Geschrieben am: 11.09.2010 um 00:20 Uhr
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Zitat von Cymru:
Auch bei dieser Durchsuchung wird ja niemand als Verbrecher abgestempelt. Generell gilt bis zum Urteil die Unschuldsvermutung.
Natürlich und das erklärst du jetzt bitte dem gaffenden Nachbarn. Ein Strafrechtliches und ein gesellschaftliches Urteil sind 2 paar Stiefel.
Zitat von Cymru:
Wenn, würde ich so daher eher dem Richter die Aufgabe zuweisen, den Sachverhalt ordentlich zu würdigen. Er hat auch die Möglichkeit, eine Normenkontrolle einzuleiten.
Absolut deiner Meinung. Was nicht heisst, dass die ausführenden Organe nicht trotzdem ihr Hirn einschalten dürften.
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