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McBudaTea - 32
Experte (offline)

Dabei seit 06.2008
1620 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 22:36 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Zitat von McBudaTea:

Zitat von Klischeepunk:


Bspw. Scanvorrichtungen die dich aufgrund biometrischer daten erkennen sollen (flughafen) mit entsprechender software ... die entwicklung entstand sicher nicht aus langeweile

Ja, aber mitlerweile verwendet man in vielen Firmen/ Gebäude, die besonders gefärdet sind, Biometrische Daten. Von wo will man jetzt genau wissen, wofür eine spezielle Technologie entwickelt wird, besonders wenn man es für beides verwenden kann? Damit haben wir eine Einschränkung der Forschungsfreiheit.

Für die meisten Forschungen gibt es einen Forschungsauftrag ;) Das dürfte sich bereits hier entscheiden wie er formuliert ist.
Abgesehn davon halte ich die Verwendung biometrischer daten - insbesondere beim "Gesichtsscan" für mehr als zweifelhaft, egal ob genutzt oder nicht - grins das ding mal an und du bist mit etwas glück bin laden.

Ich glaube nicht, das in irgendeinem Forschungsauftrag steht: Ziel dieser Forschung ist es, möglichst viele bürger zu überwachen, damit man ein Überwachungsstaat aufbauen kann". Oft werden diese Punkte allgemein gehalten. Oft entwickeln auch Unternehmen Technologieen. Wie willst du dort den Verwendungszweck kontrollieren?
Der wichtigsten Punkt ist aber: Man kann, wenn man Technologien für die Bildung eines Überwachungsstaates forscht, einfach was anderes draufschreiben wie z.B: Neue Sicherungsmassnahmen von Atomkraftwerke gegen möglichen menschliches Versagen.

PS: Gisichtscan kann auch zur Krebsdiagnose verwendet werden... Ich kann also Überwachungstechnik in Namen der Medizin entwickeln und diese mit geringer Modifikationen in der Überwachungstechnik verwenden...

Morgen wird die Zukunft besser sein

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 22:47 Uhr

Zitat von McBudaTea:

Zitat von Klischeepunk:

Zitat von McBudaTea:


Ja, aber mitlerweile verwendet man in vielen Firmen/ Gebäude, die besonders gefärdet sind, Biometrische Daten. Von wo will man jetzt genau wissen, wofür eine spezielle Technologie entwickelt wird, besonders wenn man es für beides verwenden kann? Damit haben wir eine Einschränkung der Forschungsfreiheit.

Für die meisten Forschungen gibt es einen Forschungsauftrag ;) Das dürfte sich bereits hier entscheiden wie er formuliert ist.
Abgesehn davon halte ich die Verwendung biometrischer daten - insbesondere beim "Gesichtsscan" für mehr als zweifelhaft, egal ob genutzt oder nicht - grins das ding mal an und du bist mit etwas glück bin laden.

Ich glaube nicht, das in irgendeinem Forschungsauftrag steht: Ziel dieser Forschung ist es, möglichst viele bürger zu überwachen, damit man ein Überwachungsstaat aufbauen kann". Oft werden diese Punkte allgemein gehalten. Oft entwickeln auch Unternehmen Technologieen. Wie willst du dort den Verwendungszweck kontrollieren?
Der wichtigsten Punkt ist aber: Man kann, wenn man Technologien für die Bildung eines Überwachungsstaates forscht, einfach was anderes draufschreiben wie z.B: Neue Sicherungsmassnahmen von Atomkraftwerke gegen möglichen menschliches Versagen.

PS: Gisichtscan kann auch zur Krebsdiagnose verwendet werden... Ich kann also Überwachungstechnik in Namen der Medizin entwickeln und diese mit geringer Modifikationen in der Überwachungstechnik verwenden...

Keine Frage, aber wenn man sämtliche Vorschriften/Gesetze nur danach erlässt ob sie unter jeglicher Garantie auch ihr ziel 100%-ig erreichen, dann könnte man sie allesamt abschaffen. Morden ist auch verboten, trotzdem kommt es vor :)
Sinn und Zweck insbesondere dieser Regelung können 2 Dinge sein:
1. Eben eingreifen können wenn Projekte bewusst in eine Derartige Richtung gebracht werden (bspw. die Totale überwachung eines Dortmunder Viertels mit Kameras das momentan als Pilotprojekt läuft - es war doch dortmund?)
2. Ein bewusstsein für Überwachung schaffen - wen die leute wissen, dass sie möglichkeiten haben gegen etwas vorzugehen, dann werden diese auch genutzt, oder sie stellen überhaupt erstmal fest an welchen Orten sie denn so generell mit überwachung konfrontiert werden.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 22:51 Uhr

Zitat von McBudaTea:

Zitat von Klischeepunk:

Zitat von McBudaTea:


Als letztes möchte ich noch auf Seite 17 aufmerksam machen, da dort folgendes steht:
"Die strikte Gewaltenteilung soll gesetzlich verankert werden"
Dies halte ich für eine zu allgemeine Aussage, da wir aufgrund unseres System keine strenge Gewaltenteilung haben. Die Legislative und die Exekutive sind nah beieinander, da die Riegierung vom Parlament gewählt wird, nicht wie z.B. in der USA der Präsident vom Volk gewählt wird. Außerdem hat das Bundesrat, eine Vertrettung der Länderregierungen (Exekutive) das Recht, mit über einige Gesetze zu bestimmen. Damit hat diese Aussage eine so gewaltige Ausswirkungen, das diese konkrett formuliert werden muss, und nicht abstrakt gesagt dagelgt werden sollte. Immerhin geht es hier um eine Systemänderung.

Letzenendes zeigt sich, das die Partei zwar gute Ideale hat, aber wenig wirklich konkretes liefert, sich gelegentlich in Wiedersprüche verwickelt und nicht alles durchdacht hat. Dies kann sich noch ändern, besonders weil es eine junge Partei ist, aber ich bezweifle es, da die Thematik wirklich sehr kompliziert ist, weil besonders viele Interressen aufeinander treffen.

Landesregierungen sind auch teile der Legislative und nicht der exekutiven, als exekutive wären maximal die jwlg. innenminister zu sehen als oberste Dienstherren der Polizeien.

Regierungen gehören im klassischen Konzept zu der Exekutive, da die Regierung die Gesetze, die die Legislative beschließt, durchsetzen muss, schon aus dem Grund, das die Minister zu der Regierung gehören. Damit haben wir keine klassische Gewaltenteilung. Damit ist die Forderung nach ein strikte Gewaltenteilung eine Forderung nach einen Systemwechsel, womit man genau sagen muss, was man will.

Regierungen sind Gesetzgeber, NICHT exekutiv ausführende Organe, die Durchsetzung von gesetzen wird von den Entsprechenden Institutionen - Polizei und/oder Ordnungsamt übernommen, von daher bist du da leicht aufm Holzweg :)

Abgesehen davon halte ich eine möglichst weite Gewaltenteilung für einen völlig richtigen weg, auch wenn es gerade vllt. bei den jeweiligen Dienstherren schwierig wird, wobei die ja eigentlich auch nur organisatorische herren sind.
Ich will da jetzt nicht irgendwelchen mist verzapfen, aber dieser Punkt der Programms ist gerade in Richtung des ZugErschwG sehr interessant, da hier das BKA bzw. ein Teil des BKAs gleichzeitig zur judikativen und zur exekutiven wird. (Die beamten sind quasi ihre eigenen kontrolleure) Da könnte ich den Ursprung der Forderung vermuten, aber wie gesagt, ich bin mir nicht ganz sicher :)

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

McBudaTea - 32
Experte (offline)

Dabei seit 06.2008
1620 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 22:55 Uhr

Zitat von Klischeepunk:


Zitat von McBudaTea:


Mir sind noch ein paar Sachen in Wahlprogramm aufgefallen:
In Seite 13 steht:
"Amtsträger dürfen neben ihrem Amt und wenigstens 2 Jahre nach Beendigung ihrer Amtstätigkeit nicht in Unternehmen, Vereinen oder Verbänden tätig sein, die direkt durch die Amtstätigkeit betroffen sind."
Was soll man genau darunter verstehen? Wenn eine Steuerreform gemacht wird, dann ist jedes Unternehmen davon betroffen. Wenn ein Gesetz/Beschluss zu Förderung von ehrenamtliche Betätigung in Verreinen beschlossen wird, darf er nicht in einem Verein tätig sein etc. Faktisch ist jeder Abgeordneter davon getroffen und darf nicht arbeiten, da sehr viele Gesetze beschlossen werden.
Im selben Absatz steht noch:
"Auf Antrag eines Betroffenen kann die jeweilige Situation von einem Ausschuss gesondert untersucht werden, um unverhältnismäßige Eingriffe in die Berufsfreiheit zu vermeiden."
Eigentlich muss dann jeder Abgeordneter durch diesem Auschuss, weil von allen Abgeordneten in das Beruffreiheit (Art.12) eingeschränkt werden (nach ihrer Abgeordnetentätigkeit), was eine Verfassungsänderung nötig macht, was ein Wiederspruch ist etc.
Damit ist dieser Punkt völlig sinnlos. Dies ist nicht der einzige Punkt, wo neue Bürokratie aufgebaut wird, was meiner Meinung wenig mit Transparenz und geringere staatliche Macht zu tuen hat.

Es geht hier darum eine Neutralität aufrecht zu erhalten, dass nicht im eigenen Interesse bereits während einer regierungsbeteiligung gewirtschaftet wird.
Sprich: Im austausch für nen Sitz im Aufsichtsrat werden halt ma Fördergelder locker gemacht die in Konzern X nichts zu suchen haben oder explizit fördergelder eingeführt.

Das Ziel halte ich für richtig. Aber nicht den Weg. Du hast in deinem Text nichts gegen meine Bedenken genannt:
1.) Viele Amtsträger (wohl alle Abgeordnete) beeinflussen direkt Unternehmen, Vereinen etc., da man Gesetze beschließt, Steuerreformen macht etc. die allen beeinträchtigen. Wenn z.B. ein Bürgermeister (die z.T. Ehrenamtlich sind) die Sportjugend fördern will, darf er später in der keine Funktion in einem Sportverein übernehmen. Wenn er die Gewerbesteuer ändert, darf er überhaupt nicht mehr arbeiten.
2.) Man würde das Grundgesetz ändern müssen, was die die Piraten vermeiden wollen. Man müsste die Rechte der Amtsträger (die es zum Teil ehrenamtlich machen) einschränken.
3.) Neue Bürokratie.

Morgen wird die Zukunft besser sein

McBudaTea - 32
Experte (offline)

Dabei seit 06.2008
1620 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 23:03 Uhr

Zitat von Klischeepunk:


Keine Frage, aber wenn man sämtliche Vorschriften/Gesetze nur danach erlässt ob sie unter jeglicher Garantie auch ihr ziel 100%-ig erreichen, dann könnte man sie allesamt abschaffen. Morden ist auch verboten, trotzdem kommt es vor :)

Darum geht es mir auch nicht. Aber diese Maßnahme völlig wirkungslos (da man diese leit umgehen kann, in dem man was anderes behauptet (wer weiß den schon was der andere denkt). In dem Moment in dem, in dem man diese Maßnahme wirkungsvoll macht, (in dem man generell die Forschung an Technologie, die dazu geeignet wäre, für eine Überwachung) gibt es keine Forschungsfreiheit mehr.

Zitat von Klischeepunk:

Sinn und Zweck insbesondere dieser Regelung können 2 Dinge sein:
1. Eben eingreifen können wenn Projekte bewusst in eine Derartige Richtung gebracht werden (bspw. die Totale überwachung eines Dortmunder Viertels mit Kameras das momentan als Pilotprojekt läuft - es war doch dortmund?)

Man könnte es auch als ein großangelgtes Psychologieexperiment bezeichnen...
Mir ist klar was das Ziel ist. Aber die Umsetzung halte ich für falsch.


Morgen wird die Zukunft besser sein

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 23:04 Uhr

Zitat von McBudaTea:

Zitat von Klischeepunk:


Zitat von McBudaTea:


Mir sind noch ein paar Sachen in Wahlprogramm aufgefallen:
In Seite 13 steht:
"Amtsträger dürfen neben ihrem Amt und wenigstens 2 Jahre nach Beendigung ihrer Amtstätigkeit nicht in Unternehmen, Vereinen oder Verbänden tätig sein, die direkt durch die Amtstätigkeit betroffen sind."
Was soll man genau darunter verstehen? Wenn eine Steuerreform gemacht wird, dann ist jedes Unternehmen davon betroffen. Wenn ein Gesetz/Beschluss zu Förderung von ehrenamtliche Betätigung in Verreinen beschlossen wird, darf er nicht in einem Verein tätig sein etc. Faktisch ist jeder Abgeordneter davon getroffen und darf nicht arbeiten, da sehr viele Gesetze beschlossen werden.
Im selben Absatz steht noch:
"Auf Antrag eines Betroffenen kann die jeweilige Situation von einem Ausschuss gesondert untersucht werden, um unverhältnismäßige Eingriffe in die Berufsfreiheit zu vermeiden."
Eigentlich muss dann jeder Abgeordneter durch diesem Auschuss, weil von allen Abgeordneten in das Beruffreiheit (Art.12) eingeschränkt werden (nach ihrer Abgeordnetentätigkeit), was eine Verfassungsänderung nötig macht, was ein Wiederspruch ist etc.
Damit ist dieser Punkt völlig sinnlos. Dies ist nicht der einzige Punkt, wo neue Bürokratie aufgebaut wird, was meiner Meinung wenig mit Transparenz und geringere staatliche Macht zu tuen hat.

Es geht hier darum eine Neutralität aufrecht zu erhalten, dass nicht im eigenen Interesse bereits während einer regierungsbeteiligung gewirtschaftet wird.
Sprich: Im austausch für nen Sitz im Aufsichtsrat werden halt ma Fördergelder locker gemacht die in Konzern X nichts zu suchen haben oder explizit fördergelder eingeführt.

Das Ziel halte ich für richtig. Aber nicht den Weg. Du hast in deinem Text nichts gegen meine Bedenken genannt:
1.) Viele Amtsträger (wohl alle Abgeordnete) beeinflussen direkt Unternehmen, Vereinen etc., da man Gesetze beschließt, Steuerreformen macht etc. die allen beeinträchtigen. Wenn z.B. ein Bürgermeister (die z.T. Ehrenamtlich sind) die Sportjugend fördern will, darf er später in der keine Funktion in einem Sportverein übernehmen. Wenn er die Gewerbesteuer ändert, darf er überhaupt nicht mehr arbeiten.
2.) Man würde das Grundgesetz ändern müssen, was die die Piraten vermeiden wollen. Man müsste die Rechte der Amtsträger (die es zum Teil ehrenamtlich machen) einschränken.
3.) Neue Bürokratie.

1.) Denkst du Ehrenamtliche tätigkeiten würden unter ein solches "Berufsverbot" fallen? Ich würde anzweifeln, dass es so formuliert wird, da es ja wie gesagt "gegen Vetternwirtschaft" gezielt ist, nicht dahingehend, dass Soziale oder Kulturelle Projekte be oder verhindert werden. Im Gegenteil, hier wäre ja sogar berechtigtes interesse beider seiten, der Amtsträger hat ne gute presse und der Verein ne gute PR.
Solche geschichten dürften hier weit eher gemeint sein, als ehrenamtliche arbeit beim lokalen fußballclub :)

2.) Hier muss ich dir wohl beipflichten.

3.) Es wäre neue Bürokratie notwendig richtig, Aber man kann auch bürokratie effektiv gestalten. Ich bin kein Gegner von Verwaltungen - ich bin Gegner der Arbeitsweise selbiger. Und hier denke ich könnte mit Transparenz viel erreicht werden - wenn die Personen plötzlich erklären müssen warum dein Antrag auf ein Traumschloß seit nem halben jahr im selben posteingangsordner liegt ;)

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Klischeepunk - 40
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Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 23:08 Uhr

Zitat von McBudaTea:

Zitat von Klischeepunk:


Keine Frage, aber wenn man sämtliche Vorschriften/Gesetze nur danach erlässt ob sie unter jeglicher Garantie auch ihr ziel 100%-ig erreichen, dann könnte man sie allesamt abschaffen. Morden ist auch verboten, trotzdem kommt es vor :)

Darum geht es mir auch nicht. Aber diese Maßnahme völlig wirkungslos (da man diese leit umgehen kann, in dem man was anderes behauptet (wer weiß den schon was der andere denkt). In dem Moment in dem, in dem man diese Maßnahme wirkungsvoll macht, (in dem man generell die Forschung an Technologie, die dazu geeignet wäre, für eine Überwachung) gibt es keine Forschungsfreiheit mehr.

Ob diese Maßnahme wirkung zeigt will ich nicht beurteilen - noch nicht. Dazu fehlt ein entsprechender Gesetzestext den man anschauen könnte. Das wiederrum ist allerdings sache von juristen ihn zu formulieren, dran rummeckern, werd ich sobald ich weiss dasses scheisse ist, oder es in den himmel loben wenn ichs toll find.
Ausserdem kann man auch laufende Projekte abbrechen wenn man entsprechende Tendenzen erkennt :)

Zitat von McBudaTea:


Zitat von Klischeepunk:

Sinn und Zweck insbesondere dieser Regelung können 2 Dinge sein:
1. Eben eingreifen können wenn Projekte bewusst in eine Derartige Richtung gebracht werden (bspw. die Totale überwachung eines Dortmunder Viertels mit Kameras das momentan als Pilotprojekt läuft - es war doch dortmund?)

Man könnte es auch als ein großangelgtes Psychologieexperiment bezeichnen...
Mir ist klar was das Ziel ist. Aber die Umsetzung halte ich für falsch.

Wie willst du die Totale überwachung eines stadteiles als psychologisches experiment planen/ausgeben/betreiben und damit durchkommen? Behaupten kann man viel, was nacher getan wird zählt.

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McBudaTea - 32
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Dabei seit 06.2008
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Geschrieben am: 05.09.2009 um 23:18 Uhr

Zitat von Klischeepunk:


Regierungen sind Gesetzgeber, NICHT exekutiv ausführende Organe, die Durchsetzung von gesetzen wird von den Entsprechenden Institutionen - Polizei und/oder Ordnungsamt übernommen, von daher bist du da leicht aufm Holzweg :)

Regierungen beschließen keine Gesetze, das macht das Parlament. (wenn man eine vollständige Gewaltenteilung hat) In Deutschland beschließen die Bundesländer über die Regierung ein Teil der Gesetze mit. Eine Regierung gehört zu der Exekutive, weil:
Die jeweiligen Ministerien die Kontrolle über die Polizei und Militär haben (Die Ministerien gehören doch zu der Regierung).
Die Regierung/die Ministerien haben die Aufgabe, das die Beschlüsse der Parlamente durchgeführt werden. Als z.B. das G8 in Bayern eingeführt wurden musste das Bildungsministerium natürlich das ganze umsetzen/ausführen.
Damit gehört die Regierung zu der Exekutive. In Deutschland ist die Trennlinie zwischen Legeslative und Exekutive sehr schwach. In der USA ist die Trennlinie deutlich stärker: Der Präsident (Der Obermacker der Exekutive) bestimmt die Minister und muss die Beschlüsse des Representantenhaus und Senat einhalten (Das präsentiale Veto kann ja überstimmt werden).

Morgen wird die Zukunft besser sein

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
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Geschrieben am: 05.09.2009 um 23:23 Uhr

Punkt für dich ich hab Regierung mit den Parlamenten gleichgesetzt. Mein Fehler sry :)

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McBudaTea - 32
Experte (offline)

Dabei seit 06.2008
1620 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 23:32 Uhr

Zitat von Klischeepunk:


1.) Denkst du Ehrenamtliche tätigkeiten würden unter ein solches "Berufsverbot" fallen?

Ja, da es auch ehrenamtliche Bürgermeister, ehrenamtliche Gemeindevertretter gibt, ehrenamtiliche Schöpfenrichter (übrigens: Richter sein ist auch ein Amt, und wenn sie ein Untertei zu Gunsten eines Unternehmen machen....), die teilweiße über Gelder bestimmen, die teilweiße auch an Sportverreine fließen.
Ich rufe dir noch mal die genaue Formolierung aus dem Parteiprogramm (Seite 13) in Gedächnis: "Amtsträger dürfen neben ihrem Amt und wenigstens 2 Jahre nach Beendigung ihrer Amtstätigkeit nicht in Unternehmen, Vereinen oder Verbänden tätig sein, die direkt durch die Amtstätigkeit betroffen sind."
Ehrenamtliches Betätigung in Vereinen wäre demnach nicht möglich, wenn ein in seiner Amtshandlung Vereine gefördert hat.

Zitat von Klischeepunk:

Solche geschichten dürften hier weit eher gemeint sein, als ehrenamtliche arbeit beim lokalen fußballclub :)

Es geht nicht darum, was mit einer Maßnahme gemeint ist, sondern welche Folgen eine Maßnahme hat. Die Folgen sind für Menschen, die sich freiwillig in der Politik/Justiz betätig haben und sich weiter ehrenamtlich betätigen wollen weit aus schlimmer, da hier Initative für die Gemeinschaft bestraft wird.

Zitat von Klischeepunk:

3.) Es wäre neue Bürokratie notwendig richtig, Aber man kann auch bürokratie effektiv gestalten. Ich bin kein Gegner von Verwaltungen - ich bin Gegner der Arbeitsweise selbiger. Und hier denke ich könnte mit Transparenz viel erreicht werden - wenn die Personen plötzlich erklären müssen warum dein Antrag auf ein Traumschloß seit nem halben jahr im selben posteingangsordner liegt ;)

Transparenz erreicht man nicht in dem man neue Bürokratie schafft und das bestehende untransparente System verkompliziert. Was nutzt ein gläsener Staat, wenn das Glas so dick ist, das niemand durchschauen kann?

Morgen wird die Zukunft besser sein

McBudaTea - 32
Experte (offline)

Dabei seit 06.2008
1620 Beiträge

Geschrieben am: 05.09.2009 um 23:48 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Punkt für dich ich hab Regierung mit den Parlamenten gleichgesetzt. Mein Fehler sry :)

Da du mich hier zustimmst, wirst du mir sicher auch zustimmen, das die Aussage auf Seite 17 "Die strikte Gewaltenteilung soll gesetzlich verankert werden." eine große Systemänderung bedeuten würde, da man den zumindest den Bundesrat abschaffen müsste (wenn nicht noch mehr), was entweder zu einen verschtärkten Zetralismus führen würde (Der Bundestag kann nun die Gesetze beschließen, für die es früher die Zustimmung des Bundesrat brächte oder zu eine verstärten Föderalismus (die Länder bekommen nun alleine das Recht über die Gesetze zu entscheiden, in dennen sie früher Mitbestimmungsrecht hatten), oder man müsste wohl einen Senat nach amerikanischen Vorbild einführen und eine neue zweite Kammer gründen. Ich glaube nicht, das so etwas die Piratepartei vor hat.
Letzenendes ist meiner Meinung nach festzustellen, das Piraten, obwohl ihre Ziele nobel sind, die Tragweite ihre Forderungen und Maßnahmen nicht richtig einschätzen können, was natürlich daran liegen kann, das es eine junge Partei ist, weshalb diese Partei wirklich sehr aufpassen muss, wenn sie mal tatsächlich in irgendeinen Landtag/Bundestag schafft, damit sie gleichzeitig ihrer Ziele nicht der Realpolitik opfert, aber nicht übereilt Entscheidungen trifft, die nach hinten los gehen (für das Land und die Partei).

Morgen wird die Zukunft besser sein

Cymru - 35
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Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 06.09.2009 um 12:56 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.09.2009 um 12:57 Uhr

Zitat von McBudaTea:

was natürlich daran liegen kann, das es eine junge Partei ist, weshalb diese Partei wirklich sehr aufpassen muss, wenn sie mal tatsächlich in irgendeinen Landtag/Bundestag schafft, damit sie gleichzeitig ihrer Ziele nicht der Realpolitik opfert,


Die Realpolitik fordert häufig Opfer in den ideologischen Parteiprogrammen. Man denke nur an die Grünen oder die Linke, die in der Oppositionsrolle gerne poltern und ihrem Unmut Luft machen, während sie in der Regierung schließlich auch Kompromisse eingehen müssen.

Große Ziele sind immer löblich, doch muss man sie immer auch an der Wirklichkeit ausrichten. Politik ist viel abhängiger von anderen Bereichen, wie etwa der Wirtschaft, als man denkt.
edit: Zudem dauern Entscheidungsprozesse in der Politik viel länger, als etwa bei einem Konzern. Dadurch geht durch die verschiedenen Lesungen und Korrekturen nicht selten ein Großteil des eigentlichen Ziels verloren.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Klischeepunk - 40
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Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2009 um 10:26 Uhr

Okay fang ich mal ganz allgemein gehalten an:
Ich kann deine Einwände & die Probleme/Gefahren die du siehst verstehen McBudaTea, aber:

Zitat:


Es geht nicht darum, was mit einer Maßnahme gemeint ist, sondern welche Folgen eine Maßnahme hat. Die Folgen sind für Menschen, die sich freiwillig in der Politik/Justiz betätig haben und sich weiter ehrenamtlich betätigen wollen weit aus schlimmer, da hier Initative für die Gemeinschaft bestraft wird.

Es geht genau darum was gemeint ist, da keine konkret ausformulierten Vorschläge existieren sondern Ziele formuliert werden. Frei nach dem Motto "viele\alle Wege führen nach Rom" kann das ganz grober mist werden - noch weitaus schlimmer als du es siehst, oder es kann ein positives Machwerk werden, weil andere Leute/die entsprechenden Leute die gleichen Bedenken haben.
Bislang existieren hier Forderungen und keine Gesetzesvorschläge.

Zitat:


Transparenz erreicht man nicht in dem man neue Bürokratie schafft und das bestehende untransparente System verkompliziert. Was nutzt ein gläsener Staat, wenn das Glas so dick ist, das niemand durchschauen kann?

"Berufsverbot":
Transparenz durch verkomplizierung erreichen ist nicht, richtig, aber es geht hier um einen neuen, eigenständigen Zweig der unabhängig von der übrigen Bürokratie arbeitet, nicht um neue Unterteilungen, Abwandlungen, .. was auch immer - bestehender Verwaltungen.

Hierzu von PP.de:

Zitat:


Die Piratenpartei will in diesem Sinne auf die Transparenz aller staatlichen Prozesse hinwirken und fordert daher:

Jeder Bürger hat unabhängig von der Betroffenheit und ohne den Zwang zur Begründung das Recht auf allen Ebenen der staatlichen Ordnung, Einsicht in die Aktenvorgänge und die den jeweiligen Stellen zur Verfügung stehenden Informationen zu nehmen. Dies gilt ebenso für schriftliches Aktenmaterial wie digitale oder andere Medien.

Seine Schranken findet dieses Recht in den Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, der nationalen Sicherheit, zur Verhinderung von Straftaten und ähnlichem. Diese Ausnahmeregelungen sind möglichst eng und eindeutig zu formulieren und dürfen nicht pauschal ganze Behörden oder Verwaltungsgebiete ausgrenzen.

Die Auskunftsstelle ist verpflichtet, zeitnah und in einer klaren Kostenregelung, Zugang in Form einer Akteneinsicht oder einer Materialkopie zu gewähren, um eine breite, effiziente Nutzung der Daten zu ermöglichen.

Die Verweigerung des Zugangs muss schriftlich begründet werden und kann vom Antragsteller, sowie von betroffenen Dritten gerichtlich überprüft werden lassen, wobei dem Gericht zu diesem Zweck voller Zugang durch die öffentliche Stelle gewährt werden muss.

Alle öffentlichen Stellen sind verpflichtet, sowohl regelmäßig Organisations- und Aufgabenbeschreibungen zu veröffentlichen, einschließlich Übersichten der Arten von Unterlagen, auf die zugegriffen werden kann, als auch einen jährlichen öffentlichen Bericht über die Handhabung des Auskunftsrechts.

Unter besonderer Berücksichtigung der immensen Möglichkeiten, die sich mit der rasanten Entwicklung und Verbreitung der Neuen Medien ergeben, gibt es verschiedene Ansatzpunkte, um diesen grundsätzlichen Forderungen Rechnung zu tragen. So sollten staatliche Stellen die Nutzung freier Software forcieren, eine automatische Veröffentlichung dazu geeigneter Dokumente einrichten und allgemein den kostengünstigen und aufwandsarmen digitalen Zugriff ausbauen.
Die Abkehr vom "Prinzip der Geheimhaltung", der Verwaltungs- und Politikvorstellung eines überkommenen Staatsbegriffs, und die Betonung des "Prinzips der Öffentlichkeit", das einen mündigen Bürger in den Mittelpunkt staatlichen Handelns und Gestaltens stellt, schafft nach der festen Überzeugung der Piratenpartei die unabdingbaren Voraussetzungen für eine moderne Wissensgesellschaft in einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung.


Also es geht bei der Schaffung von Transparenz erstmal um eine erleichterte Offenlegung von Vorgängen/Akten, etc. So wird es für den ALG 2 Empfänger bspw. Nachvollziehbar wieso sein Antrag inzwischen seit 6 Monaten in Ablage P liegt und ihm niemand bescheid gegeben hat, oder Prozessbetroffene haben endlich die Chance ohne riesen Aufstand an ihre Verfahrensunterlagen zu kommen (ja das ist heute bereits gesetzlich verankert soweit ich weiss, funktionieren tuts trotzdem nicht (immer)).

Dann zum Thema Gewaltenteilung:
Hier muss ich sagen bin ich Systemänderung oder nicht - voll auf der Seite der Piraten - je unabhängiger die Gewalten voneinander arbeiten, desto sicherer ist, dass nicht 2 der Gewalten auf die Wünsche der 3ten Rücksicht nehmen weils ja ach soviel gemütlicher ist.

Hierzu übrigens folgendes

Zitat:


[...]
Dazu bemerkt Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden:
„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht. In den stenografischen Protokollen des Parlamentarischen Rats [des deutschen Verfassungsgebers] ist wörtlich nachzulesen, dass die Verfasser des Grundgesetzes eine nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Gewaltenteilung, einen neuen Staatsaufbau im Sinne des oben dargestellten italienischen Staatsmodells wollten: ‚Die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete Träger‘ [Zitat aus der Sitzung des Parlamentarischen Rats vom 08.09.1948]. Der Wunsch des Verfassungsgebers fand seinen Niederschlag im Wortlaut des Grundgesetzes [z. B. in Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 92, Art 97 GG]. Der Staatsaufbau blieb der alte. […] Das Grundgesetz ist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß die ungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand. Bereits in den Kindestagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit dem Ziele der Beibehaltung des überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbaus erfolgreich zerredet. Die allenthalben verbreitete Worthülse ‚Gewaltenverschränkung‘ wurde zum Sargdeckel auf der Reformdiskussion.“
Die Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes (DRB) forderte am 27. April 2007, der Justiz die Stellung zu verschaffen, die ihr nach dem Gewaltteilungsprinzip und nach der im Grundgesetz vorgesehenen Gerichtsorganisation zugewiesen sei. Die Unabhängigkeit der Justiz werde zunehmend durch den Einfluss der Exekutive eingeschränkt.
Auch die Neue Richtervereinigung (NRV) setzt sich für eine Verwirklichung der Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive ein.
Diese Forderung ist allerdings bereits mehr als 50 Jahre alt. Schon der 40. Deutsche Juristentag 1953 hat diese Verwirklichung des Grundgesetzes angemahnt:
„Gesetzgeberische Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des erkennenden Richters sowohl durch die Art seiner Auswahl und Beförderung als auch durch seine Stellung gegenüber der Verwaltung institutionell zu sichern, sind notwendig zur Durchführung des Grundgesetzes.“
Quelle mit Quellen ;)


so back to work :)

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

McBudaTea - 32
Experte (offline)

Dabei seit 06.2008
1620 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2009 um 13:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.09.2009 um 13:20 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Okay fang ich mal ganz allgemein gehalten an:
Ich kann deine Einwände & die Probleme/Gefahren die du siehst verstehen McBudaTea, aber:

Zitat:


Es geht nicht darum, was mit einer Maßnahme gemeint ist, sondern welche Folgen eine Maßnahme hat. Die Folgen sind für Menschen, die sich freiwillig in der Politik/Justiz betätig haben und sich weiter ehrenamtlich betätigen wollen weit aus schlimmer, da hier Initative für die Gemeinschaft bestraft wird.

Es geht genau darum was gemeint ist, da keine konkret ausformulierten Vorschläge existieren sondern Ziele formuliert werden. Frei nach dem Motto "viele\alle Wege führen nach Rom" kann das ganz grober mist werden - noch weitaus schlimmer als du es siehst, oder es kann ein positives Machwerk werden, weil andere Leute/die entsprechenden Leute die gleichen Bedenken haben.
Bislang existieren hier Forderungen und keine Gesetzesvorschläge.

Ziele sind wenig was wert. Betrachten wir mal die Piratenpartei und die 5 Hauptparteien, was sie zum Thema Bildung sagen:
Piratenpartei: "Bildung als individueller Prozess"
FDP: "Bildungssystem, das jedem den bestmöglichen
Abschluss nach Begabung und Leistung ermöglicht"
Die Grünen: "Erfolgreiche individuelle Förderung"
Die SPD: "besseren individuellen Förderung"
Die CDU: "Kinder bestmöglich gefördert"
Die Linke: "längeres gemeinsames Lernen
und individuelle Förderung verbinden"
Alle haben irgendwie das gleiche Ziel: individuelle Förderung (die FDP und CDU unschreibt es etwas anders, aber letzlich ist es auch das selbe). (Ürigens wollen viele Parteien auch die Bürgerechte fördern.) Denoch unterscheiden sich die Parteien, wie sie die Ziele erreichen wollen. Daher ist der Weg wichtiger als das Ziel über dem sowieso einigkeit herrscht.
Ich verlange von der Piratenpartei keine fertige Gesetzesvorschläge, aber ich will mehr hören als die Ziele.

Morgen wird die Zukunft besser sein

McBudaTea - 32
Experte (offline)

Dabei seit 06.2008
1620 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2009 um 13:30 Uhr

Zitat von Klischeepunk:


Zitat:


Transparenz erreicht man nicht in dem man neue Bürokratie schafft und das bestehende untransparente System verkompliziert. Was nutzt ein gläsener Staat, wenn das Glas so dick ist, das niemand durchschauen kann?

"Berufsverbot":
Transparenz durch verkomplizierung erreichen ist nicht, richtig, aber es geht hier um einen neuen, eigenständigen Zweig der unabhängig von der übrigen Bürokratie arbeitet, nicht um neue Unterteilungen, Abwandlungen, .. was auch immer - bestehender Verwaltungen.
Also es geht bei der Schaffung von Transparenz erstmal um eine erleichterte Offenlegung von Vorgängen/Akten, etc. So wird es für den ALG 2 Empfänger bspw. Nachvollziehbar wieso sein Antrag inzwischen seit 6 Monaten in Ablage P liegt und ihm niemand bescheid gegeben hat, oder Prozessbetroffene haben endlich die Chance ohne riesen Aufstand an ihre Verfahrensunterlagen zu kommen (ja das ist heute bereits gesetzlich verankert soweit ich weiss, funktionieren tuts trotzdem nicht (immer)).

Ich stimme dir zu, dass die Akten soweit wie möglich offengelegt werden sollten. Dafür gab es mal das Bürgerinformationsgesetz oder so ähnlich, das aber leider wieder geändert worden ist. Aber: Wir haben eine so große Bürokratie, dass man selbst mit den Blick auf alle Akten keinen Durchblick hat, weil vieles verwoben und kompliziert geschrieben ist. Ein einfacher Bürger blickt da nicht durch. Deshalb wäre eine Entbürokratisierung der richtige Weg, aber das ist ein komplizierter Weg.
Denoch halte die Möglichkeit der Bürger zu einer Akteneinsicht für richtig.

Morgen wird die Zukunft besser sein

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