-Marsl - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 13:14 Uhr
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Zitat von Snowballed: Unter 14 ohne Erlaubniss keinen Cent.
Ü 14J bis 50€ ohne das es deine Eltern wieder umtauschen können, über 50€ können sie's problemlos wieder rückgängig machen.
sie können auch Sachen unter 50 € wieder zurückgeben, im Prinzip sogar eine Packung Kaugummi
Dubi DUbi DUbi du
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jannick2110 - 28
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 13:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.07.2011 um 13:15 Uhr
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Also, ich nehm jetzt einfach mal eine Bescheinigung zur Sicherheit mit.
Danke für die Antworten :)
Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur
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madeofclay
Profi
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 13:15 Uhr
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Als 14-jähriger bist du beschränkt Geschäftsfähig. Du darfst Dinge kaufen, die du durch dein eigenes Taschengeld finanzieren kannst (Taschengeldparagraph). Deine Eltern müssen aber zustimmen (ohne schriftliche Erlaubnis o.Ä.). Sind deine Eltern nicht einverstanden und du kaufst es trotzdem, haben sie das Recht das Produkt wieder zurückzugeben.
Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen.
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patoX
Champion
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 13:15 Uhr
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Zitat von -Marsl: Zitat von Snowballed: Unter 14 ohne Erlaubniss keinen Cent.
Ü 14J bis 50€ ohne das es deine Eltern wieder umtauschen können, über 50€ können sie's problemlos wieder rückgängig machen.
sie können auch Sachen unter 50 € wieder zurückgeben, im Prinzip sogar eine Packung Kaugummi

sogar wenn der kaugummi bereits verzehrt wurde
Es gibt Frauen die mir TAUSENDE geben dass ich ihnen an die Möpse geh! und du kriegst das umsonst :P
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ZER0-CooL - 35
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 13:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.07.2011 um 13:20 Uhr
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Nicht ganz, er darf nur über Geld verfügen das er gerade definitiv hat. Über Geld das er in Zukunft höchstwahrscheinlich bekommt nicht (Taschengeld z.B.). Auch wenn er weiß das er jeden Monat 50€ Taschengeld auf sein Konto bekommt, ist ein Abo das ihm jeden Monat 10€ vom Konto abbucht eigentlich von Anfang an, rechtswidrig.
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Klee_
Profi
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 13:21 Uhr
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Zitat von jannick2110: Hey,
Ich wollte mal fragen wie viel Geld ein Minderjähriger in einem Geschäft ausgeben darf, weil ich würde mir gerne etwas kaufen (mit höheren Wert) und ich habe mal irgendetwas von einem Taschengeldparagraph gehört.
Wie viel darf ich jetzt ausgeben ?
Taschengeldparagraph hat nur indirekt was damit zu tun. Wenn du es von deinem Taschengeld kaufst und dir deine Eltern das Geld zur freien Verfügung überlassen haben darfst du es ausgeben für was du möchtest.. (Natürlich nichts mit Alterbeschränkung)
Singen für unsre Stadt, die den Brustring im Herzen hat! ♥
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locke_93 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 13:21 Uhr
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Zitat von -Marsl: Zitat von Snowballed: Unter 14 ohne Erlaubniss keinen Cent.
Ü 14J bis 50€ ohne das es deine Eltern wieder umtauschen können, über 50€ können sie's problemlos wieder rückgängig machen.
sie können auch Sachen unter 50 € wieder zurückgeben, im Prinzip sogar eine Packung Kaugummi
Wo lernt ihr so ne scheiße ?
Von 0-7 nicht geschäftsfähiig
von 7-18 beschränkt, also darf der Vormund entscheiden, wenn ihr was außergwöhnliches gekauft habt
und ab 18 können alle euch die Eier kraueln
Achtzehnhundertdreiundneunzig
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-Marsl - 31
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 13:24 Uhr
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Zitat von locke_93: Zitat von -Marsl: Zitat von Snowballed: Unter 14 ohne Erlaubniss keinen Cent.
Ü 14J bis 50€ ohne das es deine Eltern wieder umtauschen können, über 50€ können sie's problemlos wieder rückgängig machen.
sie können auch Sachen unter 50 € wieder zurückgeben, im Prinzip sogar eine Packung Kaugummi
Wo lernt ihr so ne scheiße ?
Von 0-7 nicht geschäftsfähiig
von 7-18 beschränkt, also darf der Vormund entscheiden, wenn ihr was außergwöhnliches gekauft habt
und ab 18 können alle euch die Eier kraueln
außergewöhnlich ist relativ
Dubi DUbi DUbi du
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-summersky-
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 13:28 Uhr
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naja von 7-18 darf man sich alles kaufen, was man mit dem eigenen taschengeld bezahlt...gibts sogar n paragrapgh dazu...
§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
der dritte is dann z. B. eine Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht
♥2h8
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blu3nitr0
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 13:33 Uhr
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Wie is das wnn man etwas im internet bestellt und unter 14ist, das erworbene gerät einige zeit benutzt und die eltern dass dann bemerken?
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Klee_
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 13:34 Uhr
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Zitat von -summersky-: § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Dürfte ja jetzt alles klar sein
Singen für unsre Stadt, die den Brustring im Herzen hat! ♥
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Albi123 - 36
Champion
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 13:34 Uhr
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Zitat von blu3nitr0: Wie is das wnn man etwas im internet bestellt und unter 14ist, das erworbene gerät einige zeit benutzt und die eltern dass dann bemerken?
du darfst im internet sowieso nix bestellen, weil du dich überall anmelden musst, und dafür muss man 18 sein. machst du falsche angaben, machst du dich straffällig.
Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein
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blu3nitr0
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 13:35 Uhr
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Zitat von Albi123: Zitat von blu3nitr0: Wie is das wnn man etwas im internet bestellt und unter 14ist, das erworbene gerät einige zeit benutzt und die eltern dass dann bemerken?
du darfst im internet sowieso nix bestellen, weil du dich überall anmelden musst, und dafür muss man 18 sein. machst du falsche angaben, machst du dich straffällig.
hab ich auch net vor, war nur ne theoretische frage.
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Daniel_1996 - 28
Champion
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 13:38 Uhr
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Zitat von Albi123: Zitat von blu3nitr0: Wie is das wnn man etwas im internet bestellt und unter 14ist, das erworbene gerät einige zeit benutzt und die eltern dass dann bemerken?
du darfst im internet sowieso nix bestellen, weil du dich überall anmelden musst, und dafür muss man 18 sein. machst du falsche angaben, machst du dich straffällig.
Wo steht das?
Ich darf auch Softairwaffen bestellen und da habe ich mich auch selber angemeldet, solange ich Sachen bestelle, die maximal ab 14 sind und musste auch den Alternsnachweis schicken.
Oh Hell Yeah!
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Albi123 - 36
Champion
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 13:42 Uhr
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Zitat von Daniel_1996:
Wo steht das?
Ich darf auch Softairwaffen bestellen und da habe ich mich auch selber angemeldet, solange ich Sachen bestelle, die maximal ab 14 sind und musste auch den Alternsnachweis schicken.
is doch so gut wie überall so?
wenns ums zahlen geht, paypal oder so, alles ab 18.
klar gehts bei manchen dingen und seiten schon, aber trotzdem^^
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