-Softstar- - 35
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2011
417
Beiträge
|
Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:55 Uhr
|
|
Zitat von Pandur76: Was bedeutet Privatkauf in Deinem Sinn? Dass du das Auto für dich zur privaten Nutzung und nicht gewerblich kaufst oder dass du das Auto VON einer Privatperson kaufst?
Beim Kauf von einer Privatperson gibt es ein "Umtauschrecht" allenfalls dann, wenn ihr das vertraglich vereinbart habt, egal ob schriftlich oder mündlich. Bei einem mündlichen Vertrag, der übrigens genau so wirksam ist, hast du lediglich das Problem, dass du das Vereinbarte meistens nicht beweisen kannst.
Beim Kauf von einem Unternehmer (bsp. KFZ-Verkäufer) ergeben sich in mehreren Fällen Widerrufsrechte aus dem Gesetz. Das ist einerseits beim Fernabsatzvertrag der Fall, also wenn der Vertrag (ausschließlich) über das Internet, das Telefon oder per Post zustande gekommen ist, ein Widerufsrecht kann aber auch bestehen, wenn du zur Finanzierung des Autos einen Darlehensvertrag abgeschlossen hattest.
Vom Widerrufsrecht, bei dem du ohne jeden Grund "umtauschen" kannst, zu unterscheiden ist das Rücktrittsrecht. Beim Rücktrittsrecht brauchst du einen - vom Gesetz anerkannten - Grund, der dich zum Rücktritt berechtigt. Das kann sein, dass die Sache mangelhaft ist oder nicht oder nicht rechtzeitig geliefert wird.
Außerhalb der Rücktritts- und Widerrufsrechte bist du an den einmal abgeschlossenen Vertrag gebunden, solange ihr nichts gegenteiliges vertraglich untereinander vereinbart hattet.
Gruß Pandur
Mündliche Vertragsvereinbarungen sind schwierig.. Hatte da auch schon meine Probleme damit. Daher lieber schriftlich. Hat rechtliche Vorteile bei unstimmigkeiten.
|
|
StaiIIo - 49
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 07.2012
27
Beiträge
|
Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:55 Uhr
|
|
Ja aber eine Allgemeine Geschäftsbedingung ist kein Gesetz sondern nur eine für einen bestimmten Personenkreis (Käufer im Geschäft A) geltende Bedingung. Eine AGB ist kein deutsches Gesetz.
Looking for the only one
|
|
-Softstar- - 35
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2011
417
Beiträge
|
Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:56 Uhr
|
|
Zitat von tina159: Zitat von -Softstar-: Zitat von StaiIIo: Wobei die Gutschrift ebenfalls keine gesetzliche Pflicht darstellt, alles auf Kulanz.
Falsch! Wenns der Verkäufer in seinen AGB's versichert ist es für ihn Gesetz und nicht Kulanz.
den abschnitt in den agbs zeigst du mir bitte mal.. egal ob beim marktkauf, real, mediamarkt, promarkt um nur einige zu nennen.
die meisten geschäfte machen es, damit die kunden zufrieden sind. aber ein recht darauf besteht nicht
Ein recht darauf besteht!
Wenns drin steht ist es so. Tut mir leid aber in dem teil kenn ich nunmal ein bisschen aus..
|
|
-Softstar- - 35
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2011
417
Beiträge
|
Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:58 Uhr
|
|
Zitat von StaiIIo: Ja aber eine Allgemeine Geschäftsbedingung ist kein Gesetz sondern nur eine für einen bestimmten Personenkreis (Käufer im Geschäft A) geltende Bedingung. Eine AGB ist kein deutsches Gesetz.
Nein kein deutsches Gesetz. Lies richtig was ich geschrieben habe. Die AGB werden, sofern vom Verkäufer festgelegt, zum Gesetz der parteien Käufer und Verkäufer. Beide müssen sich daran halten.
|
|
Zanker_
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 05.2012
33
Beiträge
|
Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:58 Uhr
|
|
Zitat von Evolution-8: Hab mal ne frage soweit ich damals in der Schule mitbekommen habe hat man doch auf alles was man kauft 2 Wochen Geld zurück Garantie oder solange man den Artikel so ist wie man ihn gekauft hat ? Ist das bei einen Privaten Auto kauf nicht auch so ?
Vom Prinzip is es bei GAR NIX! xD
Wenn, dann kann der Verkäufer es aus KULANZ zurücknehmen, was die meisten auch machen, solange du den Artikel nicht geschrottet hast oder so... Ausnahme: Unterwäsche xD
Aber welcher Privatverkäufer nimmt was zurück?
ich denk nich.. der wird froh sein seinen alten bock los zu haben :D
|
|
StaiIIo - 49
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 07.2012
27
Beiträge
|
Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:59 Uhr
|
|
Anfänglich dachte ich es geht um einen Autokauf bei Privat....
Das was du auf 3 Seiten aufrollst sind alles AUSNAHMEN fern ab von jedem Gesetz. Wenn es kein Gesetz gibt das ein Rückgaberecht (außer Fernabsatzgesetz) vorsieht, dann ist das nunmal so. Ausnahmen kann sich natrülcih jeder in sein AGB reinschreiben, ob das sinnig ist, eine andere Frage. ABER was ist den nun dein eigentliches Anliegen, schildere das bitte mal konkret.
Looking for the only one
|
|
-Softstar- - 35
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2011
417
Beiträge
|
Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:59 Uhr
|
|
auch bei Privatkäufen gibt es inzwischen ein Recht auf Garantie (EU-Recht) was aber vertraglich ausgeschlossen werden kann.
Eine "Belehrung" wie in E-Bay-Auktionen inzwischen üblich ist sozusagen die AGB eines Privatkaufes, der Bieter erklärt sich schon vorab mit dem Ausschluß der Garantie einverstanden.
Hier geht es aber nicht darum, denn die Ware hat ja keinen Mangel am Material, sie besitzt "nur" eine zugesicherte Eigenschaft nicht, der A einen hohen "Wert" beimißt (tatsächlich im Warenwert).
Nun ist die Frage, was man da machen kann, denn die zugesicherte Eigenschaft ist ja auch schwer zu "messen".
Ich kenne RC-Helis und ihre "Macken" und habe auch schon einen solchen Kauf (mit katastrophalen Folgen = Heli Totalschaden und ein Scheunendach mit großem Loch ...) erlebt.
Die besagte "gute Einstellung" bei einem RC-Heli (auch bei anderen Modellen, da ist es aber weniger schwierig) beinhaltet ja nicht nur die mechanische Seite, sondern auch die Servos, den Empfänger und leider, bei den modernen programmierbaren Fernsteuerungen, auch den Sender incl. seinem Programm und der Trimmung.
Nur wenn alles zusammen gekauft wurde, wäre in meinen Augen der Fall gegeben, daß der Kunde getäuscht wurde und somit den Kauf rückgängig machen (oder sogar Betrugsanzeige erstatten) kann.
Das Risiko bei der Geschichte ist aber nicht unerheblich, weil bei einer Klage auf Kaufrücktirtt wg. arglistiger Täuschung, der Kläger (also Du) nachweisen muß, daß der Verkäufer diese Eigenschaft (zur Steigerung des Kaufpreises) zugesichert hat und diese tatsächlich zum Kauf nicht bestand (also auch nicht durch einen Transport z.B. nachträglich entstanden ist)
Ohne den Heli vorher getest zu haben, ist das aber kaum möglich und dabei kann ja auch wieder einiges passiert sein.
Und dann muß man auch noch einen Richter finden, der sich soweit auskennt, daß er diese Eigenschaft auch als wichtig genug erachtet, daß sie tatsächlich einen erheblichen Wertverlust der Ware bedeutet.
Wenn eine gütliche Einigung mit dem Verkäufer nicht möglich ist, sehe ich die Aussichten nicht wirklich rosig.
|
|
tina159 - 51
Profi
(offline)
Dabei seit 12.2005
647
Beiträge
|
Geschrieben am: 13.07.2012 um 14:02 Uhr
|
|
Zitat von -Softstar-: Zitat von tina159: Zitat von -Softstar-:
Falsch! Wenns der Verkäufer in seinen AGB's versichert ist es für ihn Gesetz und nicht Kulanz.
den abschnitt in den agbs zeigst du mir bitte mal.. egal ob beim marktkauf, real, mediamarkt, promarkt um nur einige zu nennen.
die meisten geschäfte machen es, damit die kunden zufrieden sind. aber ein recht darauf besteht nicht
Ein recht darauf besteht!
Wenns drin steht ist es so. Tut mir leid aber in dem teil kenn ich nunmal ein bisschen aus..
ich weiß ja nicht woher du dein wissen hast
ABER:
Ansprüche bei Nichtgefallen
Viele Kunden meinen, sie könnten gekaufte Gegenstände ohne Angabe von Gründen innerhalb eines bestimmten Zeitraums an den Händler zurückgeben oder umtauschen. Ein solches Umtauschrecht kennt das Gesetz jedoch nicht. Vielmehr lautet der Grundsatz, dass einmal geschlossene Verträge einzuhalten sind. Reut den Käufer seine Entscheidung, so geht das zu seinen Lasten.
Nur ausnahmsweise räumt das Gesetz dem Kunden ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ein. Dies ist bei Haustür-, Fernabsatz- und Verbraucherkreditgeschäften der Fall, da hier der Kunde vor Überrumpelung und vor übereilten Schuldverpflichtungen geschützt werden soll.
kannst du überall nachlesen... auf div. anwaltsseiten bzw ntv.de
Männer: Menschen, bei denen Pubertät und Midlife Crisis ineinander übergehen.
|
|
-Softstar- - 35
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2011
417
Beiträge
|
Geschrieben am: 13.07.2012 um 14:18 Uhr
|
|
Ich kenn mich aus weil ich teilweise in dieser branche arbeite!
|
|
tina159 - 51
Profi
(offline)
Dabei seit 12.2005
647
Beiträge
|
Geschrieben am: 13.07.2012 um 14:23 Uhr
|
|
Zitat von -Softstar-: Ich kenn mich aus weil ich teilweise in dieser branche arbeite!
dann würde ich mir an deiner stelle das bgb nochmal genau anschauen
Männer: Menschen, bei denen Pubertät und Midlife Crisis ineinander übergehen.
|
|
-Softstar- - 35
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2011
417
Beiträge
|
Geschrieben am: 13.07.2012 um 14:41 Uhr
|
|
Zitat von tina159: Zitat von -Softstar-: Ich kenn mich aus weil ich teilweise in dieser branche arbeite!
dann würde ich mir an deiner stelle das bgb nochmal genau anschauen
Wär für dich vielleicht auch was..
Oder du setzt dich nebenher noch in n wirtschaftskurs rein.. dann könntest konstruktive antworten geben und net so ne fresse ziehn.
|
|
tina159 - 51
Profi
(offline)
Dabei seit 12.2005
647
Beiträge
|
Geschrieben am: 13.07.2012 um 14:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.07.2012 um 14:47 Uhr
|
|
vielleicht habe ich die kurse schon hinter mir?
und falls du der ihk mehr glaubst:
BGB Umtausch
Männer: Menschen, bei denen Pubertät und Midlife Crisis ineinander übergehen.
|
|
-Softstar- - 35
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2011
417
Beiträge
|
Geschrieben am: 13.07.2012 um 14:48 Uhr
|
|
du brauchst mir keine links zu schicken.. =D
Ich find mich ganz gut ohne die zurecht.
Ich habe meinen Standpunkt wiedergegeben.
In dem fall ich sogar recht behalten habe was den Privatkauf bzw verkauf angeht.
da du es anscheinend nicht richtig gelesen hast solltest du daran noch arbeiten und vielleicht den thread nochmal lesen...
|
|
tina159 - 51
Profi
(offline)
Dabei seit 12.2005
647
Beiträge
|
Geschrieben am: 13.07.2012 um 14:53 Uhr
|
|
Zitat von -Softstar-: du brauchst mir keine links zu schicken.. =D
Ich find mich ganz gut ohne die zurecht.
Ich habe meinen Standpunkt wiedergegeben.
In dem fall ich sogar recht behalten habe was den Privatkauf bzw verkauf angeht.
da du es anscheinend nicht richtig gelesen hast solltest du daran noch arbeiten und vielleicht den thread nochmal lesen...
du sagtes, dass es ein recht auf umtauch gibt... wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist bleibt es dabei, dass es kein "umtauschrecht" gibt
egal ob privat oder gewerblich
Männer: Menschen, bei denen Pubertät und Midlife Crisis ineinander übergehen.
|
|
Cymru - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
11505
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.07.2012 um 20:47 Uhr
|
|
Zitat von StaiIIo: Ja aber eine Allgemeine Geschäftsbedingung ist kein Gesetz sondern nur eine für einen bestimmten Personenkreis (Käufer im Geschäft A) geltende Bedingung. Eine AGB ist kein deutsches Gesetz.
Ich glaube, genau das ist der Knackpunkt in der Diskussion, der hier offenbar zu Missverständnissen führt:
Wenn Saturn etwa in seinen AGB drin hat, dass er gekaufte Elektroartikel innerhalb einer bestimmten Frist zurücknimmt, dann ist Saturn an diese Aussage gebunden. Für den Markt selbst gilt dies quasi als "Gesetz".
Diese AGB stellt der Händler aber selbstständig auf. Er hat keine Pflicht, solche AGB zu formulieren oder Kunden dieses Rechts einzuräumen. Im BGB dagegen gibt es kein Umtauschrecht, nur weil einem die Farbe eines Artikels nicht gefällt oder man plötzlich keine Verwendung mehr für sein Handy hat.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
|
|