--nik-- - 32
Anfänger
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Geschrieben am: 01.12.2008 um 21:21 Uhr
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aha
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 01.12.2008 um 21:23 Uhr
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Zitat von --nik--:
( ich verweise auf die gerichtshows im fernsehen)
OMG - ab in die Ecke und schämen....aber gaaaaanz schnell. Das ist ja fast zu peinlcih um witzig zu sein.
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MackieMesser - 41
Champion
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Geschrieben am: 01.12.2008 um 23:22 Uhr
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Zitat von Cymru:
Die Verfassung ist sicherlich nur ein allgemeiner Konsens. Es müssen schließlich viele Menschen einverstanden sein oder die Verfassung zumindest tolerieren. Was ich allerdings nicht verstehe: Was hat die Verfassung mit dem Fall Klar zu tun?
Bei Dir ist Kritik an Urteilen, Nahe der Volksverhetzung.
Aber scheinbar ist Dir das nicht bewusst.
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Schnitzi76 - 48
Profi
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Geschrieben am: 02.12.2008 um 09:23 Uhr
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Zitat von MackieMesser: Zitat von Cymru:
Die Verfassung ist sicherlich nur ein allgemeiner Konsens. Es müssen schließlich viele Menschen einverstanden sein oder die Verfassung zumindest tolerieren. Was ich allerdings nicht verstehe: Was hat die Verfassung mit dem Fall Klar zu tun?
Bei Dir ist Kritik an Urteilen, Nahe der Volksverhetzung.
Aber scheinbar ist Dir das nicht bewusst.
Also sorry, aber wer an der Kritik an der Verfassung Volksverhetzung wittert der hat Demokratie mißverstanden! Wenn daran keine Kritik möglich ist ohne ne Straftat zu begehen dann haben wir schlichtweg den rechten Weg verlohren und leben in ner Diktatur die sich als Demokratie ausgibt - aber das sag ich ja schon lang...
Genau so etwas hat auch die RAF damals verursacht - ganz nach dem Schlagwort:
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Wiederstand zur Pflicht!
Wenn Die Menschheit EINES bewiesen hat dann das Sie mit Freiheit nicht umzugehen weiß!
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Klischeepunk - 40
Champion
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Geschrieben am: 02.12.2008 um 13:54 Uhr
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Zitat von --nik--: dieser aspekt wird bei einer vohrzeitihgen entlassung aber auch
berücksichtigt und ich kann die entscheidung der richter deshalb nicht
nachvollziehen
Ich glaub hier wurde schon mehrfach drauf aufmerksam gemacht, dass es nicht
darum geht Klar erst nach erfolgter Gehirnwäsche auf Linientreue freizulassen -
hier kommt btw. ein Kritikpunkt der RAF zu tragen: "Der Staat verhält sich
faschistisch indem er andere Ansichten unterdrückt, bzw. Personen mit anderen
Ansichten umerzieht". Gewissermassen, nimmt der Staat in Form der Justiz einem
wichtigen Punkt der RAF - zwar spät - aber besser spät als nie - einen Teil des
Windes aus den Segeln.
Ein interessanter Punkt war auch im Prozess gegen Baader, Meinhoff, Enslin und
Raspe wurden neue Gesetze eingeführt und teilweise vom Vorsitzenden
unmittelbar wieder gebeugt oder gebrochen um den Reibungslosen Prozessablauf
zu Gewährleisten. Sowohl die Angeklagten als auch die Verteidiger kritisierten
dieses Verhalten mehrfach mit Fragen "An welches Recht die Gerichte denn
Gebunden seien wenn sie das Recht der Situation entsprechend anpassen und
wieder brechen". (Keine Gruppenverteidigung zulässig, Verhandlungsfortführung
unter Abwesenheit der Angeklagten, "Zwangsverteidiger", Ablehnung von
Vertrauensanwälten) - Heute rudert die Justiz diesem Punkt zuwieder indem sie
sagt "Klar kommt frei" - obwohl Klar noch auf seiner Linie ist, aber von ihm nach
Gutachten keine Gefahr mehr ausgeht und er endgültig "resozialisiert" (tolles wort)
werden kann, besteht kein Grund mehr ihn länger als andere Mörder hinter Gittern
zu lassen.
Gleichzeitig btw. auch ein letztes mal die Aussage "Es geht hier um einen
normalen Strafprozess, nicht um einen politischen Prozess indem die Fakten
anders liegen - Gleichbehandlung vor dem Gesetz, ob nun Christian Klar oder
Heinz Müller".
Und zu guter letzt: Rechtsprechung hat nichts mit Zungeigung oder Abneigung zu
tun sondern mit dem geschriebenen Wort unserer Gesetze - und der Verfassung
sprich dem Grundgesetz. Obs einem nun passt oder nicht (leider auch "ob die
Gesetze nun Sinnvoll sind oder nicht).
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 02.12.2008 um 17:41 Uhr
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Zitat von MackieMesser: Zitat von Cymru:
Die Verfassung ist sicherlich nur ein allgemeiner Konsens. Es müssen schließlich viele Menschen einverstanden sein oder die Verfassung zumindest tolerieren. Was ich allerdings nicht verstehe: Was hat die Verfassung mit dem Fall Klar zu tun?
Bei Dir ist Kritik an Urteilen, Nahe der Volksverhetzung.
Aber scheinbar ist Dir das nicht bewusst.
Ich kann deinem Vorwurf leider nicht folgen. Könntest du ihn mir näher erläutern?
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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DerGeneral - 37
Experte
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Geschrieben am: 03.12.2008 um 04:15 Uhr
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Zitat von Klischeepunk: Zitat von --nik--: dieser aspekt wird bei einer vohrzeitihgen entlassung aber auch
berücksichtigt und ich kann die entscheidung der richter deshalb nicht
nachvollziehen
Ich glaub hier wurde schon mehrfach drauf aufmerksam gemacht, dass es nicht
darum geht Klar erst nach erfolgter Gehirnwäsche auf Linientreue freizulassen -
hier kommt btw. ein Kritikpunkt der RAF zu tragen: "Der Staat verhält sich
faschistisch indem er andere Ansichten unterdrückt, bzw. Personen mit anderen
Ansichten umerzieht". Gewissermassen, nimmt der Staat in Form der Justiz einem
wichtigen Punkt der RAF - zwar spät - aber besser spät als nie - einen Teil des
Windes aus den Segeln.
Ein interessanter Punkt war auch im Prozess gegen Baader, Meinhoff, Enslin und
Raspe wurden neue Gesetze eingeführt und teilweise vom Vorsitzenden
unmittelbar wieder gebeugt oder gebrochen um den Reibungslosen Prozessablauf
zu Gewährleisten. Sowohl die Angeklagten als auch die Verteidiger kritisierten
dieses Verhalten mehrfach mit Fragen "An welches Recht die Gerichte denn
Gebunden seien wenn sie das Recht der Situation entsprechend anpassen und
wieder brechen". (Keine Gruppenverteidigung zulässig, Verhandlungsfortführung
unter Abwesenheit der Angeklagten, "Zwangsverteidiger", Ablehnung von
Vertrauensanwälten) - Heute rudert die Justiz diesem Punkt zuwieder indem sie
sagt "Klar kommt frei" - obwohl Klar noch auf seiner Linie ist, aber von ihm nach
Gutachten keine Gefahr mehr ausgeht und er endgültig "resozialisiert" (tolles wort)
werden kann, besteht kein Grund mehr ihn länger als andere Mörder hinter Gittern
zu lassen.
Gleichzeitig btw. auch ein letztes mal die Aussage "Es geht hier um einen
normalen Strafprozess, nicht um einen politischen Prozess indem die Fakten
anders liegen - Gleichbehandlung vor dem Gesetz, ob nun Christian Klar oder
Heinz Müller".
Und zu guter letzt: Rechtsprechung hat nichts mit Zungeigung oder Abneigung zu
tun sondern mit dem geschriebenen Wort unserer Gesetze - und der Verfassung
sprich dem Grundgesetz. Obs einem nun passt oder nicht (leider auch "ob die
Gesetze nun Sinnvoll sind oder nicht).
Massaker des Herrn Klar: neunfacher, gemeinschaftlich begangener Mord und elffacher Mordversuch! Angesichts dieser Zahlen ist das Wort eines "gewöhnlichen Kriminellen" eine Verhöhnung der Opfer dieses Massenmörders. Der gehört bis an sein Lebensende in die dunkelste Zelle gesperrt, bis er verschimmelt ist. Dieser reuelose Schlächter mit psychopathischen Neigungen hat in dieser freien Gesellschaft nichts verloren. Wer neun Menschen umbringt und keine Anzeichen von Reue zeigt, hat es nicht verdient, freigelassen zu werden!
GSG 9 - Helden und Verteidiger unserer Freiheit!
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 03.12.2008 um 10:23 Uhr
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Zitat von DerGeneral: Wer neun Menschen umbringt und keine Anzeichen von Reue zeigt, hat es nicht verdient, freigelassen zu werden!
Das Zeigen von Reue ist im Endeffekt unrelevant bei einer Haftentlassung. Das spielt vielleicht eine Rolle bei der Urteilsfindung.
Ach, nebenbei denke ich dass sich auch Mörder nach über 20 jahren ändern können. Ich bin und bleibe der meinung dass jeder eine zweite Chance verdient hat. JEDER.
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Iluron - 37
Champion
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Geschrieben am: 03.12.2008 um 12:29 Uhr
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Zitat von DerGeneral: Massaker des Herrn Klar: neunfacher, gemeinschaftlich begangener Mord und elffacher Mordversuch! Angesichts dieser Zahlen ist das Wort eines "gewöhnlichen Kriminellen" eine Verhöhnung der Opfer dieses Massenmörders. Der gehört bis an sein Lebensende in die dunkelste Zelle gesperrt, bis er verschimmelt ist. Dieser reuelose Schlächter mit psychopathischen Neigungen hat in dieser freien Gesellschaft nichts verloren. Wer neun Menschen umbringt und keine Anzeichen von Reue zeigt, hat es nicht verdient, freigelassen zu werden!
Ich habe, als ich noch klein war (soweit ich mich erinnere war ich damals 3 Jahre alt) einen Benjamin-Blümchen-Geldbeutel im Wert von einer Mark geklaut, weil ihn mir meine Mutter nicht kaufen wollte.
Heute bin ich 20 und habe nie meine Tat bereut. Bin ich deswegen kriminell?
Klar bewegt sich in einem anderen Maßstab aber das was er damals getan hat, hat er nicht aus einer Laune sondern aus politischer Überzeugung heraus getan. Sicherlich ist Mord der falsche Weg, aber für ihn hat das damals Sinn ergeben. Ich sehe also keinen Grund warum er das bedauern sollte. Er kann einsehen, dass Mord schlecht und verurteilenswert ist. Er kann akzeptieren, dass sein Handeln Strafe verdient hat und er seine Schuldigkeit tun musste. Aber niemand kann ihm einreden etwas bedauern zu müssen, was er für richtig gehalten hat.
Es ist leider so, dass eine Maske des Mitleids auf unserer sonst kalten Gesellschaft liegt. Es werden bestimmte Gesten erwartet, die vllt. auch aus evolutionären Gründen entstanden sind. Wer der Herde nicht helfen konnte muss zu Kreuze kriechen.
Ethisch gesehen hat er seine Schuld beglichen und ist somit nur nach seinem momentanen Zustand zu bewerten. Da ein Haufen Psychologen und die zuständige Justiz glaubt, dass er keine Gefahr mehr darstellt ist er nach rechtsstaatlicher Manier zu entlassen. Wer darauf etwas anderes sagt, denkt entweder zu emotional oder handelt einfach nur nach polemischen Phrasen.
Alle Programmierern eingesperrt, jede Software pantentiert. Jetzt merkt ihr: Anwälte proggen nicht.
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nane_71 - 54
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.12.2008 um 14:15 Uhr
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Zitat von Iluron:
Ich habe, als ich noch klein war (soweit ich mich erinnere war ich damals 3 Jahre alt) einen Benjamin-Blümchen-Geldbeutel im Wert von einer Mark geklaut, weil ihn mir meine Mutter nicht kaufen wollte.
Heute bin ich 20 und habe nie meine Tat bereut. Bin ich deswegen kriminell?
Klar bewegt sich in einem anderen Maßstab aber das was er damals getan hat, hat er nicht aus einer Laune sondern aus politischer Überzeugung heraus getan. Sicherlich ist Mord der falsche Weg, aber für ihn hat das damals Sinn ergeben. Ich sehe also keinen Grund warum er das bedauern sollte. Er kann einsehen, dass Mord schlecht und verurteilenswert ist. Er kann akzeptieren, dass sein Handeln Strafe verdient hat und er seine Schuldigkeit tun musste. Aber niemand kann ihm einreden etwas bedauern zu müssen, was er für richtig gehalten hat.
Es ist leider so, dass eine Maske des Mitleids auf unserer sonst kalten Gesellschaft liegt. Es werden bestimmte Gesten erwartet, die vllt. auch aus evolutionären Gründen entstanden sind. Wer der Herde nicht helfen konnte muss zu Kreuze kriechen.
Ethisch gesehen hat er seine Schuld beglichen und ist somit nur nach seinem momentanen Zustand zu bewerten. Da ein Haufen Psychologen und die zuständige Justiz glaubt, dass er keine Gefahr mehr darstellt ist er nach rechtsstaatlicher Manier zu entlassen. Wer darauf etwas anderes sagt, denkt entweder zu emotional oder handelt einfach nur nach polemischen Phrasen.
... mehr ist dazu eigentlich auch wirklich nciht zu sagen... und treffender kann man es auch überhaupt nicht formulieren... ich will nämlich gar nicht wissen, was die, welche hier am lautesten schreien, selbst schon so alles verbockt haben... Anscheinend liegt es aber in der Natur vieler Menschen immer mit zweierlei Maß zu rechnen...
DU denkst also, ich bin alt... na und ? ? ?
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NavyOne
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.12.2008 um 15:14 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Zitat von DerGeneral: Wer neun Menschen umbringt und keine Anzeichen von Reue zeigt, hat es nicht verdient, freigelassen zu werden!
Das Zeigen von Reue ist im Endeffekt unrelevant bei einer Haftentlassung. Das spielt vielleicht eine Rolle bei der Urteilsfindung.
Ach, nebenbei denke ich dass sich auch Mörder nach über 20 jahren ändern können. Ich bin und bleibe der meinung dass jeder eine zweite Chance verdient hat. JEDER.
NEIN! Es ist eine Schande das so eine Drecksau üerhaupt noch lebt!!! Von wegen das der sich geändert hätte! Wenn sich nicht Schämt 9 (!!!!) Menschen das Leben genommen zu haben und mitglied einer HÖCHST Kriminellen, illegalen und feigen Bande gewesen zu sein sollte er nie wieder einen seiner Drecksfüße auf den Boden unserer Freien Welt setzen. Er ist kein 'normaler' Mörder sondern ein PSYCHOPATH!!!
Für solche und für Vergewaltiger sollte man die Todesstrafe wieder einführen...
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Azazel666 - 36
Experte
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Dabei seit 05.2007
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Geschrieben am: 03.12.2008 um 15:16 Uhr
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Zitat von Klischeepunk: Zitat von --nik--: dieser aspekt wird bei einer vohrzeitihgen entlassung aber auch
berücksichtigt und ich kann die entscheidung der richter deshalb nicht
nachvollziehen
Ich glaub hier wurde schon mehrfach drauf aufmerksam gemacht, dass es nicht
darum geht Klar erst nach erfolgter Gehirnwäsche auf Linientreue freizulassen -
hier kommt btw. ein Kritikpunkt der RAF zu tragen: "Der Staat verhält sich
faschistisch indem er andere Ansichten unterdrückt, bzw. Personen mit anderen
Ansichten umerzieht". Gewissermassen, nimmt der Staat in Form der Justiz einem
wichtigen Punkt der RAF - zwar spät - aber besser spät als nie - einen Teil des
Windes aus den Segeln.
Ein interessanter Punkt war auch im Prozess gegen Baader, Meinhoff, Enslin und
Raspe wurden neue Gesetze eingeführt und teilweise vom Vorsitzenden
unmittelbar wieder gebeugt oder gebrochen um den Reibungslosen Prozessablauf
zu Gewährleisten. Sowohl die Angeklagten als auch die Verteidiger kritisierten
dieses Verhalten mehrfach mit Fragen "An welches Recht die Gerichte denn
Gebunden seien wenn sie das Recht der Situation entsprechend anpassen und
wieder brechen". (Keine Gruppenverteidigung zulässig, Verhandlungsfortführung
unter Abwesenheit der Angeklagten, "Zwangsverteidiger", Ablehnung von
Vertrauensanwälten) - Heute rudert die Justiz diesem Punkt zuwieder indem sie
sagt "Klar kommt frei" - obwohl Klar noch auf seiner Linie ist, aber von ihm nach
Gutachten keine Gefahr mehr ausgeht und er endgültig "resozialisiert" (tolles wort)
werden kann, besteht kein Grund mehr ihn länger als andere Mörder hinter Gittern
zu lassen.
Gleichzeitig btw. auch ein letztes mal die Aussage "Es geht hier um einen
normalen Strafprozess, nicht um einen politischen Prozess indem die Fakten
anders liegen - Gleichbehandlung vor dem Gesetz, ob nun Christian Klar oder
Heinz Müller".
Und zu guter letzt: Rechtsprechung hat nichts mit Zungeigung oder Abneigung zu
tun sondern mit dem geschriebenen Wort unserer Gesetze - und der Verfassung
sprich dem Grundgesetz. Obs einem nun passt oder nicht (leider auch "ob die
Gesetze nun Sinnvoll sind oder nicht).
If it moves and it should not, duct tape it, if it does not move and it should WD40 it!
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Biebe_666 - 47
Champion
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Dabei seit 05.2005
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Geschrieben am: 03.12.2008 um 15:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.12.2008 um 15:18 Uhr
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Zitat von NavyOne:
NEIN! Es ist eine Schande das so eine Drecksau üerhaupt noch lebt!!! Von wegen das der sich geändert hätte! Wenn sich nicht Schämt 9 (!!!!) Menschen das Leben genommen zu haben und mitglied einer HÖCHST Kriminellen, illegalen und feigen Bande gewesen zu sein sollte er nie wieder einen seiner Drecksfüße auf den Boden unserer Freien Welt setzen. Er ist kein 'normaler' Mörder sondern ein PSYCHOPATH!!!
Für solche und für Vergewaltiger sollte man die Todesstrafe wieder einführen...
Typischer Fall von großer Klappe und nichts dahinter. Er war 10 jahre länger im Knast als Du alt bist und Du meinst zu wissen dass man sich da nciht ändern kann? Sorry, Du bist ne Witzfigur.
Illuron: Danke für den gelungenen Post.
Sehen wir es mal so: Was ist uns lieber:
-Jemand der keine Reue zeigt und seine Strafe absitzt oder jemand der Reue heuchelt und dann deswegen früher rauskommt?
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-links- - 31
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 02.2008
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Geschrieben am: 03.12.2008 um 15:18 Uhr
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Zitat von Schnitzi76: Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Wiederstand zur Pflicht !
Ein sinnloses Schlagwort ist das jedenfalls nicht.
HO HO HO-CHI-MINH
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Nachtmahr_ - 33
Profi
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Geschrieben am: 03.12.2008 um 15:40 Uhr
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stimme Ilurion zu. Unser Rechtssystem verlangt weder Reue noch Einsicht.
Wems nicht passt, kann ja in die USA auswandern, da gibts noch die Todesstrafe, und Terroristen dürfen auch gefoltert werden.
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