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anzeige oder nur dummheit?

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Basketboy - 33
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
2402 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.03.2010 um 17:14 Uhr

Zitat von executed_:

Zitat von Basketboy:

Zitat von executed_:


Jedoch trifft weder das eine, noch das andere zu.
Wer sich mit Online-Shops nicht auskennt, hat dort auch nichts verloren.

Normalerweise nicht aber das liegt dann wohl am Leichtsinn ?? und an der Unerfahrenheit ??


Und wie willst du belegen, dass du leichtsinnig warst?

das erklärt sich doch von selbst ??
auf was zieht der Verkäufer denn sonst ab ?!?!
Also es ist klar dass der Verkäufer nur die Absicht hat Unwissende in diese Falle zu locken ,demnach ist das für mich ein klarer Fall da § 138 somit überschritten wird..

Nationen, die man unterworfen hat, muß man entweder glücklich machen oder vernichten.

Sepa - 44
Profi (offline)

Dabei seit 12.2009
877 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:14 Uhr

es steht unuebersehlich wenn auch klein das nur die verpackung gemeint ist und das drumherum nur deko, gibt nichts zu mekkern
Weapon - 15
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2006
71 Beiträge
Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:15 Uhr

Der Verkäufer kommt aus Laupheim :-D
executed_
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2010
386 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:16 Uhr

Zitat von Basketboy:

Zitat von executed_:

Zitat von Basketboy:


Normalerweise nicht aber das liegt dann wohl am Leichtsinn ?? und an der Unerfahrenheit ??


Und wie willst du belegen, dass du leichtsinnig warst?

das erklärt sich doch von selbst ??
auf was zieht denn sonst ab ?!?!
Also es ist klar dass der Verkäufer nur die Absicht hat unwissende in diese Falle zu locken ,demnach ist das für mich ein klarer Fall da § 138 somit überschritten wird..


Wird er nicht!
DU bist dafür verantwortlich ob du in Online-Shops einkaufen gehst - wenn du dich nicht auskennst, ist es dein Eigenverschuld!
Wer Angebote nicht genau durchließt ist zudem selber Schuld.
Der Verkäufer hat theoretisch gegen kein Gesetz verstoßen. Er ist dreißt und ehrlich gesagt ein waschechtes Arschloch - aber das ist er legal.

"Steigerung des Luxus: Eigenes Auto, eigene Villa, eigene Meinung."

Genki81 - 43
Experte (offline)

Dabei seit 09.2006
1575 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.03.2010 um 17:18 Uhr

Zitat von Firefly-live:

es steht in der ersten zeile klar drin.
"Verkaufe hier meine Samsung GT-S 5230 OVP in Schwarz"
OVP=Orginalverpackung?!?!

Cool versuch ich auch.

Zitat:

Es steht jeden Tag ein Dummer auf. Man muss ihn nur finden
:daumenhoch:


naja so oder so is es nicht rechtens^^

wenn da stehen würde verkaufe die ovp von meinem handy xxxxxxxx

wäre das was anderes :)

~̧̢̧͕̪̦́̿̏̊ͯ̑̍̌ͤ̏͆͜͞ ̝͙̪̻ͅ​̬͎̝̘̻͍~͂͂ͪͦ̂̀ ̻̗́͠~̾͒ͪ̆​̸͌̐̊͒̓̕͘͝ ͉̩̠͎̱̹̘̞~̸͊ͫͥͫ͑̚​҉̀ ͙͙̰̠̯̩̲̼̪̮̮͉ͅ~̃͆ͬ͌̎

paddi-- - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
307 Beiträge
Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:18 Uhr

also ich finds einfach nur genial . . :-D . . .
Amixor33 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2192 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:18 Uhr

Zitat von executed_:

Zitat von Amixor33:

Aber warum schreibt er dann:

Zitat:

Es zeichnet sich durch ein edles und unverkennbares Design aus, und hat sogut wie keine Gebrauchsspuren

rein??

Ich glaub genau dies ist eben sein einziger Fehler, weil warum beschreibt er in der Produktbeschreibung des zu verkaufenden Produktes etwas was er nicht verkauft?!!!


REIN THEORETISCH könnte er die OVP damit beschreiben, aber das wäre ja wirklich derbe dreist...

Die ist aber nicht schwarz -> Mangel -> Geld zurück weil die Verpackung nicht so aussieht, wie beschrieben :-D

Metalgigs.de - die Konzert & Party Community für ganz Deutschland! (Metal/Rock/Gothic/Mittelalter)

executed_
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2010
386 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:19 Uhr

Zitat von Amixor33:


Die ist aber nicht schwarz -> Mangel -> Geld zurück weil die Verpackung nicht so aussieht, wie beschrieben :-D


Na siehste, Problem gelöst! :-D

"Steigerung des Luxus: Eigenes Auto, eigene Villa, eigene Meinung."

Basketboy - 33
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
2402 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:19 Uhr

Zitat von Sepa:

es steht unuebersehlich wenn auch klein das nur die verpackung gemeint ist und das drumherum nur deko, gibt nichts zu mekkern

Samsung GT-S 5230

dies steht als überschrift als Verbraucher hat man dadurch das Recht davon auszugehen dass man auch eben dieses Handy erhaltet, anonsten ist das eine Täuschung und ich bin mir sicher dass mir da jeder Richter recht geben würde.....also wenn ich das Gekauft hätte würde ich niemals bezahlen

Nationen, die man unterworfen hat, muß man entweder glücklich machen oder vernichten.

paddi-- - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
307 Beiträge
Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:19 Uhr

. . ich such gerade meine ganzen verpackungen zusammen . . . ^^ . .
Genki81 - 43
Experte (offline)

Dabei seit 09.2006
1575 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.03.2010 um 17:20 Uhr

da gibts aber besseres zum lachen^^

http://www.chip.de/news/Wireless-LAN-Kabel-auf-eBay-Auktion-versteigert_13711903.html

[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]

besteht aus stickstoff, sauerstoff und erdgase^^

~̧̢̧͕̪̦́̿̏̊ͯ̑̍̌ͤ̏͆͜͞ ̝͙̪̻ͅ​̬͎̝̘̻͍~͂͂ͪͦ̂̀ ̻̗́͠~̾͒ͪ̆​̸͌̐̊͒̓̕͘͝ ͉̩̠͎̱̹̘̞~̸͊ͫͥͫ͑̚​҉̀ ͙͙̰̠̯̩̲̼̪̮̮͉ͅ~̃͆ͬ͌̎

Werwolf - 38
Profi (offline)

Dabei seit 03.2003
706 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:20 Uhr

Zitat von Amixor33:

Die ist aber nicht schwarz -> Mangel -> Geld zurück weil die Verpackung nicht so aussieht, wie beschrieben :-D


Privatverkauf ---> kein Rückgaberecht :-D

www.magsters.de - your serious dealer!

Amixor33 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2192 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:20 Uhr

Zitat von executed_:

Zitat von Weapon:

Der Verkäufer kommt aus Laupheim :-D

Zünden wir sein Haus an!

Ja ein ganzes Rudel Team-Ulmer belagern sein Haus. :daumenhoch: :-D

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Amixor33 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2192 Beiträge

Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:21 Uhr

Zitat von Werwolf:

Zitat von Amixor33:

Die ist aber nicht schwarz -> Mangel -> Geld zurück weil die Verpackung nicht so aussieht, wie beschrieben :-D


Privatverkauf ---> kein Rückgaberecht :-D

Vorsätzliche Farbtäuschung? oO :-D

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paddi-- - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
307 Beiträge
Geschrieben am: 16.03.2010 um 17:22 Uhr

. . so klug wie der käufer war, hat er bestimmt schon längst überwiesen . . und´s erst gemerkt, als der lediglich . . die verpackung bekommen hat . .
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