Community
Szene & News
Locations
Impressum
|
Forum / Politik und Wirtschaft
Wohin steuert die EU?

211 - 43
Profi
(offline)
Dabei seit 07.2007
897
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.09.2010 um 10:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.09.2010 um 11:17 Uhr
|
|
Zitat von McBudaTea: Ich fasse kurz die Argumentation von dir (211) zusammen:
Deutschland sollte aufgrund der 2+4-Verträge die volle Souveränität bekommen haben (Artikel 7).
Du vertrittst die These, dass die dahmalige deutsche Regierung einerseits keine Befugnis (Vertretungsmacht) hatte, als Vertreter des Deutschen Volkes zu handeln bzw. legendlich als Vertreter der Siegermächte mit den Siegermächte ein In-sich-Vertrag geschlossen hatte, was juristisch nicht gültig ist.
Ferner stellt du die These auf, dass aufgrund der fehlende Ratifikation der Vertrag überhaupt nicht gültig ist.
Sollte ich mich hierbei irren, dann korrigiere mich.
Zu aller erst sollte man feststellen, dass der Deutsche Staat auch ohne die 2+4-Verträge volle Souveränität und ein vollwertiger Staat ist mit einem gültigen Grundgesetz als Verfassung. Dies hängt damit zusammen, dass durch die Gültigkeit des Vertrages, die de-facto existiert, Deutschland ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und die Staatsgewalt hat. Dies alleine reicht, um Deutschland als de-facto-Regime zu interpretieren. Selbst wenn also der 2+4-Vertrag de jure nicht gelten, würde dies nur bedeuten, dass Deutschland formal keine Anerkennung seitens Frankreich, Großbritannien, USA und der nicht mehr existierenden Sowjetunion hätte. Da die Anerkennung an sich keine Voraussetzung für die Staatlichkeit ist, spielt dies hierbei keine Rolle.
Daher ist die Bundesrepublik Deutschland unabhängig von dieser Fragestellung souverän.
Zur Gültigkeit der 2+4-Verträge werde ich noch ein Post nachreichen. hättest genauer gelesen hättest nicht so viel fehlr drin du solltest vorher schon das lesen was gepostet wurde bevor du ine zusammenfassung für andere schreibst
es ist offenkundig das du nichts davon gelesen hast und nur schlüsselwörter nutzt
erkläre mir das:
http://www.buzer.de/gesetz/7963/index.htm
die aufhebung einer aufhbung ist ei inkraftsetzen
|
|
McBudaTea - 32
Experte
(offline)
Dabei seit 06.2008
1620
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.09.2010 um 11:12 Uhr
|
|
Zitat von 211: Zitat von McBudaTea: Ich fasse kurz die Argumentation von dir (211) zusammen:
Deutschland sollte aufgrund der 2+4-Verträge die volle Souveränität bekommen haben (Artikel 7).
Du vertrittst die These, dass die dahmalige deutsche Regierung einerseits keine Befugnis (Vertretungsmacht) hatte, als Vertreter des Deutschen Volkes zu handeln bzw. legendlich als Vertreter der Siegermächte mit den Siegermächte ein In-sich-Vertrag geschlossen hatte, was juristisch nicht gültig ist.
Ferner stellt du die These auf, dass aufgrund der fehlende Ratifikation der Vertrag überhaupt nicht gültig ist.
Sollte ich mich hierbei irren, dann korrigiere mich.
Zu aller erst sollte man feststellen, dass der Deutsche Staat auch ohne die 2+4-Verträge volle Souveränität und ein vollwertiger Staat ist mit einem gültigen Grundgesetz als Verfassung. Dies hängt damit zusammen, dass durch die Gültigkeit des Vertrages, die de-facto existiert, Deutschland ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und die Staatsgewalt hat. Dies alleine reicht, um Deutschland als de-facto-Regime zu interpretieren. Selbst wenn also der 2+4-Vertrag de jure nicht gelten, würde dies nur bedeuten, dass Deutschland formal keine Anerkennung seitens Frankreich, Großbritannien, USA und der nicht mehr existierenden Sowjetunion hätte. Da die Anerkennung an sich keine Voraussetzung für die Staatlichkeit ist, spielt dies hierbei keine Rolle.
Daher ist die Bundesrepublik Deutschland unabhängig von dieser Fragestellung souverän.
Zur Gültigkeit der 2+4-Verträge werde ich noch ein Post nachreichen. hättest genauer gelesen hättest nicht so viel fehlr drin
In Sinne von?
Morgen wird die Zukunft besser sein
|
|
211 - 43
Profi
(offline)
Dabei seit 07.2007
897
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.09.2010 um 11:20 Uhr
|
|
siehe oben
|
|
McBudaTea - 32
Experte
(offline)
Dabei seit 06.2008
1620
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.09.2010 um 11:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.09.2010 um 11:36 Uhr
|
|
Zitat von 211:
erkläre mir das:
http://www.buzer.de/gesetz/7963/index.htm
die aufhebung einer aufhbung ist ei inkraftsetzen
Es steht dort wörtlich:
Zitat: § 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht
Das bedeutet, dass die Vorschriften, die man beachten muss, um das Basatzungsrecht zu Bereinigen, aufgehoben sind.
Das bedeutet aber nicht, dass die Bereinigung des Besatzungsrechtes aufgehoben sind.
Und das ältere Gesetzte nach Einführung eines neueren nicht mehr gelten sollen, macht ebenfalls Sinn...
Morgen wird die Zukunft besser sein
|
|
211 - 43
Profi
(offline)
Dabei seit 07.2007
897
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.09.2010 um 11:39 Uhr
|
|
Zitat von McBudaTea: Zitat von 211:
erkläre mir das:
http://www.buzer.de/gesetz/7963/index.htm
die aufhebung einer aufhbung ist ei inkraftsetzen
Es steht dort wörtlich:
Zitat: § 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht
Das bedeutet, dass die Vorschriften, die man beachten muss, um das Basatzungsrecht zu Bereinigen, aufgehoben sind.
Das bedeutet aber nicht, dass die Bereinigung des Besatzungsrechtes aufgehoben sind. ich sag ja wer lesen(und versteht was er liest)ist klar im vorteil!
das steht da:
"Es werden aufgehoben:
1. das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),
2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2),
3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3) und
4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl. III 104-4)."
kurz und bündig es werden aufgehoben das gesetz zur aufhebung des besatzungsrecht das heisst es handelt sich um ein wieder inkraft tretten des besatungsrechts.
lies doch endlich das was vorher gepostet wurde
|
|
Hanky-
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 08.2010
358
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.09.2010 um 11:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.09.2010 um 11:42 Uhr
|
|
Wohin die EU steuert?
In den Abgrund wohin denn sonst.
Die EU ist doch eh nur ein Müll um das Image von den einzelnen Ländern zu polieren
F.E.A.R US, H.A.T.E US, L.O.V.E US
|
|
McBudaTea - 32
Experte
(offline)
Dabei seit 06.2008
1620
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.09.2010 um 11:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.09.2010 um 11:50 Uhr
|
|
Zitat von 211: Zitat von McBudaTea: Zitat von 211:
erkläre mir das:
http://www.buzer.de/gesetz/7963/index.htm
die aufhebung einer aufhbung ist ei inkraftsetzen
Es steht dort wörtlich:
Zitat: § 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht
Das bedeutet, dass die Vorschriften, die man beachten muss, um das Basatzungsrecht zu Bereinigen, aufgehoben sind.
Das bedeutet aber nicht, dass die Bereinigung des Besatzungsrechtes aufgehoben sind. ich sag ja wer lesen(und versteht was er liest)ist klar im vorteil!
das steht da:
"Es werden aufgehoben:
1. das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),
2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2),
3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3) und
4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl. III 104-4)."
kurz und bündig es werden aufgehoben das gesetz zur aufhebung des besatzungsrecht das heisst es handelt sich um ein wieder inkraft tretten des besatungsrechts.
lies doch endlich das was vorher gepostet wurde
Nein. Lies die Überschrift:
§2 AUFHEBUNG BUNDERECHTLICHER VORSCHRIFTEN ÜBER die Bereinigung von Besatzungsrecht
NICHT Aufhebung der Bereinigung von Besatzungsrecht
Außerdem ließ mal §1:
Zitat: § 1 Aufhebung von Besatzungsrecht
(1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht), insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) (Überleitungsvertrag), werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.
(2) Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103).
Ja, die alten Regelungen wurden abgeschaft, dafür tritt §1 ein. Die alten Regeln sind nicht mehr relevant, da alle "Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften" aufgehoben werden, bis auf wenige spizielle Paragraphen...
Morgen wird die Zukunft besser sein
|
|
Ketzu - 38
Experte
(offline)
Dabei seit 11.2008
1535
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.09.2010 um 14:53 Uhr
|
|
Zitat von 211:
Während der „2 + 4 Verhandlungen“ am 17.07.1990 in Paris hat der US-Außenminister James Baker dem Außenminister der „BRD“, Hans Dietrich Genscher, im Beisein der weiteren Außenminister Eduard Schewardnadze, Markus Meckel und Krzyzstof Skubiszewski mitgeteilt, dass der Art. 23 a.F. „Grundgesetz“ per 18.07.1990 0:00 Uhr MEZ "gestrichen" ist. Diese Regelung wurde im „Einigungsvertrag“ dann übernommen, worauf hin das „Grundgesetz“ an sechs Stellen geändert wurde und auch eine neue Präambel bekam.
Wie schon in anderen Threads: Der Außenministers eines anderen Landes (und unser eigener auch nicht) hat keine Befugnis das Grundgesetz zu ändern und wenn er noch so oft erklärt, irgendein Artikel wäre gestrichen, hat das für uns die selbe Relevanz als wenn Osama bin Laden, Kai Diekman oder einer meiner Nachbarn das sagt: Keine.
Grundgesetzartikel können nur per 2/3 Mehrheit des Bundestages geändert werden und das wurde der Artikel etwas später im selben Jahr per Gesetz (das aber erst nach Beitritt der DDR die Abschaffung postuliert, so dass es zu einer gültigen Zusammenführung kommen kann)
Zitat von 211:
Der sogenannte „Einigungsvertrag“ wurde nur von der „BRD“ ratifiziert, aber von keinem einzigen der Siegermächte, weil insbesondere die gemeinsame Verfassung für beide Teile Deutschlands nicht geschaffen wurde. Auch die vorher zugesicherte „volle Souveränität" durch die Siegermächte wurde nachträglich wieder aufgehoben. Dies läßt sich den einschlägigen Archiven der Gegenwart entnehmen (siehe unten).
Am 25.09.1990 haben die Westalliierten, auf Grund der Weigerung der „BRD/DDR“-Politiker das Faktum der Nichtexistenz der „BRD“ anzuerkennen, ein „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ zwischen den Westalliierten und der „BRD“ geschlossen und somit wurde folgender Text in Art. 4 dieses Übereinkommens festgelegt (BGBl. II, S. 1274 ff.)
Warum sollte es relevant sein, wer sich alles für einen Vertrag zwischen der BRD und der DDR interessiert? Denn etwas anderes ist der Einigungsvertrag nicht. Die Alliierten haben nichts mit diesem Vertrag zu tun.
Die Souveränität Deutschlands wird durch das Abkommen bezüglich Berlin nicht tangiert. "in Anerkennung der Tatsache, (...) daß das vereinte Deutschland volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten haben wird", "[...]Regelungen zu vereinbaren, welche die Deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berühren,[...]" etc. pp. (Und das Abkommen bezieht sich nur auf Westberlin und die Westlichen Alliierten)
Zitat von 211:
„Wir machten aus Hitler ein Monstrum, einen Teufel. Deshalb konnten wir nach dem Krieg auch nicht mehr davon abrücken. Hatten wir doch die Massen gegen den Teufel persönlich mobilisiert. Also waren wir nach dem Krieg gezwungen, in diesem Teufelsszenario mitzuspielen. Wir hätten unmöglich unseren Menschen klarmachen können, dass der Krieg eigentlich nur eine wirtschaftliche Präventivmaßnahme war!“ James Baker (ehemaliger US-Außenminister, Quelle: DER SPIEGEL, 13/92)
„Sie müssen sich darüber im klaren sein, dass dieser Krieg nicht gegen Hitler oder den Nationalsozialismus geht, sondern gegen die Kraft des deutschen Volkes, die man für immer zerschlagen will, gleichgültig, ob sie in den Händen Hitlers oder eines Jesuitenpaters liegt.“ Churchill, Winston (britischer Premierminister, 1874-1965)
"Die Deutschen müßten Engel oder Heilige sein, um zu vergessen und zu vergeben, was sie an Ungerechtigkeiten und Grausamkeiten zweimal in einer Generation zu erleiden hatten, ohne dass sie ihrerseits die Alliierten herausgefordert hätten. Wären wir Amerikaner so behandelt worden, unsere Racheakte für unser Leiden würden keine Grenzen kennen." Reverend Ludwig A. Fritsch, Ph. D., D. D. emer., Chicago, 1948
Warum die USA nun Krieg betrieben haben oder was Churchill als Kriegsziel postuliert hat, nachdem Deutschland 2 riesige Kriege angezettelt hat, halte ich auch wenig fürs Thema relevant.
Ich denke wir haben die Alliierten durchaus "herausgefordert", wonach ich das letzte für wenig beitragend halte.
Zitat von 211:
Gemäß dem Potsdamer Abkommen ist das deutsche Gebiet östlich von Oder und Neiße als Teil der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands der Republik Polen nur zur einstweiligen Verwaltung übergeben worden. Das Gebiet bleibt ein Teil Deutschlands. Niemand hat das Recht, aus eigener Machtvollkommenheit Land und Leute preiszugeben oder eine Politik des Verzichts zu treiben. Feierliche Erklärung aller Bundestagsfraktionen mit Ausnahme der KPD am 13. Juni 1950
„Das deutsche Volk wird niemals die Oder-Neiße-Linie als Grenze anerkennen!“ Konrad Adenauer 20. Okt. 1953 vor dem deutschen Bundestag
„Verzicht ist Verrat“ Willy Brandt 1957 in einem Grußwort an die Schlesier zu ihrem Pfingsttreffen
Das deutsche Volk und seine Vertreter hat sichs wohl anders überlegt, so sehr man das für Verrat halten mag. Wenn du darauf eingehen willst, dass die Staatsgrenzen schlussendlich anders "endgültig anerkannt" wurden, als 1949 beabsichtigt, solltest du das nicht durch ein paar Zitate tun.
Zitat von 211: erkläre mir das:
http://www.buzer.de/gesetz/7963/index.htm
die aufhebung einer aufhbung ist ei inkraftsetzen
Eine Aufhebung einer Aufhebung ist kein Inkrafttreten.
Wenn ein Gesetz erlassen wird, das eine Änderung an etwas vornimmt (z.B. am Grundgesetz), wird diese Änderung Rechtskräftig und das Gesetz lautet von hier an anders. Wenn ich dieses Gesetz nun aufhebe, wird nicht die Änderung rückgängig gemacht, sondern das Gesetz entfernt, das diese Änderung vornimmt. Wenn ein Gesetz also per Gesetz entfernt wird, taucht es auch nicht plötzlich wieder auf, wenn man das entfernende Gesetz aufhebt. (Wenn ich hier falsch liege, lasse ich mich gern korrigieren)
Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.
|
|
211 - 43
Profi
(offline)
Dabei seit 07.2007
897
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.09.2010 um 21:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.09.2010 um 21:37 Uhr
|
|
müssen wir echt wieder auf start gehen?
http://www.kas.de/upload/dokumente/2009/05/GenehmigungGG.pdf
damit dürfte klar sein woher und warum wir das gg haben
unzwar aufgrund der hlko §42 und 43
http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/pdf/hlko.pdf
allse klar bis hier hin fragen?
|
|
Laser87 - 57
Champion
(offline)
Dabei seit 11.2006
4301
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.09.2010 um 22:32 Uhr
|
|
Ich würde vorschlagen, daß Du, 211, vor dem EuGH oder dem Internationalen Gerichtshof klagst.
Wenn Du Erfolg hast - was ja so sein muß, da Du Dich ja so perfekt auskennst - geb ich Dir Recht, ok? 
Gruß
|
|
211 - 43
Profi
(offline)
Dabei seit 07.2007
897
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.09.2010 um 22:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.09.2010 um 22:41 Uhr
|
|
Zitat von Laser87: Ich würde vorschlagen, daß Du, 211, vor dem EuGH oder dem Internationalen Gerichtshof klagst.
Wenn Du Erfolg hast - was ja so sein muß, da Du Dich ja so perfekt auskennst - geb ich Dir Recht, ok?
Gruß EGMR 75529/01 ? http://www.innenministerium.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/ ????? ihr sagt doch alle der perso reicht????
|
|
Laser87 - 57
Champion
(offline)
Dabei seit 11.2006
4301
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.09.2010 um 22:46 Uhr
|
|
Zitat von 211:
EGMR 75529/01 ? http://www.innenministerium.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/ ????? ihr sagt doch alle der perso reicht????
Ganz ehrlich habe ich den Link nicht angeschaut - 211 spricht etwas wirr, kann das sein?
Gruß
|
|
211 - 43
Profi
(offline)
Dabei seit 07.2007
897
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.09.2010 um 22:59 Uhr
|
|
Zitat von Laser87: Zitat von 211:
EGMR 75529/01 ? http://www.innenministerium.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/ ????? ihr sagt doch alle der perso reicht????
Ganz ehrlich habe ich den Link nicht angeschaut - 211 spricht etwas wirr, kann das sein?
Gruß
naja hab den link nich gelesen is bei dir nix neues hauptsache mal wieder nen post?
|
|
McBudaTea - 32
Experte
(offline)
Dabei seit 06.2008
1620
Beiträge
|
Geschrieben am: 13.09.2010 um 12:54 Uhr
|
|
Zitat von 211:
EGMR 75529/01 ?
http://www.innenministerium.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/ ????? ihr sagt doch alle der perso reicht????
Ich verstehe nicht, was die Beiden Dinge miteinander zu tuen haben.
Erstere ist ein Urteil, wo ein Türke gegen Deutschland geklagt hatte, weil sein Schadenersatzprozess über 16 Jahre gedauert hat.
Zweiteres ist legendlich eine Information des bayrischen Innenminesterium, das der Besitz eines Personalausweises formal nicht als Nachweiß für die Besitz der Staatsangehörigkeit reicht.
Morgen wird die Zukunft besser sein
|
|
211 - 43
Profi
(offline)
Dabei seit 07.2007
897
Beiträge
|
Geschrieben am: 13.09.2010 um 19:33 Uhr
|
|
Zitat von McBudaTea: Zitat von 211:
EGMR 75529/01 ?
http://www.innenministerium.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/ ????? ihr sagt doch alle der perso reicht????
Ich verstehe nicht, was die Beiden Dinge miteinander zu tuen haben.
Erstere ist ein Urteil, wo ein Türke gegen Deutschland geklagt hatte, weil sein Schadenersatzprozess über 16 Jahre gedauert hat.
Zweiteres ist legendlich eine Information des bayrischen Innenminesterium, das der Besitz eines Personalausweises formal nicht als Nachweiß für die Besitz der Staatsangehörigkeit reicht. oh und was ist dann der perso ne offiziele clubkarte?lese das urteil mal genau durch
|
|
Forum / Politik und Wirtschaft
|