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Geschlossen Ist die BRD eine GmbH bzw.ein verwaltungskonstukt der Alliie

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Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 08.08.2010 um 12:35 Uhr

Zitat von 211:

naja aber warum gilt dann 146 noich wenn wir einig sind?oder die hier Art. 79, 120 + 125 „GG“


Art. 79 ist relevant für Änderungen am Grundgesetz, eine Möglichkeit und Regelung die für jede Verfassung nötig ist, die bestand haben will.

Artikel 146 regelt zudem das was du so ignorierst: Dass das GG für das gesamte deutsche Volk gilt. Er lässt zudem die Möglichkeit das GG durch eine andere Verfassung ab zu lösen, schließlich kann keiner von uns vorhersehen ob das nicht eines Tages angebracht ist.

Artikel 120 und 125 sind für verschiedenste Regelungen womöglich noch relevant. Sie beinhalten allerdings keine Besatzung oder ähnliches wie früher von dir behauptet.

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2010 um 12:41 Uhr

Zitat von 211:


piraten sind gut angetretten haben sich aber letzten endes iner sinlosen links rechts debatte verfangen

siehe die forum einträge gewisser leute


Da meinst Du wahrscheinlich u.a. mich^^
Aber laß Dir gesagt sein, es gibt bei den Piraten keine Rechts-Links-Debatte. Im Gegenteil, wir lehnen dieses Schema ab - und einig sind sich die Piraten darin, daß sowohl das eine wie auch andere Extrem absolut verachtenswert ist.
Und wenn Du hier eine verabscheuungswürdige Ideologie vertrittst, kommt halt Kontra (würde übrigens genauso sein, wenn Du kommunistische oder stalinistische Thesen vertreten würdest).

Ansonsten:
Versuch hier doch nicht mit dem Argument: Schwachsinn zu kommen, werfe uns Demokraten nicht vor, wir würden Deine Fragen nicht beantworten - sondern beantworte doch selbst mal einfachste Fragen, z.B. wenn Du sagst, daß Du stolz bist, Deutscher zu sein, warum stolz und was ist deutsch?

Ich bewundere gerade Ketzu, wie er sich immer noch mit solch diskussionsresistenten Menschen wie Dir einläßt...


Danke!

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 08.08.2010 um 12:42 Uhr

Zitat von Ketzu:

Zitat von 211:

naja aber warum gilt dann 146 noich wenn wir einig sind?oder die hier Art. 79, 120 + 125 „GG“


Art. 79 ist relevant für Änderungen am Grundgesetz, eine Möglichkeit und Regelung die für jede Verfassung nötig ist, die bestand haben will.

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des
Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen,
die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den" Abbau
einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben"

Artikel 146 regelt zudem das was du so ignorierst: Dass das GG für das gesamte deutsche Volk gilt. Er lässt zudem die Möglichkeit das GG durch eine andere Verfassung ab zu lösen, schließlich kann keiner von uns vorhersehen ob das nicht eines Tages angebracht ist.

du rafst es nicht


Artikel 120 und 125 sind für verschiedenste Regelungen womöglich noch relevant. Sie beinhalten allerdings keine Besatzung oder ähnliches wie früher von dir behauptet.



§120(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten --wieso ich denk das ist vorbei?

§125 Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird
innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht,

1.soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt,

wieso haben diese § vortbestand aber alles zusammn keinen geltungsbereich?der doch laut bvg bei jedem gesetz nötig ist

Lerouxe - 45
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
950 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2010 um 12:44 Uhr

Zitat von 211:


ps:die youtube dinger sind interviews oder nsden aus dem fernsehen was soll ich die aufschreiben du kannst nich mal gesetze/urteile lesen also schau dir doch videos an musst nich soviel nachdenken


Du wirfst anderen vor Gesetze(Urteile nicht lesen zu können, glänzt hier aber selbst mit unvollständigen Auszügen (wodurch deren Inhalt massiv geändret wird)... interessant.

Auch sprichst Du immer wieder Zeitachsen an, vermischt jedoch selbst Reden die 1948 gehalten wurden mit Tatsachen von heute... ebenfalls sehr interessant.

Bei der deutschen Finanzagentur unterläuft Dir ebenfalls ein großer Fehler.
Du kritisierst die Gesellschaftsform (GmbH) und setzt dies mit einer Haftung für die Gesamtschulden gleich.
Rein rechtlich gesehen, ist die deutsche Finanzagentur nur der Dienstleister, die beschränkte Haftung bezieht sich also nur für die angebotenen Leistungen und nicht für die aufgenommenen Schulden.
Wenn Du Dich schon darüber auslässt, dann schau Dir wenigstens erstmal die definierten Aufgaben dieser Agentur an.
Es geht nur um das Kreditmanagement (was vorher von mehreren Stellen parallel gemacht wurde).

Und was ein Urteil zur Seegenossenschaft (III ZR 358/03) mit der deutschen Finanzagentur zu tun hat ist mir immer noch schleierhaft.
Was ich vermute ist, dass Du das Urteil nichtmal selbst gelesen hast, sonst wäre Dir beim zitieren nicht wieder der Fehler unterlaufen einen ganzen Teil wegzulassen.

Just when I discovered the meaning of life, they change it.

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2010 um 12:47 Uhr

Zitat von 211:


§125 Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird
innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht,

1.soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt,

wieso haben diese § vortbestand aber alles zusammn keinen geltungsbereich?der doch laut bvg bei jedem gesetz nötig ist


Wieso hat §125 keinen Geltungsbereich?
(Kleiner Tip: Da geht es nicht um das GG)



Gruß

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 08.08.2010 um 12:48 Uhr

Zitat von Laser87:

Zitat von 211:


piraten sind gut angetretten haben sich aber letzten endes iner sinlosen links rechts debatte verfangen

siehe die forum einträge gewisser leute


Da meinst Du wahrscheinlich u.a. mich^^
Aber laß Dir gesagt sein, es gibt bei den Piraten keine Rechts-Links-Debatte. Im Gegenteil, wir lehnen dieses Schema ab - und einig sind sich die Piraten darin, daß sowohl das eine wie auch andere Extrem absolut verachtenswert ist.
Und wenn Du hier eine verabscheuungswürdige Ideologie vertrittst, kommt halt Kontra (würde übrigens genauso sein, wenn Du kommunistische oder stalinistische Thesen vertreten würdest).

Ansonsten:
Versuch hier doch nicht mit dem Argument: Schwachsinn zu kommen, werfe uns Demokraten nicht vor, wir würden Deine Fragen nicht beantworten - sondern beantworte doch selbst mal einfachste Fragen, z.B. wenn Du sagst, daß Du stolz bist, Deutscher zu sein, warum stolz und was ist deutsch?

Ich bewundere gerade Ketzu, wie er sich immer noch mit solch diskussionsresistenten Menschen wie Dir einläßt...


Danke!


demokrat?

freiheit ist die freiheit der anders denkenden (rosa lux)

stolz jup richtig warum nicht?sollte ich mich für irgendwas schämen ich wüsste von nichts

uns Demokraten soll ich lachen mit den piraten wirds wie mit b90 grüne laufen

mach bitte nen threadied auf wo du die linie und die zukunft deiner partei siehst bzw was du an der aktuellen tagespolitik ändrn würdest
Sinthoras - 32
Profi (offline)

Dabei seit 04.2009
815 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2010 um 12:48 Uhr

Zitat von Legales:

Es ist nicht so einfach zu formulieren ,denn was da auf Youtube gesagt wird scheint plausiebel zu sein aber auch unglaublich !
Wenn dieser Staat wirklich eine GMBH ist und wir das Personal (Peronalausweis) sind ,wirft das vieles ueber den Haufen oder.
Ein Grundgesetz ist laut Haager Landkriegsordnung da um fuer ruhe und ordnung zusorgen in einem Besetzten Land.
Eine Verfassung hingegen vom Volk ...


was lernt ihr eigentich in sozialkunde???

Grundgesetz ist der Name der vorläufigen Verfassung bis zum Beitritt der DDR
und den namen hat man dann halt beibehalten...

Wut

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 08.08.2010 um 12:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.08.2010 um 12:50 Uhr

Zitat von Laser87:

Zitat von 211:


§125 Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird
innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht,

1.soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt,

wieso haben diese § vortbestand aber alles zusammn keinen geltungsbereich?der doch laut bvg bei jedem gesetz nötig ist


Wieso hat §125 keinen Geltungsbereich?
(Kleiner Tip: Da geht es nicht um das GG)





Gruß


§125 ist teil des gg
211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 08.08.2010 um 12:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.08.2010 um 12:51 Uhr

kleiner tip poste mal den geltungs bereich des owig (kleiner tip §5)
Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2010 um 12:53 Uhr

Zitat von 211:


demokrat?

freiheit ist die freiheit der anders denkenden (rosa lux)


Ja - sogar soweit, daß ich Dich nicht anzeige wegen Volksverhetzung. Was Du - und Dein "Chefideologe" hier verbreiten könnte man durchaus so interpretieren.
Amüsant finde ich, daß Ihr N*zis Euch ausgerechnet auf Fr. Luxemburg berufen müßt, weil in Eurer Vorstellung ist ja Meinungsfreiheit verboten^^

Zitat von 211:


stolz jup richtig warum nicht?sollte ich mich für irgendwas schämen ich wüsste von nichts

Sich nicht schämen müssen != das recht, auf etwas stolz sein zu können ;-)

Zitat von 211:


uns Demokraten soll ich lachen mit den piraten wirds wie mit b90 grüne laufen

20% - fände ich nicht schlecht. Besser als Deine Partei der "Vernunft" ;-)

Zitat von 211:


mach bitte nen threadied auf wo du die linie und die zukunft deiner partei siehst bzw was du an der aktuellen tagespolitik ändrn würdest

Gibt es schon ;-) Darfst gerne da weiterschreiben.


Gruß

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2010 um 12:54 Uhr

Zitat von 211:


§125 ist teil des gg


Aber das Recht, auf das sich da bezogen wird, nicht...



211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 08.08.2010 um 12:56 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.08.2010 um 12:57 Uhr

hm ich sh schon vorm postn liest du nich mal die links

nochmal nur für dich und lese dir das programm durch bei 90% ziehst du mit

http://www.parteidervernunft.de/parteiprogramm.html

wo ist die volksverhetzung?
Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2010 um 12:57 Uhr

Zitat von 211:

hm ich sh schon vorm postn liest du nich mal die links

nochmal nur für dich und lese dir das programm durch bei 90% ziehst du mit

http://www.parteidervernunft.de/parteiprogramm.html


Bin ich irgendwo auf das Programm dieser Partei eingegangen?
Lies Du erstmal meine Posts ;-)



Lerouxe - 45
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
950 Beiträge

Geschrieben am: 08.08.2010 um 13:00 Uhr

Zitat von 211:


§120(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten --wieso ich denk das ist vorbei?


Und schon wieder zitierst Du unvollständig...
Art 120(1) GG:

Zitat:

(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.


Wie das nette deutsche Wort "und" aussagt, handelt dieses § eben nicht nur von Besatzungskosten, sondern auch von Kriegsfolgelasten und Entschädigungsansprüchen.

Zitat:


§125 Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird
innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht,

1.soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt,

wieso haben diese § vortbestand aber alles zusammn keinen geltungsbereich?der doch laut bvg bei jedem gesetz nötig ist


Auch hier unterschlägst Du, dass §125 noch ein paar mehr Teile hat, zudem stellt §125(1) sicher, dass rechtliche Regelungen die während der Besatzungszeit getroffen worden sind weiter fortbestehen (schreibt man nicht mit "v", aber ein echter Deutscher weiß das natürlich).

Der Bundesverfassungsgericht hat hierzu 1955 (klingelt bei dem Datum was?) beschlossen

Zitat:


1. Recht im Sinne des Art. 125 Nr. 1 GG ist die gesamte Regelung eines bestimmten Sachgebietes, einer begrifflich selbständigen, in sich abgeschlossenen Rechtsmaterie.
2. Für die einheitliche Geltung innerhalb einer Besatzungszone kommt es bei den nach 1945 erlassenen Rechtsvorschriften nicht auf die Identität der Rechtsquelle an, sondern auf die inhaltliche Übereinstimmung. Dabei können sachliche Abweichungen, die durch die von Land zu Land bestehenden Unterschiede in Behördenorganisation und -zuständigkeiten bedingt sind, im allgemeinen außer Betracht bleiben.
3. Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG steht einer landesrechtlichen Regelung nicht entgegen, die das "negative Entscheidungsmonopol" des Landesverfassungsgerichts auf vorkonstitutionelles Landesrecht erstreckt.


Was nichts anderes aussagt, als dass bereits bestehendes Landesrecht unangetastet bleibt, sofern es inhaltlich Identisch mit anderen Landesregelungen ist, egal wer dieses Recht geschaffen hat.

Just when I discovered the meaning of life, they change it.

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 08.08.2010 um 13:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.08.2010 um 13:10 Uhr

ja und warum sthen dise§ noch in unserer verfassung/vrfassungs gebenden grundgesetz/gg

und wo liegt die räumliche geltung?

die brd war und ist kein staat das haben einige immerhin schon eingestanden

und hat auch nie die die rechtsfolge angetretten dementsprechend nicht identisch gleich oder sonst irgendwas
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