Pratsch - 31
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:33 Uhr
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Zitat von ZER0-CooL: Zitat von Pratsch: Nope, darf man nicht, kannst sagen was du willst ich kann nichts dafür das, dass so ist.
Sag mal wo hast du dein Wissen her?
Im §110 BGB steht das er machen darf was er will mit Geld was ihm zur freien Verfügung gestellt wurde. Jetzt bist du dran mir ein Gesetz zu zeigen was dagegen spricht: LETS GO!
Wo hast du dein Wissen her? Google?
awa
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ZER0-CooL - 35
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:33 Uhr
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Zitat von Miss-Insane: Als Taschengeld werden 100€ angegeben, heißt, soviel darfst du maximal ausgeben, ohne die Einwilligung der Eltern zu brauchen oder die Einwilligung Dritter (Tante, Onkel). Alles was darüber hinaus geht, dafür brauchst du die Einwilligung der Eltern. Bis du die nicht hast, ist dein Kauf schwebend unwirksam. Heißt: Solange die Einwilligung nicht kommt, sind die Eltern dazu berechtigt, das Produkt zurückzugeben und das Geld zurückzufordern, ohne dass du was dagegen tun kannst.
So da aber Eltern Taschengeld nun mal im Normalfall in der Form "Mach damit was du willst" geben, darfst du §110 BGB nicht vergessen...
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ZER0-CooL - 35
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:34 Uhr
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Zitat von Pratsch: Zitat von ZER0-CooL: Zitat von Pratsch: Nope, darf man nicht, kannst sagen was du willst ich kann nichts dafür das, dass so ist.
Sag mal wo hast du dein Wissen her?
Im §110 BGB steht das er machen darf was er will mit Geld was ihm zur freien Verfügung gestellt wurde. Jetzt bist du dran mir ein Gesetz zu zeigen was dagegen spricht: LETS GO!
Wo hast du dein Wissen her? Google?
Kannst du lesen?
§110 BGB!
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Pratsch - 31
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:36 Uhr
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Vom Taschengeld kaufen = richtig
Vom Ersparten kaufen = falsch
awa
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ZER0-CooL - 35
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.07.2011 um 14:37 Uhr
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Zitat von Pratsch: Vom Taschengeld kaufen = richtig
Vom Ersparten kaufen = falsch
Wer sagt das wo? Ich habe kein Problem damit zu sagen das es vllt. stimmt, aber ich möchte wissen wieso. Dafür muss es eine Gesetzesgrundlage geben ansonsten....
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Miss-Insane - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:40 Uhr
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Zitat von ZER0-CooL: Zitat von Miss-Insane: Als Taschengeld werden 100€ angegeben, heißt, soviel darfst du maximal ausgeben, ohne die Einwilligung der Eltern zu brauchen oder die Einwilligung Dritter (Tante, Onkel). Alles was darüber hinaus geht, dafür brauchst du die Einwilligung der Eltern. Bis du die nicht hast, ist dein Kauf schwebend unwirksam. Heißt: Solange die Einwilligung nicht kommt, sind die Eltern dazu berechtigt, das Produkt zurückzugeben und das Geld zurückzufordern, ohne dass du was dagegen tun kannst.
So da aber Eltern Taschengeld nun mal im Normalfall in der Form "Mach damit was du willst" geben, darfst du §110 BGB nicht vergessen...
das hat damit nichts zu tun. Das heißt genau das, dass das Taschengeld zur Verfügung gestellt wird, das ist richtig. Gesetzlich ist das auf 100€ beschränkt für Kinder.. genau das steht in dem Paragraphen. Alles was darüber hinaus geht, dafür braucht man die Einwilligung..
Ich hasse dich und dich und dich und dich! Und du da drüben, glotz nicht so blöd!
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Pratsch - 31
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:41 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.07.2011 um 14:43 Uhr
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Meine Lehrerin die wir in "Rechtsgeschäften" haben sagt das.
Und glaub nicht das du das kp wie viel Jahre studiert hast.
Also glaub ich eher, dass die recht hat.
Heißt nicht das sie recht hat, aber denke das ist die Wahrscheinlichkeit größer.
awa
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ZER0-CooL - 35
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.07.2011 um 14:44 Uhr
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Zitat von Pratsch: Meine Lehrerin die wir in "Rechtsgeschäften" haben sagt das.
Und glaub nicht das du das kp wie viel Jahre studiert hast.
Also glaub ich eher, dass die recht hat.
Meine Grundschullehrerin hat mal gesagt es gibt keine Wasserpumpen, sonst würden unsere Wasserhähne schließlich alle wegfliegen weil das viel zu viel Druck wäre. Deshalb gibt es NUR Wassertürme.
Ich möchte doch nur einen Nachweis dafür, nicht mehr und nicht weniger.
Zitat von Miss-Insane: Zitat von ZER0-CooL: Zitat von Miss-Insane: Als Taschengeld werden 100€ angegeben, heißt, soviel darfst du maximal ausgeben, ohne die Einwilligung der Eltern zu brauchen oder die Einwilligung Dritter (Tante, Onkel). Alles was darüber hinaus geht, dafür brauchst du die Einwilligung der Eltern. Bis du die nicht hast, ist dein Kauf schwebend unwirksam. Heißt: Solange die Einwilligung nicht kommt, sind die Eltern dazu berechtigt, das Produkt zurückzugeben und das Geld zurückzufordern, ohne dass du was dagegen tun kannst.
So da aber Eltern Taschengeld nun mal im Normalfall in der Form "Mach damit was du willst" geben, darfst du §110 BGB nicht vergessen...
das hat damit nichts zu tun. Das heißt genau das, dass das Taschengeld zur Verfügung gestellt wird, das ist richtig. Gesetzlich ist das auf 100€ beschränkt für Kinder.. genau das steht in dem Paragraphen. Alles was darüber hinaus geht, dafür braucht man die Einwilligung..
Gesetzlich ist doch schon mal ein sehr schönes Wort, dann zeig mir doch mal dieses Gesetz in dem von 100€ die Rede ist. Mehr will ich doch gar nicht.
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Pratsch - 31
Champion
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.07.2011 um 14:48 Uhr
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Ich denke es ist so, dass das Taschengeld das gespart wird kein Taschengeld mehr ist sondern "Erspartes", daher braucht man dafür wieder eine Einwilligung der Eltern.
awa
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DinoRS1337 - 29
Profi
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:49 Uhr
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Soviel Kiddie Blahblah
hier da muss man ja direkt was dagegen tun. Es steht nirgends was von 100 € aber: Sparen zählt bei Minderjährigen wie eine Ratenzahlung (auch wenn diese Raten vorher angespart wurden) sollten also eure Kiddie Mom's und Dad's was dagegen haben dass ihr anstatt 20 € (Taschengeld) 25 € für irgendwas ausgegeben habt, können eure Eltern die Ware (sofern möglich) zurückgeben und ihr könnt ne dicke Bockwurst dagegen machen.
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ZER0-CooL - 35
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:51 Uhr
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Zitat von Pratsch: Ich denke es ist so, dass das Taschengeld das gespart wird kein Taschengeld mehr ist sondern "Erspartes", daher braucht man dafür wieder eine Einwilligung der Eltern.
Da kommt nämlich der Punkt, es ist immer nur von "zur Verfügung gestellt" die Rede, nicht von "einmalig" oder ähnlichem. Ich finde auch keinen Paragrafen in dem die oben angesprochenen 100€ zu finden sind.
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Pratsch - 31
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:52 Uhr
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Zitat von ZER0-CooL: Zitat von Pratsch: Ich denke es ist so, dass das Taschengeld das gespart wird kein Taschengeld mehr ist sondern "Erspartes", daher braucht man dafür wieder eine Einwilligung der Eltern.
Da kommt nämlich der Punkt, es ist immer nur von "zur Verfügung gestellt" die Rede, nicht von "einmalig" oder ähnlichem. Ich finde auch keinen Paragrafen in dem die oben angesprochenen 100€ zu finden sind.
Also noch eine Aussage die meiner zugute kommt. 
Zitat: Sparen zählt bei Minderjährigen wie eine Ratenzahlung (auch wenn diese Raten vorher angespart wurden)
awa
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ZER0-CooL - 35
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 14:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.07.2011 um 14:53 Uhr
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Zitat von DinoRS1337: Soviel Kiddie Blahblah
hier da muss man ja direkt was dagegen tun. Es steht nirgends was von 100 € aber: Sparen zählt bei Minderjährigen wie eine Ratenzahlung (auch wenn diese Raten vorher angespart wurden) sollten also eure Kiddie Mom's und Dad's was dagegen haben dass ihr anstatt 20 € (Taschengeld) 25 € für irgendwas ausgegeben habt, können eure Eltern die Ware (sofern möglich) zurückgeben und ihr könnt ne dicke Bockwurst dagegen machen.
Herzlichen Glückwunsch, in deiner Quelle steht:
Zitat: Eine Ausnahme regelt der sogenannte Taschengeldparagraf § 110 BGB: Verträge, die der Minderjährige mit Mitteln bewirkt, die ihm zur freien Verfügung überlassen sind, sind uneingeschränkt wirksam. Voraussetzung ist aber, dass die Vertragsleistung (Geldzahlung) vollständig ausgeglichen ist. Unwirksam wäre der Vertrag, wenn der Minderjährige die Vertragsleistung in Raten aus den ihm zur freien Verfügung überlassenen Mitteln begleichen wollte.
Da steht nur es muss vollständig ausgeglichen sein, nichts davon, dass er nicht sparen darf? oO
Er möchte es ja nicht in Raten bezahlen, er bezahlt direkt alles.
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Miss-Insane - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 15:02 Uhr
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Zitat von ZER0-CooL: Zitat von Pratsch: Ich denke es ist so, dass das Taschengeld das gespart wird kein Taschengeld mehr ist sondern "Erspartes", daher braucht man dafür wieder eine Einwilligung der Eltern.
Da kommt nämlich der Punkt, es ist immer nur von "zur Verfügung gestellt" die Rede, nicht von "einmalig" oder ähnlichem. Ich finde auch keinen Paragrafen in dem die oben angesprochenen 100€ zu finden sind.
a) stand das als Randbemerkung in unserem Gesetzbuch, dass von 100 € im Normalfall ausgegangen wird. Und sowas sagt dir Google nicht ;)
Das wiederrum bedeutet, dass sich jeder, der das gelernt hat, daran orientiert, folglich die Verkäufer.. Die hatten das Fach auch alle ^^. Natürlich bekommt nicht jedes Kind 100€ Taschengeld im Monat, das ist logisch, aber daran wird nunmal gemessen. Über 100€ hinaus dafür braucht man die Einwilligung. Wenn mans genau nimmt, ist es eigentlich so.
Die Summe Taschengeld, die man zur Verfügung bekommt, die darf ausgegeben werden.. bekommst du 50€, darfst du die 50€ ausgeben, ohne Erlaubnis. Egal zu welchen Zwecken. Es müssen natürlich Zwecke sein, für die keine Nachteile für dich entstehen. Also Barzahlung.
Bekommste 10€, dann sinds eben nur die 10€. Alles, was darüber hinausgeht, dafür braucht man die Genehmigung. Aber da man nicht jedes Kind fragen kann "Wie viel Taschengeld bekommst du?" gibt es eine Norm dafür.. und das sind die 100€.
Ich hasse dich und dich und dich und dich! Und du da drüben, glotz nicht so blöd!
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Project-X - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 02.07.2011 um 15:03 Uhr
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solang deine eltern einverstanden sind passt alles...
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