tommi-g - 92
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 22:36 Uhr
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@211:
und das weißt du?
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft. Aristoteles
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211 - 43
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 22:39 Uhr
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Zitat von tommi-g: @211:
und das weißt du? ansonsten würdest du an der diskusion teilnehmen mit fakten die du kennst und nicht mit videos
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tommi-g - 92
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 22:42 Uhr
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Zitat von 211: Zitat von tommi-g: @211:
und das weißt du? ansonsten würdest du an der diskusion teilnehmen mit fakten die du kennst und nicht mit videos
wie schon erwähnt wenn in einem Video etwas gut zusammengefasst wird ist es einfacher das zu posten anstatt nen Aufsatz zu tippen.
Abgesehen davon kann jeder hier an der Diskussion teilhaben in welcher Form auch immer.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft. Aristoteles
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211 - 43
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 22:45 Uhr
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Zitat von tommi-g: Zitat von 211: Zitat von tommi-g: @211:
und das weißt du? ansonsten würdest du an der diskusion teilnehmen mit fakten die du kennst und nicht mit videos
wie schon erwähnt wenn in einem Video etwas gut zusammengefasst wird ist es einfacher das zu posten anstatt nen Aufsatz zu tippen.
Abgesehen davon kann jeder hier an der Diskussion teilhaben in welcher Form auch immer. nur das darauf keiner ernsthaft eingehen wird
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 23:15 Uhr
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Zitat von Jaybe: Zitat von Roddi:
...hach mal wieder Nazi Verschwörungspropaganda Filme...
Ob das nun ein Rechtsradikaler eingestellt hat oder nicht, es sind trotzdem Fakten.
Man muss nicht gleich an Propaganda denken, aber nachdenken sollte man darüber schon, warum die Dinge so "seltsam" sind...
Wenn wir denn eine ach-so-tolle Verfassung durch unser GG haben (an das sich aber unsere Politiker auch nicht oft genug halten), warum wurde dann der Art. 146 nie gelöscht? Ist halt doch eine ganz schöne Farce...
Wer sagt denn bitte dass diese "Fakten" stimmen?
"Nope".
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 23:22 Uhr
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Zitat von 211: zum urteil:trotzdem kann mans als refrenz/grundsatz urteil und tatsache weil rechtsprechung nehmen da sich dieser status weder geändert noch durch ein anderes urteil aufgehoben wurde /weiterhin bestehndes völkerrecht was über dem gg steht(§25 gg)
Lies nochmal, was ich geschrieben habe: Es ist nur für völkerrechtliche Verträge wichtig. Es sagt wenig darüber aus, ob das Grundgesetz gültig ist. Das lässt sich aber daraus folgern, dass das Bundesverfassungsgericht darüber entscheidet. Denn weder im Deutschen Reich noch in der Weimarer Republik hatten wir ein Verfassungsgericht. Dies ist eine Institution, die erst durch das Grundgesetz etabliert wurde. Musst dich also entscheiden: Entweder du lehnst alles ab, dann musst du aber auch die Verfassungen anderer Länder hinterfragen oder du akzeptierst die Tatsachen der herrschenden Meinung.
Zitat von Jaybe: In dem Moment, in dem aus der EU ein ähnliches Konstrukt wird wie die USA, gilt EU Recht über Staatsrecht. [...]
Achja, bin jetzt zu faul nach der Quelle zu suchen, aber gerade das BVerfG redet immer wieder nur vom "Grundgesetz". Es ist nur im Volksmund eine Verfassung. Sonst gäbe es ja den letzten Artikel nicht...
Das Projekt "Vereinigte Staaten von Europa" besteht aber gar nicht. Niemand kann sagen, wie die EU sich genau weiterentwickelt, aber man hat in den letzten Jahren eindeutig festgestellt, dass nationale und regionale Unterschiede bestehen bleiben müssen. EU-Recht greift daher nicht auf allen Bereichen ein, wie auch Bundesrecht nicht alles regelt, sondern durch Landesrecht ergänzt wird.
Das BVerfG entscheidet, ob etwas VERFASSUNGskonform oder VERFASSUNGswidrig ist....
Was stört dich am letzten Artikel? Es stellt lediglich in Aussicht, dass eine neue Verfassung erstellt werden könnte. Nicht mehr und nicht weniger.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Kontra-st - 46
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Geschrieben am: 05.10.2010 um 12:41 Uhr
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du bist deutschland.wie jeder andere der hier lebt.
get the balance right
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Jaybe - 41
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Geschrieben am: 05.10.2010 um 15:32 Uhr
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Zitat von Cymru:
Zitat von Jaybe: In dem Moment, in dem aus der EU ein ähnliches Konstrukt wird wie die USA, gilt EU Recht über Staatsrecht. [...]
Achja, bin jetzt zu faul nach der Quelle zu suchen, aber gerade das BVerfG redet immer wieder nur vom "Grundgesetz". Es ist nur im Volksmund eine Verfassung. Sonst gäbe es ja den letzten Artikel nicht...
Das Projekt "Vereinigte Staaten von Europa" besteht aber gar nicht. Niemand kann sagen, wie die EU sich genau weiterentwickelt, aber man hat in den letzten Jahren eindeutig festgestellt, dass nationale und regionale Unterschiede bestehen bleiben müssen. EU-Recht greift daher nicht auf allen Bereichen ein, wie auch Bundesrecht nicht alles regelt, sondern durch Landesrecht ergänzt wird.
Das BVerfG entscheidet, ob etwas VERFASSUNGskonform oder VERFASSUNGswidrig ist....
Was stört dich am letzten Artikel? Es stellt lediglich in Aussicht, dass eine neue Verfassung erstellt werden könnte. Nicht mehr und nicht weniger.
So wie die Gesetze zwischen Deutschland und EU zusammenlaufen durch Frau Merkel (die sich ja quasi schon im Europaparlament sieht), kann man sich aber genau dies denken...
Ganz einfach, und genau das willst du auch nicht verstehen: Der letzte Artikel im GG sagt nämlich genau das, dass das GG KEINE Verfassung im eigentlichen Sinne ist, sondern nur eine Übergangslösung - und das seit über 60 Jahren. Es steht da NICHT, dass eine NEUE Verfassung erstellt werden kann, sondern dass ÜBERHAUPT mal eine aufgesetzt werden sollte! Das hat weder was mit persönlichen Meinungen noch mit Auslegung zu tun.
Und eins ist mal ganz klar: Nur weil "alle" einer Meinung sind, muss diese nicht richtig sein - siehe diese des deutschen Volksmund über unser GG.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 05.10.2010 um 16:08 Uhr
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Zitat von Jaybe: Ganz einfach, und genau das willst du auch nicht verstehen: Der letzte Artikel im GG sagt nämlich genau das, dass das GG KEINE Verfassung im eigentlichen Sinne ist, sondern nur eine Übergangslösung - und das seit über 60 Jahren. Es steht da NICHT, dass eine NEUE Verfassung erstellt werden kann, sondern dass ÜBERHAUPT mal eine aufgesetzt werden sollte! Das hat weder was mit persönlichen Meinungen noch mit Auslegung zu tun.
Wie sieht deiner Meinung nach denn eine Verfassung im eigentlichen Sinne aus? Und wer hat das Recht, dass allgemeingültig für alle Staaten der Erde festzulegen?
Wenn du das Grundgesetz nicht als Verfassung akzeptierst, wieso sollte dann der Artikel 146 GG überhaupt gültig sein? Wenn das GG nicht gültig ist, kann doch keiner verlangen, dass die BRD sich an den Artikel hält und die Bürger eine Verfassung machen lässt. Da widersprichst du dir nämlich ein bisschen.
Und Gesetze haben immer mit Auslegung zu tun und auch damit, was die herrschende Meinung vertritt. Du kannst natürlich eine Mindermeinung vertreten, aber die Chancen, damit vor Gerichten durchzukommen, ist in der Regel recht gering.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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211 - 43
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Geschrieben am: 05.10.2010 um 18:06 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von 211: zum urteil:trotzdem kann mans als refrenz/grundsatz urteil und tatsache weil rechtsprechung nehmen da sich dieser status weder geändert noch durch ein anderes urteil aufgehoben wurde /weiterhin bestehndes völkerrecht was über dem gg steht(§25 gg)
Lies nochmal, was ich geschrieben habe: Es ist nur für völkerrechtliche Verträge wichtig. Es sagt wenig darüber aus, ob das Grundgesetz gültig ist. Das lässt sich aber daraus folgern, dass das Bundesverfassungsgericht darüber entscheidet. Denn weder im Deutschen Reich noch in der Weimarer Republik hatten wir ein Verfassungsgericht. Dies ist eine Institution, die erst durch das Grundgesetz etabliert wurde. Musst dich also entscheiden: Entweder du lehnst alles ab, dann musst du aber auch die Verfassungen anderer Länder hinterfragen oder du akzeptierst die Tatsachen der herrschenden Meinung.
meinungen sind wie arshlöcher hat jedr und ab und an stinkt es inen an
ne ma im ernst völkerrecht steht über dem gg den artikel hatte ich dazu gepostet
dementsprechend ist das urteil mit dem vorwort immer noch ein rechtlich gesprochner fakt auch wenn ess ums reine völkerrecht ging
mir geht es um den fakt das es schon so von der höchsten gerichtsbarkeit der brd festgestellt wurde das dies zu berücksichtigen ist
in karlsruhe hängt übrigens immer noch die gedenktafel für die nach 45 rmordeten (ich glaub 38 warens)reichsrichter also die geschichte des gerichtes kenn ich ungefähr
ps:mir geht es um den zeitraum ab 90 dazu muss man aber die geschichte davor dazu kennen
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211 - 43
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Geschrieben am: 05.10.2010 um 18:12 Uhr
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kannte ich noch gar nicht
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Ketzu - 38
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Geschrieben am: 05.10.2010 um 19:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.10.2010 um 19:53 Uhr
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Zitat von 211: dementsprechend ist das urteil mit dem vorwort immer noch ein rechtlich gesprochner fakt auch wenn ess ums reine völkerrecht ging
mir geht es um den fakt das es schon so von der höchsten gerichtsbarkeit der brd festgestellt wurde das dies zu berücksichtigen ist
ps:mir geht es um den zeitraum ab 90 dazu muss man aber die geschichte davor dazu kennen
Das Urteil unterstützt aber gar nicht was du Behauptest (nur zum Teil) kommt aber zu einem ganz anderen Ergebnis, das du aber ignorierst.
Worum gehts dir denn in dem Zeitraum ab 1990? Was soll dort denn nicht stimmen, was die Existenz der BRD aussetzen würde?
Steht ja aber auch nix neues für dich drin, denn da steht nur was du eh schon zig mal gepostet hast ;)
Und übrigens: Selbst wenn diese Seite deine Meinung vertritt, ist sie ebenso wenig zuverlässig wie die Wikipedia, denn hier kann genauso jeder das Dokument bearbeiten.
Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.
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guyoncignito
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Geschrieben am: 05.10.2010 um 20:00 Uhr
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dis is wo ich herkom
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211 - 43
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Geschrieben am: 05.10.2010 um 20:07 Uhr
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Zitat von Ketzu: Zitat von 211: dementsprechend ist das urteil mit dem vorwort immer noch ein rechtlich gesprochner fakt auch wenn ess ums reine völkerrecht ging
mir geht es um den fakt das es schon so von der höchsten gerichtsbarkeit der brd festgestellt wurde das dies zu berücksichtigen ist
ps:mir geht es um den zeitraum ab 90 dazu muss man aber die geschichte davor dazu kennen
Das Urteil unterstützt aber gar nicht was du Behauptest (nur zum Teil) kommt aber zu einem ganz anderen Ergebnis, das du aber ignorierst.
Worum gehts dir denn in dem Zeitraum ab 1990? Was soll dort denn nicht stimmen, was die Existenz der BRD aussetzen würde?
Steht ja aber auch nix neues für dich drin, denn da steht nur was du eh schon zig mal gepostet hast ;)
Und übrigens: Selbst wenn diese Seite deine Meinung vertritt, ist sie ebenso wenig zuverlässig wie die Wikipedia, denn hier kann genauso jeder das Dokument bearbeiten. ignore?
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Ketzu - 38
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Geschrieben am: 05.10.2010 um 20:10 Uhr
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Zitat von 211: ignore?
War mir schon klar das du auch nicht weißt wie man ignorierst, das tut man entweder richtig oder gar nicht :P
Wie wärs mit Frage beantworten? (Oder auf meine Argumente eingehen..)
Worum gehts dir bei dem Zeitraum am 90?
Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.
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