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Umtauschrecht ?

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tina159 - 51
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Dabei seit 12.2005
647 Beiträge

Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:45 Uhr

Zitat von Evolution-8:

Und was hab ich dann früher in der schule gelernt das man 2 Wochen nach Abschluss einen kauf Vertrages noch des recht hat das Geld zurück zu bekommen ?


das gilt bei fernabsatzverträgen

Männer: Menschen, bei denen Pubertät und Midlife Crisis ineinander übergehen.

-Softstar- - 35
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Dabei seit 10.2011
417 Beiträge
Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:45 Uhr

Zitat von Evolution-8:

Und was hab ich dann früher in der schule gelernt das man 2 Wochen nach Abschluss einen kauf Vertrages noch des recht hat das Geld zurück zu bekommen ?


Ja, dass stimmt ja auch.
Stimmt aber nur wenn eine echte Person bei einer Juristischen Person etwas kauft.

In deinem Fall gilt:

bei privaten Käufen (Handel zwischen nichtjuristischen Peronen) gibt es grundsätzlich kein Rückgaberecht. Es gilt die eherne Regel des privaten Verkaufs: Gekauft wie gesehen und Ware gegen Geld.


StaiIIo - 49
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2012
27 Beiträge

Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:45 Uhr

Zitat von Evolution-8:

Und was hab ich dann früher in der schule gelernt das man 2 Wochen nach Abschluss einen kauf Vertrages noch des recht hat das Geld zurück zu bekommen ?


Ein alter Volksglaube.

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-Softstar- - 35
Profi (offline)

Dabei seit 10.2011
417 Beiträge
Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:46 Uhr

Übrigens gilt das auch nur wenns festgelegt wurde vom Verkäufer. Würde es niemand reinschreiben würds des net geben. Ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben!
tina159 - 51
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
647 Beiträge

Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:46 Uhr

Zitat von -Softstar-:

Zitat von Evolution-8:

Und was hab ich dann früher in der schule gelernt das man 2 Wochen nach Abschluss einen kauf Vertrages noch des recht hat das Geld zurück zu bekommen ?


Ja, dass stimmt ja auch.
Stimmt aber nur wenn eine echte Person bei einer Juristischen Person etwas kauft.

In deinem Fall gilt:

bei privaten Käufen (Handel zwischen nichtjuristischen Peronen) gibt es grundsätzlich kein Rückgaberecht. Es gilt die eherne Regel des privaten Verkaufs: Gekauft wie gesehen und Ware gegen Geld.


wenn ich morgen in ein geschäft gehe und mir eine kaffemaschine kaufe habe ich KEIN recht sie 14 tage wieder gegen mein bargeld zu tauschen....

Männer: Menschen, bei denen Pubertät und Midlife Crisis ineinander übergehen.

StaiIIo - 49
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2012
27 Beiträge

Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:47 Uhr

@ Softstar Dir geht es um ein höherwertiges KFZ das jm. privat verkaufen möchte mit einem 14 Tägigen Rückgaberecht ? Wäre ja eigl. nichts einzuwenden wenn beide Seiten das unterzeichnen.

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-Softstar- - 35
Profi (offline)

Dabei seit 10.2011
417 Beiträge
Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:47 Uhr

Zitat von tina159:

Zitat von -Softstar-:

Zitat von Evolution-8:

Und was hab ich dann früher in der schule gelernt das man 2 Wochen nach Abschluss einen kauf Vertrages noch des recht hat das Geld zurück zu bekommen ?


Ja, dass stimmt ja auch.
Stimmt aber nur wenn eine echte Person bei einer Juristischen Person etwas kauft.

In deinem Fall gilt:

bei privaten Käufen (Handel zwischen nichtjuristischen Peronen) gibt es grundsätzlich kein Rückgaberecht. Es gilt die eherne Regel des privaten Verkaufs: Gekauft wie gesehen und Ware gegen Geld.


wenn ich morgen in ein geschäft gehe und mir eine kaffemaschine kaufe habe ich KEIN recht sie 14 tage wieder gegen mein bargeld zu tauschen....



Nein, gegen Bargeld nicht. Gegen eine Gutschrift die dem Wert der zurückgegebenen Ware entspricht!
StaiIIo - 49
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2012
27 Beiträge

Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:48 Uhr

Wobei die Gutschrift ebenfalls keine gesetzliche Pflicht darstellt, alles auf Kulanz.

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-Softstar- - 35
Profi (offline)

Dabei seit 10.2011
417 Beiträge
Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:49 Uhr

Zitat von StaiIIo:

Wobei die Gutschrift ebenfalls keine gesetzliche Pflicht darstellt, alles auf Kulanz.


Falsch! Wenns der Verkäufer in seinen AGB's versichert ist es für ihn Gesetz und nicht Kulanz.
tina159 - 51
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
647 Beiträge

Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:50 Uhr

Zitat von -Softstar-:

Zitat von tina159:



auch das ist kulanz... ich habe nur ein recht auf wandlung wenn die kaffeemaschine defekt ist

wenn ich morgen in ein geschäft gehe und mir eine kaffemaschine kaufe habe ich KEIN recht sie 14 tage wieder gegen mein bargeld zu tauschen....



Nein, gegen Bargeld nicht. Gegen eine Gutschrift die dem Wert der zurückgegebenen Ware entspricht!


Männer: Menschen, bei denen Pubertät und Midlife Crisis ineinander übergehen.

Penta-Phi - 54
Profi (offline)

Dabei seit 02.2012
771 Beiträge

Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:50 Uhr

Wenn Garantie- oder Gewährleistungsleistungen NICHT ausdrücklich ausgeschlossen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, auch bei Verkauf von Privat zu Privat und sogar im Internet zb. bei Ebay!

Ein generelles Rückgabe recht gibt es jedoch nicht, ausser ,wie erwähnt, bei Geschäften, die das Fernabsatzgesetz regelt.

Alkoholfreies Bier ist wie seine Schwester lecken: schmeckt richtig, ist aber FALSCH!

StaiIIo - 49
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2012
27 Beiträge

Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:51 Uhr

Zitat von -Softstar-:

Zitat von StaiIIo:

Wobei die Gutschrift ebenfalls keine gesetzliche Pflicht darstellt, alles auf Kulanz.


Falsch! Wenns der Verkäufer in seinen AGB's versichert ist es für ihn Gesetz und nicht Kulanz.


Die AGB sind doch wieder eine Ausnahme die der Verkäufer einräumt, doch nicht das Gesetz. Streicht er diese Klausel aus seinen AGB ist das Gesetz geltend.

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tina159 - 51
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Dabei seit 12.2005
647 Beiträge

Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:51 Uhr

Zitat von -Softstar-:

Zitat von StaiIIo:

Wobei die Gutschrift ebenfalls keine gesetzliche Pflicht darstellt, alles auf Kulanz.


Falsch! Wenns der Verkäufer in seinen AGB's versichert ist es für ihn Gesetz und nicht Kulanz.


den abschnitt in den agbs zeigst du mir bitte mal.. egal ob beim marktkauf, real, mediamarkt, promarkt um nur einige zu nennen.

die meisten geschäfte machen es, damit die kunden zufrieden sind. aber ein recht darauf besteht nicht

Männer: Menschen, bei denen Pubertät und Midlife Crisis ineinander übergehen.

Pandur76 - 49
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2011
4 Beiträge
Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:51 Uhr

Was bedeutet Privatkauf in Deinem Sinn? Dass du das Auto für dich zur privaten Nutzung und nicht gewerblich kaufst oder dass du das Auto VON einer Privatperson kaufst?

Beim Kauf von einer Privatperson gibt es ein "Umtauschrecht" allenfalls dann, wenn ihr das vertraglich vereinbart habt, egal ob schriftlich oder mündlich. Bei einem mündlichen Vertrag, der übrigens genau so wirksam ist, hast du lediglich das Problem, dass du das Vereinbarte meistens nicht beweisen kannst.

Beim Kauf von einem Unternehmer (bsp. KFZ-Verkäufer) ergeben sich in mehreren Fällen Widerrufsrechte aus dem Gesetz. Das ist einerseits beim Fernabsatzvertrag der Fall, also wenn der Vertrag (ausschließlich) über das Internet, das Telefon oder per Post zustande gekommen ist, ein Widerufsrecht kann aber auch bestehen, wenn du zur Finanzierung des Autos einen Darlehensvertrag abgeschlossen hattest.

Vom Widerrufsrecht, bei dem du ohne jeden Grund "umtauschen" kannst, zu unterscheiden ist das Rücktrittsrecht. Beim Rücktrittsrecht brauchst du einen - vom Gesetz anerkannten - Grund, der dich zum Rücktritt berechtigt. Das kann sein, dass die Sache mangelhaft ist oder nicht oder nicht rechtzeitig geliefert wird.

Außerhalb der Rücktritts- und Widerrufsrechte bist du an den einmal abgeschlossenen Vertrag gebunden, solange ihr nichts gegenteiliges vertraglich untereinander vereinbart hattet.

Gruß Pandur


-Softstar- - 35
Profi (offline)

Dabei seit 10.2011
417 Beiträge
Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:54 Uhr

Zitat von StaiIIo:

Zitat von -Softstar-:

Zitat von StaiIIo:

Wobei die Gutschrift ebenfalls keine gesetzliche Pflicht darstellt, alles auf Kulanz.


Falsch! Wenns der Verkäufer in seinen AGB's versichert ist es für ihn Gesetz und nicht Kulanz.


Die AGB sind doch wieder eine Ausnahme die der Verkäufer einräumt, doch nicht das Gesetz. Streicht er diese Klausel aus seinen AGB ist das Gesetz geltend.


Das hast du falsch verstanden. Sobald ein Verkäufer.. (Verkäufer=Juristische Person) in der AGB (AGB=Pflicht für juristische Person) festlegt das er dem Käufer ein 14 Tägiges Rückgaberecht einräumt ist dieses für die juristische Person Gesetz.
Ob das Produkt kaputt ist oder nicht.

Unter Privatverkäufen gibt es kein Rückgaberecht! Ausser man legt es in einem Vertrag fest.

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