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Umtauschrecht ?

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-Softstar- - 35
Profi (offline)

Dabei seit 10.2011
417 Beiträge
Geschrieben am: 20.07.2012 um 14:54 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von -Softstar-:



Fand wiedermals ziemlich gemein.. So viel hast du ja nun auch nicht beigetragen das es zu einem wiedermals kommen konnte^^
Finds schwierig von ihm da er nur diesen eintrag geschrieben hat ohne dabei eine vernünftige erklärung zu liefern.


zeige mir die stelle im gesetz, an der der private verkäufer (flohmarkt etc) genötigt wird garantie zu geben, wenn er diese nicht ausschliesst. Privat gilt "gekauft wie gesehen" - außer bei schwerwiegenden mängeln.

wiedermals weil: siehe andere threads.


Das allerdings habe ich nie gesagt das es im Gesetz steht! Lesen bringt vorteile! Genötigt wird niemand. Wenn du als Verkäufer eine Garantie einräumst musst du sie einhalten. Das war es was ich geschrieben habe. Privat gilt nicht des dumme gelaber "gekauft wie gesehen" Privat gilt "Gekauft wie ausgemacht" kleiner unterschied aber der machts nunmal aus...
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