Werwolf - 38
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:09 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.03.2010 um 17:10 Uhr
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Zitat von Wuzel84: jetzt funktioniert der Link auch bei mir...
Meines Erachtens ist das nicht rechtens.
In der Überschrift steht "Verkaufe hier meine Samsung GT-S 5230 OVP in Schwarz"
und unten redet er auf einmal davon, dass nur die Verpackung geschickt wird...Das sind widersprüchliche Aussagen. Und ich bin mir ziemlich sicher dass dies nicht rechtens ist. Genauso, wie es nicht rechtens ist, wenn im Internet ein Dienst angeboten wird und nicht ersichtlich ist (bzw. nur im kleingedruckten ersichtlich ist) , dass der Dienst etwas kostet...
Eben - es steht doch deutlich da, dass er seine OVP verkauft. Also hat er es auch richtig beschrieben. Natürlich lässt man sich schnell täuschen - aber ehrlich gesagt, is da jeder selber schuld. Wer lesen kann, is klar im Vorteil. Nich immer ist ein Schnäppchen auch ein Schnäppchen. Ich finde nicht, das er was falsch gemacht hat.
www.magsters.de - your serious dealer!
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executed_
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:09 Uhr
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Zitat von Basketboy: Zitat von executed_: Zitat von Basketboy: laut BGB §138 sind Rechtsgeschäfte die Leichtsinn und Unerfahrenheit ausnutzen nichtig.
Jedoch trifft weder das eine, noch das andere zu.
Wer sich mit Online-Shops nicht auskennt, hat dort auch nichts verloren.
Normalerweise nicht aber das liegt dann wohl am Leichtsinn ?? und an der Unerfahrenheit ??
Und wie willst du belegen, dass du leichtsinnig warst?
"Steigerung des Luxus: Eigenes Auto, eigene Villa, eigene Meinung."
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Wuzel84 - 41
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:09 Uhr
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Zitat von executed_: Zitat von Wuzel84: jetzt funktioniert der Link auch bei mir...
Meines Erachtens ist das nicht rechtens.
In der Überschrift steht "Verkaufe hier meine Samsung GT-S 5230 OVP in Schwarz"
und unten redet er auf einmal davon, dass nur die Verpackung geschickt wird...Das sind widersprüchliche Aussagen. Und ich bin mir ziemlich sicher dass dies nicht rechtens ist. Genauso, wie es nicht rechtens ist, wenn im Internet ein Dienst angeboten wird und nicht ersichtlich ist (bzw. nur im kleingedruckten ersichtlich ist) , dass der Dienst etwas kostet...
OVP = Originalverpackung.
OVP könnte aber auch genauso Original Verpackt heißen...
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Dr.Hardtson - 45
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:10 Uhr
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Wobei die erst Zeile lautet:
Verkaufe hier meine Samsung GT-S 5230 OVP in Schwarz
Und dann steht wieder nur die Verpackung.
Zwiespältig!
Ich denke das ist zweideutig, und somit dein Tschumbl die Kohle nicht zahlen muß. Ich würd da auf jeden Fall mal Ebay kontaktieren. Denke auch dass das auf Betrugsversuchs hinaus läuft.
Mischt euch net in mei Leben ein! Ihr seid doch alle pervers veranlagt!
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paddi-- - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:10 Uhr
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Zitat von Genki81: Zitat von joshiZX6R: Im Grunde macht er nichts falsch, die Leute sind nur zu dumm zum lesen das ist alles. Ganz der der Verkäufer ist ein Hur****sohn aber naja was will man machen
doch is ganz klar betrug, erst schreibt er er verkauft das handy und dann schreibt er es ist nicht dabei !
von demher is es eine betrügerische handlung
und auf die bewertungen bei ebay kann man auch nixmehr geben !
les doch nochmal alles durch, vieleicht merkst den fehler^^
aleine durch den ersten satz schneidet er sich ins eigene fleisch^^
Verkaufe hier meine Samsung GT-S 5230 OVP in Schwarz.
Es zeichnet sich durch ein edles und unverkennbares Design aus, und hat sogut wie keine Gebrauchsspuren
Dies ist ein Privatverkauf! Das heißt Sie erklären sich mit Abgabe eines Gebots bereit, auf jegliche Ansprüche wie Rückgaberecht, Garantie oder Gewährleistung zu verzichten.
Außerdem möchte ich noch darauf hinweißen, dass nur die Verpackung geliefert wird, ohne Handy ladekabel usw, den dies wird nur zur verschönerung des fotos benutzt
wo denn? . . die erste zeile ist ja gerade die richtigste . . . .
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_Kaicore - 37
Profi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:10 Uhr
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Ich denke nicht das anzeigen was bringt ...
selbst in der überschrift heißt es "meine ..... Originalverpackung"
schlau gemacht ^^
!!!
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executed_
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:11 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.03.2010 um 17:12 Uhr
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Zitat von Wuzel84: Zitat von executed_: Zitat von Wuzel84: jetzt funktioniert der Link auch bei mir...
Meines Erachtens ist das nicht rechtens.
In der Überschrift steht "Verkaufe hier meine Samsung GT-S 5230 OVP in Schwarz"
und unten redet er auf einmal davon, dass nur die Verpackung geschickt wird...Das sind widersprüchliche Aussagen. Und ich bin mir ziemlich sicher dass dies nicht rechtens ist. Genauso, wie es nicht rechtens ist, wenn im Internet ein Dienst angeboten wird und nicht ersichtlich ist (bzw. nur im kleingedruckten ersichtlich ist) , dass der Dienst etwas kostet...
OVP = Originalverpackung.
OVP könnte aber auch genauso Original Verpackt heißen...
OVP wird immer als "Originalverpackung" gedeutet.
Schauste hier 
Edit:
Wie gesagt... wer sich nicht auskennt, sollte nachfragen und/oder sich informieren.
"Steigerung des Luxus: Eigenes Auto, eigene Villa, eigene Meinung."
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Amixor33 - 35
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:11 Uhr
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Aber warum schreibt er dann:
Zitat: Es zeichnet sich durch ein edles und unverkennbares Design aus, und hat sogut wie keine Gebrauchsspuren
rein??
Ich glaub genau dies ist eben sein einziger Fehler, weil warum beschreibt er in der Produktbeschreibung des zu verkaufenden Produktes etwas was er nicht verkauft?!!!
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paddi-- - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:12 Uhr
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das eigentliche problem ist, dass bei fast jeder ebay handy-auktion das ovp dabei steht . . weil überall die original verpackung dabei ist . . aber wenn man hier genau hinschaut . . find ich ist es ganz klar, was verkauft wird . .
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Michi196 - 29
Champion
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:13 Uhr
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Zitat von The_Shadow: hallo, ich wollte mal fragen, ob man was gegen solche leute machen kann?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=190378354997&ssPageName=STRK:MESOX:IT
also in der beschreibung steht, also im kleingedruckten, das nur die verpackung geshcickt wird..allerdings ist das angebot bei handys und smartphones...kann man einen dafür anzeigen?...einfach mal durchlesen..
Einfach dreist!
Sowas ist Betrug
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executed_
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:13 Uhr
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Zitat von Amixor33: Aber warum schreibt er dann:
Zitat: Es zeichnet sich durch ein edles und unverkennbares Design aus, und hat sogut wie keine Gebrauchsspuren
rein??
Ich glaub genau dies ist eben sein einziger Fehler, weil warum beschreibt er in der Produktbeschreibung des zu verkaufenden Produktes etwas was er nicht verkauft?!!!
REIN THEORETISCH könnte er die OVP damit beschreiben, aber das wäre ja wirklich derbe dreist...
"Steigerung des Luxus: Eigenes Auto, eigene Villa, eigene Meinung."
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AmericanNo_1 - 29
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:13 Uhr
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Mann hat chance das geld zurück zu bekommen weil der Verkäufer in der Beschreibung das Handy beschreibt und nicht die Verpackung.
Meiner Tante ist sowas auch schon passiert und sie hat ihr geld zurückbekommen
Ich mach keine Rechtschreibfehler, ich schreib nur freestylle
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Wuzel84 - 41
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:13 Uhr
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Zitat von paddi--: Zitat von Genki81: Zitat von joshiZX6R: Im Grunde macht er nichts falsch, die Leute sind nur zu dumm zum lesen das ist alles. Ganz der der Verkäufer ist ein Hur****sohn aber naja was will man machen
doch is ganz klar betrug, erst schreibt er er verkauft das handy und dann schreibt er es ist nicht dabei !
von demher is es eine betrügerische handlung
und auf die bewertungen bei ebay kann man auch nixmehr geben !
les doch nochmal alles durch, vieleicht merkst den fehler^^
aleine durch den ersten satz schneidet er sich ins eigene fleisch^^
Verkaufe hier meine Samsung GT-S 5230 OVP in Schwarz.
Es zeichnet sich durch ein edles und unverkennbares Design aus, und hat sogut wie keine Gebrauchsspuren
Dies ist ein Privatverkauf! Das heißt Sie erklären sich mit Abgabe eines Gebots bereit, auf jegliche Ansprüche wie Rückgaberecht, Garantie oder Gewährleistung zu verzichten.
Außerdem möchte ich noch darauf hinweißen, dass nur die Verpackung geliefert wird, ohne Handy ladekabel usw, den dies wird nur zur verschönerung des fotos benutzt
wo denn? . . die erste zeile ist ja gerade die richtigste . .  . .
Durch das "ES zeichnet sich aus durch..." meint er ja wohl eindeutig das Handy. Wobei eindeutig wiedersprüchliche Aussagen vorliegen. und auch OVP könnte man zweideutig interpretieren. Einmal Originalverpackung oder Original Verpackt...
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Dr.Hardtson - 45
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:13 Uhr
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Ich müßt mich halt weghauen also wenn der Verkäufer das Handy aufgrund der Ebay Bestimmungen dazu legen muß.
Sozusagen dann n Schnäppchen für 86 €uronen.
Mischt euch net in mei Leben ein! Ihr seid doch alle pervers veranlagt!
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xX-Tiimo-Xx - 32
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:13 Uhr
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iss doch allgemein bekannt das es in ebay so abgeht, oder haste davon nochnie was gehört ?
einfach immer alles schön aufmerksam durchlesen und dir passiert nix
Zylinder statt Kinder
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