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was ist deutschland eigentlich?

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211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 09.10.2010 um 09:28 Uhr

Zitat von Ketzu:

Zitat von 211:

- in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".

das stück sagt aber alles so bekloppt kann man nicht sein


Wow du hast es nach einigen Beiträgen doch noch ausverstehen geschafft auf meine Frage zu antworten -.-
Ich hab nur wiedergegeben was von den Verfassungsrichtern gesagt wurde und der Teil hatte nicht direkt mit der Frage zu tun, meine Antwort war also richtig und du hackst nur auf einem Teil rum, der dir eben nicht gefällt.

Willst du also abstreiten, das ein Staat noch der gleiche sein kann, obwohl er nicht das gleiche Staatsgebiet hat? Also wird bei jeder Annexion oder ähnlichem 2 komplett neue Staaten geschaffen, die auf keinen fall als Staaten mit denen die am Tag zuvor hier waren identisch sein können und darum die Rechtsnachfolge dieser antreten müssen oder ungültig sind oder neue Verfassungen einführen müssen?

Wenn ich mal wieder falsch gelegen habe: Sag doch endlich wo dein Problem liegt anstatt nur milchige Andeutungen zu machen, weil der Rest der Welt ja so viel dümmer ist als seine Hoheit 211.
weil du echt zu dumm bist es zu verstehen.

das urteil sagt: besteht weiterhin allerdings nicht handlungsfähig,die brd ist nur identisch in bezug auf die räumliche ausdehnung und das nichtmal komplett(polen,elsass) und deswegen auch nur teilidentisch

beamten deutsch ist extrem exakt die schwierigkeit ist es teilweise gleich zu verstehen


Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2010 um 15:03 Uhr

Zitat von 211:

]weil du echt zu dumm bist es zu verstehen.

das urteil sagt: besteht weiterhin allerdings nicht handlungsfähig,die brd ist nur identisch in bezug auf die räumliche ausdehnung und das nichtmal komplett(polen,elsass) und deswegen auch nur teilidentisch

beamten deutsch ist extrem exakt die schwierigkeit ist es teilweise gleich zu verstehen



Das spricht der BRD aber seine legitime Existenz nicht ab und auch die Sache der Souveränität ist davon nicht betroffen. Wie ich es schon ansprach: Das ist lediglich völkerrechtlich für die internationalen Beziehungen bzw. Verträge entscheidend, nicht aber für die nationale Gesetzessituation. Sowohl das Grundgesetz als auch die anderen vom dadurch legitimierten Gesetzgeber verabschiedeten Normen sind gültig.

Deutschland ist also weiterhin ein vollgültiger Staat mit einer gültigen Verfassung.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 09.10.2010 um 15:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.10.2010 um 15:16 Uhr

ich sag ja bis 90 alles nachvollziehbar

und jetz schau mal wann §23 gg aufgehoben wurde und wann die ddr beigetretten ist

und warum es ein beitritt war und keine wiederverinigung/warum diese nicht möglich ist (völkerrecht)

ich würde dir gern nen link mit nm video schicken aber du blockst mich

video und ganz genau hinhören
Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 09.10.2010 um 15:13 Uhr

Zitat von 211:

und jetz schau mal wann §23 gg aufgehoben wurde und wann die ddr beigetretten ist


Die Antwort ist beides mal 3. Oktober 1990, bzw für die Aufhebung des Art 23 ist es "nach dem Beitritt der DDR" nach dem Gesetzestext der den Artikel 23 aufgehoben hat.

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 09.10.2010 um 15:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.10.2010 um 15:30 Uhr

Zitat von Ketzu:

Zitat von 211:

und jetz schau mal wann §23 gg aufgehoben wurde und wann die ddr beigetretten ist


Die Antwort ist beides mal 3. Oktober 1990, bzw für die Aufhebung des Art 23 ist es "nach dem Beitritt der DDR" nach dem Gesetzestext der den Artikel 23 aufgehoben hat.
Es bleibt ein Verweis, um es anders zu beweisen, daß die „BRD“ bzw. das GG zu keiner Zeit eine rechtliche
Möglichkeit hatte, sich auf mitteldeutsches Gebiet auszuweiten, wird hier angebracht, daß der Einigungsvertrag
vom 31.08.1990 die Aufhebung des Art. 23 GG im Art. 4 anordnet. Durch Inkrafttreten des Einigungsvertrages
durch die Veröffentlichung des Gesetzes über den Einigungsvertrag im BGBl. II 1990 S. 885 am 23.09.1990
(vom 31.08.1990 zwischen der „BRD“ und der DDR über die Herstellung der Einheit bzw. mit der Bekanntmachung
vom 16.10.1990 BGBl. II zum 23.09.1990) wurde es der DDR am 03.10.1990 unmöglich auf Basis des
aufgehobenen Grundgesetzartikel 23 beizutreten.

kurz gesagt wie kann man am 23.09.1990 etwas beitretten was am 31.08.1990 aufghobn wurde?

der 3oktober ist der im vertrag festgesetzte feiertag mehr nicht


ich weiss copy paste aber da is alles drin mit quellen angabe
Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 09.10.2010 um 15:34 Uhr

Zitat von 211:

weil du echt zu dumm bist es zu verstehen.

das urteil sagt: besteht weiterhin allerdings nicht handlungsfähig,die brd ist nur identisch in bezug auf die räumliche ausdehnung und das nichtmal komplett(polen,elsass) und deswegen auch nur teilidentisch

beamten deutsch ist extrem exakt die schwierigkeit ist es teilweise gleich zu verstehen


Würdest du bitte endlich aufhören alle Leute als dumm zu bezeichnen, weil sie Dinge anders verstehen als du? Ins besondere wenn diese anderen auch drauf verzichten dir ständig mangelndes Verständnis oder ähnliches vor zu werfen.

Zitat:

Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.[...]
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.


Als _Gesamtstaat_ ist das DR Handlungsunfähig, der Teil der in der BRD neu organisiert wurde, allerdings nicht. Aber vor allem sind die völkerrechtlichen Objekte identisch und es gibt eine Einschränkung für die räumliche Ausdehnung, nicht "sie sind identisch... aber nur bezüglich der räumlichen Ausdehnung... aber da nicht ganz".
Die identität bezieht sich auf das Völkerrechtsobjekt "deutsches Reich" als Staat nicht nur auf dessen Staatsgebiet.

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 09.10.2010 um 15:36 Uhr

Zitat von Ketzu:

Zitat von 211:

weil du echt zu dumm bist es zu verstehen.

das urteil sagt: besteht weiterhin allerdings nicht handlungsfähig,die brd ist nur identisch in bezug auf die räumliche ausdehnung und das nichtmal komplett(polen,elsass) und deswegen auch nur teilidentisch

beamten deutsch ist extrem exakt die schwierigkeit ist es teilweise gleich zu verstehen


Würdest du bitte endlich aufhören alle Leute als dumm zu bezeichnen, weil sie Dinge anders verstehen als du? Ins besondere wenn diese anderen auch drauf verzichten dir ständig mangelndes Verständnis oder ähnliches vor zu werfen.

Zitat:

Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.[...]
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.


Als _Gesamtstaat_ ist das DR Handlungsunfähig, der Teil der in der BRD neu organisiert wurde, allerdings nicht. Aber vor allem sind die völkerrechtlichen Objekte identisch und es gibt eine Einschränkung für die räumliche Ausdehnung, nicht "sie sind identisch... aber nur bezüglich der räumlichen Ausdehnung... aber da nicht ganz".
Die identität bezieht sich auf das Völkerrechtsobjekt "deutsches Reich" als Staat nicht nur auf dessen Staatsgebiet.
dies aussage bezieht sich wenn dann nur auf dich und das nun schon wieder
Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 09.10.2010 um 15:47 Uhr

Zitat von 211:

Es bleibt ein Verweis, um es anders zu beweisen, daß die „BRD“ bzw. das GG zu keiner Zeit eine rechtliche
Möglichkeit hatte, sich auf mitteldeutsches Gebiet auszuweiten, wird hier angebracht, daß der Einigungsvertrag
vom 31.08.1990 die Aufhebung des Art. 23 GG im Art. 4 anordnet. Durch Inkrafttreten des Einigungsvertrages
durch die Veröffentlichung des Gesetzes über den Einigungsvertrag im BGBl. II 1990 S. 885 am 23.09.1990
(vom 31.08.1990 zwischen der „BRD“ und der DDR über die Herstellung der Einheit bzw. mit der Bekanntmachung
vom 16.10.1990 BGBl. II zum 23.09.1990) wurde es der DDR am 03.10.1990 unmöglich auf Basis des
aufgehobenen Grundgesetzartikel 23 beizutreten.

kurz gesagt wie kann man am 23.09.1990 etwas beitretten was am 31.08.1990 aufghobn wurde?


Ist recht einfach erklärt: Ein GG Artikel kann nur durch den deutschen Bundestag aufgehoben werden, nicht durch irgendwelche Verträge und genau so ist es auch geschehen: Nach der Einigung zur Aufhebung des Artikels 23 hat der deutsche Bundestag ein Gesetz beschlossen, wie es dann auch im BGBl veröffentlicht wurde (am 23.09. wie erwähnt), dass den Artikel 23 aufhebt. Auch diese Veröffentlichung ist nocht vor dem Beitrittstag gewesen, allerdings steht in dem Gesetz "wird mit dem Beitritt der DDR aufgehoben" (sinngemäß), damit ist ein Beitritt nach Art 23 GG aF immer noch möglich gewesen.

Allerdings ist auch ein Beitritt ohne Art 23 GG aF möglich!
Ich bediene mich auch mal eines Zitats, des Staatsrechtlers Klein, der der Meinung ist, der Art 23 aF wäre schon zum 29.09 gestrichen worden und nicht erst mit dem Beitritt der DDR:

Zitat:

Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik hätte sich ganz ebenso wie geschehen vollziehen können, wenn das Grundgesetz die Vorschrift des Art. 23 S. 2 aF (...) nicht enthalten hätte, denn das Grundgesetz hindert die Bundesregierung nicht an der Erweiterung ihres Staatsgebiets mit friedlichen Mitteln und hätte sie zumal nicht daran gehindert, das Gebiet der DDR in ihren Staatsverband aufzunehmen. Die konstitutive Bedeutung von Art. 23 S. 2 GG aF lag somit nicht darin, daß ohne diese Vorschrift ein Beitritt anderer Teile Deutschlands nicht möglich gewesen wäre, sondern vor allem darin, daß sie - zusammen mit der Präambel und Art. 146 GG in ihren früheren Fassungen - das sogenannte Wiedervereinigungsgebot enthielt, also (unter anderem) die Bundesrepublik zur "Annahme" eines Beitritts anderer Teile Deutschlands bei Vorliegen bestimmter Bedingungen verpflichtete.


Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 09.10.2010 um 15:51 Uhr

§23 wurde rückwirkend zum 31.8 am23.9.90 ist gesetzlich so geschrieben BGBl. II 1990 S. 885 diesmal ohne wenn und aber
Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 09.10.2010 um 16:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.10.2010 um 16:16 Uhr

Zitat von 211:

dies aussage bezieht sich wenn dann nur auf dich und das nun schon wieder


Okay, dann hör auf mich zu beleidigen und wenn doch, verknüpf das bitte mit argumentativ guten Argumenten oder versuch wenigstens aus dem Text raus zu arbeiten, warum deine Ansicht richtig ist und meine Auslegung falsch und nicht nur "du verstehst das nicht".
Ich habe versucht dir dar zu legen, wie und warum ich diese Erklärung verstehe, dir sollte es möglich sein zu erklären warum du es anders verstehst und das nicht mittels "ich versteh das".

Zitat von 211:

§23 wurde rückwirkend zum 31.8 am23.9.90 ist gesetzlich so geschrieben BGBl. II 1990 S. 885 diesmal ohne wenn und aber


Laut einem Scan des BGBl trat das ganze frühestens am 28.09. in Kraft, da erst mit der tatsächlichen Veröffentlichung des BGBl das Gesetz in Kraft treten kann. Zudem ist eine Rückwirkende GG Änderung glaube ich so nicht möglich.
Zudem konnte ich dort auch nichts von "rückwirkend" finden...

Zitat:

Artikel 4 Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert:
[...]
2. Artikel 23 wird aufgehoben.

Heißt es dafür im Vertrag, also durch den Beitritt bedingte Änderungen. (Wobei sich auch hier ein paar Fachleute streiten)

Was ich viel witziger fände, wären die 5 Phantombundesländer gewesen die dann zwischen Inkrafttreten und 3.10. existiert hätten. So wurde ja noch mehr am GG geändert, wie die einfügung der neuen Bundesländer etc.

Aber wie gesagt: Für einen Beitritt der DDR ist der Art 23 aF nicht zwingend notwendig.

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

Jaybe - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2008
149 Beiträge
Geschrieben am: 09.10.2010 um 18:22 Uhr

Zitat von Ketzu:


Laut einem Scan des BGBl trat das ganze frühestens am 28.09. in Kraft, da erst mit der tatsächlichen Veröffentlichung des BGBl das Gesetz in Kraft treten kann. Zudem ist eine Rückwirkende GG Änderung glaube ich so nicht möglich.
Zudem konnte ich dort auch nichts von "rückwirkend" finden...


Wüsste mal gern warum das Gesetz erst dann gelten soll, wenn es im BGBl veröffentlicht wird... Wie kommst darauf? Wenn im Gesetz ein Gültigkeitsdatum angegeben ist, ist NATÜRLICH dieses herzunehmen.
Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 09.10.2010 um 19:58 Uhr

Zitat von Jaybe:

Wüsste mal gern warum das Gesetz erst dann gelten soll, wenn es im BGBl veröffentlicht wird... Wie kommst darauf? Wenn im Gesetz ein Gültigkeitsdatum angegeben ist, ist NATÜRLICH dieses herzunehmen.


Eine rückwirkendes Inkrafttreten ist zwar prinzipiell möglich, dafür gelten aber gewisse Einschränkungen. Ein Gesetz tritt nur in Kraft wenn es im BGBl veröffentlicht wurde (siehe Art 82 Abs. 1 Satz 1)
Zugegeben, ich hatte jetzt nicht mehr die Zeit und Lust es genau nach zu schlagen warum das so ist, allerdings wird selbst von den Fachleuten die annehmen, der Artikel 23 aF wäre schon vor dem 3.10. gestrichen worden nur ein Inkrafttreten am 29.09. des Gesetzes angenommen.

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 10.10.2010 um 00:32 Uhr

@ 211:
Was ist denn nun mit dem hier zitierten? Klingt in meinen Ohren recht plausibel:

Zitat von Ketzu:

Ich bediene mich auch mal eines Zitats, des Staatsrechtlers Klein, der der Meinung ist, der Art 23 aF wäre schon zum 29.09 gestrichen worden und nicht erst mit dem Beitritt der DDR:

Zitat:

Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik hätte sich ganz ebenso wie geschehen vollziehen können, wenn das Grundgesetz die Vorschrift des Art. 23 S. 2 aF (...) nicht enthalten hätte, denn das Grundgesetz hindert die Bundesregierung nicht an der Erweiterung ihres Staatsgebiets mit friedlichen Mitteln und hätte sie zumal nicht daran gehindert, das Gebiet der DDR in ihren Staatsverband aufzunehmen. Die konstitutive Bedeutung von Art. 23 S. 2 GG aF lag somit nicht darin, daß ohne diese Vorschrift ein Beitritt anderer Teile Deutschlands nicht möglich gewesen wäre, sondern vor allem darin, daß sie - zusammen mit der Präambel und Art. 146 GG in ihren früheren Fassungen - das sogenannte Wiedervereinigungsgebot enthielt, also (unter anderem) die Bundesrepublik zur "Annahme" eines Beitritts anderer Teile Deutschlands bei Vorliegen bestimmter Bedingungen verpflichtete.



Wenn ich das richtig verstehe geht es unseren Kritikern nach wie vor darum, dass das Grundgesetz ab 1990 plötzlich nicht mehr gültig sein sollte. Für Westdeutschland sehe ich da aber keinerlei Anhaltspunkte und auch für den Osten (wie auch im obigen Zitat deutlich wird) nicht wirklich.


Das mit der rückwirkenden Verfassungsänderung hat mich allerdings zum Denken angeregt. Eine spezielle Norm gibt es dazu meines Wissens nicht, doch leitet es sich wohl aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) abzuleiten, dass die Berechenbarkeit staatlichen Handelns festlegt. Im Strafrecht gelten da absolute Grenzen (vgl. Art. 103 GG/ § 1 StGB) und so nehme ich an, dass die auch für die Verfassung gelten als höherrangiges und tiefgreifenderes Recht.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 10.10.2010 um 21:03 Uhr

such dir die gesetze raus und bestätige es einfach das es so geschrieben ist dann kann ich weiter machen auf den pu nkt zu dem ich kommen will
Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 10.10.2010 um 21:16 Uhr

Zitat von 211:

such dir die gesetze raus und bestätige es einfach das es so geschrieben ist dann kann ich weiter machen auf den pu nkt zu dem ich kommen will


Hab ich versucht, bin dran gescheitert, du könntest trotzdem einfach zu dem Punkt kommen, um den es dir geht.

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

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