Evolution-8 - 35
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Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:11 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.07.2012 um 13:11 Uhr
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Hab mal ne frage soweit ich damals in der Schule mitbekommen habe hat man doch auf alles was man kauft 2 Wochen Geld zurück Garantie oder solange man den Artikel so ist wie man ihn gekauft hat ? Ist das bei einen Privaten Auto kauf nicht auch so ?
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h3mpti - 37
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Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:14 Uhr
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Zitat von Evolution-8: Hab mal ne frage soweit ich damals in der Schule mitbekommen habe hat man doch auf alles was man kauft 2 Wochen Geld zurück Garantie oder solange man den Artikel so ist wie man ihn gekauft hat ? Ist das bei einen Privaten Auto kauf nicht auch so ?
Das gilt nur für das Fernabsatzgesetz.
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:20 Uhr
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Zitat von h3mpti: Zitat von Evolution-8: Hab mal ne frage soweit ich damals in der Schule mitbekommen habe hat man doch auf alles was man kauft 2 Wochen Geld zurück Garantie oder solange man den Artikel so ist wie man ihn gekauft hat ? Ist das bei einen Privaten Auto kauf nicht auch so ?
Das gilt nur für das Fernabsatzgesetz.
und bei Privatkäufen sowieso nie.
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-Softstar- - 35
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Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:21 Uhr
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ohne einen schriftlichen vertrag geht sowieso nix =D
hättest bei nem privaten kauf au n vertrag machen sollen.. -.-
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StaiIIo - 49
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Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:25 Uhr
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Ein Umtauschrecht gibt es in dem Sinne nur bei Ware die du zuvor nicht gesehen hast, also beispielsweise beim Internethandel sind die 14 Tage Rückgaberecht vorgesehen. Ist ein alter Volksglaube das man alles zurückbringen kann was man nicht mehr braucht, es wird nur von den meisten Geschäftshäusers geduldet, damit sie ihre Kundschaft behalten.
Bei einem privaten Erwerbgibt es 0 % Rückgaberechte/Umtauschrechte.
Es gilt, so gesehen so gekauft, es sei den es handelt sich um einen verheimlichten Mangel dieser kann meist auf dem zivilrechtlichen Weg anfochten werden, da der Verkäufer wohl kein Interesse daran haben wird das Geld wieder rauszurücken.
Der klare Vorteil einer ausgeschlossenen Rückgabe bei Privat ist aber wohl das nicht irgendein dreister Typ etwas erwirbt, dran etwas beschädigt und dann alles dem Veräufer in die Schuhe schieben kann.
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tina159 - 51
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Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:25 Uhr
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Zitat von -Softstar-: ohne einen schriftlichen vertrag geht sowieso nix =D
hättest bei nem privaten kauf au n vertrag machen sollen.. -.-
aber auch wenn etwas schriftlich ist... wenn das auto von einer priatperson gekauft wurde gibt es keine garantie.. du könntest durchkommen wenn grobe mängel absichtlich verschwiegen wurden
Männer: Menschen, bei denen Pubertät und Midlife Crisis ineinander übergehen.
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StaiIIo - 49
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Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:27 Uhr
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Zitat von tina159: Zitat von -Softstar-: ohne einen schriftlichen vertrag geht sowieso nix =D
hättest bei nem privaten kauf au n vertrag machen sollen.. -.-
aber auch wenn etwas schriftlich ist... wenn das auto von einer priatperson gekauft wurde gibt es keine garantie.. du könntest durchkommen wenn grobe mängel absichtlich verschwiegen wurden
Frage mich woher nur solche merkwürdigen Gerüchte entstehen ;)
Natürlich besteht selbst mit einem weißen Stück A4 Papier kein Umtausch/Rückgaberecht bei Privat.
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-Softstar- - 35
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Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:31 Uhr
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Wenn aber in jenem Vertrag bei einem Privatkauf eine Garantie drin steht hab ich se. Des kann au auf nem klopapier stehen. solange beide parteien unterschrieben haben zählt es
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StaiIIo - 49
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Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:35 Uhr
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Zitat von -Softstar-: Wenn aber in jenem Vertrag bei einem Privatkauf eine Garantie drin steht hab ich se. Des kann au auf nem klopapier stehen. solange beide parteien unterschrieben haben zählt es
Nun ich verstehe zwar nicht welcher Mensch freiwillig auf einen Vorteil seinerseits verzichtet, aber wenn sich der Fall so gestaltet wie du ihn beschreibst, weicht das ja vom Gesetz ab.
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-Softstar- - 35
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Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:37 Uhr
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Zitat von StaiIIo: Zitat von -Softstar-: Wenn aber in jenem Vertrag bei einem Privatkauf eine Garantie drin steht hab ich se. Des kann au auf nem klopapier stehen. solange beide parteien unterschrieben haben zählt es
Nun ich verstehe zwar nicht welcher Mensch freiwillig auf einen Vorteil seinerseits verzichtet, aber wenn sich der Fall so gestaltet wie du ihn beschreibst, weicht das ja vom Gesetz ab.
Da weicht niemand vom Gesetz ab. Das ist rechtens!
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tina159 - 51
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Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:39 Uhr
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logisch kann man eine garantie in einen privaten vertrag zum autokauf scheiben
doch kenne ich keinen, der das tut
im normalfall steht etwas im sinne von "gekauft wie gesehen"
Männer: Menschen, bei denen Pubertät und Midlife Crisis ineinander übergehen.
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StaiIIo - 49
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Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:39 Uhr
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Zitat von -Softstar-: Zitat von StaiIIo: Zitat von -Softstar-: Wenn aber in jenem Vertrag bei einem Privatkauf eine Garantie drin steht hab ich se. Des kann au auf nem klopapier stehen. solange beide parteien unterschrieben haben zählt es
Nun ich verstehe zwar nicht welcher Mensch freiwillig auf einen Vorteil seinerseits verzichtet, aber wenn sich der Fall so gestaltet wie du ihn beschreibst, weicht das ja vom Gesetz ab.
Da weicht niemand vom Gesetz ab. Das ist rechtens!
Im einvernehmlichen Sinne, im Sinne des eigentlichen Gesetzes natürlich nicht. Abweichen darf man davon freilich stellt ja keinen Straftatbestand dar :) Mir stellt sich nur die Frage warum jm. auf einen Vorteil den er kraft Gesetzes hätte verzichten sollte.
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Evolution-8 - 35
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Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.07.2012 um 13:40 Uhr
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Und wenn ich ein Auto bei Mobile oder so kauf den Besitzer den Betrag zahle ohne des auto probe zufahren ?
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-Softstar- - 35
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Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:41 Uhr
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Wenn du etwas verkaufst und dir sicher bist das alles in bester Ordnung ist. Dann kannst du eine Garantie darauf geben. Was sich aber nur ab einer bestimmten Preisklasse lohnt. Für ein Auto um 500 flocken würd ich keine Garantie geben das alles noch einwandfrei funktioniert.
Übrigens ist ein 14-Tage Rückgaberecht keine Garantie. Müsste das genau noch nachlesen wie genau sich das verhält.
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-Softstar- - 35
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Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:42 Uhr
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Zitat von Evolution-8: Und wenn ich ein Auto bei Mobile oder so kauf den Besitzer den Betrag zahle ohne des auto probe zufahren ?
Mobile.de ist nur ein flohmarkt wenn du es so sehen willst.
Kommt aufs gleiche raus.
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Evolution-8 - 35
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Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:43 Uhr
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Und was hab ich dann früher in der schule gelernt das man 2 Wochen nach Abschluss einen kauf Vertrages noch des recht hat das Geld zurück zu bekommen ?
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