Community
Szene & News
Locations
Impressum
|
Forum / Politik und Wirtschaft
was ist deutschland eigentlich?

Ketzu - 38
Experte
(offline)
Dabei seit 11.2008
1535
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.10.2010 um 12:46 Uhr
|
|
Der herr unabhängiger Völkerrechtler macht auch so seine Fehler. Ich habs nur kurz überflogen, falls ichs also übersehen habe, korrigeirt mich:
Er sagt das DR besteht fort und die BRD sei nicht identisch mit dem DR. Für die nicht identität gibt er aber keine Gründ ean, sondern belegt munter den ersten Teil mit Urteilen des BVerfG in denen festgestellt wird, dass die BRD identisch mit dem DR ist. (Eine Sache die du auch immer und immer wieder ignorierst wenn du das BVerfG dort zitierst). Zudem wiederholt er den selben widerlegten Kram von dem erlöschen des GG 1990.
Ich habe gerade keine Zeit, aber auch wenn ich sie hätte: So ziemlich alle diese Behauptungen wurden in diesem und anderen Threads hier schon zigfach widerlegt, du wiederholst sie nur einfach immer wieder (mit teils neuen Quellen, oft aber einfach durch wieder rein kopieren deiner alten Posts)
Zur Todesstrafe paar Seiten weiter vorne: Um sie in Deutschland wieder ein zuführen müsste man das GG ändern (denn nach gängiger Rechtsmeinung ist es voll gültig und als Verfassung der BRD an zu sehen (an 211 und Co, bitte das "nach gängiger Rechtsmeinung" beachten, damit ist der Satz richtig, egal wie ihr dazu steht :P )) in der sie Verboten ist. Will man nun nur die Interpretationshilfe auch auf den GG Artikel anwenden steht noch immer das von Deutschland ratifizierte Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtscharta im Weg, in der fest gehalten wird, die Todesstrafe in keinem solchen Fall ein zu setzen auch nicht mit den Ausnahmen in der Interpretationshilfe.
Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.
|
|
Ketzu - 38
Experte
(offline)
Dabei seit 11.2008
1535
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.10.2010 um 12:47 Uhr
|
|
Zitat von 211: also es gab ja mal ne zeit da haben die admins nicht pauschall gelöscht sondern nachrichten dazu verschickt
meinungsfreiheit lässt grüssen würde ich sagen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
TU ist nicht dazu verpflichtet alles hier stehen zu lassen oder irgendwen zu informieren als privates Unternehmen. "Meinungsfreiheit" ist auf Staatsebene etwas wert.
Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.
|
|
Rodi_95 - 29
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 11.2008
78
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.10.2010 um 12:48 Uhr
|
|
Ein land!
HAHHAHAHA
|
|
211 - 43
Profi
(offline)
Dabei seit 07.2007
897
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.10.2010 um 19:33 Uhr
|
|
Zitat von Ketzu:
Der herr unabhängiger Völkerrechtler macht auch so seine Fehler. Ich habs nur kurz überflogen, falls ichs also übersehen habe, korrigeirt mich:
Er sagt das DR besteht fort und die BRD sei nicht identisch mit dem DR. Für die nicht identität gibt er aber keine Gründ ean, sondern belegt munter den ersten Teil mit Urteilen des BVerfG in denen festgestellt wird, dass die BRD identisch mit dem DR ist. (Eine Sache die du auch immer und immer wieder ignorierst wenn du das BVerfG dort zitierst). Zudem wiederholt er den selben widerlegten Kram von dem erlöschen des GG 1990. „Es wird daran festgehalten, dass das deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.“
(Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)
nicht nur überfliegen auch verstehen aber wie du schon in anderen threads gezeigt hast happerts da immer noch bei dir
|
|
Ketzu - 38
Experte
(offline)
Dabei seit 11.2008
1535
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.10.2010 um 19:42 Uhr
|
|
Zitat von 211: „Es wird daran festgehalten, dass das deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.“
(Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)
nicht nur überfliegen auch verstehen aber wie du schon in anderen threads gezeigt hast happerts da immer noch bei dir
Und wie du IMMER den Satz mitten drin abbrichst, es geht immernoch weiter, mit der Erklärung dass das DR identisch ist mit der BRD. Aber das passt nicht zu dem was du willst, also nimmst du nur den Teil der unterstützt was du behauptest.
Genau DARUM überfliege ich nur und nehme mir nicht mehr die Zeit dich ausführlich zu kommentieren, weil ich das oft genug gemacht habe und du nun zum 7ten mal das Zitat abgebrochen bringst, weils so deine Behauptung scheinbar unterstützt.
Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.
|
|
211 - 43
Profi
(offline)
Dabei seit 07.2007
897
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.10.2010 um 20:29 Uhr
|
|
Zitat von Ketzu: Zitat von 211: „Es wird daran festgehalten, dass das deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.“
(Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)
nicht nur überfliegen auch verstehen aber wie du schon in anderen threads gezeigt hast happerts da immer noch bei dir
Und wie du IMMER den Satz mitten drin abbrichst, es geht immernoch weiter, mit der Erklärung dass das DR identisch ist mit der BRD. Aber das passt nicht zu dem was du willst, also nimmst du nur den Teil der unterstützt was du behauptest.
Genau DARUM überfliege ich nur und nehme mir nicht mehr die Zeit dich ausführlich zu kommentieren, weil ich das oft genug gemacht habe und du nun zum 7ten mal das Zitat abgebrochen bringst, weils so deine Behauptung scheinbar unterstützt. Orientierungssatz:
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den
Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in
Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als
Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern
als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
urteil
|
|
Cymru - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
11505
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.10.2010 um 20:44 Uhr
|
|
Zitat von 211: Orientierungssatz:
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den
Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in
Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als
Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern
als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
urteil
Zum einen wundert mich ja nach wie vor, dass du das Bundesverfassungsgericht als Institution anerkennst, das Grundgesetz und die BRD aber nicht. Das ist etwas inkonsequent. Aber gut, es kommt auch häufiger vor, dass Menschen, die diesen Staat ablehnen, sich auf dessen Rechtssystem stützen...
Nun aber zum Urtiel: Verstehst du denn den von dir zitierten Orientierungssatz auch? Also nicht nur was da steht, sondern auch, wofür es Bedeutung hat. Im vorliegenden Urteil (dafür musst du mehr als nur die Leitsätze lesen) ging es um das Verhältnis BRD-Deutschland und die Bedeutung der Verträge zwischen den beiden "Staaten".
Ferner hat diese Begriffsglauberei (das steht wiederum nicht in diesem Urteil, soweit ich gesehen habe) Auswirkungen auf Verträge die im Deutschen Rech (1871 - 1918) etwa mit Amerika geschlossen wurden. Auch da musste die Gültigkeit oder Ungültigkeit schließlich festgestellt werden.
Aber: Es sagt rein gar nichts darüber aus, ob Deutschland (im Sinne der heutigen Bundesrepublik) nun ein Staat ist oder nicht. Das geht einzig aus der Existenz des Grundgesetzes und der ständigen Rechtsprechung des BVerfG hervor.
(Nebenbei gesagt hat das zitierte Urteil spätestens mit der Wiedervereinigung 1990 für die deutschen Verhältnisse Bedeutung verloren. Es bleibt also einzig bei völkerrechtlichen Verträgen aus dem 19. Jahrhundert aktuell.)
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
|
|
tommi-g - 92
Experte
(offline)
Dabei seit 09.2009
1018
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.10.2010 um 21:22 Uhr
|
|
hm...
BRD
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft. Aristoteles
|
|
Roddi - 39
Champion
(offline)
Dabei seit 10.2005
12069
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.10.2010 um 21:46 Uhr
|
|
...hach mal wieder Nazi Verschwörungspropaganda Filme...
"Nope".
|
|
211 - 43
Profi
(offline)
Dabei seit 07.2007
897
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.10.2010 um 21:56 Uhr
|
|
Zitat von Cymru: Zitat von 211: Orientierungssatz:
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den
Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in
Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als
Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern
als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
urteil
Zum einen wundert mich ja nach wie vor, dass du das Bundesverfassungsgericht als Institution anerkennst, das Grundgesetz und die BRD aber nicht. Das ist etwas inkonsequent. Aber gut, es kommt auch häufiger vor, dass Menschen, die diesen Staat ablehnen, sich auf dessen Rechtssystem stützen...
Nun aber zum Urtiel: Verstehst du denn den von dir zitierten Orientierungssatz auch? Also nicht nur was da steht, sondern auch, wofür es Bedeutung hat. Im vorliegenden Urteil (dafür musst du mehr als nur die Leitsätze lesen) ging es um das Verhältnis BRD-Deutschland und die Bedeutung der Verträge zwischen den beiden "Staaten".
Ferner hat diese Begriffsglauberei (das steht wiederum nicht in diesem Urteil, soweit ich gesehen habe) Auswirkungen auf Verträge die im Deutschen Rech (1871 - 1918) etwa mit Amerika geschlossen wurden. Auch da musste die Gültigkeit oder Ungültigkeit schließlich festgestellt werden.
Aber: Es sagt rein gar nichts darüber aus, ob Deutschland (im Sinne der heutigen Bundesrepublik) nun ein Staat ist oder nicht. Das geht einzig aus der Existenz des Grundgesetzes und der ständigen Rechtsprechung des BVerfG hervor.
(Nebenbei gesagt hat das zitierte Urteil spätestens mit der Wiedervereinigung 1990 für die deutschen Verhältnisse Bedeutung verloren. Es bleibt also einzig bei völkerrechtlichen Verträgen aus dem 19. Jahrhundert aktuell.) schonmal gesagt bis 90 alles legitim und sauber nachvollziehbar ab dann aber nicht mehr
zum urteil:trotzdem kann mans als refrenz/grundsatz urteil und tatsache weil rechtsprechung nehmen da sich dieser status weder geändert noch durch ein anderes urteil aufgehoben wurde /weiterhin bestehndes völkerrecht was über dem gg steht(§25 gg)
|
|
211 - 43
Profi
(offline)
Dabei seit 07.2007
897
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.10.2010 um 22:00 Uhr
|
|
höre doch mal auf hier irgendwelch beschissenen videos zu posten schreib was dazu oder lass es
|
|
Jaybe - 41
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 10.2008
149
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.10.2010 um 22:01 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.10.2010 um 22:02 Uhr
|
|
Zitat von Ketzu:
Der herr unabhängiger Völkerrechtler macht auch so seine Fehler. Ich habs nur kurz überflogen, falls ichs also übersehen habe, korrigeirt mich:
Er sagt das DR besteht fort und die BRD sei nicht identisch mit dem DR. Für die nicht identität gibt er aber keine Gründ ean, sondern belegt munter den ersten Teil mit Urteilen des BVerfG in denen festgestellt wird, dass die BRD identisch mit dem DR ist. (Eine Sache die du auch immer und immer wieder ignorierst wenn du das BVerfG dort zitierst). Zudem wiederholt er den selben widerlegten Kram von dem erlöschen des GG 1990.
Ich habe gerade keine Zeit, aber auch wenn ich sie hätte: So ziemlich alle diese Behauptungen wurden in diesem und anderen Threads hier schon zigfach widerlegt, du wiederholst sie nur einfach immer wieder (mit teils neuen Quellen, oft aber einfach durch wieder rein kopieren deiner alten Posts)
Zur Todesstrafe paar Seiten weiter vorne: Um sie in Deutschland wieder ein zuführen müsste man das GG ändern (denn nach gängiger Rechtsmeinung ist es voll gültig und als Verfassung der BRD an zu sehen (an 211 und Co, bitte das "nach gängiger Rechtsmeinung" beachten, damit ist der Satz richtig, egal wie ihr dazu steht :P )) in der sie Verboten ist. Will man nun nur die Interpretationshilfe auch auf den GG Artikel anwenden steht noch immer das von Deutschland ratifizierte Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtscharta im Weg, in der fest gehalten wird, die Todesstrafe in keinem solchen Fall ein zu setzen auch nicht mit den Ausnahmen in der Interpretationshilfe.
In dem Moment, in dem aus der EU ein ähnliches Konstrukt wird wie die USA, gilt EU Recht über Staatsrecht. Damit sind dann endgültig alle seltsamen um das Grundgesetz für die Katz. Bald ist es ja soweit, unsere olle Dame da oben ist ja auf dem besten Weg.
Wenn der Deutsche Staat erstmal integriert ist, meinst da interessiert sich irgendwer unserer wohlhabenden Politiker noch an unserer Pseudo-Verfassung à la GG? Also so naiv kann man kaum sein, achja, wäre da nicht die breite Masse, systematisch durch Angst und Terror gezielt von unserer seltsamen Pressefreiheit verdummt...
Achja, bin jetzt zu faul nach der Quelle zu suchen, aber gerade das BVerfG redet immer wieder nur vom "Grundgesetz". Es ist nur im Volksmund eine Verfassung. Sonst gäbe es ja den letzten Artikel nicht...
|
|
tommi-g - 92
Experte
(offline)
Dabei seit 09.2009
1018
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.10.2010 um 22:12 Uhr
|
|
Zitat von 211: höre doch mal auf hier irgendwelch beschissenen videos zu posten schreib was dazu oder lass es
Kann an dem Video eigentlich nichts beschissenes finden. Ist aufschlussreicher als hier zig Zeilen zu verfassen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft. Aristoteles
|
|
211 - 43
Profi
(offline)
Dabei seit 07.2007
897
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.10.2010 um 22:30 Uhr
|
|
Zitat von tommi-g: Zitat von 211: höre doch mal auf hier irgendwelch beschissenen videos zu posten schreib was dazu oder lass es
Kann an dem Video eigentlich nichts beschissenes finden. Ist aufschlussreicher als hier zig Zeilen zu verfassen.
hm man kann aber nur ne meinung haben wenn man selber drüber nachforscht
das zeigt auch das du null ahnung vom thema hast
|
|
Jaybe - 41
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 10.2008
149
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.10.2010 um 22:36 Uhr
|
|
Zitat von Roddi:
...hach mal wieder Nazi Verschwörungspropaganda Filme...
Ob das nun ein Rechtsradikaler eingestellt hat oder nicht, es sind trotzdem Fakten.
Man muss nicht gleich an Propaganda denken, aber nachdenken sollte man darüber schon, warum die Dinge so "seltsam" sind...
Wenn wir denn eine ach-so-tolle Verfassung durch unser GG haben (an das sich aber unsere Politiker auch nicht oft genug halten), warum wurde dann der Art. 146 nie gelöscht? Ist halt doch eine ganz schöne Farce...
|
|
Forum / Politik und Wirtschaft
|