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Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

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Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 17.12.2012 um 16:57 Uhr

Zitat von permutation:

Nur eines ist ganz klar, der Beschnittene muss das Recht haben, den Beschneider später zur Rechenschaft ziehen zu können, wenn er es den möchte. Das ist ein Rechtsstaat, der eigentlich Religionsfreiheit und körperliche Unversehrtheit garantieren muss, dem Opfer schuldig.


Da ist halt das Problem, dass dann keine Rechtssicherheit besteht. Zu einem Rechtsstaat gehört auch, dass ich vorher weiß, dass eine bestimmte Tat mit Strafe bedroht ist. Wenn es aber letztendlich vom Zufall abhängt, ob ich später für eine Beschneidung bestraft werde, ist es schwierig, zu wissen, wie ich mich verhalten soll. Es betrifft ja nicht nur geistliche "Beschneider" (kenne mich mit der Begrifflichkeit hier leider nicht aus), sondern auch Kinderärzte. Denn es ging ja nicht nur um religiöse Beschneidung, sondern auch um Beschneidung aufgrund von Schönheitsaspekten oder auch in Fällen, in denen es medizinisch sinnvoll, aber nicht zwingend ist.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

permutation
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2012
190 Beiträge
Geschrieben am: 17.12.2012 um 17:35 Uhr

Zitat von Cymru:


Da ist halt das Problem, dass dann keine Rechtssicherheit besteht. Zu einem Rechtsstaat gehört auch, dass ich vorher weiß, dass eine bestimmte Tat mit Strafe bedroht ist. Wenn es aber letztendlich vom Zufall abhängt, ob ich später für eine Beschneidung bestraft werde, ist es schwierig, zu wissen, wie ich mich verhalten soll. Es betrifft ja nicht nur geistliche "Beschneider" (kenne mich mit der Begrifflichkeit hier leider nicht aus), sondern auch Kinderärzte. Denn es ging ja nicht nur um religiöse Beschneidung, sondern auch um Beschneidung aufgrund von Schönheitsaspekten oder auch in Fällen, in denen es medizinisch sinnvoll, aber nicht zwingend ist.

Warum sollten Kinderärzte auch religiöse Beschneidungen vornehmen? Mit dem Hyppokratischen Eid ist das sowieso nicht vereinbar, es liegt schließlich weder eine medizinische Notwendigkeit noch ein
Einverständis der Kinder vor.

"Geistige Beschneider"... ich erspare mir mal weitere Kommentare hierzu^^

Das Problem mit der Rechtssicherheit sehe ich ehrlich gesagt nicht als solches. Wer meint er stehe über den Grundrechten anderer Leute, muss eben mit dem Risiko leben. Wer das nicht will, solls bleiben lassen. Das war bereits ein Kompromiss. Wenn der nicht akzeptiert wird, muss Beschneidung eben grundsätzlich bestraft werden.
Roddi - 39
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 17.12.2012 um 18:55 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Zitat von Roddi:

Zitat von Klischeepunk:

Mh religiöse Indoktrination im Rahmen des Religionsunterrichtes seh ich auch nicht in dem Rahmen. Mit guten Lehrern geht es netterweise weit über's christentum hinaus ( von christlichem Standpunkt halt). Aber wenn wir in die USA schauen und ganze schulen nehmen die Kreationismus als echtes alternatives Konzept zur Evolution verbreiten, dann: Auch hier würde ich der Möglichkeit des Eingriffs der Religion - so ganz ohne Körperverletzung - einen Rigel vorschieben. Das Kind kann nichts dafür, das die Eltern/Lehrer Idioten sind, und muss im Zweifel davor geschützt werden. Im Zweifel, nicht jederzeit.


Berufsbedingt bin ich öfters auch mal in Förderschulen unterwegs: Dort hatte ich mal das "Vergnügen" mit einer Lehrerin, die davon überzeugt war Kinder mit muslimischen Glauben mit in die Kirche zu nehmen, "weil ihnen dort wahre Werte" beigebracht werden.


Ja das wäre so eine Person vor der Kinder geschützt werden müssen ^^
Wäre die Begründung vernünftig, würde ich nichts sagen.



...naja ich denke du kannst dir vorstellen, was ihre "Begründungen" waren....^^

"Nope".

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 18.12.2012 um 18:02 Uhr

Zitat von permutation:

Warum sollten Kinderärzte auch religiöse Beschneidungen vornehmen? Mit dem Hyppokratischen Eid ist das sowieso nicht vereinbar, es liegt schließlich weder eine medizinische Notwendigkeit noch ein
Einverständis der Kinder vor.



"Die meisten Beschneidungen erfolgen nach einer medizinischen Diagnose, etwa wegen Vorhautverengung. So werden in der Universitätsklinik Charité nur wenige Beschneidungen aus religiösen Gründen durchgeführt. „Wir setzen aber nun jede medizinisch nicht notwendige Beschneidung aus bis Rechtssicherheit herrscht“, sagte der zuständige Oberarzt Ahmed Magheli."
[Quelle]

Es geht eben gerade nicht nur um die religiöse Beschneidung, sondern jede Beschneidung, die medizinisch nicht absolut notwendig ist.

Zitat von permutation:

Das Problem mit der Rechtssicherheit sehe ich ehrlich gesagt nicht als solches. Wer meint er stehe über den Grundrechten anderer Leute, muss eben mit dem Risiko leben. Wer das nicht will, solls bleiben lassen. Das war bereits ein Kompromiss. Wenn der nicht akzeptiert wird, muss Beschneidung eben grundsätzlich bestraft werden.


Jede Operation stellt sich über die Grundrechte von Menschen, sie stellt automatisch eine Körperverletzung dar. Lediglich durch eine Einwilligung bleibt sie straffrei.

Es muss also klar sein für die Beteiligten, ob eine Beschneidung strafbar ist oder nicht. Du hattest die Abtreibung als Beispiel angeführt: Da steht aber im § 218a StGB ausdrücklich drin, unter welchen Voraussetzungen der Schwangerschaftsabbruch straflos bleibt. Bei der Beschneidung wurde diese aber über Jahre hinweg praktiziert, ohne dass es zu Anklagen kam (wenn ich das in den Medien richtig verfolgt habe). Dann kam das Kölner Urteil. Hier weiß niemand mehr, wie jetzt vorzugehen ist. Eine klare Regelung (egal ob für oder gegen Straffreiheit) muss also zwangsläufig her.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

permutation
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2012
190 Beiträge
Geschrieben am: 18.12.2012 um 19:39 Uhr

Zitat von Cymru:


"Die meisten Beschneidungen erfolgen nach einer medizinischen Diagnose, etwa wegen Vorhautverengung. So werden in der Universitätsklinik Charité nur wenige Beschneidungen aus religiösen Gründen durchgeführt. „Wir setzen aber nun jede medizinisch nicht notwendige Beschneidung aus bis Rechtssicherheit herrscht“, sagte der zuständige Oberarzt Ahmed Magheli."
[Quelle]

Es geht eben gerade nicht nur um die religiöse Beschneidung, sondern jede Beschneidung, die medizinisch nicht absolut notwendig ist.

Keine religiöse Beschneidung ist medizinisch notwendig. Alles andere spielt in der Debatte keine Rolle.

Zitat:


Jede Operation stellt sich über die Grundrechte von Menschen, sie stellt automatisch eine Körperverletzung dar. Lediglich durch eine Einwilligung bleibt sie straffrei.

Durch wessen Einwilligung? Den Arzt möchte ich sehen, der ohne medizinische Notwendigkeit allein aus Wunsch der Eltern an Babys und Kindern herumschneidet. Warum sollte es Ausnahmen für Religionen geben?

Zitat:


Es muss also klar sein für die Beteiligten, ob eine Beschneidung strafbar ist oder nicht. Du hattest die Abtreibung als Beispiel angeführt: Da steht aber im § 218a StGB ausdrücklich drin, unter welchen Voraussetzungen der Schwangerschaftsabbruch straflos bleibt. Bei der Beschneidung wurde diese aber über Jahre hinweg praktiziert, ohne dass es zu Anklagen kam (wenn ich das in den Medien richtig verfolgt habe). Dann kam das Kölner Urteil. Hier weiß niemand mehr, wie jetzt vorzugehen ist. Eine klare Regelung (egal ob für oder gegen Straffreiheit) muss also zwangsläufig her.

Jetzt stell dich nicht künstlich blöd. Von einem abgetrieben Kind ist auch keine Anzeige mehr zu erwarten.
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 18.12.2012 um 21:28 Uhr

Zitat von permutation:

Durch wessen Einwilligung? Den Arzt möchte ich sehen, der ohne medizinische Notwendigkeit allein aus Wunsch der Eltern an Babys und Kindern herumschneidet. Warum sollte es Ausnahmen für Religionen geben?


Nochmal: Es gibt auch Beschneidungen aus anderen Gründen, die medizinisch nicht notwendig sind (z.B. werden etwa in den USA viele Jungen beschnitten, weil man es für hygienischer und gesünder hält).

Das neue Gesetz zur Beschneidung stellt die Beschneidung straffrei unter bestimmten Bedingungen. Aber: Es steht nirgendwo etwas von "religiös" im Gesetz.


Zitat von permutation:

Jetzt stell dich nicht künstlich blöd. Von einem abgetrieben Kind ist auch keine Anzeige mehr zu erwarten.


Dir ist aber bekannt, dass es auch ohne Anzeige zum Strafverfahren kommen kann?! Ansonsten könntest du auch argumentieren, dass ein Mordopfer selten Anzeige erstattet...

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

ViolentFEAR - 32
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
13295 Beiträge

Geschrieben am: 18.12.2012 um 23:03 Uhr

Zitat von Cymru:


Nochmal: Es gibt auch Beschneidungen aus anderen Gründen, die medizinisch nicht notwendig sind (z.B. werden etwa in den USA viele Jungen beschnitten, weil man es für hygienischer und gesünder hält).

Das neue Gesetz zur Beschneidung stellt die Beschneidung straffrei unter bestimmten Bedingungen. Aber: Es steht nirgendwo etwas von "religiös" im Gesetz.


Gibt es dafür eigentlich einen Grund? Insofern die Beschneidung weiterhin als problematisch betrachtet wird, scheint mir die Frage der religiösen Identität deutlich gewichtiger, als die vagen hygienischen Aspekte zu sein. Rein ästhetische Gründe der Eltern würden wohl nicht als Begründung reichen.

Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit

ambirien - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2012
155 Beiträge
Geschrieben am: 19.12.2012 um 12:49 Uhr

Richtig so.
Beschneidung ist ein nicht notwendiger Eingriff ins Menschliche Leben. Ich finde sowas abartig und bestialisch. das sollte man unter strafe stellen, wenn der Betroffene unter 18 Jahre alt ist.

HEUTE IST NICHT ALLE TAGE - ICH TROLLE WIEDER, KEINE FRAGE!

brummmmmmm - 42
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2009
19 Beiträge
Geschrieben am: 19.12.2012 um 13:03 Uhr

he, das urteil bedeutet lediglich dass beschneidungen die nicht unter ärztlicher aufsicht durchgeführt werden strafbar sind... also solange alles unter medizinischer aufsicht abläuft gibts auch kein problem....übrigens ist die beschneidung nix anderes als bei christen die taufe..... mich hat jedenfalls niemand gefragt ob ich getauft werden will oder nicht....
aAa_kyo - 37
Profi (offline)

Dabei seit 05.2006
651 Beiträge
Geschrieben am: 19.12.2012 um 14:07 Uhr

Zitat von brummmmmmm:

he, das urteil bedeutet lediglich dass beschneidungen die nicht unter ärztlicher aufsicht durchgeführt werden strafbar sind... also solange alles unter medizinischer aufsicht abläuft gibts auch kein problem....übrigens ist die beschneidung nix anderes als bei christen die taufe..... mich hat jedenfalls niemand gefragt ob ich getauft werden will oder nicht....


sorry, aber: nein und nein.

Der Entwurf zu 1631d sieht ausdruecklich vor dass auch Nichtmediziner den Eingriff durchfuehren duerfen.
Die Taufe ist zwar ebenfalls eine religioese Symbolhandlung, aber ich hoffe nicht dass du ein Argument daraus gewinnen willst das Bespritzen mit Wasser mit einem chirurgischen Eingriff zu vergleichen. [Wobei zugestanden sei dass einer der Kerne des Problems der ist dass Eltern in religioesen Dingen ihre Kinder vor vollendete Tatsachen stellen]

Widerspruch zwecklos, Inhaber des Profils ist Anunnaki.

ambirien - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2012
155 Beiträge
Geschrieben am: 19.12.2012 um 16:20 Uhr

Zitat von brummmmmmm:

he, das urteil bedeutet lediglich dass beschneidungen die nicht unter ärztlicher aufsicht durchgeführt werden strafbar sind... also solange alles unter medizinischer aufsicht abläuft gibts auch kein problem....übrigens ist die beschneidung nix anderes als bei christen die taufe..... mich hat jedenfalls niemand gefragt ob ich getauft werden will oder nicht....

Schon mal Konfirmation/Firmung gehabt? da WIRST du gefragt. außerdem kannst du aus der Kirche austreten. Desweiteren ist die Taufe kein Eingriff in die menschliche Anatomie. Du kannst die Vorhaut nicht einfach wieder annähen... Somit ist dein Ansatz, die Taufe mit der Beschneidung zu vergleichen einfach nur vermessen.

HEUTE IST NICHT ALLE TAGE - ICH TROLLE WIEDER, KEINE FRAGE!

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 19.12.2012 um 16:25 Uhr

Zitat von brummmmmmm:

he, das urteil bedeutet lediglich dass beschneidungen die nicht unter ärztlicher aufsicht durchgeführt werden strafbar sind...


Nein, beim Urteil ging es darum, dass die Beschneidung an sich strafbar ist. Da wurde die OP sogar von einem Arzt durchgeführt, hat aber zu Komplikationen geführt.

Beim neuen Gesetz wiederum darf auch ein Nicht-Arzt beschneiden in den ersten 6 Lebensmonaten.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

ambirien - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2012
155 Beiträge
Geschrieben am: 19.12.2012 um 16:25 Uhr

Zitat von aAa_kyo:

Zitat von brummmmmmm:

he, das urteil bedeutet lediglich dass beschneidungen die nicht unter ärztlicher aufsicht durchgeführt werden strafbar sind... also solange alles unter medizinischer aufsicht abläuft gibts auch kein problem....übrigens ist die beschneidung nix anderes als bei christen die taufe..... mich hat jedenfalls niemand gefragt ob ich getauft werden will oder nicht....


sorry, aber: nein und nein.

Der Entwurf zu 1631d sieht ausdruecklich vor dass auch Nichtmediziner den Eingriff durchfuehren duerfen.
Die Taufe ist zwar ebenfalls eine religioese Symbolhandlung, aber ich hoffe nicht dass du ein Argument daraus gewinnen willst das Bespritzen mit Wasser mit einem chirurgischen Eingriff zu vergleichen. [Wobei zugestanden sei dass einer der Kerne des Problems der ist dass Eltern in religioesen Dingen ihre Kinder vor vollendete Tatsachen stellen]


Sehr richtig. (siehe meinen Beitrag)
Die Beschneidung wird von Muslimen und von Juden praktiziert. Bei den Muslimen steht das jedoch im Konflikt mit einer anderen Sure des Korans, in der steht, dass der Eingriff bzw. die Veränderung der Schöpfung Allahs eine Sünde ist.
Was ist dann die Beschneidung? Wenn Allah den Menschen mit Vorhaut geschaffen hat, dann hat dies wohl seinen Grund, und darf nicht verändert werden. (um die Logik des Korans aufzugreifen).
Ich bin gewiss kein Religionsexperte, doch ich interessiere mich für solche Dinge. Wisst ihr, wie Beschneidung mit dieser Sure in Einklang zu bringen sind?
(nur nebenbei: ich bin Atheist)

HEUTE IST NICHT ALLE TAGE - ICH TROLLE WIEDER, KEINE FRAGE!

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 21.12.2012 um 10:30 Uhr

Zitat von Roddi:

Zitat von Klischeepunk:

Zitat von Roddi:


Berufsbedingt bin ich öfters auch mal in Förderschulen unterwegs: Dort hatte ich mal das "Vergnügen" mit einer Lehrerin, die davon überzeugt war Kinder mit muslimischen Glauben mit in die Kirche zu nehmen, "weil ihnen dort wahre Werte" beigebracht werden.


Ja das wäre so eine Person vor der Kinder geschützt werden müssen ^^
Wäre die Begründung vernünftig, würde ich nichts sagen.



...naja ich denke du kannst dir vorstellen, was ihre "Begründungen" waren....^^

Das Seelenheil, der größere Penis den man als Christ hat (funktioniert auch bei Agnostikern hab ich an mir festgestellt) und das alle anderen eh aus'm Urwald kommen. Ja sure.
Aber: Derartige Äußerungen dürfen nicht die Basis für die Diskussion und schon gleich 3 mal nicht für Entscheidungen liefern. Lediglich dafür, dass man die Person in der Diskussion nicht ernst nimmt oder auslacht. Und das lese ich in diesem Thread aus deinen Texten - die Äußerungen/das Verhalten irgendwelcher Dorftrottel nimmst du als Begründung für (nicht) Handlung und das kann halt kein Weg sein. Außer vllt. für bessere Schulen oder so.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

N9neBrot - 29
Champion (offline)

Dabei seit 01.2010
2479 Beiträge
Geschrieben am: 17.06.2013 um 22:55 Uhr

Hey hat jemand nen Link wie es dazu jetzt steht? Find grade nichts wirklich aktuelles und wenn steht überall was anderes... wäre nett :)

http://www.youtube.com/user/CoDRecordz like and sub!

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