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Gefährlicher Vergewaltiger auf freiem Fuß

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Revanche
Champion (offline)

Dabei seit 07.2006
2912 Beiträge
Geschrieben am: 14.01.2010 um 17:25 Uhr

Zitat von Biebe_666:

[...]Lass uns Autos verbieten weil die shcon Menschen tot gefahren haben!

Und in Zukunft noch welche tot fahren werden!^^

... Tik Tak Doc ...

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 17:26 Uhr

Zitat von Alex-Kid:

Auch wenn der Täter es als Qual ansieht (ob geisteskrank oder nicht): Haft ist eine Notwendigkeit, um Kinder, Frauen etc. vor potentiellen Sexualstraftätern zu schützen. Opferschutz ist wichtiger als Täterschutz. Und wenn ein Kind vor einem Sexualverbrechen bewahrt werden kann, dann ist es mir persönlich Wurst, ob der Täter beleidigt in seiner Zelle sitzt und über sein Leid klagt, solange er nicht zu einer Wiederholungstat fähig ist. Das psychologische Gutachten über den benannten Herren hat ergeben das er weiterhin gefährlich ist und und es sehr wahrscheinlich ist das er wieder Mist baut. Man muss eben davor wissen was man besser sein lässt.


Ob geisteskrank oder nicht spielt eine große Rolle! Du kannst einen Nicht-schuldfähigen nicht gleich behandeln, wie einen gesunden Menschen. Du kämst ja wohl auch nie auf die Idee, einen 5-Jährigen einzusperren, weil er jemanden geschlagen hat.

Opferschutz geht nicht über alle Maßen dem Täterschutz vor. Auch der Täter hat Rechte. Er hat das Grundrecht auf einen fairen Prozess und auf die Erhaltung seiner Menschenwürde.
Jemanden rein aus Verdacht einzusperren, geht nicht. Denn schließlich kann bei niemandem ausgeschlossen werden, dass er irgendwann straffällig wird. So ist unser freiheitlicher Staatsgedanke.
Wie das in diesem Einzelfall ist, kann ich nicht sagen, da ich das Urteil noch nicht lesen konnte.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Makaveli_89 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 12.2006
536 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 17:26 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Alex-Kid:

Stimmt, lassen wir ihn besser frei - das Kerlchen soll sich schließlich im Gefängnis nicht zu lange quälen.. :daumenhoch:


In unserem Staat gehen wir vom Grundsatz "in dubio pro reo" aus. Qual ist zudem kein Ziel des Rechtsstaat.


Aber ein Rechtsstaat sollte doch das Interesse haben seine Bürger zu schützen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach befördert er nur Anachie und Selbstjustiz.
Ich hab hier einiges durchgelesen und ich finde die Diskussion geht in die falsche Richtung. Wie bereits ein Vorproster bemerkt hat müssen sich eben Gerichte an geltendes Recht halten. Und das geltende Recht für nachträgliche Sicherheitsverwahrung sieht nunmal so aus.
Nun hier ist eindeutig der Gesetzgeber gefragt nachzubessern. Allerdings sollte es dann auch möglich sein den Kerl nachträglich - nicht für das bereits vergangene Vergehen- in Verwahrung zu nehmen, am besten in eine geschlossene Anstalt. Das hat nichts mit Revanchismus zu tun, sondern mit Opferschutz. Ich meine die Rückfallquote bei Sexualstraftäten allgemein ist schon hoch und der hier wurde sogar als extrem rückfallgefährdend eingestuft. Also muss der Gestezgeber eben Werkzeuge schaffen die solche Subjekte aus der Gesellschaft entfernen.
Nur befürchte ich, dass der sogenannte "europäische Gerichtshof für Menschenrechte" dem wieder einen Riegel vorschieben wird. Also tut mir Leid, aber die Richter haben einfach den Bezug zur Realität verloren (Gilt jetzt hier nicht für den BGH!)

Mors certa, hora incerta

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 17:28 Uhr

Zitat von Alex-Kid:

Opferschutz ist wichtiger als Täterschutz. Und wenn ein Kind vor einem Sexualverbrechen bewahrt werden kann, dann ist es mir persönlich Wurst, ob der Täter beleidigt in seiner Zelle sitzt und über sein Leid klagt. Man muss eben davor wissen was man besser sein lässt.


Und über allem steht das Recht!
Ansonsten sind wir wieder in der Steinzeit - und jeder bewertet und bestraft irgendwelche Handlungen irgendeines Anderen wie es ihm gerade paßt.
<sarcasm> Und ich erkläre dann Widerspruch in TU zu einem Kapitalverbrechen und vollziehe die Todesstrafe auch gleich </sarcasm>
Bei allem Verständnis - auch ich kriege die Wut, wenn ich höre, daß ein freigekommener Sexualstraftäter wieder vergewaltigt - aber wir müssen uns an unsere Gesetze halten.
Der Typ ist damals wahrscheinlich mit einem zu milden Urteil davongekommen (man hätte damals die Sicherungsverwahrung mit in's Urteil nehmen müssen), aber das hilft jetzt nichts - man kann nicht wegen einer Tat zweimal vor Gericht gestellt werden. Immerhin versucht man jetzt mit der Observation den Fehler wieder auszubügeln. Wobei ich noch nicht einmal weiß, ob das rechtens ist - er hat seine Strafe abgesessen und ist wieder als vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied der Gemeinschaft zu betrachten.
Es ist - in diesem Fall - leider so, daß Gesetze von Menschen gemacht werden und Menschen machen Fehler.




Gruß
Jochen

Revanche
Champion (offline)

Dabei seit 07.2006
2912 Beiträge
Geschrieben am: 14.01.2010 um 17:29 Uhr

Zitat von Tyr666:

Ich seh es so, hätte er damals einfach die Todesstrafe bekommen, dann müsste man heute nicht über eine Sicherheitverwahrung debatieren, bzw. müsste man keine Polizeibeamte abstellen um dieses Stück Dreck zu beschatten.

Der Typ ist ein Wiederholungstäter, darum versteh ich nicht warum die Sicherheitsverwahrung nicht gerechtfertig ist. Mehr Gründe bedarf es doch gar nicht und dazu noch das Gutachten, dass er immer noch gefährlich ist.

Ein hoch auf den wundervollen Rechtsstaat in der herrlichen BRD!


Du weißt schon, dass du gerade über das Leben eines Menschen urteilst?
Egal was er angestellt hat, er ist und bleibt ein Mensch und hat das Recht auf Leben, sowie deine Wenigkeit!

Deiner Einstellung nach müssten wir jeden gleich beseitigen, auch wenn er einen kleinen Diebstahl begangen hat, denn er könnte ja nochmals Schaden anrichten!

... Tik Tak Doc ...

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 17:30 Uhr

Zitat von Laser87:

Der Typ ist damals wahrscheinlich mit einem zu milden Urteil davongekommen (man hätte damals die Sicherungsverwahrung mit in's Urteil nehmen müssen),


lies mal die Pressemeldung (solange das Urteil noch nicht online ist). Es wurde versucht, die Sicherungsverwahrung ins Urteil aufzunehmen, da er aber kein Mehrfachtäter war, ging das anscheinend nicht.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 17:31 Uhr

Zitat von Makaveli_89:

.
Nun hier ist eindeutig der Gesetzgeber gefragt nachzubessern. Allerdings sollte es dann auch möglich sein den Kerl nachträglich - nicht für das bereits vergangene Vergehen- in Verwahrung zu nehmen, am besten in eine geschlossene Anstalt. Das hat nichts mit Revanchismus zu tun, sondern mit Opferschutz. Ich meine die Rückfallquote bei Sexualstraftäten allgemein ist schon hoch und der hier wurde sogar als extrem rückfallgefährdend eingestuft. Also muss der Gestezgeber eben Werkzeuge schaffen die solche Subjekte aus der Gesellschaft entfernen.

Dieses Gesetz gibt es seit 1998!

Zitat:


Nur befürchte ich, dass der sogenannte "europäische Gerichtshof für Menschenrechte" dem wieder einen Riegel vorschieben wird. Also tut mir Leid, aber die Richter haben einfach den Bezug zur Realität verloren (Gilt jetzt hier nicht für den BGH!)

Sie sind in der Tat schon dabei... :-(


Gruß

Flopchop
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
4707 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 17:32 Uhr

Zitat von Makaveli_89:

Zitat von Cymru:

Zitat von Alex-Kid:

Stimmt, lassen wir ihn besser frei - das Kerlchen soll sich schließlich im Gefängnis nicht zu lange quälen.. :daumenhoch:


In unserem Staat gehen wir vom Grundsatz "in dubio pro reo" aus. Qual ist zudem kein Ziel des Rechtsstaat.


Aber ein Rechtsstaat sollte doch das Interesse haben seine Bürger zu schützen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach befördert er nur Anachie und Selbstjustiz.
Ich hab hier einiges durchgelesen und ich finde die Diskussion geht in die falsche Richtung. Wie bereits ein Vorproster bemerkt hat müssen sich eben Gerichte an geltendes Recht halten. Und das geltende Recht für nachträgliche Sicherheitsverwahrung sieht nunmal so aus.
Nun hier ist eindeutig der Gesetzgeber gefragt nachzubessern. Allerdings sollte es dann auch möglich sein den Kerl nachträglich - nicht für das bereits vergangene Vergehen- in Verwahrung zu nehmen, am besten in eine geschlossene Anstalt. Das hat nichts mit Revanchismus zu tun, sondern mit Opferschutz. Ich meine die Rückfallquote bei Sexualstraftäten allgemein ist schon hoch und der hier wurde sogar als extrem rückfallgefährdend eingestuft. Also muss der Gestezgeber eben Werkzeuge schaffen die solche Subjekte aus der Gesellschaft entfernen.
Nur befürchte ich, dass der sogenannte "europäische Gerichtshof für Menschenrechte" dem wieder einen Riegel vorschieben wird. Also tut mir Leid, aber die Richter haben einfach den Bezug zur Realität verloren (Gilt jetzt hier nicht für den BGH!)

SO wie du das im ersten POst geschrieben hattest klang es eben anch einem bürokratischen Fehler den die Richter übersehn hatten...
Quasi das Murphys Law
Sie wollten ihn per Gutachten in Sicherheitsverwahrung bekommen und haben ihn damit quasi aus ihr "befreit"
Menschliches Versagen, Einzelfall usw ... jetzt müssen sie eben die Folgen tragen und diese versuchen sie klein zu halten..
Vielleicht hat der Fall ja auch jurischtische Folgen, dass man das Gesetzt leicht abändert zum Beispiel oder sowas
Was ich nicht verstehe wie manche hier den Gerichten unterstellen, dass sie sowas mit Absicht machen und ihnen alles gleich usw

_-_

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 17:33 Uhr

Zitat von Makaveli_89:

Nun hier ist eindeutig der Gesetzgeber gefragt nachzubessern. Allerdings sollte es dann auch möglich sein den Kerl nachträglich - nicht für das bereits vergangene Vergehen- in Verwahrung zu nehmen, am besten in eine geschlossene Anstalt. Das hat nichts mit Revanchismus zu tun, sondern mit Opferschutz. Ich meine die Rückfallquote bei Sexualstraftäten allgemein ist schon hoch und der hier wurde sogar als extrem rückfallgefährdend eingestuft. Also muss der Gestezgeber eben Werkzeuge schaffen die solche Subjekte aus der Gesellschaft entfernen.
Nur befürchte ich, dass der sogenannte "europäische Gerichtshof für Menschenrechte" dem wieder einen Riegel vorschieben wird. Also tut mir Leid, aber die Richter haben einfach den Bezug zur Realität verloren (Gilt jetzt hier nicht für den BGH!)


Tatsächlich wird daran ja neu gearbeitet werden müssen (das Urteil des EuGH ist dir ja bekannt). Letztendlich werden die Menschenrechte aber auch weiterhin ihre Bedeutung haben.

Der hier genannte Vergewaltiger wurde übrigens nur als gefährlich eingestuft, nicht als rückfallgefährdet.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Laser87 - 57
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4301 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 17:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2010 um 17:34 Uhr

Zitat von Cymru:


lies mal die Pressemeldung (solange das Urteil noch nicht online ist). Es wurde versucht, die Sicherungsverwahrung ins Urteil aufzunehmen, da er aber kein Mehrfachtäter war, ging das anscheinend nicht.


Sorry, bin ich noch nicht dazu gekommen - im LKW ist Lesen ungern gesehen. Hab also alle Infos hauptsächlich aus dem Radio (Bayern 1) :-D



Gruß

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 17:35 Uhr

Zitat von Flopchop:

Was ich nicht verstehe wie manche hier den Gerichten unterstellen, dass sie sowas mit Absicht machen und ihnen alles gleich usw


Es werden immer die Richter als schuldig angesehen, auch wenn sie nur nach dem Gesetz handeln können. Das ist die Ungerechtigkeit der Justiz.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Makaveli_89 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 12.2006
536 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 17:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2010 um 17:40 Uhr

Oh dann hab ich mich unklar ausgedrückt. Die Staatsanwaltschaft hatte mit dem Gutachten die Gefährlichkeit nachweisen wollen. Die Gutachten fanden kurz vor dem Ende seiner Haftstrafe statt. Nachträgliche Sicherheitsverwahrung war aber im ersten Urteil nicht vorgesehen. Um diese durchzusetzten hätten sich neue Erkenntnisse ergeben müssen, z.B. dass er nebenher noch Kinder quält. Da dass aber nicht der Fall war entschiede der BGV gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft. Ich bin jetzt natürlich kein Rechtswissenschaftler. es kann daher sein, dass einfach das Gesetz zu Nachträglichen Sicherheitsverwahrung schlampih formuliert ist, oder dass die Richter einen falschen Schluss aus dem Gesetzt ziehen. Das ergebniss ist auf jeden Fall unbefreidigend und man müsste das Gesetz nachbessern. Dies ist allerding aufgrund des Urteil des EuGhs schier nicht möglich.
auf jeden Fall ein Klarer Sieg für Justizia^^

Mors certa, hora incerta

Biebe_666 - 47
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25297 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 17:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2010 um 17:38 Uhr

Zitat von Cymru:


Der hier genannte Vergewaltiger wurde übrigens nur als gefährlich eingestuft, nicht als rückfallgefährdet.

Den MOb würde es nichtmal interessieren wenn der Vergewaltiger vor 20 Jahren unter extremem Drogeneinfluss seine tat begangen hätte und zehn Psychologen geschrieben hätten: Friedlich wie ein Lamm. Dann würde wieder kommen: "Sowas darf nicht frei rum laufem, den hätte man shcn damals aufhängen sollen" und "die Psychologen haben eh keine Ahung"
Makaveli_89 - 36
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Dabei seit 12.2006
536 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 17:45 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von Cymru:


Der hier genannte Vergewaltiger wurde übrigens nur als gefährlich eingestuft, nicht als rückfallgefährdet.

Den MOb würde es nichtmal interessieren wenn der Vergewaltiger vor 20 Jahren unter extremem Drogeneinfluss seine tat begangen hätte und zehn Psychologen geschrieben hätten: Friedlich wie ein Lamm. Dann würde wieder kommen: "Sowas darf nicht frei rum laufem, den hätte man shcn damals aufhängen sollen" und "die Psychologen haben eh keine Ahung"


Du kannst aber nicht jeden Täter in Schutz nehmen mit der Begründung der Mob will eh nur Rache. Wie bereits erwähnt ist die Rückfallquto bei Sexualdelikten erheblich und man kann hier schon über Rechtstaatlichkeit und Täterschutz labern. aber das hilft den Opfern auch nicht mehr. bitte setzt dich mal n bissl mehr mit der Psyche und dem Leben von Vergwealtigungsopfern auseinander. Es gibtr für die Psyche fast nichts belasteneres als die Erniedrigungen und die Hilflosigkeit bei einer Vergewaltigung. Die Opfer haben z.T Lebeslange bindungsstörungen. Und wie ich schon 1000mal gesagt habe ist dies hier keine Frage des Revanchismus. Das Strafmas fü Vergewaltiger in Deutschland ist ok, dennoch muss es auch möglich sein Menschen vor einer so schrecklichen Tat zu beschützen und gefährliche Straftäter dann auch wegzusperren.

@Cymru, ich versteh blos net ganz den Unterschied zwischen Gefährlichkeit und Rückfallgefahr. ich denke die Gefährlichkeit bei ihm geht eben davon aus, dass er solche Verbrechen nicht bereut, bzw. psychisch nicht in der Lage ist mit den Opfern mitzufühlen (wie die meisten Vergewaltiger)

Mors certa, hora incerta

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 17:55 Uhr

Zitat von Makaveli_89:

Das Strafmas fü Vergewaltiger in Deutschland ist ok, dennoch muss es auch möglich sein Menschen vor einer so schrecklichen Tat zu beschützen und gefährliche Straftäter dann auch wegzusperren.


Zum dritten Mal: Es ist möglich - seit 1998!
In diesem Fall war die Tat aber vor 1998 und kann nicht durch nachträglich erlassene Gesetze bestraft werden.


Gruß
Der-gegen-die-Wand-Redner

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