211 - 43
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Geschrieben am: 07.10.2010 um 22:08 Uhr
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Zitat von FroileinK: Zitat von 211: nich auf dich dazu hab ich ein urteil dazu reingesetzt
auf welcher der seiten?
ganz im ernst, was muss du dich gleich so aufführen, ich hab ne frage gestellt, ne antwort bekommen, bin glücklich, und du beleidigst, statt gleich konstuktiv drauf hinzuweisen, dass auf seite, blablubb schon was steht...
also ein bisschen mehr respekt und satzzeichennutzung geht auch, danke. war nich böse gemeint sorry seit 18 der 6te von oben ist mit link zum urteil
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FroileinK - 37
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Geschrieben am: 07.10.2010 um 22:10 Uhr
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danke. damit kann ich schon wesentlich mehr anfangen...
Das Niveau ist gerade unters Bett gekrochen und heult....
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211 - 43
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Geschrieben am: 07.10.2010 um 22:11 Uhr
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Zitat von Ketzu: Zitat von 211: rauseditiert?wenn du es nicht auf die reihe bekommst ein urteil zu lesen und zu verstehen dann tuts mir echt leid immerhin "studierst"du ja laut eigenaussage irgendwas
Okay, dann erklär mir was ich falsch gemacht oder gesagt habe. Ich habs rauseditiert, weil ich zunächst angenommen hab, du meinst vllt die Fragestellerin meinst und nicht mich.
Nach dem von dir geposteten Urteil sprechen die Verfassungsrichter davon, das die BRD nicht Rechtsnachfolger der DR ist, sondern die beiden Staaten identisch sind. Du hast auch immer wieder Leute zitiert die behauptet haben, die BRD sei nicht Rechtsnachfolger des DR und etwas anderes habe ich gar nicht gesagt.
An was hakts also, denn der Teil deckt sich genauso mit dem was bisher so gesagt wurde, niemand behauptet, die BRD sei Rechtsnachfolger des DR, nur eine Seite behauptet die BRD und DR sind identisch, die andere nicht und das bei Identität eine Rechtsnachfolge nicht nötig ist, sollte nachvollziehbar sein. Orientierungssatz:
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den
Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in
Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als
Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern
als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
ist doch eindeutig
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FroileinK - 37
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Geschrieben am: 07.10.2010 um 22:18 Uhr
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Zitat von 211: Zitat von Ketzu: Zitat von 211: rauseditiert?wenn du es nicht auf die reihe bekommst ein urteil zu lesen und zu verstehen dann tuts mir echt leid immerhin "studierst"du ja laut eigenaussage irgendwas
Okay, dann erklär mir was ich falsch gemacht oder gesagt habe. Ich habs rauseditiert, weil ich zunächst angenommen hab, du meinst vllt die Fragestellerin meinst und nicht mich.
Nach dem von dir geposteten Urteil sprechen die Verfassungsrichter davon, das die BRD nicht Rechtsnachfolger der DR ist, sondern die beiden Staaten identisch sind. Du hast auch immer wieder Leute zitiert die behauptet haben, die BRD sei nicht Rechtsnachfolger des DR und etwas anderes habe ich gar nicht gesagt.
An was hakts also, denn der Teil deckt sich genauso mit dem was bisher so gesagt wurde, niemand behauptet, die BRD sei Rechtsnachfolger des DR, nur eine Seite behauptet die BRD und DR sind identisch, die andere nicht und das bei Identität eine Rechtsnachfolge nicht nötig ist, sollte nachvollziehbar sein. Orientierungssatz:
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den
Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in
Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als
Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern
als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
ist doch eindeutig
auch auf die gefahr hin, sehr doof da zu stehen, verstehe ich das dann richtig, rechtlich gesehen befand sich also die brd nie in einem krieg?
Das Niveau ist gerade unters Bett gekrochen und heult....
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211 - 43
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Geschrieben am: 07.10.2010 um 22:24 Uhr
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lange geschichte kann dir nen link schicken was die nachkriegs und gründungszeit betreffen würde
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FroileinK - 37
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Geschrieben am: 07.10.2010 um 22:36 Uhr
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Zitat von 211: lange geschichte kann dir nen link schicken was die nachkriegs und gründungszeit betreffen würde
ja mach, gerne
Das Niveau ist gerade unters Bett gekrochen und heult....
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 08.10.2010 um 21:38 Uhr
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Zitat von 211: Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern
als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
ist doch eindeutig
Zitat von Ketzu: An was hakts also, denn der Teil deckt sich genauso mit dem was bisher so gesagt wurde, niemand behauptet, die BRD sei Rechtsnachfolger des DR, nur eine Seite behauptet die BRD und DR sind identisch, die andere nicht und das bei Identität eine Rechtsnachfolge nicht nötig ist, sollte nachvollziehbar sein.
Angesichts der beiden Zitate frage ich mich gerade, was momentan noch Problem dieser Diskussion ist. Helft mir mal etwas auf die Sprünge...
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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211 - 43
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Geschrieben am: 08.10.2010 um 21:45 Uhr
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is ne feststellung wie unfähig einer trotz studium ist
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 08.10.2010 um 22:01 Uhr
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Zitat von 211: is ne feststellung wie unfähig einer trotz studium ist
Ein BWLer wird die die Relativitätstheorie trotz Studiums nicht erklären können und ein Physiker wird trotz Studiums nicht unbedingt viel mit einem Minderungsrecht nach § 437 BGB anfangen können...
Die Fächer sind einfach verschieden und ein Studium zielt da eher auf Spezialisierung als auf Allgemeinbildung ab.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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211 - 43
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Geschrieben am: 08.10.2010 um 22:04 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von 211: is ne feststellung wie unfähig einer trotz studium ist
Ein BWLer wird die die Relativitätstheorie trotz Studiums nicht erklären können und ein Physiker wird trotz Studiums nicht unbedingt viel mit einem Minderungsrecht nach § 437 BGB anfangen können...
Die Fächer sind einfach verschieden und ein Studium zielt da eher auf Spezialisierung als auf Allgemeinbildung ab. wenn du lesen und vrstehen für n spezialisierung hälst.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 08.10.2010 um 22:27 Uhr
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Zitat von 211: ]wenn du lesen und vrstehen für n spezialisierung hälst.
Bei rechtlichen Dingen geht es immer um mehr als nur lesen. Ansonsten gäbe es mehr arbeitslose Anwälte...
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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211 - 43
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Geschrieben am: 08.10.2010 um 22:30 Uhr
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- in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
das stück sagt aber alles so bekloppt kann man nicht sein
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 09.10.2010 um 01:06 Uhr
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Zitat von 211: - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
das stück sagt aber alles so bekloppt kann man nicht sein
Ach auf das will der kleine Rechte raus...
Von der Maas bis an die Memel...
Das ist aber eine ganz schwache Argumentation, da die Grenzen inzwischen anerkannt sind.
Je kleiner der Pimmel umso größer muß das Vaterland sein *scnr*
(Quelle ist mir im Moment entfallen)
Gruß
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Ketzu - 38
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Geschrieben am: 09.10.2010 um 01:21 Uhr
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Zitat von 211: - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
das stück sagt aber alles so bekloppt kann man nicht sein
Wow du hast es nach einigen Beiträgen doch noch ausverstehen geschafft auf meine Frage zu antworten -.-
Ich hab nur wiedergegeben was von den Verfassungsrichtern gesagt wurde und der Teil hatte nicht direkt mit der Frage zu tun, meine Antwort war also richtig und du hackst nur auf einem Teil rum, der dir eben nicht gefällt.
Willst du also abstreiten, das ein Staat noch der gleiche sein kann, obwohl er nicht das gleiche Staatsgebiet hat? Also wird bei jeder Annexion oder ähnlichem 2 komplett neue Staaten geschaffen, die auf keinen fall als Staaten mit denen die am Tag zuvor hier waren identisch sein können und darum die Rechtsnachfolge dieser antreten müssen oder ungültig sind oder neue Verfassungen einführen müssen?
Wenn ich mal wieder falsch gelegen habe: Sag doch endlich wo dein Problem liegt anstatt nur milchige Andeutungen zu machen, weil der Rest der Welt ja so viel dümmer ist als seine Hoheit 211.
Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.
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Dom93 - 31
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Geschrieben am: 09.10.2010 um 01:29 Uhr
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Deutsch moslimes Land.......!!!!
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