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was ist deutschland eigentlich?

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Gurki013 - 31
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Dabei seit 03.2006
462 Beiträge
Geschrieben am: 03.10.2010 um 21:00 Uhr

Zitat von Jaybe:

Zitat von Ketzu:

Zitat von tommi-g:

Der „Londoner Spectator" schrieb am 16.11.1959 :

„Die Zukunft Deutschlands, wahrscheinlich für den Rest des Jahrhunderts, wird von Außenstehenden entschieden werden und das einzige Volk, das dies nicht weiß, sind die Deutschen.“

Abschließend ein Zitat aus der „American Free Press" vom 7. Oktober 2002, das genau beschreibt in welcher Situation wir uns derzeit befinden:

„Ironischerweise ist Deutschland keine souveräne Nation, ohne Friedensvertrag und mit über 70.000 US-amerikanischer Besatzungstruppen noch immer auf seinem Boden: Die USA und Großbritannien könnten die Bundestagswahl annullieren unter Deutschlands tatsächlicher Verfassung, dem Londoner Abkommen vom 8. August 1945.“


Können sie nicht und tun sie nicht. Niemand hindert uns an der Ausübung unserer Rechte als souveräner Staat.
Möchtest du auch noch selbst irgendeine Aussage treffen?


Ein Staat ohne eine gültige Verfassung ist niemals souverän ;-) Und wir haben keine ;-) Denn unser ach so hoch gelobtes Grundgesetz wurde uns von den Alliierten vorgesetzt, und NICHT durch das Volk legitimiert.

landtage?
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 03.10.2010 um 21:01 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.10.2010 um 21:05 Uhr

edit:

Zitat von Jaybe:

Ein Staat ohne eine gültige Verfassung ist niemals souverän ;-) Und wir haben keine ;-) Denn unser ach so hoch gelobtes Grundgesetz wurde uns von den Alliierten vorgesetzt, und NICHT durch das Volk legitimiert.


Soweit mir bekannt, wurde die Verfassung von gewählten Vertretern ausgearbeitet und beschlossen. Die Alliierten wollten das Grundgesetz logischerweise sehen, haben aber keine Einsprüche erhoben.

Nebenbei: Wo steht denn, dass eine Verfassung durch das Volk legitimiert sein muss?


Zitat von Jaybe:


Wir haben überhaupt keine Demokratie in Deutschland, und auch keine gültige Verfassung. Wundert es denn keinen, wie oft unsere "Regierung" gegen Grundgesetz und Menschenrechte verstößt, ohne bestraft zu werden?


Hast du Beispiele hierfür?
Und inwiefern hat Demokratie etwas damit zu tun, ob nun Menschenrechte eingehalten werden?

Zitat von Jaybe:

Nur mal so beiläufig, laut Europa-Parlament wird die Todesstrafe wieder eingeführt, und diese kann sogar gegen Leute, die mit der Regierung nicht im Einklang sind, angwandt werden... Soviel zum Thema "Meinungsfreiheit" - die gabs seit 1948 nie wirklich... Genausowenig wie Pressefreiheit.


Wo hat das Europaparlament denn die Todesestrafe wieder eingeführt?

Fühlst du dich in deiner Meinungsfreiheit denn eingeschränkt? Kann ich mir kaum vorstellen, nachdem du hier offen den Staat (wenn auch zu Unrecht) kritisierst. Gäbe es keine Meinungsfreiheit, würdest du dafür mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 03.10.2010 um 21:14 Uhr

ich war mal wieder zu faul zum selber tipen also ::

Am 23.Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die BRD durch Veröffentlichung im BGBL I S. 1ff in Kraft gesetzt. Die BRD selbst wurde aber erst am 07.September 1949 gegründet. Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz von Dr. jur. Friedrich Giese ( erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am Main 1949 ):

S. 5 „Das Grundgesetz bedeutet und begründet staatsrechtlich den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen… “.

S. 6 „Es gibt also genau genommen keine Bundesrepublik ( Deutschland ), sondern nur eine westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland.“

S. 3 Aber auch die „Rats“-Bezeichnung des Parlamentarischen Rates war treffend. Es entbehrte der beschließenden Kompetenz, war weder befugt, die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen,
noch befugt, den nach diesem Grundgesetz verfassten Bundesstaat ins Leben treten zu lassen.

S.4 Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, also am 23.Mai 1949 um 24 Uhr in Kraft getreten sein. Dies bedarf staatsrechtlicher Klärung. Die Frage, ob das Inkrafttreten einer Verfassung vor dem Inslebentreten des Staates möglich sei, ist zu verneinen. Positives Recht eines Staates kann vielleicht diesen Staat überleben, nicht aber seiner Entstehung vorausgehen. Vom Zollrat Karl Wicke wurde 1954 in der Staatskunde zum Staats- und Verfassungsrecht erschienen in der Frage und Antwortbücherei Band II ( Hermes Verlag ) folgendes niedergeschrieben:

S. 9 „Was ist ein Staat ?“

„Der Staat ist die rechtmäßige Vereinigung von Menschen ( Staatsvolk ) innerhalb eines bestimmten Gebietes ( Staatsgebiet ) unter höchster Gewalt ( Staatsgewalt ) in einer festen Rechtsordnung ( Staatsverfassung ) „.

S. 9 Pkt. 4 „Was verstehen Sie unter dem Staatsvolk ?“

„Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen ( die Staatsbürger sind ).“

S. 12 Pkt. 22 „Was ist das Staatsgebiet ?“

„Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet, also den Raum, auf dem das Staatsvolk dauernd lebt, und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet. Innerhalb des Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt ( Gebietshoheit ) des Staates.“

S. 14 Pkt. 33 „Was verstehen Sie unter Staatsgewalt ?“

„Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben.“

Dieses Wissen, das Herr Zollrat Karl Wicke 1954 weitergegeben hat, soll den Zollbeamten Wegweiser in das vermeintliche Gestrüpp des grundlegenden Rechtes allen Staatslebens und des deutschen insbesondere sein.

Schlussfolgerung aus dem bisher vorgetragenem:

1. Es ist festzustellen, dass das Grundgesetz ein von den Westalliierten klar angewiesenes Besatzungsstatut ( Genehmigungsschreiben der Alliierten Pkt. 9 ) darstellt.( siehe auch: – Frankfurter Dokumente 01.Juni 1948 – Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland vom 12.Mai 1949 )

Die Gründung der BRD konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines Besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten lt. Art.43 Haager Landkriegsordnung von 1907 RGBl. v. 1910 S. 147. Die Grundlagen einer Staatsbildung lagen aus folgenden Gründen ebenfalls nicht vor:

Im Orientierungssatz des BVGU 2BvF1/73 ist klar festgehalten, dass das Deutsche Reich rechtlich existiert. Es können keine zwei Staaten auf einem Staatsgebiet existieren, somit gebührt, wie im o. g. Urteil erläutert, dem Deutschen Reich der Vorrang.

* Die BRD hatte niemals ein Staatsvolk. Die Staatsangehörigkeit ist nach wie vor die des Deutschen Reiches. ( siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgeset z vom 22.Juli 1913 ausgegeben am 31.Juli 1913 zuletzt geändert am 21.August 2002 , BGBl 2002 T. I, S. 3322).

* Eine Staatsgewalt hat die BRD niemals besessen. Die fehlende Staatsgewalt der BRD ist oben unter Grundgesetz bereits klar festgestellt und wird im immer noch geltenden Besatzungsstatut vom 10.April 1949 von den drei Westalliierten Mächten bestätigt. Darin heißt es klar und unmissverständlich im Art. IV :

„Die deutsche Bundesregierung und die Regierung der Länder werden befugt sein, nach ordnungsmäßiger Benachrichtigung der Besatzungsbehörden den auf diesen Behörden vorbehaltenen Gebieten Gesetze zu veranlassen und Maßnahmen zu treffen, es sei denn, dass die Besatzungsbehörden etwas anderes besonders anordnen.“ Im Art. V lautet es „Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. „

Damit sollte bewiesen sein, dass die BRD von Anfang an kein Staat, sondern ein Besatzungsrechtliches Mittel zu Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war. Dieses Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.Juni 1990 den Art. 23 des Grundgesetzes gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom 18.Juni 1990 handlungsunfähig untergegangen, denn wenn kein Geltungsbereich für ein Grundgesetz vorhanden ist, kann es ( GG ) nirgends gelten. Jetzt sind aber wichtige völkerrechtliche Protokolle für 30 Jahre unter Verschluss und man könnte diese Tatsache nicht nachweisen. Es bleibt ein Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin auf die Negationsklage ( Az. S 72 Kr433/93 ) vom 19.Mai 1992.

In diesem wurde festgestellt, „das man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.Juni 1990 aufgelöst worden ist.“

Ersatzweise, um es anders zu beweisen, dass die BRD zu keiner Zeit eine rechtliche Möglichkeit hatte, sich auf mitteldeutsches Gebiet auszuweiten, wird hier angebracht, dass der Einigungsvertrag vom 31.August 1990 die Aufhebung des Art. 23 GG im Art. 2 anordnet. Durch Inkrafttreten des Einigungsvertrages durch die Veröffentlichung des Gesetzes über den Einigungsvertrag im BGBl. II 1990 S.885 am 23.September 1990 ( vom 31.August 1990 zwischen der BRD und der DDR über die Herstellung der Einheit bzw. mit der Bekanntmachung vom 16.Oktober 1990 BGBl. II zum 29.September 1990 ) wurde es der DDR am 03.Oktober 1990 unmöglich auf Basis des aufgehobenen Grundgesetz Artikel 23 beizutreten. Also hätte seit dem 18.Juni 1990 spätestens seit 29.September 1990 eine BRD keinen Geltungsbereich mehr und hätte somit keine Grundlage für ihre weitere Existenz und erst recht nicht die Möglichkeit sich auf das mitteldeutsche Gebiet auszuweiten ( ehemalige DDR / russisches Besatzungsgebiet ).

Hierzu die Beweise:

Im Urteil 2BvF 1/73 steht unter Gründe B. III. Abs. 1

„Mit der Errichtung der Bundesrepublik wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“

„Die BRD ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“

„Sie, ( die BRD ) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.“

„Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den im Art. 23 GG genannten Ländern.“

Im Einigungsvertrag ist wie oben aufgeführt im Art. 2 festgehalten, dass Artikel 23 Grundgesetz aufgehoben wird.

Dies ist mit Wirkung vom 23.September 1990 geschehen , siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885 ff und Seite ff. Somit konnte auch hilfsweise so gesehen die DDR am 03.Oktober 1990 dem Grundgesetz nicht mehr beitreten,da dieses spätestens seit dem 29.September 1990 nicht mehr bestand. Es wird jedoch daran festgehalten, dass der Art. 23 GG schon seit dem 18.Juni 1990 – 0.00 Uhr nicht mehr vorhanden war, siehe o.g. Urteil Az. S 71 Kr 433/93. Im Vertrag über abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.September 1990 ( BGBl. 1990 Teil II S. 1318 ff., Ausgabe 13.Oktober 1990 ) lautet es im Artikel 1, Abs. 1

„Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.“ Dieser Vertrag ist bis heute nicht ratifiziert, da nur das vereinte Deutschland dieses hätte tätigen können. Deutschland ist aber nicht die BRD oder DDR. Deutschland ist lt. Militärgesetz 52 des Alliierten Kontrollrates ( ehemals SHAEF-Gesetz Nr. 52 ) Artikel 7, Abs. e ) „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.Dezember 1937 bestanden hat.

Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.September 1990, BGBl. II 1990 S. 1274 ff , ausgegeben am 02. Oktober 1990 ist festgehalten:

Vorwort Abs. 6 2 – In der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berühren. Artikel 2 Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Artikel 4 Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gerichte oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und
Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.

Es kann überhaupt nicht deutlicher gesagt werden, dass Deutschland nicht souverän ist. Deutschland kann auch nicht souverän sein, da das Deutsche Reich zwar wie oben bewiesen, ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet hat, aber die Staatsgewalt in Ermangelung eines Friedensvertrages immer noch unter Besatzungshoheitlicher Gewalt steht. Da es seit November 2003 eine gesetzgebende Nationalversammlung im Deutschen Reich auf der Basis der Verfassung der Weimarer Republik vom 11.August 1919 gibt und seit dem 23.Mai 2004 einen Landtag im Freistaat Sachsen auf der Basis der Landesverfassung vom 01.November 1920, ist das Deutsche Reich rechtlich wieder handlungsfähig.

im lissabon vertrag wurde die todestrafe wieder ermöglicht
Kaba-man
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
191 Beiträge
Geschrieben am: 03.10.2010 um 21:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.10.2010 um 21:25 Uhr

Zitat von Cymru:


Wo hat das Europaparlament denn die Todesestrafe wieder eingeführt?
.



Eigentlich widerstrebt es mir sehr dir mal zu widersprechen (auch wenn es reine auslegungssache ist), aber der jaybe hat in diesem punkt recht..

"Im Artikel 2 dieser Grundrechtecharta steht unter (2):
Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Das Problem liegt im "Kleingedruckten", in den sogenannten Erläuterungen zur Grundrechtecharta.* Da steht:

"Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet,"
wenn es erforderlich ist,
"einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".

Die zweite Ausnahme, wann die Todesstrafe verhängt werden darf:

"Für Taten in Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr."


Also diese gilt halt nur bei solchen sonderfällen, da die bundesregierung aber eigendlich mit sozialen unruhen rechnet finde ich das schon bemerkenswert...

Aber dazu zu sagen ist: das betrifft den lissabon vertrag meines wissens.....

Southpark, Folge 77 Stafel 5

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 03.10.2010 um 21:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.10.2010 um 21:27 Uhr

@ 211:
Deine "copy-and-paste-Mentalität" kommentiere ich nicht weiter. Wenn du nicht verstehst, was deine geistigen Führer schreiben und es selbst wiedergeben kannst, musst du Diskussionen eben eher vermeiden. Nur irgendwelches Zeug zu kopieren ist ohne Sachbezug. Falls du jemals in der Schule eine Arbeit schreiben musstest, wirst du wissen, dass blindes kopieren schwachsinnig ist.

edit:
Aus Spaß hier ein Artikel, der sich mit deinem Wissenschaftler beschäftigt:Henne oder Ei?

Zitat von Kaba-man:

Aber dazu zu sagen ist: das betrifft den lissabon vertrag meines wissens.....


In der Tat verbietet der Vertrag von Lissabon die Todesstrafe in den Erläuterungen nicht. Das war auch ein großer Kritikpunkt daran. Aber es ist keine Einführung. Eine Einführung hätte durch Verordnung oder Richtlinie ergehen müssen. Von daher bleibt die Todesstrafe nach der deutschen Verfassung nach wie vor

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Kaba-man
Halbprofi (offline)

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Geschrieben am: 03.10.2010 um 21:26 Uhr

du könntest bürokrat werden :-D

jedenfalls hast du den blick fürs genaue :daumenhoch: find ich gut.....

Southpark, Folge 77 Stafel 5

211 - 43
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897 Beiträge
Geschrieben am: 03.10.2010 um 21:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.10.2010 um 21:29 Uhr

Zitat von Cymru:

@ 211:
Deine "copy-and-paste-Mentalität" kommentiere ich nicht weiter. Wenn du nicht verstehst, was deine geistigen Führer schreiben und es selbst wiedergeben kannst, musst du Diskussionen eben eher vermeiden. Nur irgendwelches Zeug zu kopieren ist ohne Sachbezug. Falls du jemals in der Schule eine Arbeit schreiben musstest, wirst du wissen, dass blindes kopieren schwachsinnig ist.

Zitat von Kaba-man:

Aber dazu zu sagen ist: das betrifft den lissabon vertrag meines wissens.....


In der Tat verbietet der Vertrag von Lissabon die Todesstrafe in den Erläuterungen nicht. Das war auch ein großer Kritikpunkt daran. Aber es ist keine Einführung. Eine Einführung hätte durch Verordnung oder Richtlinie ergehen müssen. Von daher bleibt die Todesstrafe nach der deutschen Verfassung nach wie vor
mit dem komentar hast dir aber selber eine reingewürgt

grundgesetz nicht verfassung wie oft denn noch!und das erlaubt der lissabon vertrag!
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 03.10.2010 um 21:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.10.2010 um 21:28 Uhr

Zitat von Kaba-man:

du könntest bürokrat werden :-D

jedenfalls hast du den blick fürs genaue :daumenhoch: find ich gut.....


Zugegeben, das sind juristische Spitzfindigkeiten, aber so läuft das ab. Leider versteht 211 das nicht immer so ganz.


Zitat von 211:

grundgeset nicht verfassung wie oft denn noch!


Du machst dich lächerlich, immerhin hast du dich schon mehrfach auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen...

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Kaba-man
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
191 Beiträge
Geschrieben am: 03.10.2010 um 21:29 Uhr

Zitat von Cymru:



Zugegeben, das sind juristische Spitzfindigkeiten, aber so läuft das ab. Leider versteht 211 das nicht immer so ganz.


nun ja da würde ich mal sagen

@ 211: glaub ihm einfach, der junge versteht das was er sagt....wahrscheinlich mehr wie die die es gemacht haben ;-)

Southpark, Folge 77 Stafel 5

Jaybe - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2008
149 Beiträge
Geschrieben am: 03.10.2010 um 21:31 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Jaybe:


Wir haben überhaupt keine Demokratie in Deutschland, und auch keine gültige Verfassung. Wundert es denn keinen, wie oft unsere "Regierung" gegen Grundgesetz und Menschenrechte verstößt, ohne bestraft zu werden?





Zitat von Jaybe:

Nur mal so beiläufig, laut Europa-Parlament wird die Todesstrafe wieder eingeführt, und diese kann sogar gegen Leute, die mit der Regierung nicht im Einklang sind, angwandt werden... Soviel zum Thema "Meinungsfreiheit" - die gabs seit 1948 nie wirklich... Genausowenig wie Pressefreiheit.


Wo hat das Europaparlament denn die Todesestrafe wieder eingeführt?


Fühlst du dich in deiner Meinungsfreiheit denn eingeschränkt? Kann ich mir kaum vorstellen, nachdem du hier offen den Staat (wenn auch zu Unrecht) kritisierst. Gäbe es keine Meinungsfreiheit, würdest du dafür mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.


http://dejure.org/gesetze/MRK/2.html

Hast du Beispiele hierfür?
Ganz einfach: Ohne eine gültige Verfassung kann es keine Demokratie geben.
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/GrundgesetzGesetze/InformationenueberdasGrundgesetz/informationen-ueber-das-grundgesetz.html
Eine bodenlose Lüge (ganz unten), denn unser olles Grundgesetz wurde NIEMALS vom deutschen Volk legitimiert. Was die unvollkommene Wiedervereinigung angeht, da will ich erst gar nicht drauf eingehen, denn soetwas gab es nie.

Und hier noch was zum BND Skandal. Das hat ja auch kaum wen interessiert in Deutschland....
http://www.welt.de/politik/deutschland/article4174446/Regierung-verstiess-in-BND-Affaere-gegen-Verfassung.html
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 03.10.2010 um 21:40 Uhr

Zitat von Jaybe:

http://dejure.org/gesetze/MRK/2.html


Hab ich oben schon angesprochen. Eine Einführung sieht anders aus.



Zitat von Jaybe:

Hast du Beispiele hierfür?
Ganz einfach: Ohne eine gültige Verfassung kann es keine Demokratie geben.
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/GrundgesetzGesetze/InformationenueberdasGrundgesetz/informationen-ueber-das-grundgesetz.html
Eine bodenlose Lüge (ganz unten), denn unser olles Grundgesetz wurde NIEMALS vom deutschen Volk legitimiert. Was die unvollkommene Wiedervereinigung angeht, da will ich erst gar nicht drauf eingehen, denn soetwas gab es nie.


Auf der verlinkten Seite steht aber nirgends, dass es ohne gültige Verfassung keine Demokratie geben könnte. Oder sprichst du Großbritannien ab, Demokratie zu sein?

Weißt du denn, wie das Grundgesetz zustande kam? Lies es mal genau nach. Die Ministerpräsidenten der Länder entsandten den Parlamentarischen Rat. Stichwort "mittelbare Demokratie"!


Zitat von Jaybe:

Und hier noch was zum BND Skandal. Das hat ja auch kaum wen interessiert in Deutschland....
http://www.welt.de/politik/deutschland/article4174446/Regierung-verstiess-in-BND-Affaere-gegen-Verfassung.html


Was konkret erwartest du als Sanktionen für Verfassungsverstöße?

Fakt ist, dass vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde, dass die Regierung gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Sowas passiert auch mit verfassungswidrigen Gesetzen. Ich weiß aber wie gesagt nicht, welche Sanktionen du dabei erwartest...

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Jaybe - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2008
149 Beiträge
Geschrieben am: 03.10.2010 um 21:43 Uhr

Zitat von Cymru:

edit:

Zitat von Jaybe:

Ein Staat ohne eine gültige Verfassung ist niemals souverän ;-) Und wir haben keine ;-) Denn unser ach so hoch gelobtes Grundgesetz wurde uns von den Alliierten vorgesetzt, und NICHT durch das Volk legitimiert.


Soweit mir bekannt, wurde die Verfassung von gewählten Vertretern ausgearbeitet und beschlossen. Die Alliierten wollten das Grundgesetz logischerweise sehen, haben aber keine Einsprüche erhoben.

Nebenbei: Wo steht denn, dass eine Verfassung durch das Volk legitimiert sein muss?


Zitat von Jaybe:


Wir haben überhaupt keine Demokratie in Deutschland, und auch keine gültige Verfassung. Wundert es denn keinen, wie oft unsere "Regierung" gegen Grundgesetz und Menschenrechte verstößt, ohne bestraft zu werden?


Hast du Beispiele hierfür?
Und inwiefern hat Demokratie etwas damit zu tun, ob nun Menschenrechte eingehalten werden?

Zitat von Jaybe:

Nur mal so beiläufig, laut Europa-Parlament wird die Todesstrafe wieder eingeführt, und diese kann sogar gegen Leute, die mit der Regierung nicht im Einklang sind, angwandt werden... Soviel zum Thema "Meinungsfreiheit" - die gabs seit 1948 nie wirklich... Genausowenig wie Pressefreiheit.


Wo hat das Europaparlament denn die Todesestrafe wieder eingeführt?

Fühlst du dich in deiner Meinungsfreiheit denn eingeschränkt? Kann ich mir kaum vorstellen, nachdem du hier offen den Staat (wenn auch zu Unrecht) kritisierst. Gäbe es keine Meinungsfreiheit, würdest du dafür mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.


Soweit mir bekannt, wurde die Verfassung von gewählten Vertretern ausgearbeitet und beschlossen. Die Alliierten wollten das Grundgesetz logischerweise sehen, haben aber keine Einsprüche erhoben.

Wenn das der Fall ist, warum steht dann auf der 1. Seite des GG: Verfassung FÜR die BRD, und nicht von? ;-)
Wenn eine Verfassung nicht vom eigenen Volk legitimiert wird, ist sie auch nicht gültig. So siehts aus.

Und inwiefern hat Demokratie etwas damit zu tun, ob nun Menschenrechte eingehalten werden?
Also wenn in einer "richtigen" Demokratie Menschenrechte nicht eingehalten werden, wo doch "alle" immer behaupten, Demokratie wäre die beste Sache die es gibt , dann weiß ich auch nicht ^^
211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 03.10.2010 um 21:47 Uhr

das gg wurde uns gemäss hlko §42,43 erlaubt

siehe erlaubniss oder carlos rede von 1948

§146 gg besteht immer noch

du weisst nen scheiss weil du dich nur auf wikipedia berufst und das permanent
Jaybe - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2008
149 Beiträge
Geschrieben am: 03.10.2010 um 21:49 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Jaybe:

http://dejure.org/gesetze/MRK/2.html


Hab ich oben schon angesprochen. Eine Einführung sieht anders aus.



Zitat von Jaybe:

Hast du Beispiele hierfür?
Ganz einfach: Ohne eine gültige Verfassung kann es keine Demokratie geben.
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/GrundgesetzGesetze/InformationenueberdasGrundgesetz/informationen-ueber-das-grundgesetz.html
Eine bodenlose Lüge (ganz unten), denn unser olles Grundgesetz wurde NIEMALS vom deutschen Volk legitimiert. Was die unvollkommene Wiedervereinigung angeht, da will ich erst gar nicht drauf eingehen, denn soetwas gab es nie.


Auf der verlinkten Seite steht aber nirgends, dass es ohne gültige Verfassung keine Demokratie geben könnte. Oder sprichst du Großbritannien ab, Demokratie zu sein?

Weißt du denn, wie das Grundgesetz zustande kam? Lies es mal genau nach. Die Ministerpräsidenten der Länder entsandten den Parlamentarischen Rat. Stichwort "mittelbare Demokratie"!


Zitat von Jaybe:

Und hier noch was zum BND Skandal. Das hat ja auch kaum wen interessiert in Deutschland....
http://www.welt.de/politik/deutschland/article4174446/Regierung-verstiess-in-BND-Affaere-gegen-Verfassung.html


Was konkret erwartest du als Sanktionen für Verfassungsverstöße?

Fakt ist, dass vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde, dass die Regierung gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Sowas passiert auch mit verfassungswidrigen Gesetzen. Ich weiß aber wie gesagt nicht, welche Sanktionen du dabei erwartest...


Auf der verlinkten Seite steht aber nirgends, dass es ohne gültige Verfassung keine Demokratie geben könnte. Oder sprichst du Großbritannien ab, Demokratie zu sein?
Das ist auch der Punkt wo man den gesunden Menschenverstand einschalten muss: Wenn es keine gültige Verfassung gibt, in der unter anderem das Wahlrecht festgelegt wird, wie soll man dann "vernünftig" Wählen? Wie soll es da eine Demokratie geben? Da macht doch jeder was er will, und genau das sieht man ja an unserer Bundeskanzlerin, die so schnell wie möglich den deutschen Staat in die EU einordnen will, damit alle Fragen bzgl. GG/Verfassung zunichte gemacht werden.
Und wenn es um solch wichtige Entscheidungen geht, muss das Volk gefragt werden, und nicht eine an einer Regierung wie unserer, die immer wieder nach belieben das GG ändert...

Tja, hat man denn irgendetwas gehört dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden? Also mit einer Geldstrafe ist da sicherlich nicht genug getan....
doloresgomez
Profi (offline)

Dabei seit 09.2010
847 Beiträge
Geschrieben am: 03.10.2010 um 21:51 Uhr

Zitat von Jaybe:


Wenn das der Fall ist, warum steht dann auf der 1. Seite des GG: Verfassung FÜR die BRD, und nicht von? ;-)



Weil es nicht von "der BRD", sondern von der verfassungsgebenden Versammlung erstellt wurde. Ein Staatsgebilde kann keine Verfassung schreiben, es kann nur den Geltungsbereich abstecken.
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