Zitat von Klischeepunk:
Zitat von --nik--:
dieser aspekt wird bei einer
vohrzeitihgen entlassung aber auch
berücksichtigt und ich kann die entscheidung der richter deshalb nicht
nachvollziehen
Ich glaub hier wurde schon mehrfach drauf aufmerksam gemacht, dass es nicht
darum geht Klar erst nach erfolgter Gehirnwäsche auf Linientreue freizulassen -
hier kommt btw. ein Kritikpunkt der RAF zu tragen: "Der Staat verhält sich
faschistisch indem er andere Ansichten unterdrückt, bzw. Personen mit anderen
Ansichten umerzieht". Gewissermassen, nimmt der Staat in Form der Justiz einem
wichtigen Punkt der RAF - zwar spät - aber besser spät als nie - einen Teil des
Windes aus den Segeln.
Ein interessanter Punkt war auch im Prozess gegen Baader, Meinhoff, Enslin und
Raspe wurden neue Gesetze eingeführt und teilweise vom Vorsitzenden
unmittelbar wieder gebeugt oder gebrochen um den Reibungslosen Prozessablauf
zu Gewährleisten. Sowohl die Angeklagten als auch die Verteidiger kritisierten
dieses Verhalten mehrfach mit Fragen "An welches Recht die Gerichte denn
Gebunden seien wenn sie das Recht der Situation entsprechend anpassen und
wieder brechen". (Keine Gruppenverteidigung zulässig, Verhandlungsfortführung
unter Abwesenheit der Angeklagten, "Zwangsverteidiger", Ablehnung von
Vertrauensanwälten) - Heute rudert die Justiz diesem Punkt zuwieder indem sie
sagt "Klar kommt frei" - obwohl Klar noch auf seiner Linie ist, aber von ihm nach
Gutachten keine Gefahr mehr ausgeht und er endgültig "resozialisiert" (tolles wort)
werden kann, besteht kein Grund mehr ihn länger als andere Mörder hinter Gittern
zu lassen.
Gleichzeitig btw. auch ein letztes mal die Aussage "Es geht hier um einen
normalen Strafprozess, nicht um einen politischen Prozess indem die Fakten
anders liegen - Gleichbehandlung vor dem Gesetz, ob nun Christian Klar oder
Heinz Müller".
Und zu guter letzt: Rechtsprechung hat nichts mit Zungeigung oder Abneigung zu
tun sondern mit dem geschriebenen Wort unserer Gesetze - und der Verfassung
sprich dem Grundgesetz. Obs einem nun passt oder nicht (leider auch "ob die
Gesetze nun Sinnvoll sind oder nicht).
"gewöhnlichen Kriminellen" eine Verhöhnung der Opfer dieses Massenmörders.
verschimmelt ist. Dieser reuelose Schlächter mit psychopathischen Neigungen hat
in dieser freien Gesellschaft nichts verloren. Wer neun Menschen umbringt und
keine Anzeichen von Reue zeigt, hat es nicht verdient, freigelassen zu werden!