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luftprinzip - 81
Champion (offline) Dabei seit 03.2010 8822 Beiträge ![]() |
Zitat von 211: bessres beispiel : peter m. hat ne schöne wohnung geht auf ein stadtfest bekommt aufs maul und liegt im koma(nicht handlungsfähig rechtlich verbindlich/körperlich) da kommt hans w.(brd) und sagt ich bin identisch mit mit peter wir sid gleich und hans zieht in peters wohnung und sagt das ist jetz meine hat hans die rechtsnachfolge angetrtten wenn peter ruht(handlungsunfähig ist)???? Bei dem Beispiel musst du nur noch ergänzen, dass Hans W. = Peter, er hat nur seinen Namen geändert. I still don't believe in Germanys right to exist. |
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Lerouxe ![]() Profi (offline) Dabei seit 09.2008 950 Beiträge ![]() |
Zitat von 211: du hast die erklärung der rechtsnachfolge nicht gelesen? Doch habe ich, aber Du scheinst meine Postings nicht ganz zu verstehen, da es in der völkerrechtlichen Frage der BRD garnicht um die Rechtsnachfolge geht, sonderun um die Identität. Finde es recht schade, dass Du versucht juristisch zu argumentieren, aber die einfachsten Unterscheidungen nicht hinbekommst. Ob das nun gewollt (also wider besseren Wissens) oder ungewollt (Du kopierst einfach Zeug das Du nicht verstehst) geschieht vermag ich nicht zu beurteilen, aber hier scheint wirklich alle Mühe umsonst, quasi Perlen für die Säue um mal das deutsche Sprachgut etwas zu bemühen. Just when I discovered the meaning of life, they change it. |
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211 ![]() Profi (offline) Dabei seit 07.2007 897 Beiträge |
Zitat von Laser87: Ach - und noch was zum Geltungsbereich (räumlich).Ich finde das GG in dem Fall wesentlich genauer als die Weimarer Verfassung, schreibt doch das GG, daß es für das gesamte dt. Volk gilt und die Einheit Deutschlands abgeschlossen ist, während Weimar nur von "den deutschen Ländern" spricht und sogar noch die Aufnahme anderer Gebiete erlaubt - schwammiger geht es kaum und widerspricht auch noch der rechten Lehre von Volksdeutschland... Gruß Art. 23. Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen. das ist abr die genaue dfinition eines geltungsbereiches Art 23 (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3. aber wo ist hier die räumliche geltung? in raum wäre das land der bund die bundesländer usw stht abr nich drin |
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Ketzu ![]() Experte (offline) Dabei seit 11.2008 1535 Beiträge |
Zitat von 211: bessres beispiel : peter m. hat ne schöne wohnung geht auf ein stadtfest bekommt aufs maul und liegt im koma(nicht handlungsfähig rechtlich verbindlich/körperlich) da kommt hans w.(brd) und sagt ich bin identisch mit mit peter wir sid gleich und hans zieht in peters wohnung und sagt das ist jetz meine hat hans die rechtsnachfolge angetrtten wenn peter ruht(handlungsunfähig ist)???? Dein Beispiel beschreibt nur deine Ansicht der Dinge, die so aber nicht zutrifft, während dir das andere Beispiel nur den Unterschied zwischen Rechtsnachfolge und Identität zeigen sollte. Zudem bringst du schon wieder deinen Fehler mit ein: Niemand behauptet die BRD wäre Rechtsnachfolger des deutschen Reiches! Also hat deine Frage am Ende nichts mit der Diskussion zu tun. Dein Beispiel angepasst müsste also ungefähr so aussehen: Peter M. hat eine schöne Wohnung. Peter M. geht auf ein Stadtfest, betrinkt und prügelt sich. Peter M. geht nach Hause, sagt seinem Vermieter "Hallo ich bin Hans W.", ist dem Vermieter egal, weil Peter M. und Hans W. identisch sind. Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen. |
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Ketzu ![]() Experte (offline) Dabei seit 11.2008 1535 Beiträge |
Zitat von 211: Art. 23. [a.F.] das ist abr die genaue dfinition eines geltungsbereiches Art 23 [n.F.] aber wo ist hier die räumliche geltung? in raum wäre das land der bund die bundesländer usw stht abr nich drin Schaue in Artikel 146 nach und lies den Beitrag dessen den du zitiert hast noch einmal. Dort hat er geschrieben "für das gesamte deutsche Volk", wie es in Artikel 146 steht (den solltest du mittlerweile auswendig kennen, so oft wie du ihn bemühst ;) ) Er hat nicht gesagt, dass dies in der neuen Fassung des Art. 23 steht. Edit: Zudem natürlich noch Präambel und weil ich vermute dass du es gleich wieder sagen wirst: Es ist auch im Urteil des BVerwG nicht festgehalten, dass der Geltungsbereich als Gesetz oder Artikel festgehalten werden muss, sondern laut der von dir zitierten Seite nur "für Jedermann einfach zu bestimmen" Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen. |
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Lerouxe ![]() Profi (offline) Dabei seit 09.2008 950 Beiträge ![]() |
Zitat von 211: aber wo ist hier die räumliche geltung? in raum wäre das land der bund die bundesländer usw stht abr nich drin Nach Abänderung von Art 23GG wurde auch die Präambel geändert. Hier heißt es Zitat: Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. Ist doch ein recht genau definierter Geltungsbereich wie ich finde. Just when I discovered the meaning of life, they change it. |
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211 ![]() Profi (offline) Dabei seit 07.2007 897 Beiträge |
Zitat von Ketzu: Zitat von 211: Art. 23. [a.F.] das ist abr die genaue dfinition eines geltungsbereiches Art 23 [n.F.] aber wo ist hier die räumliche geltung? in raum wäre das land der bund die bundesländer usw stht abr nich drin Schaue in Artikel 146 nach und lies den Beitrag dessen den du zitiert hast noch einmal. Dort hat er geschrieben "für das gesamte deutsche Volk", wie es in Artikel 146 steht (den solltest du mittlerweile auswendig kennen, so oft wie du ihn bemühst ;) ) Er hat nicht gesagt, dass dies in der neuen Fassung des Art. 23 steht. das gesamte dutsche volk ist aber durchauswanderung überall verstreut wäre dann alles "deutschland"? Als Rechtsnachfolge bezeichnet man den Übergang von bestehenden Rechten und Pflichten einer Person auf eine andere („Rechtsnachfolger“). Die Rechtsnachfolge kann auf vertraglicher Vereinbarung beruhen oder gesetzlich vorgeschrieben sein. mit dr identität isses wie bei zwillingen sehen vielleicht gleich aus trotzdem kann der eine nich für den andren verträge abschliessen entwdr du bist diese person oder hast ine vollmacht nur so aussehen macht dich nicht zu dieser person http://www.bund-fuer-das-recht.de/pdf/Rechtslage%20BRD.pdf |
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Laser87 - 57
Champion (offline) Dabei seit 11.2006 4301 Beiträge ![]() |
Zitat von 211: aber wo ist hier die räumliche geltung? in raum wäre das land der bund die bundesländer usw stht abr nich drin Ok, wenn Du das GG nicht raffst - wo ist dann die genaue räumliche Geltung der Weimarer Verfassung? Nicht vorhanden! Dann gilt die, Deiner Argumentation folgend, auch nicht *schreck* Hat Deutschland jemals eine gültige Verfassung gehabt? Existiert es überhaupt? |
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211 ![]() Profi (offline) Dabei seit 07.2007 897 Beiträge |
Zitat von Laser87: Zitat von 211: aber wo ist hier die räumliche geltung? in raum wäre das land der bund die bundesländer usw stht abr nich drin Ok, wenn Du das GG nicht raffst - wo ist dann die genaue räumliche Geltung der Weimarer Verfassung? Nicht vorhanden! Dann gilt die, Deiner Argumentation folgend, auch nicht *schreck* Hat Deutschland jemals eine gültige Verfassung gehabt? Existiert es überhaupt? http://www.bund-fuer-das-recht.de/pdf/Rechtslage%20BRD.pdf lesen versthen(hoffentlich) posten |
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Ketzu ![]() Experte (offline) Dabei seit 11.2008 1535 Beiträge |
Zitat von 211: das gesamte dutsche volk ist aber durchauswanderung überall verstreut wäre dann alles "deutschland"? [...] mit dr identität isses wie bei zwillingen sehen vielleicht gleich aus trotzdem kann der eine nich für den andren verträge abschliessen entwdr du bist diese person oder hast ine vollmacht nur so aussehen macht dich nicht zu dieser person Sehr gut, du hast Rechtsnachfolge und Identität zumindest dem Anschein nach Verstanden :) Es ist allerdings so, das mit der BRD kein neuer Staat gegründet wurde, sondern ein bereits bestehender neu organisiert wurde und mit einem neuen Namen versehen wurde. So sind BRD und DR weder Zwillinge noch Gewister, sonder als Staaten identisch. Wenn du dagegen etwas hast, solltest du bitte Argumente bringen, warum diese Staaten nicht identisch sein können! Es überrascht dich vielleicht, aber Deutschland stellt tatsächlich den Anspruch deutsche nach deutschem Recht zu behandeln, egal wo sie sich befinden (zumindest wenn die dortigen Gesetze nicht bestimmte Forderungen erfüllen.) Weil ichs nur als Edit eingefügt hatte: In der Präambel steht der Geltungsbereich ebenso und nach dem BVerwG Urteil muss nur für jedermann leicht erkennbar sein wie der Geltungsbereich ist und selbst dem würde die Präambel genügen. Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen. |
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Laser87 - 57
Champion (offline) Dabei seit 11.2006 4301 Beiträge ![]() |
Zitat von 211: http://www.bund-fuer-das-recht.de/pdf/Rechtslage%20BRD.pdf lesen versthen(hoffentlich) posten Wieso antwortest Du nicht _einmal_ auf eine einfache Frage? |
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211 ![]() Profi (offline) Dabei seit 07.2007 897 Beiträge |
Zitat von Ketzu: Zitat von 211: das gesamte dutsche volk ist aber durchauswanderung überall verstreut wäre dann alles "deutschland"? [...] mit dr identität isses wie bei zwillingen sehen vielleicht gleich aus trotzdem kann der eine nich für den andren verträge abschliessen entwdr du bist diese person oder hast ine vollmacht nur so aussehen macht dich nicht zu dieser person Sehr gut, du hast Rechtsnachfolge und Identität zumindest dem Anschein nach Verstanden :) Es ist allerdings so, das mit der BRD kein neuer Staat gegründet wurde, sondern ein bereits bestehender neu organisiert wurde und mit einem neuen Namen versehen wurde. So sind BRD und DR weder Zwillinge noch Gewister, sonder als Staaten identisch. Wenn du dagegen etwas hast, solltest du bitte Argumente bringen, warum diese Staaten nicht identisch sein können! Es überrascht dich vielleicht, aber Deutschland stellt tatsächlich den Anspruch deutsche nach deutschem Recht zu behandeln, egal wo sie sich befinden (zumindest wenn die dortigen Gesetze nicht bestimmte Forderungen erfüllen.) Weil ichs nur als Edit eingefügt hatte: In der Präambel steht der Geltungsbereich ebenso und nach dem BVerwG Urteil muss nur für jedermann leicht erkennbar sein wie der Geltungsbereich ist und selbst dem würde die Präambel genügen. ein präambel ist ein hinweis erklärung usw hat aber keine gesetzes kraft ist ein kleiner unterschied und identisch und rechtsnachfolger wenn ich kein rechtsnachfolger bin und diese auch nich angetretten habe wie kann ich dann recht sprechen bzw einfordern im namen von etwas was ich nicht bin oder angetretten habe? mit den grenzen von 1937 hatteste schon bestätigt also gibts da ja auch optisch leichte unterschiede |
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luftprinzip - 81
Champion (offline) Dabei seit 03.2010 8822 Beiträge ![]() |
Don´t feed the troll! I still don't believe in Germanys right to exist. |
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211 ![]() Profi (offline) Dabei seit 07.2007 897 Beiträge |
Zitat von Laser87: Zitat von 211: http://www.bund-fuer-das-recht.de/pdf/Rechtslage%20BRD.pdf lesen versthen(hoffentlich) posten Wieso antwortest Du nicht _einmal_ auf eine einfache Frage? theoretisch wäre die letzte gültig(http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/verfassung/index.html) |
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Ketzu ![]() Experte (offline) Dabei seit 11.2008 1535 Beiträge |
Zitat von 211: Zitat von Ketzu: Sehr gut, du hast Rechtsnachfolge und Identität zumindest dem Anschein nach Verstanden :) Es ist allerdings so, das mit der BRD kein neuer Staat gegründet wurde, sondern ein bereits bestehender neu organisiert wurde und mit einem neuen Namen versehen wurde. So sind BRD und DR weder Zwillinge noch Gewister, sonder als Staaten identisch. Wenn du dagegen etwas hast, solltest du bitte Argumente bringen, warum diese Staaten nicht identisch sein können! Es überrascht dich vielleicht, aber Deutschland stellt tatsächlich den Anspruch deutsche nach deutschem Recht zu behandeln, egal wo sie sich befinden (zumindest wenn die dortigen Gesetze nicht bestimmte Forderungen erfüllen.) Weil ichs nur als Edit eingefügt hatte: In der Präambel steht der Geltungsbereich ebenso und nach dem BVerwG Urteil muss nur für jedermann leicht erkennbar sein wie der Geltungsbereich ist und selbst dem würde die Präambel genügen. ein präambel ist ein hinweis erklärung usw hat aber keine gesetzes kraft ist ein kleiner unterschied und identisch und rechtsnachfolger wenn ich kein rechtsnachfolger bin und diese auch nich angetretten habe wie kann ich dann recht sprechen bzw einfordern im namen von etwas was ich nicht bin oder angetretten habe? mit den grenzen von 1937 hatteste schon bestätigt also gibts da ja auch optisch leichte unterschiede Ich würde das gerne mit "siehe oben" beantworten :) Zitat: nach dem BVerwG Urteil muss nur für jedermann leicht erkennbar sein wie der Geltungsbereich ist und selbst dem würde die Präambel genügen.Die Behauptung dies hätte "mit Gesetzeskraft" zu erfolgen stammt von dir und wurde bisher in keinster Weise begründet. Deutschland hat während des zweiten Weltkriegs einige Länder annektiert, war es dann nicht mehr Deutschland, weil sich "optisch" etwas geändert hat? Übrigens spricht das BVerfG etwas weiter in dem Zitat das du hier immer wieder postest, von einer räumlichen Teilidentität und daher sind die beiden nur "als Staat" identisch. Denn ebenso wie Peter M. sich Hans W. nennen könnte, könnte er sich einen Arm abhacken, die Haare schneiden oder sich einen Ast annähen lassen, er wäre noch immer identisch mit Peter M. Der Begriff der Identität bedeutet übrigens nicht "in allen Punkten gleich", in der Informatik sieht man das sehr schön, ebenso wie am Personenbeispiel. Etwas kann sich über die Zeit durchaus verändern, es ist trotzdem noch dasselbe, eben identisch, aber nicht mehr "das Gleiche", weil es sich in bestimmten Teilen verändert hat. Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen. |
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