TheMADE - 36
Anfänger
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:39 Uhr
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Ich stell jezt alle meine Verpackungen (deutlich als solche Beschrieben) bei ebay rein! 
da kann man ja echt Kohle machen!
Des mit dem Handy war schon ein wenig hinterlistig, aber dennoch konnte man eindeutig rauslesen das es nur die Verpackung war.
Aber die PS3 Verpackung des ist ja auch en echter Hammer!.....
..:: BANG!!! ::..
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Stefan2106 - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:39 Uhr
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hey wer dafr bietet is einfach nur zu faul zum lesen und dumm
Das klingt versaut - Ich bin dabei ! :D
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da_rabbrdack
Champion
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:40 Uhr
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Zitat von paddi--: Zitat von TheMADE: Zitat von paddi--: http://cgi.ebay.de/PS3-Playstation-3-Slim-120-GB-OVP-Original-Verpackung_W0QQitemZ260568813961QQcmdZViewItemQQptZVideospielkonsolen?hash=item3cab1c9189
hier gerade gefunden . . ist genau das gleiche  . .
Also deutlicher kann manns ja fast nicht beschreiben!
Diese Bieter sind eindeutig zu dumm zum lesen! Oder sie glauben das ihre PS3 mit Original Verpackung 15€ mehr Wert hat!
ja der hats aber echt klug gemacht, er hat allles aufgezählt . . was in die verpackung passen könnte . . und die käufer denken sich halt vor lauter dummheit, dass alles enthalten ist . .  . .
Zitat: Spaßbieter zahlen 50% des Kaufpreises und es wird zur anzeige gebracht.
Wer keine Ahnung hat, hat auch keine Meinung!
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paddi-- - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:42 Uhr
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Zitat von TheMADE: Ich stell jezt alle meine Verpackungen (deutlich als solche Beschrieben) bei ebay rein!
da kann man ja echt Kohle machen!
Des mit dem Handy war schon ein wenig hinterlistig, aber dennoch konnte man eindeutig rauslesen das es nur die Verpackung war.
Aber die PS3 Verpackung des ist ja auch en echter Hammer!.....
. . ich hab auch schon n paar verpackungen rausgesucht . . ..
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mbDino - 52
Profi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:46 Uhr
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da haut ja tatsächlich so ein vollidiot 86 steine für ne verpackung raus......
es gibt ne menge Leute die kennen mich und es gibt jede menge Leute die können mich
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Basketboy - 33
Champion
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.03.2010 um 17:48 Uhr
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Zitat von executed_: Zitat von Basketboy:
Online- Shop oder nicht der verkäufer hat als Überschrift nur den Namen des Handys eingetragen es ist mehr als deutlich dass er versucht leichtgläubige Gemüter übern Tisch zu hauen demnach müsste ein Kaufvertrag als nichtig erklärt werden....aber naja wir werden hierbei wohl nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen
Es kann so eindeutig sein, wie es will - er hat alle Vorschriften eingehalten.
Und es spielt auch eine Rolle, ob es ein Onlineshop war.
Zudem hat er nicht nur den Namen angegeben, sondern das Wort "OVP" verwendet.
Samsung GT-S 5230 hier das ist das erste was man zu gesicht bekommt was eine Falschaussage ist.....und ja die "Vorschriften"
aber du vergisst dass es noch sowas wie Sittenwidrigkeiten gibt welche hier verletzt werden...
Nationen, die man unterworfen hat, muß man entweder glücklich machen oder vernichten.
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executed_
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:53 Uhr
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Zitat von Basketboy: Zitat von executed_: Zitat von Basketboy:
Online- Shop oder nicht der verkäufer hat als Überschrift nur den Namen des Handys eingetragen es ist mehr als deutlich dass er versucht leichtgläubige Gemüter übern Tisch zu hauen demnach müsste ein Kaufvertrag als nichtig erklärt werden....aber naja wir werden hierbei wohl nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen
Es kann so eindeutig sein, wie es will - er hat alle Vorschriften eingehalten.
Und es spielt auch eine Rolle, ob es ein Onlineshop war.
Zudem hat er nicht nur den Namen angegeben, sondern das Wort "OVP" verwendet.
Samsung GT-S 5230 hier das ist das erste was man zu gesicht bekommt was eine Falschaussage ist.....und ja die "Vorschriften"
aber du vergisst dass es noch sowas wie Sittenwidrigkeiten gibt welche hier verletzt werden...
Du kannst ja schlecht einfach nur "OVP" angeben!
Man sollte doch wirklich angeben, welche Art OVP es ist - und dies geht eben nur mit dem Produktnamen.
Zudem ist solche ein Verkauf keine Sittenwidrigkeit.
Ich nehme den Käufer nicht in Schutz, damit wir uns nicht falsch verstehen, aber dieser Staat läuft nach diesen bescheuerten Gesetzen und laut diesen ist der Kauf vorerst gültig.
"Steigerung des Luxus: Eigenes Auto, eigene Villa, eigene Meinung."
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The_Shadow
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:55 Uhr
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allerdings denke ich trotzdem das man den verkäufer dranbekommen könnte...aber ich denke, das das mit der ps3 vollkommen i.o ist...also so deutlich wie das beschrieben ist, wer des nciht gescheit liest, für den gibt es dann wohl doch keine hoffnung mehr
RUNNER POWEEEER
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Basketboy - 33
Champion
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.03.2010 um 18:00 Uhr
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Zitat von executed_: Zitat von Basketboy: Zitat von executed_:
Es kann so eindeutig sein, wie es will - er hat alle Vorschriften eingehalten.
Und es spielt auch eine Rolle, ob es ein Onlineshop war.
Zudem hat er nicht nur den Namen angegeben, sondern das Wort "OVP" verwendet.
Samsung GT-S 5230 hier das ist das erste was man zu gesicht bekommt was eine Falschaussage ist.....und ja die "Vorschriften"
aber du vergisst dass es noch sowas wie Sittenwidrigkeiten gibt welche hier verletzt werden...
Du kannst ja schlecht einfach nur "OVP" angeben!
Man sollte doch wirklich angeben, welche Art OVP es ist - und dies geht eben nur mit dem Produktnamen.
Zudem ist solche ein Verkauf keine Sittenwidrigkeit.
was ich meine ist dass ganz oben Fett gedruckt die bezeichnung Samsung GT-S 5230 steht von OVP ist dabei nicht die Rede ,
und es ist meiner Meinung nach durchaus eine Sittenwidrigkeit Kunden in solch vorsätzlicher Art über den Tisch zu ziehen...
Nationen, die man unterworfen hat, muß man entweder glücklich machen oder vernichten.
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executed_
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 18:04 Uhr
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Zitat von Basketboy:
was ich meine ist dass ganz oben Fett gedruckt die bezeichnung Samsung GT-S 5230 steht von OVP ist dabei nicht die Rede ,
und es ist meiner Meinung nach durchaus eine Sittenwidrigkeit Kunden in solch vorsätzlicher Art über den Tisch zu ziehen...
Ich habe mir den Link nicht angesehen, aber wenn nur der Produktname dransteht, ist es definitiv ein Gesetzesverstoß und macht das Angebot anfechtbar.
Übrigens interessiert den Staat deine Meinung nicht, demnach ist die Aussage "Meine Meinung nach..." schon an sich überfällig.
"Steigerung des Luxus: Eigenes Auto, eigene Villa, eigene Meinung."
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Basketboy - 33
Champion
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 18:09 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.03.2010 um 18:10 Uhr
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Zitat von executed_: Zitat von Basketboy:
was ich meine ist dass ganz oben Fett gedruckt die bezeichnung Samsung GT-S 5230 steht von OVP ist dabei nicht die Rede ,
und es ist meiner Meinung nach durchaus eine Sittenwidrigkeit Kunden in solch vorsätzlicher Art über den Tisch zu ziehen...
Ich habe mir den Link nicht angesehen, aber wenn nur der Produktname dransteht, ist es definitiv ein Gesetzesverstoß und macht das Angebot anfechtbar.
Übrigens interessiert den Staat deine Meinung nicht, demnach ist die Aussage "Meine Meinung nach..." schon an sich überfällig.
wenn ich in diesem Fall sage "Meiner Meinung nach" dann will ich damit wohl sagen dass ich der ansicht bin dass das rechtlich gesehen durchaus eine Sittenwidrigkeit darstellt........
Nun ja die Mühe mal Kurz das Streitthema zu begutachten hättest dir ja schon machen können.... OVP steht zwar drin aber nicht in der Hauptbeschreibung..
Nationen, die man unterworfen hat, muß man entweder glücklich machen oder vernichten.
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humorixle - 67
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 18:11 Uhr
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also wer nicht schlau genug ist um zu lesen auf was er eigentlich bietet dem ist doch nicht zu helfen.
der höchstbieter dürfte doch eigentlich mit ebay vertraut sein -soll man jetzt mit dem seiner dummheit noch mitleid haben ???
dies angebot bei ebay zu melden wird erfolglos sein,denn ebay verdient doch auch daran .
also vorher sich die auktionstexte genau durchlesen und ausserdem sich vorab einmal schlau machen welcher preis marktüblich ist.
ebay muss nicht immer billig sein -manche bieten einfach drauf los und da werden sie eben mehr kohle los .
Was bringt den Doktor um sein Brot? a)Gesundheit, b)der Tod. Drum hält er uns, auf daß er gut lebe,
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executed_
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 18:17 Uhr
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Zitat von Basketboy:
wenn ich in diesem Fall sage "Meiner Meinung nach" dann will ich damit wohl sagen dass ich der ansicht bin dass das rechtlich gesehen durchaus eine Sittenwidrigkeit darstellt........
Nun ja die Mühe mal Kurz das Streitthema zu begutachten hättest dir ja schon machen können.... OVP steht zwar drin aber nicht in der Hauptbeschreibung..
Ich habe auf den Link geklickt, es stand jedoch lediglich dran, dass das Angebot beendet sei, also habe ich weitere Versuche unterlassen.
Also folgende Tatsachen:
- Der Verkäufer will welche über's Ohr hauen
- Der Verkäufer ist ein Arschloch
- Der Verkäufer hat 2 "Fehler" in der Anzeige, die sein Angebot anfechtbar machen.
- Der Käufer hätte besser lesen sollen
Mich persönlich kotzt nicht an, dass jemand abgezockt wurde, sondern eher, dass jemand für so einen Müll Bares kassiert.
"Steigerung des Luxus: Eigenes Auto, eigene Villa, eigene Meinung."
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laura8 - 16
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 10.05.2010 um 20:58 Uhr
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Also ich bin dumm und man kann dagegen nichts machen
Ich - Dady's kleine Prinzessin !
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IOU_666 - 33
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Geschrieben am: 10.05.2010 um 21:01 Uhr
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Zitat von The_Shadow: hallo, ich wollte mal fragen, ob man was gegen solche leute machen kann?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=190378354997&ssPageName=STRK:MESOX:IT
also in der beschreibung steht, also im kleingedruckten, das nur die verpackung geshcickt wird..allerdings ist das angebot bei handys und smartphones...kann man einen dafür anzeigen?...einfach mal durchlesen..
ich würde sagen das ist versuchter betrug^^
Cupcake!!!!! *-*
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