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Petition gegen die Zensur von Internetseiten

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Martin__ - 36
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
2134 Beiträge
Geschrieben am: 14.05.2009 um 12:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.05.2009 um 12:52 Uhr

Zitat von stylaandy2:

was bist n du für n komiker

+

Zitat von stylaandy2:

willst du mir sagen as ich net normal bin

+

Zitat von stylaandy2:

kriegst glei eine mit alder!


Mehr gibt's nicht zu sagen. Grow up.

edit: Joah, dann mal back to topic.

I know it's all been done before. I wanna do it again. I wanna do it again. (CTTS)

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 14.05.2009 um 12:53 Uhr

Zitat von Narcoleptic:

Zitat von stylaandy2:

ich hab 6500 euro strafe wegen so nem scheiß
den grund sag ich hier net, ich finde des hat mit fair nichts mehr zu tun, aber 100.te sehen das wohl anders.
ich hab niemanden vergewaltigt, ermordet, ausgeraubt, bedroht, erpresst, beleidigt oder sonst was, was an die Würde des menschen gehen würde.
und ich sag dazu nur noch eins: ---> Fußzeile


Menschen die sich normal verhalten, haben nichts zu befürchten. Ich bin bald 22, hatte noch nie was mit der Polizei zu tun und glaube deshalb an die Gerechtigkeit der ,,Deutschen Justiz''. Lass dir nichts zu Schulden kommen, dann hast du deinen Frieden. Einfach mal ausprobieren... Es lohnt sich garantiert.

Herzlichen Glückwunsch, dank der jüngsten Entwicklung wird sich das ja bald ändern, Herr Kinderschänder.
Dein Kommentar ist nicht weniger allgemein ungültig als der des Vorposters.
My 2 cents. Viel Spass beim "normal" verhalten.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

LalaLand
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Dabei seit 10.2006
711 Beiträge

Geschrieben am: 14.05.2009 um 13:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.05.2009 um 13:34 Uhr

Zitat von Martin__:

Ich glaube dem Pressesprecher des Bundesjustizministeriums.

Du könntest dich natürlich auch informieren BGBl I 2008, 2149.
Nach dem Gesetzentwurf, wird gegen die ermittelt die gegen § 184b StGB verstoßen haben. Damit ist das bloße aufrufen des Stoppschilds kein Problem.

Zitat von rochus:


Irgendwie ja fies, aber ich freu mich drauf wenn du eine Hausdurchsuchung bekommst weil dein Browser gerade Prefetching betrieben hat weil du im Hintergrund einen Link auf Wikileaks Sperrlisteninformationen offen hattest oder sonst eine Seite auf der ein tinyurl war, die auf eine Stoppseiten-Seite verlinkt hat (der Link war möglicherweise auch noch hidden, du hast ihn gar nicht gesehen). Dir wird dann scheiss egal sein können ob du deine Unschuld beweisen kannst (btw: Unschuldsvermutung?) oder nicht, nach der Hausdurchsuchung der Beschlagnahmung deiner Rechner ist deine berufliche Laufbahn höchstwahrscheinlich erstmal beendet.

Und wenn du dann mit verklärtem Blick dran stehst und heulst und sagst "Ich hab doch nichts getan" und die IT-Menschen um Hilfe bitten musst damit sie die Logs auswerten um deine Unschuld zu beweisen würd ich zu gern sehen wie der ein oder andere dann sagt, dass du ihn mal kannst.

Super, du scheinst ja wohl dagegen gefeit zu sein. Oder nutzt du das Internet gar nicht mehr?
Ich weis nicht auf was für eine Seite du gehst, dass mittels Prefetching (was sich, ganz nebenbei abschalten lässt) kinderpornographische Inhalte geladen werden. Ich bin bis jetzt, noch nicht mal durch Zufall auf solch eine Seite gekommen.
Martin__ - 36
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
2134 Beiträge
Geschrieben am: 14.05.2009 um 14:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.05.2009 um 14:13 Uhr

Zitat von LalaLand:


Du könntest dich natürlich auch informieren BGBl I 2008, 2149.
Nach dem Gesetzentwurf, wird gegen die ermittelt die gegen § 184b StGB verstoßen haben. Damit ist das bloße aufrufen des Stoppschilds kein Problem.


Nochmal auf Deutsch?
Das Aufrufen des Stoppschildes SOLL eben doch zu strafrechtlichen Ermittlungen führen. Und allein diese ABSICHT ist schon schlimm genug. Wenn es tatsächlich so praktiziert werden sollte, wäre das der SuperGAU, wie ja bereits von mehreren Personen anschaulich erklärt wurde.


Zitat von LalaLand:

Super, du scheinst ja wohl dagegen gefeit zu sein. Oder nutzt du das Internet gar nicht mehr?


Es ist (fast) niemand dagegen gefeit. Das ist ja das Problem. Der Phantasie ist keine Grenzen gesetzt, wenn es darum geht, anderen Leuten zu schaden, indem man ihren Zugriff auf Stoppschilder erzwingt.

Zitat von LalaLand:

Ich weis nicht auf was für eine Seite du gehst, dass mittels Prefetching (...) kinderpornographische Inhalte geladen werden. Ich bin bis jetzt, noch nicht mal durch Zufall auf solch eine Seite gekommen.


Du hättest es ja nicht einmal bemerkt, wenn es so gewesen wäre. Mal ganz davon abgesehen, dass das bisher ja noch keinen wirklichen Nutzen hätte; sondern erst sobald das BKA diese Zugriffe in Echtzeit mitloggt. Scheinargument.

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Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 14.05.2009 um 14:12 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.05.2009 um 14:19 Uhr

Zitat von LalaLand:

Zitat von Martin__:

Ich glaube dem Pressesprecher des Bundesjustizministeriums.

Du könntest dich natürlich auch informieren BGBl I 2008, 2149.
Nach dem Gesetzentwurf, wird gegen die ermittelt die gegen § 184b StGB verstoßen haben. Damit ist das bloße aufrufen des Stoppschilds kein Problem.

Zitat von rochus:


Irgendwie ja fies, aber ich freu mich drauf wenn du eine Hausdurchsuchung bekommst weil dein Browser gerade Prefetching betrieben hat weil du im Hintergrund einen Link auf Wikileaks Sperrlisteninformationen offen hattest oder sonst eine Seite auf der ein tinyurl war, die auf eine Stoppseiten-Seite verlinkt hat (der Link war möglicherweise auch noch hidden, du hast ihn gar nicht gesehen). Dir wird dann scheiss egal sein können ob du deine Unschuld beweisen kannst (btw: Unschuldsvermutung?) oder nicht, nach der Hausdurchsuchung der Beschlagnahmung deiner Rechner ist deine berufliche Laufbahn höchstwahrscheinlich erstmal beendet.

Und wenn du dann mit verklärtem Blick dran stehst und heulst und sagst "Ich hab doch nichts getan" und die IT-Menschen um Hilfe bitten musst damit sie die Logs auswerten um deine Unschuld zu beweisen würd ich zu gern sehen wie der ein oder andere dann sagt, dass du ihn mal kannst.

Super, du scheinst ja wohl dagegen gefeit zu sein. Oder nutzt du das Internet gar nicht mehr?
Ich weis nicht auf was für eine Seite du gehst, dass mittels Prefetching (was sich, ganz nebenbei abschalten lässt) kinderpornographische Inhalte geladen werden. Ich bin bis jetzt, noch nicht mal durch Zufall auf solch eine Seite gekommen.

Ich hab eigentlich lust dich als Ahnungslosen Idioten hinzustellen, aber deine Gruppen sprechen dagegen...
Naiver Trottel?
Es wird mir ein Vergnügen sein Software zu schreiben die den ganzen Tag nichts anderes macht als wikileaks nach Sperrlisten zu durchsuchen und denen nen HTTP GET zu schicken.

/e: Dich als Ahnungslosen Idioten hinstellen, hat rochus wohl für mich übernommen. Danke :)

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

rochus - 40
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Dabei seit 10.2004
536 Beiträge
Geschrieben am: 14.05.2009 um 14:17 Uhr

Zitat von LalaLand:

Du könntest dich natürlich auch informieren BGBl I 2008, 2149.
Nach dem Gesetzentwurf, wird gegen die ermittelt die gegen § 184b StGB verstoßen haben. Damit ist das bloße aufrufen des Stoppschilds kein Problem.

Du könntest dich auch mal informieren wie das Gesetz denn geplant ist bevor du mit Paragraphen um dich wirfst. Genau das ist ja der Knackpunkt, dass das alleinige Betrachten der Stoppseite bereits ein Ermittlungsverfahren nach sich zieht.

Zitat:

Super, du scheinst ja wohl dagegen gefeit zu sein. Oder nutzt du das Internet gar nicht mehr?

Mir fallen einige viele Techniken ein, wie ich möglichst anonym im Internet unterwegs sein kann, ich bin nicht umsonst Informatiker.

Zitat:

Ich weis nicht auf was für eine Seite du gehst, dass mittels Prefetching (was sich, ganz nebenbei abschalten lässt) kinderpornographische Inhalte geladen werden. Ich bin bis jetzt, noch nicht mal durch Zufall auf solch eine Seite gekommen.

Kann man abschalten, ja, ist es in aller Regel aber schon mal nicht. Abgesehen davon hast du keine Ahnung von der Technik, oder? Fürs Prefetching wird eine DNS Auflösung durchgeführt und auch wenn du die Stoppseite nicht zu sehen bekommst, hat die eventuelle Auflösung der IP zur Stoppseite bereits zum Logging geführt.

bashian roulette: $ ((RANDOM%6)) || rm -rf /

LalaLand
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
711 Beiträge

Geschrieben am: 14.05.2009 um 14:29 Uhr

Zitat von rochus:

Du könntest dich auch mal informieren wie das Gesetz denn geplant ist bevor du mit Paragraphen um dich wirfst. Genau das ist ja der Knackpunkt, dass das alleinige Betrachten der Stoppseite bereits ein Ermittlungsverfahren nach sich zieht.

Lies dir den entsprechenden Paragraphen doch einfach durch -.- .

Zitat von rochus:

Mir fallen einige viele Techniken ein, wie ich möglichst anonym im Internet unterwegs sein kann, ich bin nicht umsonst Informatiker.

Das ist gerade das Problem. Erst wenn du durch eine veränderte IP, Verschlüsselung (was nie zu 100% sicher ist) auf so eine Seite zugreifst, machst du dich strafbar. Denn dann tritt Absatz 4 in Kraft.

Zitat von rochus:

Kann man abschalten, ja, ist es in aller Regel aber schon mal nicht. Abgesehen davon hast du keine Ahnung von der Technik, oder? Fürs Prefetching wird eine DNS Auflösung durchgeführt und auch wenn du die Stoppseite nicht zu sehen bekommst, hat die eventuelle Auflösung der IP zur Stoppseite bereits zum Logging geführt.

Im Browser lässt sich die Prefetchfunktion mit einem entfernten Hacken ganz einfach abschalten. Damit wird der entsprechende HTML-Befehl im Code ignoriert.
Martin__ - 36
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Dabei seit 05.2006
2134 Beiträge
Geschrieben am: 14.05.2009 um 14:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.05.2009 um 14:39 Uhr

Zitat von LalaLand:


Lies dir den entsprechenden Paragraphen doch einfach durch -.- .


§184b, StGB, Absatz 4:

Zitat:

Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Na also. Wer auf einem Stoppschild landet, wollte ja offenbar auf Kinderporno zugreifen. Er hat den Versuch also unternommen.
Passt doch.

I know it's all been done before. I wanna do it again. I wanna do it again. (CTTS)

LalaLand
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
711 Beiträge

Geschrieben am: 14.05.2009 um 14:40 Uhr

Zitat von Martin__:

Zitat von LalaLand:


Lies dir den entsprechenden Paragraphen doch einfach durch -.- .


§184b, StGB, Absatz 4:

Zitat:

Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Na also. Wer auf einem Stoppschild landet, wollte ja offenbar auf Kinderporno zugreifen.
Passt doch.

Es ist nur ein Unternehmen wenn man versucht diesen "Schutz" zu umgehen.
Was hier anscheinend vergessen wird ist, dass die Daten nicht vom BKA erhoben werden sondern vom Provider.
rochus - 40
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Dabei seit 10.2004
536 Beiträge
Geschrieben am: 14.05.2009 um 14:41 Uhr

Zitat von LalaLand:

Lies dir den entsprechenden Paragraphen doch einfach durch -.- .

Lies dir den entsprechenden Gesetzentwurf doch einfach durch -.- .

Zitat:

Das ist gerade das Problem. Erst wenn du durch eine veränderte IP, Verschlüsselung (was nie zu 100% sicher ist) auf so eine Seite zugreifst, machst du dich strafbar. Denn dann tritt Absatz 4 in Kraft.

Ist doch mir egal ob erst dann ein entsprechender Paragraph greift, denn: hab ich mich soweit anonymisiert dann ist mir das doch ziemlich egal, weil nicht nachverfolgbar, sollte ich solche Inhalte sehen wollen (was ich aber sicherlich nicht will).
Abgesehen davon brauchst du mich hier nicht über Kryptographische Grundsätze aufklären, das weiss ich selber gut genug, dass du nie 100%ige Sicherheit hast.

Zitat:

Im Browser lässt sich die Prefetchfunktion mit einem entfernten Hacken ganz einfach abschalten. Damit wird der entsprechende HTML-Befehl im Code ignoriert.

Der letzte Satz zeigt nur deutlich, dass du keine Ahnung von der Technik hast.

bashian roulette: $ ((RANDOM%6)) || rm -rf /

rochus - 40
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Geschrieben am: 14.05.2009 um 14:42 Uhr

Zitat von LalaLand:

Es ist nur ein Unternehmen wenn man versucht diesen "Schutz" zu umgehen.
Was hier anscheinend vergessen wird ist, dass die Daten nicht vom BKA erhoben werden sondern vom Provider.


Mit einer Live-Auswertung der erhobenen Daten durchs BKA. Wo ist denn da der Unterschied, nur dass das BKA die Daten nicht erhebt aber dennoch angucken kann?

Bist du so blind?

bashian roulette: $ ((RANDOM%6)) || rm -rf /

Martin__ - 36
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Dabei seit 05.2006
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Geschrieben am: 14.05.2009 um 14:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.05.2009 um 14:45 Uhr

Zitat von LalaLand:


Es ist nur ein Unternehmen wenn man versucht diesen "Schutz" zu umgehen.


Wer sagt das? Du? :-D

Der Sprecher des Bundesjustizministerium sagt etwas anderes. Ich glaube ihm. Nicht dir.

(Ob es als rechtswidrig angesehen werden soll, falls man die Sperren umgeht, ist noch gar nicht entschieden.)

Zitat von LalaLand:

Was hier anscheinend vergessen wird ist, dass die Daten nicht vom BKA erhoben werden sondern vom Provider.


Was du anscheinend vergisst, ist, dass die Daten in Echtzeit dem BKA zur Verfügung gestellt werden sollen.

I know it's all been done before. I wanna do it again. I wanna do it again. (CTTS)

LalaLand
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Dabei seit 10.2006
711 Beiträge

Geschrieben am: 14.05.2009 um 14:44 Uhr

Wir werden ja sehen wenn in Zukunft alle im Knast sitzen ^^ . Man man. Ach an unseren Informatiker.
<link rel="prefetch" href="/images/big.jpeg">
Du meinst wohl der Browser lädt permanent Links vor. Was er macht wenn man ihn explizit dazu auffordert.
Martin__ - 36
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Geschrieben am: 14.05.2009 um 14:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.05.2009 um 14:48 Uhr

Zitat von LalaLand:

Wir werden ja sehen wenn in Zukunft alle im Knast sitzen ^^


Ich übersetze mal:

"Ach, so schlimm wird's schon nicht werden, lassen wir sie halt machen. So lange es mich nicht betrifft, ist mir das doch egal."

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rochus - 40
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Geschrieben am: 14.05.2009 um 14:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.05.2009 um 14:52 Uhr

Zitat von LalaLand:

Wir werden ja sehen wenn in Zukunft alle im Knast sitzen ^^ . Man man. Ach an unseren Informatiker.
<link rel="prefetch" href="/images/big.jpeg">
Du meinst wohl der Browser lädt permanent Links vor. Was er macht wenn man ihn explizit dazu auffordert.


es geht überhaupt nicht ums bild-prefetching... du kannst alles mögliche prefetchen. Und wenn jemand ganz böse ist, dann packt er eine hübsche Runde JavaScript auf seine Seite, das HTTP/GET auf irgendwelche ominösen Seiten sendet. Die wenigsten dürften NoScript laufen haben

bashian roulette: $ ((RANDOM%6)) || rm -rf /

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