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Gefährlicher Vergewaltiger auf freiem Fuß

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Makaveli_89 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 12.2006
536 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 14:36 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von BlackRock:

Zitat von Makaveli_89:

Das stimmt schon, es gab ein Urteil der europäischen Gerichtshofes. Aber das hat nix damit zu tun.
Dieses Urteil ist vom BGH gesprochen worden. Und die Verkündung war heute.

Und der BGH kann nur nach geltendem Recht urteilen, er kann nicht nach Willkür ohne Gesetzesgrundlage Leute einsperren. Wenn ihr an irgendjemand rummeckern wollt, dann fragt doch den Staatsanwalt und den Richter die das Urteil vor 20 Jahren gesprochen haben (so lange hat der Kerl nämlich gesessen), denn die hatten die exakt gleiche Sachelage vor sich wie der Richter jetzt - und sie haben keine Sicherungsverwahrung verordnet.

Wenn ihr lieber einen Staat wollt in dem man als gefährlich eingestufte Menschen einsperren kann bevor sie eine Straftat begangen haben, muss ich euch enttäuschen - das wird die BRD wohl nie werden. Aber ihr könntet vielleicht mal Nordkoreanische Staatsbürgerschaft beantragen.


Wohl einer der einzig vernünftigen Posts hier. Die meisten hier tun so als ob der nur 2 Jahre im Knast war. Irgendwann ist nunmal eine Schuld abgegolten - und man sollte nicht vergessen dass Auffälige nicht zwingend rückfällig werden! Man kann unmöglich jemanden auf Verdacht nach über 20 Jahren Knast noch weiter einsperren. nebenbei ist es ziemlich hart was man so in den Nachrichten sieht, wie die Leute abgehen - das grenzt ja schon an Hexenverfolgung!

Sicher, es ist ein heikles Thema, aber man sollte schon auf dem Boden bleiben!


sicher die Schuld ist gewiss abgegolten. Aber das hat nichts damit zu tun, dass er nicht immer noch gefährlich ist. Und er ist Laute mehrerer Gutachten immer noch schwer Rückfallgefährdet.
das hat nix mit Hexenjadgt zu tun, aber erklär du mal dem nächsten Opfer warum sie einen nachweislich hochgefährlichen Spinner frei herumlaufen lassen. Ich bin gegen die Todesstrafe, aber dann muss es in einem Rechtsstaat eben andere Möglichkeiten geben die Öffentlichkeit vor solchen Subjekten zu schützen.

Mors certa, hora incerta

la-insania - 36
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
490 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 15:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2010 um 15:13 Uhr

Zitat von El_Mariachi_:

Interessant war die Begründung.

Er hat früher mal ein Mädchen missbraucht. Das wurde zu spät aufgedeckt --> verjährt. Keine Strafe.

Dann missbraucht er gleich 2 Mädchen auf einmal, dabei geht er "besonders brutal" vor. Es handelt sich dabei aber nur um 1 Straftat. Hätte er an einem Tag das eine Mädchen und am nächsten Tag das andere missbraucht, wären es 2 Straftaten. Aber da er sie gleichzeitig missbraucht hat, ist es nur 1. Wären es 2, gäbe es die Sicherheitsverwahrung.

Oooooooooooookay


Naja, da spricht man ja dann von z.B. "Vergewaltigung in mehreren Fällen". Wenn "nur" eine Frau vergewaltigt wird, dann ists ne Vergewaltigung, bei mehreren wie oben beschrieben. Trifft ja auch auf andere Straftaten zu. Und ich glaub nich, dass jemand der mehrere Frauen vergewaltigt, die selbe Strafe bekommt wie einer, der "nur" eine Frau vergewaltigt.

Entschuldige für das Wort "nur". Aber ihr wisst was ich meine.
Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 15:39 Uhr

Zitat von Makaveli_89:

Ich bin gegen die Todesstrafe, aber dann muss es in einem Rechtsstaat eben andere Möglichkeiten geben die Öffentlichkeit vor solchen Subjekten zu schützen.


Damals gab es diese Möglichkeit nicht - und niemand darf aufgrund neuer Gesetze bestraft werden. stellt Euch vor, morgen kommt ein Gesetz, daß das Chatten auf TU verbietet und Ihr werdet alle rückwirkend bestraft...
Inzwischen hat der Rechtsstaat die Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung geschaffen!

An die Todesstrafen-Befürworter: Stellt Euch vor, Euch passiert so etwas, aufgrund Eurer Aussage wird der Täter hingerichtet - und später bereut Ihr es, daß Ihr ein Leben auf dem Gewissen habt! Dann leidet Ihr doppelt.
Und sagt nicht, daß Ihr das nie bereuen würdet - das ist schon sehr oft passiert, auch früheren Befürwortern der Todesstrafe, die den Täter, der ihnen das angetan hat, nur tod sehen wollten.



Gruß
Jochen

la-insania - 36
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
490 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 15:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2010 um 15:47 Uhr

Vor allem mein ich, dass die Todesstrafe nich mal eine Strafe wäre. Ein Mensch ist viel mehr damit bestraft, wenn er spürt. Und spüren tut er nur, wenn ihm die Freiheit entzogen wird - d.h. ne langjährige Gefängnisstrafe. Wenn der Täter tot ist, dann wirds ihm wohl auch egal sein. Es stellt sich für manch psychisch-kranken halt die Frage: Eingesperrt sein für möglicherweise den Rest seines Lebens oder sterben wollen. Und ich glaube, nicht wenige in einer solchen bedrückenden Situation wollen um jeden Preis weiterleben. Dementsprechend halte ich eine Gefängnisstrafe mit eventuellen psychologischen Behandlungen für viel effektiver.
Flopchop
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
4707 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 16:21 Uhr

Ich versteh garnicht wieso hier alle Rumheulen und behaupten, dass die Justiz das so wollte...
Schon im ersten Post vom Eröffner steht doch klar, dass es sie um ein bürokratisches Problem handelt und die Justiz ihn den Kerl weiter in SIcherheitsverwahrung stecken wollte ...
Ich denke einen solcher Fehler kommt nicht wieder vor
Der Mann wird überwacht und man versucht, dass der Fehler keine Folgen hat.
Natürlich ist das tierisch peinlich und keine Glanztat
Aber Menschen machen Fehler und lernen daraus..man kann sich wohl denken, dass wegen dem Vorfall ein paar Bürokraten ordentlich was kassiert haben und demnächst nicht befördert werden.

_-_

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 16:22 Uhr

Zitat von kampfmaus:

naja es kommt meiner meinung nach immer auf die tat an.
mord mit hinrichtung zu verurteilen fände ich auch nicht gut. der gehört hinter gitter das ist so schon richtig.
aber bei einer vergewaltigung leidet das opfer meist auch sehr, also kann der täter ruhig auch n bissl leiden. das lindert zumindest den "schmerz" des opfers mehr als geld oder den täter nur hinter gittern zu sehen..!!
glaub mir wenn du vergewaltigt oder so worden wärst würdest du da auch etwas anders drüber denken!


Das finde ich jetzt interessant: Mord wird vom Gesetz normalerweise als schlimmer angesehen, als eine Vergewaltigung, trotzdem würdest du Vergewaltigern eine härtere Strafe geben.
Ich kann deine Argumentation nachvollziehen, aber ihr nicht zustimmen. Immerhin setzt du darauf, dass das Opfer als einziges Kriterium bei der Strafbemessung zu beachten ist. So ist es aber nicht: Der Staat muss für die Allgemeinheit sorgen und auch die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen beachten. Zumal der Vergewaltiger auch Eltern und/oder eine Familie hat. Und was, wenn er seine Tat wirklich bereut?
Es gibt so viele Aspekte, die zu beachten sind.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 16:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2010 um 16:59 Uhr

Zitat von la-insania:

Es stellt sich für manch psychisch-kranken halt die Frage: Eingesperrt sein für möglicherweise den Rest seines Lebens oder sterben wollen.


Du musst hier aber auch bedenken, dass ein psychisch Kranker nicht voll schuldfähig sein kann. Ihn nur der Qual Willen ins Gefängnis zu stecken, bringt weder der Gesellschaft noch dem Opfer etwas. Ganz abgesehen davon, dass wir die Rechtslage auch beachten müssen.

Zitat von Flopchop:

Natürlich ist das tierisch peinlich und keine Glanztat
Aber Menschen machen Fehler und lernen daraus..man kann sich wohl denken, dass wegen dem Vorfall ein paar Bürokraten ordentlich was kassiert haben und demnächst nicht befördert werden.


Ich bin nicht sicher, ob du das Urteil richtig verstanden hast. Es wurden keiner Fehler von Bürokraten gemacht, für die jetzt irgendjemand haften müsste, sondern es steht einfach seit längerem im Gesetz. Das kann man als Fehler des Gesetzes sehen, aber auch als Sieg der Freiheit.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Alex-Kid - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2008
318 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 16:46 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von la-insania:

Es stellt sich für manch psychisch-kranken halt die Frage: Eingesperrt sein für möglicherweise den Rest seines Lebens oder sterben wollen.


Du musst hier aber auch bedenken, dass ein psychisch Kranker nicht voll schuldfähig sein kann. Ihn nur der Qual Willen ins Gefängnis zu stecken, bringt weder der Gesellschaft noch dem Opfer etwas. Ganz abgesehen davon, dass wir die Rechtslage auch beachten müssen.


Stimmt, lassen wir ihn besser frei - das Kerlchen soll sich schließlich im Gefängnis nicht zu lange quälen.. :daumenhoch:
Ina1986 - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2009
200 Beiträge
Geschrieben am: 14.01.2010 um 16:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2010 um 16:51 Uhr

Zitat von pixel:

Tpyisch - und wer trägt die Kosten für diese sinnlose Totalüberwachung, welche man einfach durch eine längere Freiheitsstrafe mit Sicherungsverwahrung (für solche Leute sollt's nix anderes geben) => Natürlich der Steuerzahler. Aber der hat ja eh nix zu sagen.

genau ..
und was, wenn wieder was passiert ? dann heulen alle rum und keiner fühlt sich schuldig ..
scheiße sowas ..
so jmd sollte nie wieder auf freien fuß kommen !!!!!!!!!

telling him how you feel is like giving him the license to break your heart

Ina1986 - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2009
200 Beiträge
Geschrieben am: 14.01.2010 um 16:53 Uhr

Zitat von Flopchop:

Ich versteh garnicht wieso hier alle Rumheulen und behaupten, dass die Justiz das so wollte...
Schon im ersten Post vom Eröffner steht doch klar, dass es sie um ein bürokratisches Problem handelt und die Justiz ihn den Kerl weiter in SIcherheitsverwahrung stecken wollte ...
Ich denke einen solcher Fehler kommt nicht wieder vor
Der Mann wird überwacht und man versucht, dass der Fehler keine Folgen hat.
Natürlich ist das tierisch peinlich und keine Glanztat
Aber Menschen machen Fehler und lernen daraus..man kann sich wohl denken, dass wegen dem Vorfall ein paar Bürokraten ordentlich was kassiert haben und demnächst nicht befördert werden.


und wenn halt dadurch noch n mensch zu schaden kommt durch ihn, ach des nehmen wir auch noch in kauf. oder wie ?! :kotzer:

telling him how you feel is like giving him the license to break your heart

Flopchop
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
4707 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 16:56 Uhr

Zitat von Ina1986:

Zitat von Flopchop:

Ich versteh garnicht wieso hier alle Rumheulen und behaupten, dass die Justiz das so wollte...
Schon im ersten Post vom Eröffner steht doch klar, dass es sie um ein bürokratisches Problem handelt und die Justiz ihn den Kerl weiter in SIcherheitsverwahrung stecken wollte ...
Ich denke einen solcher Fehler kommt nicht wieder vor
Der Mann wird überwacht und man versucht, dass der Fehler keine Folgen hat.
Natürlich ist das tierisch peinlich und keine Glanztat
Aber Menschen machen Fehler und lernen daraus..man kann sich wohl denken, dass wegen dem Vorfall ein paar Bürokraten ordentlich was kassiert haben und demnächst nicht befördert werden.


und wenn halt dadurch noch n mensch zu schaden kommt durch ihn, ach des nehmen wir auch noch in kauf. oder wie ?! :kotzer:

Lesen ist nicht jedermans Sache.. das lernt man nach ein paar Jahren in TeamUlm.. eigentlich schon nach 5min
Hast nen zweiten Versuch...

_-_

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 17:01 Uhr

Zitat von Alex-Kid:

Stimmt, lassen wir ihn besser frei - das Kerlchen soll sich schließlich im Gefängnis nicht zu lange quälen.. :daumenhoch:


In unserem Staat gehen wir vom Grundsatz "in dubio pro reo" aus. Qual ist zudem kein Ziel des Rechtsstaat.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Alex-Kid - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2008
318 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 17:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2010 um 17:21 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Alex-Kid:

Stimmt, lassen wir ihn besser frei - das Kerlchen soll sich schließlich im Gefängnis nicht zu lange quälen.. :daumenhoch:


In unserem Staat gehen wir vom Grundsatz "in dubio pro reo" aus. Qual ist zudem kein Ziel des Rechtsstaat.


Auch wenn der Täter es als Qual ansieht (ob geisteskrank oder nicht): Haft ist eine Notwendigkeit, um Kinder, Frauen etc. vor potentiellen Sexualstraftätern zu schützen. Opferschutz ist wichtiger als Täterschutz. Und wenn ein Kind vor einem Sexualverbrechen bewahrt werden kann, dann ist es mir persönlich Wurst, ob der Täter beleidigt in seiner Zelle sitzt und über sein Leid klagt, solange er nicht zu einer Wiederholungstat fähig ist. Das psychologische Gutachten über den benannten Herren hat ergeben das er weiterhin gefährlich ist und und es sehr wahrscheinlich ist das er wieder Mist baut. Man muss eben davor wissen was man besser sein lässt.
Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 17:19 Uhr

Zitat von Ina1986:


und wenn halt dadurch noch n mensch zu schaden kommt durch ihn, ach des nehmen wir auch noch in kauf. oder wie ?! :kotzer:

Gedankenpolizei, ALTER! Das wärs! Wehe Du hast mal drüber nachgedacht jemanden zu schlagen! KNAST! Lass uns jeden wie nen potentiellen Verbrecher handeln! Lass uns nur noch zu Hause rumsitzen und nur noch viertuelle Freundschaften pflegen! Überall lauert der Tod und Verderben! Lass uns Autos verbieten weil die shcon Menschen tot gefahren haben!
Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2010 um 17:24 Uhr

Zitat von Alex-Kid:

Haft ist eine Notwendigkeit, um Kinder, Frauen etc. vor potentiellen Sexualstraftätern zu schützen.

Soweit so gut.

Zitat von Alex-Kid:


Opferschutz ist wichtiger als Täterschutz.

Hört man immer wieder, vor allem von den "Schwanz ab" Proleten - nix für ungut. Aber mal ne Frage: Darf Opferschutz so weit gehen dass jeder als potentieller Täter betrachtet werden darf? Auch noch nach Jahrzehnten?

Mal noch was nebenbei, was mir shcon aufgefallen ist (betrifft jetzt nicht dich): Diejenigen die bei sonst immer rumgeschrien haben dass Psychologen soweiso keinen Wert haben berufen sich nun nur noch auf diese - in diesem Fall.

Die wenigsten interessieren die Hintergründe hat man den EIndruck. man liest "vergewaltiger frei" und dann schaltets bei vielen schon aus. Wie lange er z.b. schon im Knast war interessiert keine Sau. Dass nicht jeder Vergewaltiger rückfällig wurde auch nicht.

Aber wie shcon jemand gesagt hat (Klischeepunk?): Der Mob will Blut und Folter.
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