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anzeige oder nur dummheit?

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The_Shadow
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2006
172 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 16:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.03.2010 um 16:55 Uhr

hallo, ich wollte mal fragen, ob man was gegen solche leute machen kann?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=190378354997&ssPageName=STRK:MESOX:IT
also in der beschreibung steht, also im kleingedruckten, das nur die verpackung geshcickt wird..allerdings ist das angebot bei handys und smartphones...kann man einen dafür anzeigen?...einfach mal durchlesen..

RUNNER POWEEEER

harleking - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2008
119 Beiträge
Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:00 Uhr

für 86 € verkauft o.O

bei rechtschreibung ist meine tastatur schuld

paddi-- - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
307 Beiträge
Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:01 Uhr

jo, handelt sich eindeutig um die verpackung . . ^^
Basketboy - 33
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
2402 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:05 Uhr

laut BGB §138 sind Rechtsgeschäfte die Leichtsinn und Unerfahrenheit ausnutzen nichtig.

Nationen, die man unterworfen hat, muß man entweder glücklich machen oder vernichten.

bierliebe
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
2719 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:06 Uhr

So klein find ich das auch nicht.

Und da steht noch klar, dass das Handy nur zur Verschönerung genutzt wurde und nicht mitverschickt wird.
Wer nicht liest, auf was er bietet, ist selbst Schuld.

Weiss-Rot sind viele, einen Brustring tragen nur wir!

JackTV - 30
Experte (offline)

Dabei seit 09.2008
1781 Beiträge
Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:06 Uhr

Zitat von Wischmopp28:

86€^^
der wo das ersteigert hatt wird sich tierisch ärgern


alter...ohne ladekabel ..so schlau muss man mal sein ...

muss man extra kaufen ^^ .O.o

"Ich sah mich in Menschen, ließ sie in mir sehn, das was ich wollte & hoff sie verstehn" - Der W

executed_
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2010
386 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:07 Uhr

Zitat von Basketboy:

laut BGB §138 sind Rechtsgeschäfte die Leichtsinn und Unerfahrenheit ausnutzen nichtig.


Jedoch trifft weder das eine, noch das andere zu.
Wer sich mit Online-Shops nicht auskennt, hat dort auch nichts verloren.

"Steigerung des Luxus: Eigenes Auto, eigene Villa, eigene Meinung."

Wuzel84 - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
111 Beiträge
Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:07 Uhr

jetzt funktioniert der Link auch bei mir...
Meines Erachtens ist das nicht rechtens.
In der Überschrift steht "Verkaufe hier meine Samsung GT-S 5230 OVP in Schwarz"
und unten redet er auf einmal davon, dass nur die Verpackung geschickt wird...Das sind widersprüchliche Aussagen. Und ich bin mir ziemlich sicher dass dies nicht rechtens ist. Genauso, wie es nicht rechtens ist, wenn im Internet ein Dienst angeboten wird und nicht ersichtlich ist (bzw. nur im kleingedruckten ersichtlich ist) , dass der Dienst etwas kostet...
Werwolf - 38
Profi (offline)

Dabei seit 03.2003
706 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:07 Uhr

Zitat von JackTV:

Zitat von Wischmopp28:

86€^^
der wo das ersteigert hatt wird sich tierisch ärgern


alter...ohne ladekabel ..so schlau muss man mal sein ...

muss man extra kaufen ^^ .O.o


vorallem auch noch ohne handy :-D musste auch extra kaufen :-D

www.magsters.de - your serious dealer!

Sepa - 44
Profi (offline)

Dabei seit 12.2009
877 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:07 Uhr

lerne >

Unschaerfen in der formulierung!
executed_
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2010
386 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:08 Uhr

Zitat von Wuzel84:

jetzt funktioniert der Link auch bei mir...
Meines Erachtens ist das nicht rechtens.
In der Überschrift steht "Verkaufe hier meine Samsung GT-S 5230 OVP in Schwarz"
und unten redet er auf einmal davon, dass nur die Verpackung geschickt wird...Das sind widersprüchliche Aussagen. Und ich bin mir ziemlich sicher dass dies nicht rechtens ist. Genauso, wie es nicht rechtens ist, wenn im Internet ein Dienst angeboten wird und nicht ersichtlich ist (bzw. nur im kleingedruckten ersichtlich ist) , dass der Dienst etwas kostet...


OVP = Originalverpackung.

"Steigerung des Luxus: Eigenes Auto, eigene Villa, eigene Meinung."

Basketboy - 33
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
2402 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:08 Uhr

Zitat von executed_:

Zitat von Basketboy:

laut BGB §138 sind Rechtsgeschäfte die Leichtsinn und Unerfahrenheit ausnutzen nichtig.


Jedoch trifft weder das eine, noch das andere zu.
Wer sich mit Online-Shops nicht auskennt, hat dort auch nichts verloren.

Normalerweise nicht aber das liegt dann wohl am Leichtsinn ?? und an der Unerfahrenheit ??

Nationen, die man unterworfen hat, muß man entweder glücklich machen oder vernichten.

Genki81 - 43
Experte (offline)

Dabei seit 09.2006
1575 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:08 Uhr

Zitat von joshiZX6R:

Im Grunde macht er nichts falsch, die Leute sind nur zu dumm zum lesen das ist alles. Ganz der der Verkäufer ist ein Hur****sohn aber naja was will man machen


doch is ganz klar betrug, erst schreibt er er verkauft das handy und dann schreibt er es ist nicht dabei !
von demher is es eine betrügerische handlung

und auf die bewertungen bei ebay kann man auch nixmehr geben !

les doch nochmal alles durch, vieleicht merkst den fehler^^
aleine durch den ersten satz schneidet er sich ins eigene fleisch^^

Verkaufe hier meine Samsung GT-S 5230 OVP in Schwarz.
Es zeichnet sich durch ein edles und unverkennbares Design aus, und hat sogut wie keine Gebrauchsspuren
Dies ist ein Privatverkauf! Das heißt Sie erklären sich mit Abgabe eines Gebots bereit, auf jegliche Ansprüche wie Rückgaberecht, Garantie oder Gewährleistung zu verzichten.
Außerdem möchte ich noch darauf hinweißen, dass nur die Verpackung geliefert wird, ohne Handy ladekabel usw, den dies wird nur zur verschönerung des fotos benutzt

~̧̢̧͕̪̦́̿̏̊ͯ̑̍̌ͤ̏͆͜͞ ̝͙̪̻ͅ​̬͎̝̘̻͍~͂͂ͪͦ̂̀ ̻̗́͠~̾͒ͪ̆​̸͌̐̊͒̓̕͘͝ ͉̩̠͎̱̹̘̞~̸͊ͫͥͫ͑̚​҉̀ ͙͙̰̠̯̩̲̼̪̮̮͉ͅ~̃͆ͬ͌̎

Firefly-live - 113
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2005
2 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:08 Uhr

es steht in der ersten zeile klar drin.
"Verkaufe hier meine Samsung GT-S 5230 OVP in Schwarz"
OVP=Orginalverpackung?!?!

Cool versuch ich auch.

Zitat:

Es steht jeden Tag ein Dummer auf. Man muss ihn nur finden
:daumenhoch:

Nur der, der schreibt, bleibt

Storywriter - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2008
85 Beiträge
Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:09 Uhr

Ich würde einfach das Geld nicht überweisen und wenn du es schon getan hast, dann mit dem Verkäufer in Verbindung setzen.

Sollte der nicht einsichtig sein, dann ebay melden.

Weist du oft machen diese Leute Geld, weil die Käufer/Verbraucher sich nicht trauen dagegen vor zu gehen.

Außerdem könntest du dich mit dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen und Fragen was diese dir raten.

Als aller letztes Mittel drohe mit einem Anwalt, ob du ihn dann wirklich einschaltest ist meist nicht so wichtig, die Drohung reist es oft schon raus.
paddi-- - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
307 Beiträge
Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:09 Uhr

Zitat von Wuzel84:

jetzt funktioniert der Link auch bei mir...
Meines Erachtens ist das nicht rechtens.
In der Überschrift steht "Verkaufe hier meine Samsung GT-S 5230 OVP in Schwarz"
und unten redet er auf einmal davon, dass nur die Verpackung geschickt wird...Das sind widersprüchliche Aussagen. Und ich bin mir ziemlich sicher dass dies nicht rechtens ist. Genauso, wie es nicht rechtens ist, wenn im Internet ein Dienst angeboten wird und nicht ersichtlich ist (bzw. nur im kleingedruckten ersichtlich ist) , dass der Dienst etwas kostet...


und was denkst du was deiner meinung nach . . MEINE . . samsung gt-s 5230 . . OVP ( original verpackung ) heißt ? . . :-D . .der hat das schon richtig gemacht . . klug vorallem . . oder der käufer einfach nur dumm . . .
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