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Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

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Analogfan82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 09.2006
2036 Beiträge

Geschrieben am: 15.07.2012 um 23:59 Uhr

Zitat von guyoncignito:

Zitat von Analogfan82:




Nebenbei bin ich mit verschiedenen Kampfkünsten vertraut, daher sind solche "Handlungen" von mir erst dann zu erwarten wenn massiv Recht gebrochen wird und niemand bereit ist etwas dagegen zu unternehmen. Oder wenn es um Leben und Tod geht.


Vorsicht, der maskierte Rächer zieht seine Bahnen
[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]


Was soll der Bullshit?!

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Analogfan82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 09.2006
2036 Beiträge

Geschrieben am: 16.07.2012 um 00:01 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von _Marillion_:

Müssten bei einer gerichtlichen Entscheidung nicht die durch die Verfassung garantierten Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit gegenüber einem normalen
(nicht-Verfassungs-)paragraphen bevorzugt werden?


Wie meinst du das genau?

Das Strafgericht schaut sich ja primär die Gesetze des Strafgesetzbuchs an. Die sind im Normalfall verfassungskonform bzw. sie sind natürlich auch im Lichte der Verfassung auszulegen.


Zitat von bredator:

Nur durch die langsame aber stete loslösung von Religionen können wir auch sagen, dass Menschenrechte höher zu bewerten sind, als Religionsausübung.


Die Religionsfreiheit ist aber eben auch ein Menschenrecht.
Natürlich treten immer mehr aus den christlichen Kirchen aus. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass diese Menschen zu Atheisten werden bzw. keinen Glauben mehr hätten. Und der Schutz der Religionsfreiheit schützt mich ja nicht nur, wenn ich "auf dem Papier" katholisch, evangelisch, whatever bin, sondern es soll ja meinen Glauben bzw. Nichtglauben schützen.

Ich zweifle jedenfalls daran, dass die Religion in den nächsten Jahren völlig verschwinden wird. Sie geht sicher immer mehr zurück im christlichen Bereich, aber gerade die Muslime halten hier ja sehr an ihren Traditionen fest. (Bei den Juden kenne ich leider die Situation nicht genau.)

Zitat von Parantatatam:

Wenn Eltern aus religösem Fanatismus unbedingt meinen zum Hinterhofschnibbler zu gehen, weil sie nicht abwarten können bis das Kind alt genug ist sich selbst dafür zu entscheidn, heißt das nicht für den Staat da Ausnahmeregelungen einzuführen. Das dieser das mit hoher Wahrscheinlichkeit jedoch tun wird ist leider die das traurige zu Erwartende.


Wie man bei der Debatte sieht, geht es offenbar ja nicht nur um religiöse Fanatiker. Ich war selbst erstaunt, wie groß der Aufschrei war über dieses Urteil, das weder für andere Gerichte bindend ist noch jemanden bestraft hat.

Die Politik ist natürlich in der Zwickmühle: Nächstes Jahr ist Wahl. Da möchte man Juden und Muslime, die nun einfach zu Deutschland gehören und Wählerstimmen darstellen, wohl auch nicht verbieten. Wobei es natürlich auch sonst im Sinne einer friedlichen Gesellschaft sinnvoll ist, Kompromisse zu finden.
Ich bin sehr gespannt, wie die Bundesregierung das Gesetz ausgestalten möchte.


Beschneidung nach Erreichen der Mündigkeit oder einer anderen Altersgrenze um sich selbst entscheiden zu können ist hier der einzig sinnvolle Weg. Kompromisse sind hier unnötig, sogar eher hinderlich.

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Auf_kalt - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2010
386 Beiträge

Geschrieben am: 16.07.2012 um 13:35 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von _Marillion_:

Müssten bei einer gerichtlichen Entscheidung nicht die durch die Verfassung garantierten Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit gegenüber einem normalen
(nicht-Verfassungs-)paragraphen bevorzugt werden?


Wie meinst du das genau?

Das Strafgericht schaut sich ja primär die Gesetze des Strafgesetzbuchs an. Die sind im Normalfall verfassungskonform bzw. sie sind natürlich auch im Lichte der Verfassung auszulegen.


Die Personen, die bei einem Urteil unterliegen, müssten ja immer noch vor's Verfassungsgericht gehen können, oder? (Im zweifelsfall)

"Meine Maschine möchte Medizin!" ~♫

FAKEGAYTU
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2010
393 Beiträge

Geschrieben am: 16.07.2012 um 13:47 Uhr

Zitat von Auf_kalt:

Zitat von Cymru:

Zitat von _Marillion_:

Müssten bei einer gerichtlichen Entscheidung nicht die durch die Verfassung garantierten Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit gegenüber einem normalen
(nicht-Verfassungs-)paragraphen bevorzugt werden?


Wie meinst du das genau?

Das Strafgericht schaut sich ja primär die Gesetze des Strafgesetzbuchs an. Die sind im Normalfall verfassungskonform bzw. sie sind natürlich auch im Lichte der Verfassung auszulegen.


Die Personen, die bei einem Urteil unterliegen, müssten ja immer noch vor's Verfassungsgericht gehen können, oder? (Im zweifelsfall)


dazu müssten alle vorinstanzen angerufen werden insofern keine ausschließliche zuständigkeit des bverfg vorliegt.
zusätzlich müssen diverse voraussetzungen erfüllt sein um sich an das bverfg zu wenden. ( zulässigkeit einer verfassungsbeschwerde)
+ das ganze muss natürlich begründet sein.
also wenn zulässig+begründet= aussicht auf eroflg

XO classic genug.

_Marillion_ - 19
Profi (offline)

Dabei seit 05.2007
492 Beiträge

Geschrieben am: 16.07.2012 um 16:55 Uhr

aber letztendlich werden wir nicht drum herum kommen, wenn das ganze noch weiter geht...

Chaos ist voll in Ordnung

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 16.07.2012 um 16:56 Uhr

Zitat von FAKEGAYTU:

dazu müssten alle vorinstanzen angerufen werden insofern keine ausschließliche zuständigkeit des bverfg vorliegt.
zusätzlich müssen diverse voraussetzungen erfüllt sein um sich an das bverfg zu wenden. ( zulässigkeit einer verfassungsbeschwerde)
+ das ganze muss natürlich begründet sein.
also wenn zulässig+begründet= aussicht auf eroflg


Zum einen müssten alle Vorinstanzen angerufen werden. Problematik bei dem Fall: Der Arzt wurde nicht schuldig gesprochen. Ohne Verurteilung kann er aber auch kein Rechtsmittel dagegen einlegen. Und ohne Rechtsmittel kommt er nicht zum BVerfG. Das Urteil aus Köln wird also rechtskräftig.

Zitat von Analogfan82:

Beschneidung nach Erreichen der Mündigkeit oder einer anderen Altersgrenze um sich selbst entscheiden zu können ist hier der einzig sinnvolle Weg. Kompromisse sind hier unnötig, sogar eher hinderlich.


Momentan sieht es so aus, als würde die Bundesregierung das nicht so sehen. Bei den Juden scheint die Beschneidung ja weit vor Erreichen der Mündigkeit durchgeführt zu werden.

Als "Kompromiss" wird es vermutlich darauf hinauslaufen, dass die Beschneidung nur bei bestimmtem qualifiziertem Personal durchgeführt werden darf und bestimmte Umstände (Hygiene, Betäubung,....) herrschen müssen.

Man darf nicht vergessen: In der Diskussion klang bereits wieder das Wort "Holocuast" an....

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Barmonster - 40
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 16.07.2012 um 17:02 Uhr

Richtig, die Holocaust-Keule wurde schon geschwungen, aber gleichzeitig hat sich die Gemeinschaft der Rabbiner mit folgendem Satz selbst demontiert: "Die neue Sprache des Antisemitismus ist die Sprache der Menschenrechte." Ursprünglich gesagt von Londoner Großrabbiner Jonathan Sachs und zitiert von Goldschmidt.

Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

ZuGuttenberg
Champion (offline)

Dabei seit 05.2011
2020 Beiträge

Geschrieben am: 16.07.2012 um 17:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.07.2012 um 17:21 Uhr

Zitat von Barmonster:

Richtig, die Holocaust-Keule wurde schon geschwungen, aber gleichzeitig hat sich die Gemeinschaft der Rabbiner mit folgendem Satz selbst demontiert: "Die neue Sprache des Antisemitismus ist die Sprache der Menschenrechte." Ursprünglich gesagt von Londoner Großrabbiner Jonathan Sachs und zitiert von Goldschmidt.


Nunja, ist ja nichts neues, dass Menschenrechte und Religion sich beißen. Wenn man das Recht auf Selbstbestimmung als Menschenrecht betrachtet, so ist die Religion wohl der größte Gegenspieler. Der Staat und seine Strukturen aber auch.

Eigentlich kann man temporär mal wieder nichts machen. Man kann, sofern man vormals CDU gewählt hat, nun die Partei dafür abstrafen, dass sie scheinbar nur für Pseudo-Menschenrechte steht (Wenn ich richtig mitbekommen habe, dass die CDU die Beschneidung als legitim betrachten will). Allerdings ist das mit den Menschenrechten bei CDU-Wählern so eine Sache, da ist meist doch eher wichtig, dass der Strom zwei Cent billiger ist, man auch zwei Autos hat, drei mal in den Urlaub fahren kann.

Von daher wird wieder nichts passieren, Menschenrechte sind halt doch nur Papier, auch in Deutschland.

Edit: Es wäre, wie bei allen Themen, wichtiger, dass man gewisse Rechte in den Köpfen manifestiert, seine Energien dahingehend verwendet. Papier und Gesetz sind nur löchrige Notlösung.

"Jeder Beginn einer Idee entspringt einer unmerklichen Verletzung des Geistes."

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 16.07.2012 um 17:47 Uhr

Zitat von ZuGuttenberg:

Man kann, sofern man vormals CDU gewählt hat, nun die Partei dafür abstrafen, dass sie scheinbar nur für Pseudo-Menschenrechte steht (Wenn ich richtig mitbekommen habe, dass die CDU die Beschneidung als legitim betrachten will).


Wie ich mitbekommen habe, sind sich die Parteien aber recht einig. SPD und Grüne sind ebenfalls für eine Straffreiheit der Beschneidung. Momentan geht es wohl mehr darum, in welcher Form und in welchem Gesetz man das unterbringt.
Und ich würde mutmaßen, dass der Wahlkampf nicht ganz unschuldig an der Sache ist...

Zitat von ZuGuttenberg:

Edit: Es wäre, wie bei allen Themen, wichtiger, dass man gewisse Rechte in den Köpfen manifestiert, seine Energien dahingehend verwendet. Papier und Gesetz sind nur löchrige Notlösung.


Es könnten viele Gesetze überflüssig sein, wenn alle nur ein wenig nachdenken würde.
Vorliegend muss aber wohl eine Regelung gefunden werden. Der gesellschaftliche Frieden spielt einfach eine tragende Rolle.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 16.07.2012 um 17:52 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von ZuGuttenberg:

Man kann, sofern man vormals CDU gewählt hat, nun die Partei dafür abstrafen, dass sie scheinbar nur für Pseudo-Menschenrechte steht (Wenn ich richtig mitbekommen habe, dass die CDU die Beschneidung als legitim betrachten will).


Wie ich mitbekommen habe, sind sich die Parteien aber recht einig. SPD und Grüne sind ebenfalls für eine Straffreiheit der Beschneidung. Momentan geht es wohl mehr darum, in welcher Form und in welchem Gesetz man das unterbringt.
Und ich würde mutmaßen, dass der Wahlkampf nicht ganz unschuldig an der Sache ist...

Zitat von ZuGuttenberg:

Edit: Es wäre, wie bei allen Themen, wichtiger, dass man gewisse Rechte in den Köpfen manifestiert, seine Energien dahingehend verwendet. Papier und Gesetz sind nur löchrige Notlösung.


Es könnten viele Gesetze überflüssig sein, wenn alle nur ein wenig nachdenken würde.
Vorliegend muss aber wohl eine Regelung gefunden werden. Der gesellschaftliche Frieden spielt einfach eine tragende Rolle.


Nur am Rande: Wenn alle Menschen ehrlich, zuvorkommend und rücksichtsvoll wären wäre die von Roddi Propagierte Lösung des Anarchismus wunderbar. Da wir es hier aber mit Menschen zu tun haben, wie sie eben sind (und das sieht man anhand des Forengebarens von roddi wunderbarst) brauchen wir eben Gesetze die Freiheiten einschränken um die Gesellschaft nicht in ihren Untergang zu führen. Damit wäre das warum auch ad absurdum geführt.

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

ZuGuttenberg
Champion (offline)

Dabei seit 05.2011
2020 Beiträge

Geschrieben am: 16.07.2012 um 19:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.07.2012 um 19:17 Uhr

Zitat von Der666Diablo:



Nur am Rande: Wenn alle Menschen ehrlich, zuvorkommend und rücksichtsvoll wären wäre die von Roddi Propagierte Lösung des Anarchismus wunderbar. Da wir es hier aber mit Menschen zu tun haben, wie sie eben sind (und das sieht man anhand des Forengebarens von roddi wunderbarst) brauchen wir eben Gesetze die Freiheiten einschränken um die Gesellschaft nicht in ihren Untergang zu führen. Damit wäre das warum auch ad absurdum geführt.


Zunächst einmal gibt es kein "Menschen sind so". Wäre dem so, so wären wir alle unabhängig von Zeit immer gleich gewesen, und jeder auch wie der andere. Was den Menschen formt, das brauch ich ja nicht zu erläutern. Zudem kann man nicht sagen, dass es einen bestimmten Typus Mensch gibt, ohne den Menschen der Zukunft, so wie er dann eben sein wird, zu leugnen. Die Vergangenheit stellt keine absolute Wahrheit über ein Ding dar. (Sollten übrigens Menschen, die Schopenhauer gelesen haben, auch wissen ;-))

Was Menschen mit "fehlverhalten" haben, sind psychische Probleme oder Geldprobleme. Man wird in den meisten Fällen nicht gewalttätig, wenn man das nicht irgendwo lernt. Man stiehlt nicht, wenn man genug hat. Die richtige Verbrechensbekämpfung ist es, hier und an weiteren Punkten anzusetzen, nicht immer erst, wenn es zu spät ist. Es gibt beispielsweise genug Eltern (evtl. alleinerziehend), die wenig Zeit für Erziehung haben, weil sie im Schichtdienst sind. Schichtdienst aber, ist eine Erfindung, die dem höheren Profit dient. Würden wir nicht alle auf der Welt ständig im Konkurrenzkampf uns Gegenseitig von innen und außen ausbeuten, hätten wir mehr Zeit für Erziehung, was sich wieder auf die Kriminalität auswirken würde.

Desübrigen bin ich überzeugt, dass Roddi hier genauso (also wie du, was anarchie betrifft), wenn auch evtl. nicht so eloquent, argumentieren würde. Hat er glaube ich auch in seinem Profil stehen (gehabt).

Zum Thema noch:

Eine Religion, die sinnlose Körperverletzung begeht, das Kind als Eigentum betrachtet (hat Ayca hier deutlich gezeigt), ist ziemlich widerlich.

"Jeder Beginn einer Idee entspringt einer unmerklichen Verletzung des Geistes."

ZuGuttenberg
Champion (offline)

Dabei seit 05.2011
2020 Beiträge

Geschrieben am: 16.07.2012 um 19:12 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.07.2012 um 19:15 Uhr

Zitat von Cymru:



Wie ich mitbekommen habe, sind sich die Parteien aber recht einig. SPD und Grüne sind ebenfalls für eine Straffreiheit der Beschneidung. Momentan geht es wohl mehr darum, in welcher Form und in welchem Gesetz man das unterbringt.
Und ich würde mutmaßen, dass der Wahlkampf nicht ganz unschuldig an der Sache ist...

Auch die Piraten und die Linkspartei? Würde mich doch stark wundern. Bei den anderen hingegen wundert mich gar nichts mehr. Ich würde ja gerne Marina Weisband, mit ihren jüdischen Wurzeln sehen, wie sie die Beschneidung kritisiert :blumen: .

(Schade leider, dass sie ja nicht mehr im Bundesvorstand ist, Psychologiestudenten ftw :-))

Zitat von Cymru:

Es könnten viele Gesetze überflüssig sein, wenn alle nur ein wenig nachdenken würde.
Vorliegend muss aber wohl eine Regelung gefunden werden. Der gesellschaftliche Frieden spielt einfach eine tragende Rolle.


Siehe voriger Beitrag: Der Staat schafft auch Rahmenbedingungen für Kriminalität. Aber momentan brauchen wir sicherlich Gesetze, da will ich zustimmen.

"Jeder Beginn einer Idee entspringt einer unmerklichen Verletzung des Geistes."

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 16.07.2012 um 20:12 Uhr

Zitat von ZuGuttenberg:


Auch die Piraten und die Linkspartei? Würde mich doch stark wundern. Bei den anderen hingegen wundert mich gar nichts mehr. Ich würde ja gerne Marina Weisband, mit ihren jüdischen Wurzeln sehen, wie sie die Beschneidung kritisiert :blumen: .


Ich plauder aus dem Nähkästchen - die Piraten (bzw. die Bundespresse) sind ein bißchen feige bei der Sache. Man beruft sich auf: Wir haben keinen PT-Beschluß.

Btw. Marina hat nicht nur jüdische Wurzeln. Sie ist praktizierende Jüdin.



Gruß

Marki007
Experte (offline)

Dabei seit 04.2011
1359 Beiträge
Geschrieben am: 16.07.2012 um 20:23 Uhr

Zitat von Auf_kalt:

Zitat von Cymru:

Zitat von _Marillion_:

Müssten bei einer gerichtlichen Entscheidung nicht die durch die Verfassung garantierten Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit gegenüber einem normalen
(nicht-Verfassungs-)paragraphen bevorzugt werden?


Wie meinst du das genau?

Das Strafgericht schaut sich ja primär die Gesetze des Strafgesetzbuchs an. Die sind im Normalfall verfassungskonform bzw. sie sind natürlich auch im Lichte der Verfassung auszulegen.


Die Personen, die bei einem Urteil unterliegen, müssten ja immer noch vor's Verfassungsgericht gehen können, oder? (Im zweifelsfall)


Nein, zum BGH.
Marki007
Experte (offline)

Dabei seit 04.2011
1359 Beiträge
Geschrieben am: 16.07.2012 um 20:31 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von FAKEGAYTU:

dazu müssten alle vorinstanzen angerufen werden insofern keine ausschließliche zuständigkeit des bverfg vorliegt.
zusätzlich müssen diverse voraussetzungen erfüllt sein um sich an das bverfg zu wenden. ( zulässigkeit einer verfassungsbeschwerde)
+ das ganze muss natürlich begründet sein.
also wenn zulässig+begründet= aussicht auf eroflg


Zum einen müssten alle Vorinstanzen angerufen werden. Problematik bei dem Fall: Der Arzt wurde nicht schuldig gesprochen. Ohne Verurteilung kann er aber auch kein Rechtsmittel dagegen einlegen. Und ohne Rechtsmittel kommt er nicht zum BVerfG. Das Urteil aus Köln wird also rechtskräftig.

Zitat von Analogfan82:

Beschneidung nach Erreichen der Mündigkeit oder einer anderen Altersgrenze um sich selbst entscheiden zu können ist hier der einzig sinnvolle Weg. Kompromisse sind hier unnötig, sogar eher hinderlich.


Momentan sieht es so aus, als würde die Bundesregierung das nicht so sehen. Bei den Juden scheint die Beschneidung ja weit vor Erreichen der Mündigkeit durchgeführt zu werden.

Als "Kompromiss" wird es vermutlich darauf hinauslaufen, dass die Beschneidung nur bei bestimmtem qualifiziertem Personal durchgeführt werden darf und bestimmte Umstände (Hygiene, Betäubung,....) herrschen müssen.

Man darf nicht vergessen: In der Diskussion klang bereits wieder das Wort "Holocuast" an....


Hey Leute, das höchste Gericht für Zivil- und Strafsachen ist doch der BGH und nicht das BVG, oder? Verwechselt ihr das nicht was???

Das BVG ist nur für Verfassungsklagen zuständig. Insofern gibt es dafür keine Vorinstanzen. Das BVG klärt nur, ob du wegen irgendeinem Gesetz, Verordnung, Urteil oder sonst was in deinen Grundrechten eingeschränkt bist oder ob es gegen die Verfassung verstößt.
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