DinoRS1337 - 29
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 15:06 Uhr
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Man kann sich auch hartnäckig blöd stellen und ja ich lese meine Links, falls es dir nicht passt: Probiers aus gib 4 Taschengelder für was aus was deine Eltern nicht als deinem Alter angemessen ansehen und du wirst zu 1000% sehen dass die Ware nicht bei dir verbleibt.
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ZER0-CooL - 35
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 15:08 Uhr
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Zitat von DinoRS1337: Man kann sich auch hartnäckig blöd stellen und ja ich lese meine Links, falls es dir nicht passt: Probiers aus gib 4 Taschengelder für was aus was deine Eltern nicht als deinem Alter angemessen ansehen und du wirst zu 1000% sehen dass die Ware nicht bei dir verbleibt.
Nochmal so ne geile Quelle, dort sind sie sich genau so wenig sicher ob es stimmt oder nicht.
Ich bin 21, ich geb so viele Taschengelder aus wie ich möchte Nur leider bekomme ich kein Taschengeld...
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3PicsN - 28
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 15:14 Uhr
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Wenn deine Erziehungsberechtigten einverstanden sind, darfst du soviel ausgeben wie du willst, aber eben nur wenn sie einverstanden sind. Wenn sie nicht einverstanden sind ist der Kaufvertrag nichtig, heißt nicht gültig
Das ist meine Fusszeile fürs Forum...
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ZER0-CooL - 35
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 15:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.07.2011 um 15:31 Uhr
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Zitat von Miss-Insane: a) stand das als Randbemerkung in unserem Gesetzbuch, dass von 100 € im Normalfall ausgegangen wird. Und sowas sagt dir Google nicht ;)
Das wiederrum bedeutet, dass sich jeder, der das gelernt hat, daran orientiert, folglich die Verkäufer.. Die hatten das Fach auch alle ^^. Natürlich bekommt nicht jedes Kind 100€ Taschengeld im Monat, das ist logisch, aber daran wird nunmal gemessen. Über 100€ hinaus dafür braucht man die Einwilligung. Wenn mans genau nimmt, ist es eigentlich so.
Die Summe Taschengeld, die man zur Verfügung bekommt, die darf ausgegeben werden.. bekommst du 50€, darfst du die 50€ ausgeben, ohne Erlaubnis. Egal zu welchen Zwecken. Es müssen natürlich Zwecke sein, für die keine Nachteile für dich entstehen. Also Barzahlung.
Bekommste 10€, dann sinds eben nur die 10€. Alles, was darüber hinausgeht, dafür braucht man die Genehmigung. Aber da man nicht jedes Kind fragen kann "Wie viel Taschengeld bekommst du?" gibt es eine Norm dafür.. und das sind die 100€.
Sind Randbemerkungen eine Gesetzesgrundlage? Bzw. wo sind diese "Randbemerkungen". Das kann in unserem Staat keine Grundlage sein, wir haben uns an Gesetze zu halten nicht an "Randbemerkungen".
Edit: Mal der Grund warum ich es überhaupt nachgewiesen haben möchte:
Ich habe in der Realschule NIE in Gemeinschaftskunde etwas von diesen "100€" gehört.
Ich habe in der Berufsfachschule NIE in WiSo etwas von diesen "100€" gehört.
Ich habe in der Berufsschule NIE in WiSo etwas von diesen "100€" gehört.
Ich habe in einem IHK Lehrgang von meinem Dozent NIE etwas von diesen "100€" gehört.
Da stellt sich mir doch die Frage wo diese 100€ her kommen.
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ZER0-CooL - 35
Champion
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 15:32 Uhr
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Zitat von --Ronaldoo: Zitat von Snowballed: Unter 14 ohne Erlaubniss keinen Cent.
Ü 14J bis 50€ ohne das es deine Eltern wieder umtauschen können, über 50€ können sie's problemlos wieder rückgängig machen.
Also darf man bis 14 jahre kein geld ausgeben ? - glaub ich eher nicht 
Das die Aussage falsch ist, ist bereits geklärt
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LaSt_ - 29
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 15:34 Uhr
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glaube bis 16 darf man nur 50€ :D
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--Ronaldoo - 26
Halbprofi
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 15:35 Uhr
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Zitat von ZER0-CooL: Zitat von --Ronaldoo: Zitat von Snowballed: Unter 14 ohne Erlaubniss keinen Cent.
Ü 14J bis 50€ ohne das es deine Eltern wieder umtauschen können, über 50€ können sie's problemlos wieder rückgängig machen.
Also darf man bis 14 jahre kein geld ausgeben ? - glaub ich eher nicht 
Das die Aussage falsch ist, ist bereits geklärt 
Sorry - ich hatte keine lust den ganzen thread durchzugehen .
No riisk , no fun.
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Pratsch - 31
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 15:39 Uhr
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Zitat von LaSt_: glaube bis 16 darf man nur 50€ :D
-.-
Wenn ihr keine Ahnung habt, dann schreibt auch nicht.
awa
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Onyx_ - 33
Experte
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 16:25 Uhr
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So stehts im BGB:
Du darfst das Geld ausgeben, das deine Eltern dir "zur freien Verfügung" gegeben haben (also Taschengeld), ausgeben. Unabhängig davon, wie viel es ist. Wenn du Geld geschenkt bekommst, müssen die Eltern das Geld zuerst freigeben, dass du damit machen kannst, was du willst. Sie können das Geld aber auch nur zweckgebunden freigeben, d.h. du darfst dir z.B. nur Schuhe davon kaufen.
Fazit: Alles was freigegeben ist, steht dir auch zur freien Verfügung. Das hat mit der Geldmenge nichts zu tun.
Das ganze spielt sich im BGB hauptsächlich zwischen §106 und 112 ab. Wenn du es ganz genau wissen willst, dann schaust da nach.
Wer im Glashaus sitzt, fällt selbst hinein!
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Markus2 - 32
Profi
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 17:16 Uhr
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Zitat von Albi123: Zitat von blu3nitr0: Wie is das wnn man etwas im internet bestellt und unter 14ist, das erworbene gerät einige zeit benutzt und die eltern dass dann bemerken?
du darfst im internet sowieso nix bestellen, weil du dich überall anmelden musst, und dafür muss man 18 sein. machst du falsche angaben, machst du dich straffällig.
Ich habe aber auch als ich noch nicht 18 war schon im Internet bestellt.
Soweit ich weiß, musste ich mein Geburtsdatum dabei sogar angeben.
Never attribute to malice what can be adequately explained by stupidity.
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Pratsch - 31
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 17:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.07.2011 um 17:51 Uhr
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Zitat von Markus2: Zitat von Albi123: Zitat von blu3nitr0: Wie is das wnn man etwas im internet bestellt und unter 14ist, das erworbene gerät einige zeit benutzt und die eltern dass dann bemerken?
du darfst im internet sowieso nix bestellen, weil du dich überall anmelden musst, und dafür muss man 18 sein. machst du falsche angaben, machst du dich straffällig.
Ich habe aber auch als ich noch nicht 18 war schon im Internet bestellt.
Soweit ich weiß, musste ich mein Geburtsdatum dabei sogar angeben.
Hab auch Verträge abgeschlossen, mit Ratenzahlung usw. im Internet.
Die Betreiber machen sich aber strafbar.
Bzw. ich hab danach das Geld wieder bekommen, als ich sie darauf ansprach. (Ist ganz praktisch)
awa
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takedrugz - 29
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Geschrieben am: 03.07.2011 um 17:18 Uhr
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Ich bestelle Regelmäßig bei EMP und hab auch mein echte Geburtsdatum angegeben und ich hatte noch keine Probleme. Muss auch immer selber Unterschreiben wen das ankommt was ich Bestellt habe.
open your mind!
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pizza-freak - 38
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Geschrieben am: 03.07.2011 um 23:25 Uhr
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Zitat von takedrugz: Ich bestelle Regelmäßig bei EMP und hab auch mein echte Geburtsdatum angegeben und ich hatte noch keine Probleme. Muss auch immer selber Unterschreiben wen das ankommt was ich Bestellt habe.
Tja, dann sind sie halt selber Schuld,
denn wenn dir was nicht gefällt, könnten deine Eltern das ganze einfach zurück schicken und sie müssten es annehmen.
Hab Spaß in dem was du tust
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ZER0-CooL - 35
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Geschrieben am: 03.07.2011 um 23:27 Uhr
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Zitat von pizza-freak: Zitat von takedrugz: Ich bestelle Regelmäßig bei EMP und hab auch mein echte Geburtsdatum angegeben und ich hatte noch keine Probleme. Muss auch immer selber Unterschreiben wen das ankommt was ich Bestellt habe.
Tja, dann sind sie halt selber Schuld,
denn wenn dir was nicht gefällt, könnten deine Eltern das ganze einfach zurück schicken und sie müssten es annehmen.
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Bingo_Player
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Geschrieben am: 10.07.2011 um 10:31 Uhr
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so bis 200 €
aber mehr nicht
sonst kaufen sie sich was sie wollen und schmeißen einfach das schöne geld raus
"Du bist Schuld, dass ich jetzt rückwerts laufen muss. Du hast mir den Kopf verdreht."
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