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Oslo Attentäter - unzurechnungsfähig!

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Selinee - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2011
217 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2011 um 17:21 Uhr

Zitat von Laser87:

Wieso amüsier ich mich eigentlich nur noch über persönliche Angriffe?
Zumal von Leuten, die mich gar nicht kennen?

Vielleicht weil sie sonst keine Argumente haben?


Mit diesem Beitrag hast du dich selbst ins Aus geschossen, aber amüsant ist es allemal. ;)

Lg.

Non cogitandi est discrimine sed actiones..

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2011 um 17:21 Uhr

Zitat von Selinee:

Zitat von Laser87:

Verschwörungstheoretiker blubbern von Dunkelziffern!


Das dir einzig deine Meinung als richtig erscheint lässt sich nicht überlesen.
Was deine Beiträge bezüglich guyincognito natürlich stetig untermauer.. verzeih wenn ich dich jetzt direkt drauf anspreche, besitzt du ernsthaft etwas vergleichbares wie Hirn? Deine letzten 3 Beiträge beinhalten NICHTS außer Beleidigende Äusserungen.

Lg.


Wenn _DU_ das sagst, fühle ich mich geehrt.
Ok, der Beitrag ist auch nicht konstruktiv, aber wann kam von Dir was?
Selinee - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2011
217 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2011 um 17:23 Uhr

Zitat:

Ok, der Beitrag ist auch nicht konstruktiv, aber wann kam von Dir was?


Gelegentliches Lesen (auch wenn es dir sichtlich schwerfällt) sollte deine Frage beantworten.

Lg.

Non cogitandi est discrimine sed actiones..

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2011 um 17:24 Uhr

Zitat von Selinee:

Die Rede war von Höchststrafe, und die variiert in Deutschland von Lebenslänglich zu Lebenslang. Da gibt es einige Unterschiede.


Dan bin ich mal gespannt, welche §§ du dafür anführst bzw. welche Quellen ;-)

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

guyoncignito
Champion (offline)

Dabei seit 02.2009
11293 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2011 um 17:25 Uhr

Zitat von Laser87:

Wieso amüsier ich mich eigentlich nur noch über persönliche Angriffe?
Zumal von Leuten, die mich gar nicht kennen?

Vielleicht weil sie sonst keine Argumente haben?



Argumente wofür?
Dein Einstieg in ne "Konversation" mit mir war eine Provokation und dann prangerst du meine Reaktion an?
Selinee - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2011
217 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2011 um 17:26 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Selinee:

Die Rede war von Höchststrafe, und die variiert in Deutschland von Lebenslänglich zu Lebenslang. Da gibt es einige Unterschiede.


Dan bin ich mal gespannt, welche §§ du dafür anführst bzw. welche Quellen ;-)


Keine, da ich sie nicht auswendig kenne. ;)

Lg.

Non cogitandi est discrimine sed actiones..

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2011 um 17:28 Uhr

Zitat von Selinee:

Zitat von Cymru:

Zitat von Selinee:

Die Rede war von Höchststrafe, und die variiert in Deutschland von Lebenslänglich zu Lebenslang. Da gibt es einige Unterschiede.


Dan bin ich mal gespannt, welche §§ du dafür anführst bzw. welche Quellen ;-)


Keine, da ich sie nicht auswendig kenne. ;)


Vielleicht auch, weil es diesen Unterschied gar nicht gibt? ;-)

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Selinee - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2011
217 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2011 um 17:29 Uhr

Zitat:

Argumente wofür?
Dein Einstieg in ne "Konversation" mit mir war eine Provokation und dann prangerst du meine Reaktion an?


Du erinnerst dich sicherlich an meinen Beitrag bezüglich verschwendeter Zeit.. nimm den Inhalt des Beitrags und wende ihn auf eben diesen Provokator an.

Ps. Wirkt wahrlich Wunder.. Ignoranz, zeugt von Toleranz expliziter Defizite.

Non cogitandi est discrimine sed actiones..

Selinee - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2011
217 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2011 um 17:30 Uhr

Zitat:

Vielleicht auch, weil es diesen Unterschied gar nicht gibt? ;-)


Müsste mich stark irren, ich kenn noch einen Präzedenz Fall der auf Lebenslang entschieden wurde Ergo 50 Jahre.

Lg.

Non cogitandi est discrimine sed actiones..

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2011 um 17:32 Uhr

Zitat von Selinee:

Zitat:

Vielleicht auch, weil es diesen Unterschied gar nicht gibt? ;-)


Müsste mich stark irren, ich kenn noch einen Präzedenz Fall der auf Lebenslang entschieden wurde Ergo 50 Jahre.

Lg.


Nun ja, da das deutsche Recht auch keine Präzedenzfälle kennt, warst du womöglich am anglo-amerikanischen Recht?
Mir wäre kein Fall bekannt, in dem jemand seit Gründung der Bundesrepublik tatsächlich 50 Jahre hinter Gittern saß...

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Selinee - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2011
217 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2011 um 17:40 Uhr

Zitat:

Nun ja, da das deutsche Recht auch keine Präzedenzfälle kennt, warst du womöglich am anglo-amerikanischen Recht?
Mir wäre kein Fall bekannt, in dem jemand seit Gründung der Bundesrepublik tatsächlich 50 Jahre hinter Gittern saß...


Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Diese sogenannte Maßregel kann seit Juli 2008 angeordnet werden, wenn sich während der Entwicklung des Täters in der Haft ergibt, dass er „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ erneut schwere Straftaten begehen wird.

Es könnte möglich sein, das ich mich in dem Punkt tatsächlich irre, so ist dennoch möglich das eine Haft auf unbegrenzte Zeit verlängert wird, laut dem Endscheid des BGH - Karlsruhe.


Lg.

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Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2011 um 17:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.12.2011 um 17:52 Uhr

Zitat von Selinee:

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Diese sogenannte Maßregel kann seit Juli 2008 angeordnet werden, wenn sich während der Entwicklung des Täters in der Haft ergibt, dass er „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ erneut schwere Straftaten begehen wird.


Das ist aber der Fall, den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gekippt hat, wenn ich das gerade richtig sehe. Während der Haft darf die Strafe nicht mehr über die gesetzliche Höchstfrist verlängert werden. Sie muss gleich im Urteil festgehalten werden.


Zitat von Selinee:

so ist dennoch möglich das eine Haft auf unbegrenzte Zeit verlängert wird, laut dem Endscheid des BGH - Karlsruhe.


Das BVerfG hat einmal zur lebenslänglichen Haftstrafe folgendes festgestellt:
" Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend; vielmehr gebietet das Rechtsstaatsprinzip, die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich zu regeln."

Straftäter müssen dabei nicht generell nach 15 Jahren freikommen. Christian Klar war meines Wissens sogar 27 Jahre im Gefängnis. Aber generell muss es in gewissen zeitlichen Abständen überprüft werden, ob noch Haftgrund besteht.

edit:
Welche Möglichkeiten das norwegische Recht bietet, wissen wir deswegen natürlich noch nicht (um den Bogen zum Thema wiederzufinden).

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2011 um 17:52 Uhr

Zitat von Selinee:


Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Diese sogenannte Maßregel kann seit Juli 2008 angeordnet werden, wenn sich während der Entwicklung des Täters in der Haft ergibt, dass er „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ erneut schwere Straftaten begehen wird.


Verschwende Deine Zeit mal mit lesen und bilden...



Selinee - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2011
217 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2011 um 17:53 Uhr

Zitat:

Straftäter müssen dabei nicht generell nach 15 Jahren freikommen. Christian Klar war meines Wissens sogar 27 Jahre im Gefängnis. Aber generell muss es in gewissen zeitlichen Abständen überprüft werden, ob noch Haftgrund besteht.

edit:
Welche Möglichkeiten das norwegische Recht bietet, wissen wir deswegen natürlich noch nicht (um den Bogen zum Thema wiederzufinden).


Korrekt. ;)

Lg.

Non cogitandi est discrimine sed actiones..

Selinee - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2011
217 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2011 um 17:55 Uhr

Zitat:

Verschwende Deine Zeit mal mit lesen und bilden...


Liebend gern, will schließlich nicht auf das Niveau abrutschen, das andere hier nahezu perfekt zu Tage fördern. ;)

Lg.

Non cogitandi est discrimine sed actiones..

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