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Wie viel Geld darf ein Minderjähriger ausgeben ?

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Pratsch - 31
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
2821 Beiträge

Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:16 Uhr

Wenn die dabei sind... erlauben können die viel solang die nicht dabei sind.

awa

xDrAstiicZx - 28
Profi (offline)

Dabei seit 12.2010
578 Beiträge

Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:17 Uhr

Zitat von Daniel_1996:

Zitat von xDrAstiicZx:

Also ich hab ja wo ich 12 war mir ne PS3 gekauft, 400 Euro + zwei Spiele. Also hab ich so ungefähr 520 Euro ausgegeben. & ich hatte keine Probleme :)

Ja, weil es vielleicht deine Eltern erlaubt haben?


Ja das schon, aber sie waren ja nicht da & unterschrieben haben sie auch nicht ;)

↑ Da stehts', nicht hier ;)

Pratsch - 31
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
2821 Beiträge

Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:18 Uhr

Dann könnten deine Eltern den Laden (welcher auch immer) verklagen, bzw. die PS3 zurückgeben und das Geld zurückverlangen.

Wenn du beweisen kannst, dass du ohne Eltern da warst.


awa

ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:18 Uhr

In keinem Gesetz steht ein Betrag? Es ist überall nur von Beträgen die Rede die dem Minderjährigen zur freien Verfügung gestellt wurden. Was macht es für einen Unterschied ob es 1€ ist oder 1000€? oO
Daniel_1996 - 28
Champion (offline)

Dabei seit 05.2010
4153 Beiträge
Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:19 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:

In keinem Gesetz steht ein Betrag? Es ist überall nur von Beträgen die Rede die dem Minderjährigen zur freien Verfügung gestellt wurden. Was macht es für einen Unterschied ob es 1€ ist oder 1000€? oO

Dass das Kind vielleicht kein Geld mehr hat? :D

Oh Hell Yeah!

Eure_Hoheit - 29
Profi (offline)

Dabei seit 04.2007
458 Beiträge

Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:20 Uhr

Zitat von jannick2110:

Hey,
Ich wollte mal fragen wie viel Geld ein Minderjähriger in einem Geschäft ausgeben darf, weil ich würde mir gerne etwas kaufen (mit höheren Wert) und ich habe mal irgendetwas von einem Taschengeldparagraph gehört.

Wie viel darf ich jetzt ausgeben ?



theoretisch garkeins ohne Erlaubnis der Eltern

42

Pratsch - 31
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
2821 Beiträge

Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:21 Uhr

Wenn du 20 Euro Taschengeld bekommst.
Und du kaufst was, was 40 Euro kostet, auf das du 2 Monate gespart hast, dann ist es NICHT zulässig.
Das musst du mit EINEM Taschengeld kaufen können.

awa

ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:22 Uhr

Zitat von Eure_Hoheit:

Zitat von jannick2110:

Hey,
Ich wollte mal fragen wie viel Geld ein Minderjähriger in einem Geschäft ausgeben darf, weil ich würde mir gerne etwas kaufen (mit höheren Wert) und ich habe mal irgendetwas von einem Taschengeldparagraph gehört.

Wie viel darf ich jetzt ausgeben ?



theoretisch garkeins ohne Erlaubnis der Eltern


MÜLL MÜLL MÜLL! Wenn dir deine Eltern 100€ in die Hand drücken und sagen, das ist DEINS! Dann darfst du damit wenn du Bock hast Kaugummis im Wert von 100€ kaufen und deine Eltern können NICHTS dagegen machen!
§110 BGB

Zitat:

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.07.2011 um 14:24 Uhr

Zitat von Pratsch:

Wenn du 20 Euro Taschengeld bekommst.
Und du kaufst was, was 40 Euro kostet, auf das du 2 Monate gespart hast, dann ist es NICHT zulässig.
Das musst du mit EINEM Taschengeld kaufen können.


WO STEHT DAS!!!???

§110 BGB sagt ganz klar, dass man mit Geld was einem gegeben wird machen darf was man will und da steht nichts davon das man es nicht anhäufen, sparen, vermehren oder sonst was darf!
Pratsch - 31
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
2821 Beiträge

Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.07.2011 um 14:25 Uhr

Weil das als Ratenzahlung bezeichnet wird, was man als Minderjähriger nicht darf... Checksch?

Captain Caps!

awa

Daniel_1996 - 28
Champion (offline)

Dabei seit 05.2010
4153 Beiträge
Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:25 Uhr

Zitat von Pratsch:

Weil das als Ratenzahlung bezeichnet wird, was man als Minderjähriger nicht darf... Checksch?

Captain Caps!

Nicht sparen?

Oh Hell Yeah!

ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.07.2011 um 14:27 Uhr

Zitat von Pratsch:

Weil das als Ratenzahlung bezeichnet wird, was man als Minderjähriger nicht darf... Checksch?

Captain Caps!


Wenn ich vorher gespart habe ist es Ratenzahlung? Ich habe dann doch die 40€ sofort, warum sollte es Ratenzahlung sein? Ratenzahlung wäre es wenn ich es kaufe während ich 0€ habe und dann pro Monat 20€ bezahle!

Sparen ist keine Ratenzahlung. Entscheide dich was du willst.

Zitat von Pratsch:

Wenn du 20 Euro Taschengeld bekommst.
Und du kaufst was, was 40 Euro kostet, auf das du 2 Monate gespart hast, dann ist es NICHT zulässig.
Das musst du mit EINEM Taschengeld kaufen können.


"auf das du 2 Monate gespart hast" ?!
Pratsch - 31
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
2821 Beiträge

Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:27 Uhr

Nope, darf man nicht, kannst sagen was du willst ich kann nichts dafür das, dass so ist.
Sag mal wo hast du dein Wissen her?

awa

ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:30 Uhr

Zitat von Pratsch:

Nope, darf man nicht, kannst sagen was du willst ich kann nichts dafür das, dass so ist.
Sag mal wo hast du dein Wissen her?


Im §110 BGB steht das er machen darf was er will mit Geld was ihm zur freien Verfügung gestellt wurde. Jetzt bist du dran mir ein Gesetz zu zeigen was dagegen spricht: LETS GO!
Miss-Insane - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2011
117 Beiträge

Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:31 Uhr

Was für einen Mist hier manche verzapfen, das ist echt der Wahnsinn.
Da zeigt es sich mal wieder, dass es sehr richtig war, das kaufmännische Berufskolleg zu machen und sich hauptsächlich für BWL zu interessieren ^^ meine Herrn.

0-7 Jahre= Geschäftsunfähig
7-18 Jahre= beschränkte Geschaftsfähigkeit
18 Jahre = Volle Geschäftsfähigkeit.
hatten wir weiter oben schon, ist korrekt.

In deinem Fall befindest du dich in der beschränkten Geschäftsfähigkeit und somit sind allgemein Rechtsgeschäfte, die du tätigst ohne Genehmigung ALLE nichtig. Soweit dazu. MIt Genehmigung deiner Eltern wären sie Rechtsgültig.
Jetzt kommt aber der besagte Taschengeldparagraph ins Spiel.
Paragraph 107 im BGB besagt, dass der Minderjährige die Einwilligung braucht. Schriftlich oder Mündlich ist in dem Fall latte. Solange du die hast, ist das okay. Allerdings bezieht sich das nur auf Dinge, wodurch dir keine Nachteile entstehen.. sprich Barzahlung yes, Ratenzahlun no.
Und jetzt kommt noch das Geldlimit. Als Taschengeld werden 100€ angegeben, heißt, soviel darfst du maximal ausgeben, ohne die Einwilligung der Eltern zu brauchen oder die Einwilligung Dritter (Tante, Onkel). Alles was darüber hinaus geht, dafür brauchst du die Einwilligung der Eltern. Bis du die nicht hast, ist dein Kauf schwebend unwirksam. Heißt: Solange die Einwilligung nicht kommt, sind die Eltern dazu berechtigt, das Produkt zurückzugeben und das Geld zurückzufordern, ohne dass du was dagegen tun kannst.

Ich hasse dich und dich und dich und dich! Und du da drüben, glotz nicht so blöd!

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