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Gefährlicher Vergewaltiger auf freiem Fuß

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Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 17:57 Uhr

Zitat von Makaveli_89:


Du kannst aber nicht jeden Täter in Schutz nehmen mit der Begründung der Mob will eh nur Rache. Wie bereits erwähnt ist die Rückfallquto bei Sexualdelikten erheblich und man kann hier schon über Rechtstaatlichkeit und Täterschutz labern.

Was heisst in Schutz nehmen - ich würde es so formulieren: Ich bin willens jedem Menschen eine zweite Chance zu geben. Weisst, es gibt extreme Möglichkeit 1: Täter töten. Rückfallgefahr gleich Null, aber die vielen gegenargumente will ich jetzt nicht aufzählen.
extreme Möglichkeit zwei: Jeden Täter nach einer Haftstrafe wieder freizulassen ohne Bedenken, ohne Gutachten. Das ist wohl auch nicht das Beste. Es ist ein heikles Thema und es gibt keine perfekte Lösung. Nur, was ist wichtiger:
-Opferschutz über alles andere zu stellen, jeden wie einen rückfölligen zu behandeltn, niemandem eine zweite chance geben? oder
-jeden Fall individuell betrachten?

Hier gehts doch eigentlcih schon lange nicht mehr um diesen alten Fall-es entwickelt sich wieder die Grundsatzdiskussion die man hier shcon hunderte male geführt hat^^

Zitat von Makaveli_89:


aber das hilft den Opfern auch nicht mehr. bitte setzt dich mal n bissl mehr mit der Psyche und dem Leben von Vergwealtigungsopfern auseinander.

Ich bin mir absolut bewusst dass eine Vergewaltigung so ziemlcih das schlimmste ist was einer Frau passieren kann. Opfern soll jedwede Hilfe angeboten werden, das steht absolut ausser Frage. Aber das ist auch nicht das Thema hier!

Im Grunde ist das Thema doch: "Dürfen wir alle Straftäter so behandeln wie potentielle Wederholungstäter und dürfen wir Ihnen eine zweite Chance geben"?
Makaveli_89 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 12.2006
536 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 18:07 Uhr

Zitat von Laser87:

Zitat von Makaveli_89:

Das Strafmas fü Vergewaltiger in Deutschland ist ok, dennoch muss es auch möglich sein Menschen vor einer so schrecklichen Tat zu beschützen und gefährliche Straftäter dann auch wegzusperren.


Zum dritten Mal: Es ist möglich - seit 1998!
In diesem Fall war die Tat aber vor 1998 und kann nicht durch nachträglich erlassene Gesetze bestraft werden.


Gruß
Der-gegen-die-Wand-Redner


Du Horscht des meinte ich doch. Manchmal muss man eben auch nachträglich bestrafen können. Les nochmal mein Komment durch ;-)

Gruß
Der-gegen-ungelesen-Kommentiert-Poster

Mors certa, hora incerta

Alex-Kid - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2008
318 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 18:08 Uhr

@ Biebe: Wir sind uns sicherlich alle einig das ein Krimineller, welcher nach einer gewissen Haftzeit, Therapie etc. auf freien Fuß kommt möglicherweise wieder den richtigen Weg findet.

Das kann bei einem Drogensüchtigen sein, welcher danach clean ist, ein Alkoholiker welcher trocken ist usw.

Ich denke aber das wir hier etwas unterscheiden sollten. Manche Delikte können jedem einmal passieren: Man möchte die Freundin beschützen, haut dem anderen eins auf die Mütze und hat am Schluss ne Anzeige wegen Körperverletzung am Hals. Ist dem Kerl schlimmeres passiert kann sogar Knast winken.
Der andere kommt durch unglückliche Umstände in die Drogenszene und wird anhängig. All das sind Dinge, die "heilbar" sind.

Bei einem Vergewaltiger sehe ich jedoch viel mehr Boshaftigkeit im Kopf, die (obwohl ich kein Psychologe bin) nach meiner Auffassung schwer oder so gut wie gar nicht aus solchen Köpfen herauszubekommen ist.

@ Cymru: Deiner Meinung nach sind Geisteskranke anders zu behandeln wie "normale" Vergewaltiger. (obwohl diese für mich schon geisteskrank sind). Prinzipell hast du recht, vllt. auch deswegen da evtl. der Gedanke aufkommt, dass der Geisteskranke durch seine "Krankheit im Geiste" evtl. nicht soviel Bosheit an den Tag gelegt hat wie der "Gesunde". Fakt bleibt jedoch: Wie willst du ihn anders bestrafen? Wie möchtest du die Öffentlichkeit vor ihm schützen? Menschenrechte hin oder her, aber wie willst du es schaffen, aus Rücksicht auf seine Geisteskrankheit auf eine Qual im Gefängnis, Anstalt etc. zu verzichten ohne das Risiko einer Wiederholungstat einzugehen?
Makaveli_89 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 12.2006
536 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 18:11 Uhr

Zitat von Biebe_666:


extreme Möglichkeit zwei: Jeden Täter nach einer Haftstrafe wieder freizulassen ohne Bedenken, ohne Gutachten. Das ist wohl auch nicht das Beste. Es ist ein heikles Thema und es gibt keine perfekte Lösung. Nur, was ist wichtiger:


Was heißt hier ohne Gutachten wegsperren. Hast du meine Beitrag nicht ganz gelesen? ;-)
Es gab mehrere Gutachten vor dem eigentlichen Ende der Haftstrafe. Und wegen dem Ergebniss der Gutachten fordere ich ja, dass er weggesperrt gehört. eben zum Opferschutz.
Aber wie mein aufmerksamer Vorposter schon bemerkt hat ist das Urteil vor 1998 gesprochen worden und somit ist eine nachträglich angeordnete Sicherheitsverwahrung nicht legitim. :-(

Mors certa, hora incerta

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 18:11 Uhr

Zitat von Biebe_666:


Im Grunde ist das Thema doch: "Dürfen wir alle Straftäter so behandeln wie potentielle Wederholungstäter und dürfen wir Ihnen eine zweite Chance geben"?


Falsch - das Thema ist:
Wann darf ich meine animalische Seite rauslassen und meinen Blutrausch befriedigen?
Vergewaltiger werden nur als Vorzeigebeispiel gebracht - als nächstes sind Mörder, Diebe und so Gesocks dran...



Gruß

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 18:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2010 um 18:18 Uhr

Zitat von Alex-Kid:


Bei einem Vergewaltiger sehe ich jedoch viel mehr Boshaftigkeit im Kopf, die (obwohl ich kein Psychologe bin) nach meiner Auffassung schwer oder so gut wie gar nicht aus solchen Köpfen herauszubekommen ist.

Vergewaltiger sind nicht alle gleich. Es gibt zig verschiedene Hintergründe! Eine einfche Frage: würdest Du alle gleich bestrafen -nämlcih lebenslang- weil es Leute gab die Rückfällig wurden? Würdest Du die Personen ignorieren die nicht rückfällig wurden? Wie schon mal gesagt: das ist ein heikles Thema, aber in dem Moment wo wir in jedem Menschen einen potentiellen (Wiederholungs)täter sehen - in dem Moment geben wir die Freiheit völlig auf.
Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 18:14 Uhr

Zitat von Makaveli_89:


Du Horscht des meinte ich doch. Manchmal muss man eben auch nachträglich bestrafen können. Les nochmal mein Komment durch ;-)


1. verbitte ich mir solch eine Bezeichnung!
2. ich hab nur nochmals darauf hingewiesen, daß diese Möglichkeit inzwischen besteht, weil ich das Gefühl habe, daß das noch nicht jeder kapiert hat.



Gruß

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 18:15 Uhr

Zitat von Makaveli_89:


Es gab mehrere Gutachten vor dem eigentlichen Ende der Haftstrafe. Und wegen dem Ergebniss der Gutachten fordere ich ja, dass er weggesperrt gehört.

Wie genau kennst Du denn diese Gutachten? Oder anders: wieviele gibt es? jetzt mal ehrlich. Oder kennst Du doch nur nur Schlagworte wie "gefährlich" aus ner Schlagzeile?
Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 18:19 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von Makaveli_89:


Es gab mehrere Gutachten vor dem eigentlichen Ende der Haftstrafe. Und wegen dem Ergebniss der Gutachten fordere ich ja, dass er weggesperrt gehört.

Wie genau kennst Du denn diese Gutachten? Oder anders: wieviele gibt es? jetzt mal ehrlich. Oder kennst Du doch nur nur Schlagworte wie "gefährlich" aus ner Schlagzeile?


Darum geht es nicht, sorry.
Der Fall war vor 1998 - und damit gilt die Gesetzeslage von vor 1998. Und damals war die nachträgliche Sicherungsverwahrung einfach noch nicht vorgesehen. Diese wäre nur möglich gewesen, wenn sie schon Inhalt des Urteils gewesen wäre. Dies war aber - aus welchen Gründen auch immer - nicht so.



Gruß

Alex-Kid - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2008
318 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 18:21 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von Alex-Kid:


Bei einem Vergewaltiger sehe ich jedoch viel mehr Boshaftigkeit im Kopf, die (obwohl ich kein Psychologe bin) nach meiner Auffassung schwer oder so gut wie gar nicht aus solchen Köpfen herauszubekommen ist.

Vergewaltiger nicht alle gleich. Es gibt zig verschiedene Hintergründe! Eine einfche Frage: würdest Du alle gleich bestrafen -nämlcih lebenslang- weil es Leute gab die Rückfällig wurden? Würdest Du die Personen ignorieren die nicht rückfällig wurden? Wie schon mal gesagt: das ist ein heikles Thema, aber in dem Moment wo wir in jedem Menschen einen potentiellen Wiederholungs(täter) sehen - in dem Moment geben wir die Freiheit völlig auf.


Natürlich ist es ein heikles Thema. Vom moralischen Grundsatz her würde ich es dem getöteten Kind schuldig sein, dessen Vergewaltiger bzw. Mörder lebenslang ins Gefängnis zu stecken.

Ich denke nicht das wir unsere Freiheit aufgeben, wenn wir Menschen, welche solch verwerfliche Verbrechen begehen lebenslänglich ins Gefängnis stecken.

Was würdest du mit diesem Fritz (kompletter Name ist mir leider entfallen) aus Österreich machen, welcher seine Tochter im Keller jahrelang eingesperrt und mehrmals geschwängert hat machen?
Gut, er war schon alt und sitzt nun lebenslang - was wäre jedoch wenn er erst 30 Jahre wäre? Hätte er nach deiner Meinung nochmal eine Chance verdient?

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 18:30 Uhr

Zitat von Alex-Kid:


Ich denke nicht das wir unsere Freiheit aufgeben, wenn wir Menschen, welche solch verwerfliche Verbrechen begehen lebenslänglich ins Gefängnis stecken.

Da sind wir dann wohl anderer Meinung. Vor allem aus einem Grund: Mann kann nicht alle Vergewaltigungverbrechen über einen Kamm scheren. Im Schlimmsten Fall halte ich Lebenslange Sicherheitsverwahrung für angebracht. NUr, was ist der schlimmste Fall? Ich bin ehrlich, das kann ich selbst nicht beantworten - und ich bin gottfroh dass ich das auch nciht muss. Aber Verbrechen werden immer geschehen - egal wie sehr man Täter bestraft. Wie sehr darf man Menschenrechte, Moral und Ethik, die Freiheit einschränken um die Zahl der Verbrechen einzuschränken (und wie gross wäre der NUtzen am ende wirklich)? Eine Frage über die mal wohl Jahrzehnte diskutieren könnte.

Wegen Fritzl: Ich muss Dir ehlrich gesteehn: ich weiss es nicht - aber da er schon so alt ist der Fall klar.


Makaveli_89 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 12.2006
536 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 19:49 Uhr

Zitat von Laser87:

Zitat von Makaveli_89:


Du Horscht des meinte ich doch. Manchmal muss man eben auch nachträglich bestrafen können. Les nochmal mein Komment durch ;-)


1. verbitte ich mir solch eine Bezeichnung!
2. ich hab nur nochmals darauf hingewiesen, daß diese Möglichkeit inzwischen besteht, weil ich das Gefühl habe, daß das noch nicht jeder kapiert hat.



Gruß


Tut mir Leid, wenn du mich so kindisch belehren musst, dann musst du dir eben so schlimme Beleidigungen gefallen lassen. V.a. wenn du hier schreibst, dass du gegen die Wand reden musst, aber selbst nicht genau andere Texte liest. ;-)
Keine Angst ich habs kapiert.

Mors certa, hora incerta

Makaveli_89 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 12.2006
536 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 19:52 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von Makaveli_89:


Es gab mehrere Gutachten vor dem eigentlichen Ende der Haftstrafe. Und wegen dem Ergebniss der Gutachten fordere ich ja, dass er weggesperrt gehört.

Wie genau kennst Du denn diese Gutachten? Oder anders: wieviele gibt es? jetzt mal ehrlich. Oder kennst Du doch nur nur Schlagworte wie "gefährlich" aus ner Schlagzeile?


Also ich habs halt in den Nachrichten gesehen und im Internet nochmals nachgelesen. Da wahr die Rede von mehreren Gutachten. Den genauen Inhalt hab ich net gelesen. Und in den Nachichten war die Rede von der Gefährlichkeit des Vergewaltigers. ich war nur der Annahme, dass Gefahr die Rückfallgefahr impliziert. deshalb habe ich hier immer von Rückfallgefahr geredet.

Mors certa, hora incerta

ViolentFEAR - 33
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
13295 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 22:34 Uhr

Zitat von Makaveli_89:


bitte setzt dich mal n bissl mehr mit der Psyche und dem Leben von Vergwealtigungsopfern auseinander. Es gibtr für die Psyche fast nichts belasteneres als die Erniedrigungen und die Hilflosigkeit bei einer Vergewaltigung. Die Opfer haben z.T Lebeslange bindungsstörungen.


Wieso lese ich dann keinen Thread wie "Mann der 20 Jahre lang von seinem Vate gefickt wurde, vergewaltigte junge Frau" ?
Wieso wird dem Opfer nur solange gedacht, wie es dem gesellschaftlichen Wunsch eines Opferbildes entsprich (Traurig in der Ecke sitzen und ganz dolle weinen), und in dem Moment, wo das Opfer die Straße der Rechtstaatlichkeit verlässt, seine Geschichte als nicht relevant betrachtet wird? Ja, wie häufig wird noch mit den Worten "Jaja, der Täter hatte ja so eine schlimme schlimme Kindheit" gespottet?

Das "in die Psyche hineinversetzen" ist dann doch wiederum nur solange gewollt, wie es den eigenen Vorstellungen vom Strafrecht Futter verleit...

Achja...das war allgemein geschrieben. Wenn etwas auf dich passt, dann war es Zufall.

Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit

derbweiss - 40
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2006
1 Beitrag
Geschrieben am: 14.01.2010 um 23:10 Uhr

Zitat von Flopchop:

Ich versteh garnicht wieso hier alle Rumheulen und behaupten, dass die Justiz das so wollte...
Schon im ersten Post vom Eröffner steht doch klar, dass es sie um ein bürokratisches Problem handelt und die Justiz ihn den Kerl weiter in SIcherheitsverwahrung stecken wollte ...
Ich denke einen solcher Fehler kommt nicht wieder vor
Der Mann wird überwacht und man versucht, dass der Fehler keine Folgen hat.
Natürlich ist das tierisch peinlich und keine Glanztat
Aber Menschen machen Fehler und lernen daraus..man kann sich wohl denken, dass wegen dem Vorfall ein paar Bürokraten ordentlich was kassiert haben und demnächst nicht befördert werden.


Die mittelalterliche Rechtsauffassung, die hier in einigen Beiträgen vertreten wird, ist schwer zu verdauen - man muss sie den einzelnen aber lassen. Wenn aber ein rechtsstaatlicher Grundsatz als "bürokratisches Problem" bezeichnet wird, ist das unerträglich. Eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung würde im Fall des D. nachträglich erlassene Gesetze rückwirkend anwenden. Das war und ist in unserem Rechtsstaat glücklicherweise nur in absoluten Ausnahmefällen (Verfolgung von Naziverbrechen) möglich. Das haben wir Paul Johann Anselm von Feuerbach zu verdanken. Der lebte übrigens im 18. Jahrhundert.
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