The_Shadow
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 16:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.03.2010 um 16:55 Uhr
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hallo, ich wollte mal fragen, ob man was gegen solche leute machen kann?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=190378354997&ssPageName=STRK:MESOX:IT
also in der beschreibung steht, also im kleingedruckten, das nur die verpackung geshcickt wird..allerdings ist das angebot bei handys und smartphones...kann man einen dafür anzeigen?...einfach mal durchlesen..
RUNNER POWEEEER
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harleking - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:00 Uhr
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für 86 € verkauft o.O
bei rechtschreibung ist meine tastatur schuld
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paddi-- - 35
Halbprofi
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Dabei seit 11.2009
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:01 Uhr
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jo, handelt sich eindeutig um die verpackung . . ^^
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Basketboy - 33
Champion
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:05 Uhr
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laut BGB §138 sind Rechtsgeschäfte die Leichtsinn und Unerfahrenheit ausnutzen nichtig.
Nationen, die man unterworfen hat, muß man entweder glücklich machen oder vernichten.
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bierliebe
Champion
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Dabei seit 04.2006
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:06 Uhr
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So klein find ich das auch nicht.
Und da steht noch klar, dass das Handy nur zur Verschönerung genutzt wurde und nicht mitverschickt wird.
Wer nicht liest, auf was er bietet, ist selbst Schuld.
Weiss-Rot sind viele, einen Brustring tragen nur wir!
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JackTV - 30
Experte
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:06 Uhr
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Zitat von Wischmopp28: 86€^^
der wo das ersteigert hatt wird sich tierisch ärgern
alter...ohne ladekabel ..so schlau muss man mal sein ...
muss man extra kaufen ^^ .O.o
"Ich sah mich in Menschen, ließ sie in mir sehn, das was ich wollte & hoff sie verstehn" - Der W
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executed_
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:07 Uhr
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Zitat von Basketboy: laut BGB §138 sind Rechtsgeschäfte die Leichtsinn und Unerfahrenheit ausnutzen nichtig.
Jedoch trifft weder das eine, noch das andere zu.
Wer sich mit Online-Shops nicht auskennt, hat dort auch nichts verloren.
"Steigerung des Luxus: Eigenes Auto, eigene Villa, eigene Meinung."
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Wuzel84 - 41
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:07 Uhr
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jetzt funktioniert der Link auch bei mir...
Meines Erachtens ist das nicht rechtens.
In der Überschrift steht "Verkaufe hier meine Samsung GT-S 5230 OVP in Schwarz"
und unten redet er auf einmal davon, dass nur die Verpackung geschickt wird...Das sind widersprüchliche Aussagen. Und ich bin mir ziemlich sicher dass dies nicht rechtens ist. Genauso, wie es nicht rechtens ist, wenn im Internet ein Dienst angeboten wird und nicht ersichtlich ist (bzw. nur im kleingedruckten ersichtlich ist) , dass der Dienst etwas kostet...
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Werwolf - 38
Profi
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Dabei seit 03.2003
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:07 Uhr
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Zitat von JackTV: Zitat von Wischmopp28: 86€^^
der wo das ersteigert hatt wird sich tierisch ärgern
alter...ohne ladekabel ..so schlau muss man mal sein ...
muss man extra kaufen ^^ .O.o
vorallem auch noch ohne handy musste auch extra kaufen
www.magsters.de - your serious dealer!
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Sepa - 44
Profi
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Dabei seit 12.2009
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:07 Uhr
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lerne >
Unschaerfen in der formulierung!
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executed_
Halbprofi
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Dabei seit 02.2010
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:08 Uhr
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Zitat von Wuzel84: jetzt funktioniert der Link auch bei mir...
Meines Erachtens ist das nicht rechtens.
In der Überschrift steht "Verkaufe hier meine Samsung GT-S 5230 OVP in Schwarz"
und unten redet er auf einmal davon, dass nur die Verpackung geschickt wird...Das sind widersprüchliche Aussagen. Und ich bin mir ziemlich sicher dass dies nicht rechtens ist. Genauso, wie es nicht rechtens ist, wenn im Internet ein Dienst angeboten wird und nicht ersichtlich ist (bzw. nur im kleingedruckten ersichtlich ist) , dass der Dienst etwas kostet...
OVP = Originalverpackung.
"Steigerung des Luxus: Eigenes Auto, eigene Villa, eigene Meinung."
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Basketboy - 33
Champion
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Dabei seit 11.2005
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:08 Uhr
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Zitat von executed_: Zitat von Basketboy: laut BGB §138 sind Rechtsgeschäfte die Leichtsinn und Unerfahrenheit ausnutzen nichtig.
Jedoch trifft weder das eine, noch das andere zu.
Wer sich mit Online-Shops nicht auskennt, hat dort auch nichts verloren.
Normalerweise nicht aber das liegt dann wohl am Leichtsinn ?? und an der Unerfahrenheit ??
Nationen, die man unterworfen hat, muß man entweder glücklich machen oder vernichten.
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Genki81 - 43
Experte
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:08 Uhr
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Zitat von joshiZX6R: Im Grunde macht er nichts falsch, die Leute sind nur zu dumm zum lesen das ist alles. Ganz der der Verkäufer ist ein Hur****sohn aber naja was will man machen
doch is ganz klar betrug, erst schreibt er er verkauft das handy und dann schreibt er es ist nicht dabei !
von demher is es eine betrügerische handlung
und auf die bewertungen bei ebay kann man auch nixmehr geben !
les doch nochmal alles durch, vieleicht merkst den fehler^^
aleine durch den ersten satz schneidet er sich ins eigene fleisch^^
Verkaufe hier meine Samsung GT-S 5230 OVP in Schwarz.
Es zeichnet sich durch ein edles und unverkennbares Design aus, und hat sogut wie keine Gebrauchsspuren
Dies ist ein Privatverkauf! Das heißt Sie erklären sich mit Abgabe eines Gebots bereit, auf jegliche Ansprüche wie Rückgaberecht, Garantie oder Gewährleistung zu verzichten.
Außerdem möchte ich noch darauf hinweißen, dass nur die Verpackung geliefert wird, ohne Handy ladekabel usw, den dies wird nur zur verschönerung des fotos benutzt
~̧̢̧͕̪̦́̿̏̊ͯ̑̍̌ͤ̏͆͜͞ ̝͙̪̻̬͎̝̘̻͍ͅ~͂͂ͪͦ̂̀ ̻̗́͠~̸̾͒ͪ̆͌̐̊͒̓̕͘͝ ͉̩̠͎̱̹̘̞~̸͊ͫͥͫ͑̚҉̀ ͙͙̰̠̯̩̲̼̪̮̮͉ͅ~̃͆ͬ͌̎
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Firefly-live - 113
Anfänger
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Dabei seit 10.2005
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:08 Uhr
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es steht in der ersten zeile klar drin.
"Verkaufe hier meine Samsung GT-S 5230 OVP in Schwarz"
OVP=Orginalverpackung?!?!
Cool versuch ich auch.
Zitat: Es steht jeden Tag ein Dummer auf. Man muss ihn nur finden
Nur der, der schreibt, bleibt
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Storywriter - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:09 Uhr
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Ich würde einfach das Geld nicht überweisen und wenn du es schon getan hast, dann mit dem Verkäufer in Verbindung setzen.
Sollte der nicht einsichtig sein, dann ebay melden.
Weist du oft machen diese Leute Geld, weil die Käufer/Verbraucher sich nicht trauen dagegen vor zu gehen.
Außerdem könntest du dich mit dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen und Fragen was diese dir raten.
Als aller letztes Mittel drohe mit einem Anwalt, ob du ihn dann wirklich einschaltest ist meist nicht so wichtig, die Drohung reist es oft schon raus.
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paddi-- - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:09 Uhr
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Zitat von Wuzel84: jetzt funktioniert der Link auch bei mir...
Meines Erachtens ist das nicht rechtens.
In der Überschrift steht "Verkaufe hier meine Samsung GT-S 5230 OVP in Schwarz"
und unten redet er auf einmal davon, dass nur die Verpackung geschickt wird...Das sind widersprüchliche Aussagen. Und ich bin mir ziemlich sicher dass dies nicht rechtens ist. Genauso, wie es nicht rechtens ist, wenn im Internet ein Dienst angeboten wird und nicht ersichtlich ist (bzw. nur im kleingedruckten ersichtlich ist) , dass der Dienst etwas kostet...
und was denkst du was deiner meinung nach . . MEINE . . samsung gt-s 5230 . . OVP ( original verpackung ) heißt ? . . . .der hat das schon richtig gemacht . . klug vorallem . . oder der käufer einfach nur dumm . . .
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