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Forum / Politik und Wirtschaft

Umtauschrecht ?

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-Softstar- - 35
Profi (offline)

Dabei seit 10.2011
417 Beiträge
Geschrieben am: 19.07.2012 um 08:58 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von StaiIIo:

Ja aber eine Allgemeine Geschäftsbedingung ist kein Gesetz sondern nur eine für einen bestimmten Personenkreis (Käufer im Geschäft A) geltende Bedingung. Eine AGB ist kein deutsches Gesetz.


Ich glaube, genau das ist der Knackpunkt in der Diskussion, der hier offenbar zu Missverständnissen führt:

Wenn Saturn etwa in seinen AGB drin hat, dass er gekaufte Elektroartikel innerhalb einer bestimmten Frist zurücknimmt, dann ist Saturn an diese Aussage gebunden. Für den Markt selbst gilt dies quasi als "Gesetz".
Diese AGB stellt der Händler aber selbstständig auf. Er hat keine Pflicht, solche AGB zu formulieren oder Kunden dieses Rechts einzuräumen. Im BGB dagegen gibt es kein Umtauschrecht, nur weil einem die Farbe eines Artikels nicht gefällt oder man plötzlich keine Verwendung mehr für sein Handy hat.


War es nicht das was ich geschrieben habe?? =D =D Aber danke das du es nochmal formuliert hast =)
alien2000
Experte (offline)

Dabei seit 04.2006
1275 Beiträge

Geschrieben am: 19.07.2012 um 15:00 Uhr

Zitat von -Softstar-:

auch bei Privatkäufen gibt es inzwischen ein Recht auf Garantie (EU-Recht) was aber vertraglich ausgeschlossen werden kann.

Wo hast du das denn her? Es ist schon erstaunlich wie zäh sich solch ein Quatsch hält.
Es gibt eine EU-Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter
Für in Deutschland abgeschlossene Geschäfte gilt das BGB.
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung. Darauf besteht kein Rechtsanspruch!
Es besteht ein Recht auf Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer. Die ersten sechs Monate ab Kauf trägt die Beweislast der Verkäufer, danach findet eine Beweisumkehr statt (der Käufer muss einen Mangel beweisen).
Es besteht keinerlei Recht auf Umtausch, wohl aber ein Widerrufsrecht gegenüber gewerblichen Verkäufern bei Fernabsatzgeschäften (§312 BGB). Ein Privatverkäufer muss dieses Recht nicht ausschließen, weil es ihm gegenüber gar nicht existiert.





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-Softstar- - 35
Profi (offline)

Dabei seit 10.2011
417 Beiträge
Geschrieben am: 19.07.2012 um 15:20 Uhr

Zitat von alien2000:

Zitat von -Softstar-:

auch bei Privatkäufen gibt es inzwischen ein Recht auf Garantie (EU-Recht) was aber vertraglich ausgeschlossen werden kann.

Wo hast du das denn her? Es ist schon erstaunlich wie zäh sich solch ein Quatsch hält.
Es gibt eine EU-Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter
Für in Deutschland abgeschlossene Geschäfte gilt das BGB.
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung. Darauf besteht kein Rechtsanspruch!
Es besteht ein Recht auf Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer. Die ersten sechs Monate ab Kauf trägt die Beweislast der Verkäufer, danach findet eine Beweisumkehr statt (der Käufer muss einen Mangel beweisen).
Es besteht keinerlei Recht auf Umtausch, wohl aber ein Widerrufsrecht gegenüber gewerblichen Verkäufern bei Fernabsatzgeschäften (§312 BGB). Ein Privatverkäufer muss dieses Recht nicht ausschließen, weil es ihm gegenüber gar nicht existiert.





Warum Quatsch?? Wenn ich des aus m zusammenhang raushol dann ist es natürlich quatsch =P
Da der mark Länderübergreifend geworden ist gilt das Recht auch Länderübergreifend.
Mehr nicht...
alien2000
Experte (offline)

Dabei seit 04.2006
1275 Beiträge

Geschrieben am: 19.07.2012 um 15:41 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.07.2012 um 15:43 Uhr

Zitat von -Softstar-:

Zitat von alien2000:

Zitat von -Softstar-:

auch bei Privatkäufen gibt es inzwischen ein Recht auf Garantie (EU-Recht) was aber vertraglich ausgeschlossen werden kann.

Wo hast du das denn her? Es ist schon erstaunlich wie zäh sich solch ein Quatsch hält.
Es gibt eine EU-Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter
Für in Deutschland abgeschlossene Geschäfte gilt das BGB.
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung. Darauf besteht kein Rechtsanspruch!
Es besteht ein Recht auf Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer. Die ersten sechs Monate ab Kauf trägt die Beweislast der Verkäufer, danach findet eine Beweisumkehr statt (der Käufer muss einen Mangel beweisen).
Es besteht keinerlei Recht auf Umtausch, wohl aber ein Widerrufsrecht gegenüber gewerblichen Verkäufern bei Fernabsatzgeschäften (§312 BGB). Ein Privatverkäufer muss dieses Recht nicht ausschließen, weil es ihm gegenüber gar nicht existiert.





Warum Quatsch?? Wenn ich des aus m zusammenhang raushol dann ist es natürlich quatsch =P
Da der mark Länderübergreifend geworden ist gilt das Recht auch Länderübergreifend.
Mehr nicht...

Dieser Zusammenhang erschließt sich mir nicht.
Der Zusammenhang steht mit EBAY und AGB. Ein EBAY Verkauf muss nicht zwingend länderübergreifend sein.
Wenn der Marktplatz Deutschland ist und von einem Österreicher oder Schweizer gekauft wird- meinetwegen.
Doch aktiv in anderen Länder zu verkaufen ist doch etwas anderes. Davon wurde aber nie gesprochen.
Auch scheint mir: du hast den Sinn der AGB nicht verstanden - keiner versteckt da zusätzliche Leistungen - die werden doch schön im Angebot beworben. In den AGB's stehen idR. die Beschränkungen etc. pp.

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Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 19.07.2012 um 15:49 Uhr

bei privatkäufen gilt "wie gesehen", bei ebay sollte(/muss) man ausweisen, dass man es privat verkauft.

Eine AGB stellt i.d.r eine Kurzdefinition des BGB für eine GmbH (+) dar, diese darf allerdings nur positiv ändernd in Bezug auf das BGB für den Kunden geändert werden. Sprich: Das Gesetz darf auch hierbei nicht übertreten werden.

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

-Softstar- - 35
Profi (offline)

Dabei seit 10.2011
417 Beiträge
Geschrieben am: 19.07.2012 um 15:50 Uhr

Natürlich habe ich den Sinn von AGB's verstanden^^

-Softstar- - 35
Profi (offline)

Dabei seit 10.2011
417 Beiträge
Geschrieben am: 19.07.2012 um 15:52 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

bei privatkäufen gilt "wie gesehen", bei ebay sollte(/muss) man ausweisen, dass man es privat verkauft.

Eine AGB stellt i.d.r eine Kurzdefinition des BGB für eine GmbH (+) dar, diese darf allerdings nur positiv ändernd in Bezug auf das BGB für den Kunden geändert werden. Sprich: Das Gesetz darf auch hierbei nicht übertreten werden.


Wenn du kaufst wie gesehen, aber du feststellen musst, nach dem Kauf, das die funktion beeinträchtigt ist.. Was nu?? Immernoch gekauft wie gesehen?? Oder wie läuft das ab??

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 19.07.2012 um 15:56 Uhr

Zitat von -Softstar-:

Zitat von Der666Diablo:

bei privatkäufen gilt "wie gesehen", bei ebay sollte(/muss) man ausweisen, dass man es privat verkauft.

Eine AGB stellt i.d.r eine Kurzdefinition des BGB für eine GmbH (+) dar, diese darf allerdings nur positiv ändernd in Bezug auf das BGB für den Kunden geändert werden. Sprich: Das Gesetz darf auch hierbei nicht übertreten werden.


Wenn du kaufst wie gesehen, aber du feststellen musst, nach dem Kauf, das die funktion beeinträchtigt ist.. Was nu?? Immernoch gekauft wie gesehen?? Oder wie läuft das ab??


grundsätzlich ja. wenn natürlich verschwiegen wurde, dass das auto x an punkt z unfallschäden usw hat, dann kannst du das anfechten. kommt eben darauf an, was defekt ist und wie es dazu kam - also sprich geht dir nach 200km was am auto kaputt, was nicht abzusehen war: pech, wusste der verkäufer das und hat es dir nicht gesagt oder gemeint, dass es gerade ausgetauscht worden ist: fechte es an. kommt eben drauf an

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Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 19.07.2012 um 15:58 Uhr

Zitat von Penta-Phi:

Wenn Garantie- oder Gewährleistungsleistungen NICHT ausdrücklich ausgeschlossen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, auch bei Verkauf von Privat zu Privat und sogar im Internet zb. bei Ebay!

Ein generelles Rückgabe recht gibt es jedoch nicht, ausser ,wie erwähnt, bei Geschäften, die das Fernabsatzgesetz regelt.


wiiedermals hast du keine ahnung. gerade bei ebay hatte man das problem zu differenzieren, deshalb oftmals auch der wortlaut "vk von priv. daher keine garantie..."...

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Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 20.07.2012 um 13:40 Uhr

Ich glaube, ich werfe jetzt mal ein, dass es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung gibt. Das macht die Diskussion bestimmt noch spannender ;-) :-P

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

-Softstar- - 35
Profi (offline)

Dabei seit 10.2011
417 Beiträge
Geschrieben am: 20.07.2012 um 14:06 Uhr

Zitat von Cymru:

Ich glaube, ich werfe jetzt mal ein, dass es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung gibt. Das macht die Diskussion bestimmt noch spannender ;-) :-P


Werf deinen einwurf schnell weg.. Sonst werden wir hier nie fertig =D Mach lieber n eigenen thread auf mit verweis diesen hier zuerst zu lesen
Penta-Phi - 54
Profi (offline)

Dabei seit 02.2012
771 Beiträge

Geschrieben am: 20.07.2012 um 14:09 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von Penta-Phi:

Wenn Garantie- oder Gewährleistungsleistungen NICHT ausdrücklich ausgeschlossen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, auch bei Verkauf von Privat zu Privat und sogar im Internet zb. bei Ebay!

Ein generelles Rückgabe recht gibt es jedoch nicht, ausser ,wie erwähnt, bei Geschäften, die das Fernabsatzgesetz regelt.


wiiedermals hast du keine ahnung. gerade bei ebay hatte man das problem zu differenzieren, deshalb oftmals auch der wortlaut "vk von priv. daher keine garantie..."...


Wiedermals? Oh du kleiner teuflischer Troll.....bitte erkläre mir, was an meiner Aussage falsch ist.

Alkoholfreies Bier ist wie seine Schwester lecken: schmeckt richtig, ist aber FALSCH!

-Softstar- - 35
Profi (offline)

Dabei seit 10.2011
417 Beiträge
Geschrieben am: 20.07.2012 um 14:11 Uhr

Zitat von Penta-Phi:

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von Penta-Phi:

Wenn Garantie- oder Gewährleistungsleistungen NICHT ausdrücklich ausgeschlossen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, auch bei Verkauf von Privat zu Privat und sogar im Internet zb. bei Ebay!

Ein generelles Rückgabe recht gibt es jedoch nicht, ausser ,wie erwähnt, bei Geschäften, die das Fernabsatzgesetz regelt.


wiiedermals hast du keine ahnung. gerade bei ebay hatte man das problem zu differenzieren, deshalb oftmals auch der wortlaut "vk von priv. daher keine garantie..."...


Wiedermals? Oh du kleiner teuflischer Troll.....bitte erkläre mir, was an meiner Aussage falsch ist.


Fand wiedermals ziemlich gemein.. So viel hast du ja nun auch nicht beigetragen das es zu einem wiedermals kommen konnte^^
Finds schwierig von ihm da er nur diesen eintrag geschrieben hat ohne dabei eine vernünftige erklärung zu liefern.
m_eT_ro_m98 - 29
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2009
215 Beiträge

Geschrieben am: 20.07.2012 um 14:14 Uhr

\_/ this is my cup of care. Oh look its empty.

Wenn du auf der Schattenseite der Welt bist, denke daran: Die Erde dreht sich.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 20.07.2012 um 14:22 Uhr

Zitat von -Softstar-:



Fand wiedermals ziemlich gemein.. So viel hast du ja nun auch nicht beigetragen das es zu einem wiedermals kommen konnte^^
Finds schwierig von ihm da er nur diesen eintrag geschrieben hat ohne dabei eine vernünftige erklärung zu liefern.


zeige mir die stelle im gesetz, an der der private verkäufer (flohmarkt etc) genötigt wird garantie zu geben, wenn er diese nicht ausschliesst. Privat gilt "gekauft wie gesehen" - außer bei schwerwiegenden mängeln.

wiedermals weil: siehe andere threads.

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

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