschrieben am: 15.01.2010 um 10:13 Uhr

Ich denke, dass die Debatte über den Sinn der Todesstrafe diesem im Grunde zutiefst juristischen Problem nicht gerecht wird. Im Übrigen hat das Grundgesetz gegenüber der Todesstrafe eine klare Haltung eingenommen: Die Todesstrafe ist abgeschafft. Es geht hier also darum, wie juristisch sichergestellt werden kann, dass gefährliche Triebtäter keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellen. Hier gibt es das Prinzip der nachträglichen Sicherungsverwahrung, welches allerdings gerade erst vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zumindest im Falle einer nachträglichen Anordnung für nicht menschenrechtskonform erklärt wurde. Da stellt sich allerdings die Frage, ob die Richter damit ihrer Verantwortung gerecht werden und nicht der Polizei und den anderen Strafverfolgungsbehörden in den Rücken fallen. Ich halte das Urteil gelinde gesagt für einen Skandal, da es suggeriert, dass die Sexualstraftäter eine größere Lobby besitzen als ihre potenziellen Opfer. Deshalb verlange ich gerade von der Justiz in dieser Frage in Zukunft mehr Klarheit und wo nötig auch mehr Härte. Was ist das denn für eine Rechtsordnung, in der man sich von schweren Verbrechern auf der Nase rumtanzen lassen muss?

GSG 9 - Helden und Verteidiger unserer Freiheit!

Texhex - 44
Champion (offline)

Dabei seit 12.2002
3022 Beiträge

Geschrieben am: 15.01.2010 um 10:18 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von Tyr666:

aber von dem mal abgesehen ist für mich jemand der solch ein Verbrechen begeht kein Mensch sondern ein Tier oder der Müll auf der Strasse sonst nichts.!

Ja, das sagen sie alle. Man will immer solche Leute als unmenschliche Monster abstempeln. Aber das funktioniert nicht. Tiefe Abgründe der Seele oder ein krankes Hirn ändert nichts daran dass ein mensch ein Mensch bleibt.

Nebenbei: schon mal gelesen was Angehörige & Freunde von verbrechern oft sagen? "Das war eigentlich immer ein sehr höflicher Mensch" oder ähnliches. Menschen als Monster asbstempeln funktioniert einfach nicht.

Geht mir am Arsch vorbei. Nach so einer Tat gehört er weggesperrt für immer.

Mülly!

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