Cymru - 35
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Geschrieben am: 13.09.2010 um 19:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.09.2010 um 19:40 Uhr
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Zitat von 211: oh und was ist dann der perso ne offiziele clubkarte?lese das urteil mal genau durch
"In dem Individualbeschwerdeverfahren Sürmeli gegen Deutschland (Nr. 75529/01) hat die Große Kammer des EGMR festgestellt, dass die gegenwärtig nach dem deutschen Verfahrensrecht vorhandenen Möglichkeiten, eine überlange Verfahrensdauer zu rügen, keinen hinreichenden Rechtsbehelf im Sinne der EMRK darstellen. Zugleich hat er den Entwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Einführung einer Untätigkeitsbeschwerde ausdrücklich begrüßt."
So fasst das Bundesministerium für Justiz das von dir erwähnte Urteil zusammen (wirst mir ja nicht erzählen wollen, dass du ein so gutes Englisch sprichst, das komplette Urteil zu verstehen).
Worauf willst du also genau hinaus?
Was genau soll der Personalausweis denn sein, deiner Meinung nach?
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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211 - 43
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Geschrieben am: 13.09.2010 um 19:56 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von 211: oh und was ist dann der perso ne offiziele clubkarte?lese das urteil mal genau durch
"In dem Individualbeschwerdeverfahren Sürmeli gegen Deutschland (Nr. 75529/01) hat die Große Kammer des EGMR festgestellt, dass die gegenwärtig nach dem deutschen Verfahrensrecht vorhandenen Möglichkeiten, eine überlange Verfahrensdauer zu rügen, keinen hinreichenden Rechtsbehelf im Sinne der EMRK darstellen. Zugleich hat er den Entwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Einführung einer Untätigkeitsbeschwerde ausdrücklich begrüßt."
So fasst das Bundesministerium für Justiz das von dir erwähnte Urteil zusammen (wirst mir ja nicht erzählen wollen, dass du ein so gutes Englisch sprichst, das komplette Urteil zu verstehen).
Worauf willst du also genau hinaus?
Was genau soll der Personalausweis denn sein, deiner Meinung nach? 136. Die obigen Feststellungen des Gerichtshofs machen deutlich, dass die in der deutschen Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe einem Bf. kein wirksames Mittel geben, sich wegen der Dauer eines anhängigen zivilgerichtlichen Verfahren zu beschweren, und deswegen der Konvention nicht genügen.
also kein rechtsstaat
http://www.richterverein.de/j2000/egmrsuermeli.htm
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McBudaTea - 32
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Geschrieben am: 13.09.2010 um 20:00 Uhr
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Was die Frage von cymru nicht beantwortet hat.
Und nur weil mal ein Fehler in der Gesetzgebung vorliegt heißt es doch noch lange nicht, dass Deutschland kein Rechtstaat ist...
Morgen wird die Zukunft besser sein
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211 - 43
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Geschrieben am: 14.09.2010 um 18:17 Uhr
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nö das hat der egmr schon festgstellt da gibts nix zu zusagen
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 14.09.2010 um 19:15 Uhr
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Zitat von 211: 136. Die obigen Feststellungen des Gerichtshofs machen deutlich, dass die in der deutschen Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe einem Bf. kein wirksames Mittel geben, sich wegen der Dauer eines anhängigen zivilgerichtlichen Verfahren zu beschweren, und deswegen der Konvention nicht genügen.
also kein rechtsstaat
http://www.richterverein.de/j2000/egmrsuermeli.htm
Wieso sollte das denn die Bedingungen des Rechtsstaats nicht erfüllen?
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211 - 43
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Geschrieben am: 15.09.2010 um 20:26 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von 211: 136. Die obigen Feststellungen des Gerichtshofs machen deutlich, dass die in der deutschen Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe einem Bf. kein wirksames Mittel geben, sich wegen der Dauer eines anhängigen zivilgerichtlichen Verfahren zu beschweren, und deswegen der Konvention nicht genügen.
also kein rechtsstaat
http://www.richterverein.de/j2000/egmrsuermeli.htm
Wieso sollte das denn die Bedingungen des Rechtsstaats nicht erfüllen? naja wer lesen kann ist klar im vorteil!
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 15.09.2010 um 21:25 Uhr
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Zitat von 211: naja wer lesen kann ist klar im vorteil!
Ich finde eben nichts dazu zu lesen. Also solltest du dich erklären. Nur Links posten ist nicht alles, solltest es auch verstehen...
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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211 - 43
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Geschrieben am: 22.09.2010 um 21:22 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.09.2010 um 21:23 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von 211: naja wer lesen kann ist klar im vorteil!
Ich finde eben nichts dazu zu lesen. Also solltest du dich erklären. Nur Links posten ist nicht alles, solltest es auch verstehen... ich hab bloss kein bock das ganze urteil durch zukauen weil du zu ....(such dir nen grund raus)bist selbst zu lesen
.Die obigen Feststellungen des Gerichtshofs machen deutlich, dass die in der deutschen Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe einem Bf. kein wirksames Mittel geben
reicht doch
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 22.09.2010 um 22:15 Uhr
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Zitat von 211: ich hab bloss kein bock das ganze urteil durch zukauen weil du zu ....(such dir nen grund raus)bist selbst zu lesen
.Die obigen Feststellungen des Gerichtshofs machen deutlich, dass die in der deutschen Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe einem Bf. kein wirksames Mittel geben
reicht doch
Ich weiß, deine Nerven sind nicht die allerbesten. Sobald deine Argumente nicht mehr greifen, schweifst du auf die persönliche Ebene ab. Das muss aber nicht sein...
Ich hab das Urteil gelesen. Ein Mangel im Rechtsstaat macht aber noch nicht den ganzen Rechtsstaat zunicht. Auch der EuGH hat an keiner Stelle geschrieben, dass er die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands anzweifelt. Im Urteil wurde lediglich gerügt, dass der Kläger keinen Rechtsbehelf gegen ein zu langsames Verfahren einlegen zu können. Dem Gericht ging es jetzt nur darum, dass diese Norm geändert wird.
Auch das BVerfG befindet ab und an gewisse Rechtspraktiken für verfassungswidrig und fordert eine Änderung. Das stellt aber deswegen nicht den Rechtsstaat insgesamt in Frage.
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211 - 43
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Geschrieben am: 24.09.2010 um 20:09 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von 211: ich hab bloss kein bock das ganze urteil durch zukauen weil du zu ....(such dir nen grund raus)bist selbst zu lesen
.Die obigen Feststellungen des Gerichtshofs machen deutlich, dass die in der deutschen Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe einem Bf. kein wirksames Mittel geben
reicht doch
Ich weiß, deine Nerven sind nicht die allerbesten. Sobald deine Argumente nicht mehr greifen, schweifst du auf die persönliche Ebene ab. Das muss aber nicht sein...
Ich hab das Urteil gelesen. Ein Mangel im Rechtsstaat macht aber noch nicht den ganzen Rechtsstaat zunicht. Auch der EuGH hat an keiner Stelle geschrieben, dass er die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands anzweifelt. Im Urteil wurde lediglich gerügt, dass der Kläger keinen Rechtsbehelf gegen ein zu langsames Verfahren einlegen zu können. Dem Gericht ging es jetzt nur darum, dass diese Norm geändert wird.
Auch das BVerfG befindet ab und an gewisse Rechtspraktiken für verfassungswidrig und fordert eine Änderung. Das stellt aber deswegen nicht den Rechtsstaat insgesamt in Frage. entweder ich bin etwas voll und ganz und jeder hat die gleich chance oder der staat gibt mir nicht die mittel,schindet zeit,behindert ermittlungen(fa frankf.m.)usw usw usw
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Ketzu - 38
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Geschrieben am: 24.09.2010 um 20:25 Uhr
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Zitat von 211: entweder ich bin etwas voll und ganz und jeder hat die gleich chance oder der staat gibt mir nicht die mittel,schindet zeit,behindert ermittlungen(fa frankf.m.)usw usw usw
Wie kommst du auf das entweder-oder?
Endweder du isst den Kuchen ganz oder gar nicht! Wenn ich jetzt aber nur ein Stück davon esse?
Nicht alles sein ist wie Schwanger sein: Ganz oder gar nicht.
Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 24.09.2010 um 22:55 Uhr
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Zitat von 211: entweder ich bin etwas voll und ganz und jeder hat die gleich chance oder der staat gibt mir nicht die mittel,schindet zeit,behindert ermittlungen(fa frankf.m.)usw usw usw
Die Berechnung der Hartz-IV-Sätze war verfassungswidrig. Ebenso die Rücknahme der Pendlerpauschale.
Ist die Bundesrepublik damit ein Unrechtsstaat?
Deine hohen Ideale sind ja löblich, natürlich muss ein Staat darauf abzielen, dass es so funktioniert, wie er es sich vorschreibt. Fakt ist aber, dass wir alle Menschen sind und Menschen Fehler machen. Gerade bei rechtlichen Dingen ist vieles schlicht Auslegungssache, je nachdem, welchem Rechtsgut man mehr Gewicht beimisst und welchem weniger. Davon kann man aber nicht gleich ableiten, dass man keinen Rechtsstaat hat.
Im Gegenteil: Es zeigt ja viel mehr, dass man gerade ein Rechtsstaat ist, wenn Fehler durch Gerichte korrigiert werden können.
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211 - 43
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Geschrieben am: 27.09.2010 um 16:27 Uhr
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na gut lassen wir das und kommen mal wieder zum thread thema zurück!
mein eu lieblingsabgeordneter hat sich mal wieder gemeldt(der ist echt gut):
""Frage: Würde Brüssel das zulassen? Es gibt doch ein ziemlich hohes demokratisches Defizit dort?
Das Problem mit der Demokratie in Brüssel begann mit Tag eins und es hat mit der europäischen Bürokratie zu tun. Sie sind diejenigen, welche Gesetze machen, sie sind die einzigen, welche Gesetzgebung anwenden und ändern können. Man liest zwar in den Zeitungen, dass das Europäische Parlament verschiedene Dinge tut, aber tatsächlich machen die Politiker des Parlaments nur ein Angebot an die Beamten in Brüssel. Dabei sollte es genau umgekehrt sein. Es sollten Parlamente sein, die Gesetze machen und die Beamten sollten sie umsetzen.
Die Frage stellt sich, ob man die Administration in Brüssel demokratisieren könne. Und meine Antwort zu diesem Problem ist: das war nie beabsichtigt.Brüssel wollte nie demokratisch sein! ""
quelle
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 27.09.2010 um 21:46 Uhr
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Zitat von 211: na gut lassen wir das und kommen mal wieder zum thread thema zurück!
Warum lassen wir es plötzlich, nachdem du so darauf herumgeritten bist? Könnte ich doch mal ausnahmsweise richtig liegen? 
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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211 - 43
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Geschrieben am: 27.09.2010 um 21:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.09.2010 um 21:50 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von 211: na gut lassen wir das und kommen mal wieder zum thread thema zurück!
Warum lassen wir es plötzlich, nachdem du so darauf herumgeritten bist? Könnte ich doch mal ausnahmsweise richtig liegen?
nö haste nicht
wennse zu blöd sind wasserdichte gesetze zu schreiben isses schon arm
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