Community
Szene & News
Locations
Impressum
|
Forum / Politik und Wirtschaft
|
<<< zurück | -1- ... -15- -16- -17- -18- -19- ... -147- | vorwärts >>> |
Lerouxe ![]() Profi (offline) Dabei seit 09.2008 950 Beiträge ![]() |
Zitat von 211: gutes beispiel die vrfassung in den usa Welche ebenfalls nicht beliebig geändert wurde, sondern durch eine Abstimmung der Volksvertreter. Natürlich kann man über den politischen Druck beim Patriot Act und dessen Inhalt streiten, dennoch ist dieser verfassungskonform zustande gekommen. Just when I discovered the meaning of life, they change it. |
||
211 ![]() Profi (offline) Dabei seit 07.2007 897 Beiträge |
Zitat von Lerouxe: Zitat von 211: gutes beispiel die vrfassung in den usa Welche ebenfalls nicht beliebig geändert wurde, sondern durch eine Abstimmung der Volksvertreter. Natürlich kann man über den politischen Druck beim Patriot Act und dessen Inhalt streiten, dennoch ist dieser verfassungskonform zustande gekommen. dr patriot act is nicht verfassungs konform und ein durch das representanten haus erlassenes gesetz was vom präsidenten verlängert wird die vrfassung besteht in ihrer urform und kann nicht geändert werdn |
||
bredator ![]() Champion (offline) Dabei seit 03.2008 5319 Beiträge ![]() |
Zitat von 211: der erste satzdu rafst es eh nicht absolut sinnlos mit dir ich setz die nun wirklich leicht vrständlich rein aber du rafst nich mal den unterschied zwischen gg und verfassung wenn du es einfach nich verstehst dann lass es doch und nerv woanders? wiki ist schwachsinn absolut und immer Finde ich lustig, dass du Wikipedia des Schwachsinns bezichtigst, aber fleissig Youtube und andere Seiten verlinkst. Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen. |
||
211 ![]() Profi (offline) Dabei seit 07.2007 897 Beiträge |
Zitat von bredator: Zitat von 211: der erste satzdu rafst es eh nicht absolut sinnlos mit dir ich setz die nun wirklich leicht vrständlich rein aber du rafst nich mal den unterschied zwischen gg und verfassung wenn du es einfach nich verstehst dann lass es doch und nerv woanders? wiki ist schwachsinn absolut und immer Finde ich lustig, dass du Wikipedia des Schwachsinns bezichtigst, aber fleissig Youtube und andere Seiten verlinkst. und wieder danke für deinen hochwertigen einwurf |
||
bredator ![]() Champion (offline) Dabei seit 03.2008 5319 Beiträge ![]() |
Zitat von 211: Zitat von bredator: Zitat von 211: der erste satzdu rafst es eh nicht absolut sinnlos mit dir ich setz die nun wirklich leicht vrständlich rein aber du rafst nich mal den unterschied zwischen gg und verfassung wenn du es einfach nich verstehst dann lass es doch und nerv woanders? wiki ist schwachsinn absolut und immer Finde ich lustig, dass du Wikipedia des Schwachsinns bezichtigst, aber fleissig Youtube und andere Seiten verlinkst. und wieder danke für deinen hochwertigen einwurf Gern geschehen. So ein dankbarer Mensch. Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen. |
||
Ketzu ![]() Experte (offline) Dabei seit 11.2008 1535 Beiträge |
Zitat von 211: 146 wnn wir ein volk sind wird eine verfassung gewählt dadurch erlisch das gg [...] wie solls ne verfassung der länder geben wenn das gg gerade beschlossen wir? [...] Bundesverfassungsgericht, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach [...] verfassungen werden vom volk gewählt und nich bliebig geändert wie das gg gutes beispiel die vrfassung in den usa Im Art. 146 steht, dass das GG für das gesamte deutsche Volk gilt, aber von einer Verfassung abgelöst werden könnte. Nicht "Wenn wir ein Volk sind müssen wir eine Verfassung wählen" Die Verfassungen der Bundesländer sind weitestgehend unabhängig von der Bundesverfassung. Sie werden dieser aber untergeordnet. Bitte höre auf das BVerfG / Prof. Dr. Limbach unvollständig zu zitieren um deine These zu stützen. Wie ich früher erläutert habe, wurde die Weimarer Verfassung abgelöst und zunächst in Bundesrecht überführt und schlussendlich wurden die hier übernommenen Artikel aufgelöst (bis auf einen) Schlechtes Beispiel: Verfassung in den USA, Verfassung in Frankreich und viele viele Grundgesetze in anderen Ländern. Zitat von 211: Zudem ist laut Gerichtsverfassungsgesetz eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig, womit alle gesetzlichen Grundlagen, auf die sich die meisten Behörden stützen, ebenfalls erloschen sind. Denn Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147) ! Der Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes ist für jedermann einfach und nachvollziehbar einzusehen: Das Territorium des Staates BRD. Wie diese Kennzeichnung zu erfolgen hat, ist übrigens in dem Urteilsspruch nicht gergelt. Hier als Kurzinfo Dies könnte durchaus in Form einer Präambel geschehen. Aber da du immer und immer wieder auf das Völkerrecht bestehst: Es ist völkerrechtlich anerkannt das eine Verfassung oder ein Grundgesetz keine explizite Angabe des Gültigkeitsbereichs bedarf. Dein Gegenargument ist ein BVerwG Urteil, das dem überhaupt nicht widerspricht. ps: Bitte zitiere in künftigen Beiträgen richtig, mit der vom Forum angebotenen Methode. Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen. |
||
bredator ![]() Champion (offline) Dabei seit 03.2008 5319 Beiträge ![]() |
Ketzu, gib es auf. Du kämpfst gegen Windmühlen. Aber es ist noch nicht alles verloren, 211. Da gibt es inzwischen wirklich gute Medikamente. Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen. |
||
Ketzu ![]() Experte (offline) Dabei seit 11.2008 1535 Beiträge |
Zitat von 211: dr patriot act is nicht verfassungs konform und ein durch das representanten haus erlassenes gesetz was vom präsidenten verlängert wird die vrfassung besteht in ihrer urform und kann nicht geändert werdn Das ist allerdings kein Anspruch der Grundsätzlich an eine Verfassung gestellt werden muss. Eine Verfassung kann durchaus veränderlich sein, sie sollte nur regeln wie eine solche Veränderung vonstatten zu gehen hat. Denn die Verfassung der USA ist, wie so ziemlich jede Verfassung, durchaus änderbar. Eine Verfassung die dies in weiten Teilen nicht ist, wird höchst wahrscheinlich nicht lange bestehen, da sie zu steif wäre. (Staatsstrukturen ändern sich eben mit der Zeit) Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen. |
||
Cymru ![]() Champion (offline) Dabei seit 07.2005 11505 Beiträge ![]() |
Zitat von 211: Zudem ist laut Gerichtsverfassungsgesetz eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig, womit alle gesetzlichen Grundlagen, auf die sich die meisten Behörden stützen, ebenfalls erloschen sind. Denn Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147) !Das Gerichtsverfassungsgesetz steht aber hierarchisch weit unter einer Verfassungsnorm. Du kannst hier nicht einfach alles durcheinande rwerfen. Du würdest ja auch keine Vereinssatzung mit dem BGB vergleichen... Zitat von 211: """nach den Verfassungen der jeweiligen Bundesländer"""wie solls ne verfassung der länder geben wenn das gg gerade beschlossen wir? Verstehe dein Problem hier nicht: Es gibt Länderverfassungen und eine Verfassung des Bundes. Es kann ja also wohl Verfassungen der Länder unabhängig von einer des Bundes geben.... Zitat von 211: verfassungen werden vom volk gewählt und nich bliebig geändert wie das gg gutes beispiel die vrfassung in den usa Mir wäre nicht bekannt, dass die USA für ihre Verfassung eine Volksabstimmung abhielten, bei der alle Bürger darüber abstimmen konnten, dass sie diese Verfassung haben wollten. Wenn, wird gerne die Französische Verfassung von 1789 erwähnt mit dem Ballhausschwur, die als perfektes Beispiel für eine Verfassungsbildung gilt. Insgesamt ist dies aber nur ein Beispiel unter vielen Verfassungen. Denn es gibt keinen korrekten Vorgang zum Erstellen einer Verfassung. Wer sollte den auch festlegen? Es hat ja nichteinmal jedes Land eine Verfassung. Das Legitimationsdefizit ist im Übrigen durch die ständige Rechtsprechung des BVerfG und die Akzeptanz in der Bevölkerung längst ausgeglichen. Wenn du dich als auf das KPD-Urteil schon berufst, solltest du auch sonst in die Rechtsprechung aus Karlsruhe schauen. „Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“ |
||
211 ![]() Profi (offline) Dabei seit 07.2007 897 Beiträge |
ich sags ja du bist zu blöd staat brd?war nie wird nie und wer hat noch ein gg soweit ich weiss nur dr irak(warum nur?) bvg urteile sind eindeutig und rechtsgültig da musst nich wiki rezitieren eine verfassung ist nicht gleichwertig sondern über einem gg Mit dieser Entscheidung ist vom „BVerfG“ nebenbei aber auch festgestellt und damit amtlich bestätigt worden, daß auf dem Territorium des Staates DEUTSCHES REICH durch die Alliierten „fremde Staatsgewalt“ ausgeübt wird! (Daß das noch heute so ist, findet seine Bestätigung in den Art. 79, 120 + 125 „GG“!) Die „BRD“ ist somit kein Staat, sondern lediglich die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (OMF) für das im westl. Territorium des DR lebende Deutsche Volk (Prof. Dr. Carlo Schmid, 08.09.1948), mithin also nur ein Organ der 3 westl. Besatzungsmächte! In einem Antwortschreiben an den „Parlamentarischen Rat“ vom 10.07.1948 erklärten die 3 westl. Besatzungsmächte, daß kein neuer Staat geschaffen werden solle, sondern lediglich eine einheitliche Verwaltung für das „Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ der 3 westl. Besatzungszonen unter dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ mit den Rechten und Pflichten dieser, denn das DEUTSCHE REICH existiere weiterhin fort! Mit dieser Maßnahme wurde also lediglich das im westlichen Territorium des DR belegene Gebiet neu organisiert und kein neuer Staat geschaffen |
||
bredator ![]() Champion (offline) Dabei seit 03.2008 5319 Beiträge ![]() |
Zitat von 211: ich sags ja du bist zu blödstaat brd?war nie wird nie und wer hat noch ein gg soweit ich weiss nur dr irak(warum nur?) bvg urteile sind eindeutig und rechtsgültig da musst nich wiki rezitieren eine verfassung ist nicht gleichwertig sondern über einem gg Mit dieser Entscheidung ist vom „BVerfG“ nebenbei aber auch festgestellt und damit amtlich bestätigt worden, daß auf dem Territorium des Staates DEUTSCHES REICH durch die Alliierten „fremde Staatsgewalt“ ausgeübt wird! (Daß das noch heute so ist, findet seine Bestätigung in den Art. 79, 120 + 125 „GG“!) Die „BRD“ ist somit kein Staat, sondern lediglich die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (OMF) für das im westl. Territorium des DR lebende Deutsche Volk (Prof. Dr. Carlo Schmid, 08.09.1948), mithin also nur ein Organ der 3 westl. Besatzungsmächte! In einem Antwortschreiben an den „Parlamentarischen Rat“ vom 10.07.1948 erklärten die 3 westl. Besatzungsmächte, daß kein neuer Staat geschaffen werden solle, sondern lediglich eine einheitliche Verwaltung für das „Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ der 3 westl. Besatzungszonen unter dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ mit den Rechten und Pflichten dieser, denn das DEUTSCHE REICH existiere weiterhin fort! Mit dieser Maßnahme wurde also lediglich das im westlichen Territorium des DR belegene Gebiet neu organisiert und kein neuer Staat geschaffen Ich sags ja, du bist einfach zu blöd... und zwar für alles. Gefällt dir die Argumentation? Wenn nein, dann überleg mal ganz genau, was du selbst ständig machst. Jemand ist nicht deiner Meinung? Dann ist er halt zu blöd. Wow, ein rherotischer Kniff, der kaum stupider sein kann. Und nochmal: Quellenangaben, oder das Zitat existiert nicht! Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen. |
||
Cymru ![]() Champion (offline) Dabei seit 07.2005 11505 Beiträge ![]() |
Zitat von 211: eine verfassung ist nicht gleichwertig sondern über einem ggDas Gerichtsverfassungsgesetz steht aber nicht über dem Grundgesetz. Du darfst dich hier nicht vom Namen alleine irreführen lassen. Jura ist etwas komplexer als es meist scheint... Zitat von 211: Mit dieser Entscheidung ist vom „BVerfG“ nebenbei aber auch festgestellt und damit amtlich bestätigt worden.... Du bist etwas inkonsequent: Du kannst nicht das Grundgesetz als Verfassung in Frage stellen, dich aber auf das BundesVERFASSUNGSgericht beziehen. Immerhin existiert das in der WRV noch nicht, sondern wurde erst nach Gründung der BRD eingeführt. „Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“ |
||
bredator ![]() Champion (offline) Dabei seit 03.2008 5319 Beiträge ![]() |
Zitat von Cymru: Zitat von 211: eine verfassung ist nicht gleichwertig sondern über einem ggDas Gerichtsverfassungsgesetz steht aber nicht über dem Grundgesetz. Du darfst dich hier nicht vom Namen alleine irreführen lassen. Jura ist etwas komplexer als es meist scheint... Zitat von 211: Mit dieser Entscheidung ist vom „BVerfG“ nebenbei aber auch festgestellt und damit amtlich bestätigt worden.... Du bist etwas inkonsequent: Du kannst nicht das Grundgesetz als Verfassung in Frage stellen, dich aber auf das BundesVERFASSUGSgericht beziehen. Immerhin existiert das in der WRV noch nicht, sondern wurde erst nach Gründung der BRD eingeführt. Schach und Matt. Danke ;) Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen. |
||
Cymru ![]() Champion (offline) Dabei seit 07.2005 11505 Beiträge ![]() |
Zitat von bredator: Schach und Matt. Danke ;)Den König muss er schon selbst noch umlegen ![]() „Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“ |
||
Ketzu ![]() Experte (offline) Dabei seit 11.2008 1535 Beiträge |
Zitat von 211: und wer hat noch ein gg soweit ich weiss nur dr irak(warum nur?) bvg urteile sind eindeutig und rechtsgültig da musst nich wiki rezitieren eine verfassung ist nicht gleichwertig sondern über einem gg Mit dieser Entscheidung ist vom „BVerfG“ nebenbei aber auch festgestellt und damit amtlich bestätigt worden, daß auf dem Territorium des Staates DEUTSCHES REICH durch die Alliierten „fremde Staatsgewalt“ ausgeübt wird! (Daß das noch heute so ist, findet seine Bestätigung in den Art. 79, 120 + 125 „GG“!) Die „BRD“ ist somit kein Staat, sondern lediglich die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (OMF) für das im westl. Territorium des DR lebende Deutsche Volk (Prof. Dr. Carlo Schmid, 08.09.1948), mithin also nur ein Organ der 3 westl. Besatzungsmächte! In einem Antwortschreiben an den „Parlamentarischen Rat“ vom 10.07.1948 erklärten die 3 westl. Besatzungsmächte, daß kein neuer Staat geschaffen werden solle, sondern lediglich eine einheitliche Verwaltung für das „Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ der 3 westl. Besatzungszonen unter dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ mit den Rechten und Pflichten dieser, denn das DEUTSCHE REICH existiere weiterhin fort! Mit dieser Maßnahme wurde also lediglich das im westlichen Territorium des DR belegene Gebiet neu organisiert und kein neuer Staat geschaffen Dänemark hat auch ein GG :P Ein Grundgesetz und eine Verfassung stehen auf der selben hierarchischen Ebene, für deine Behauptung gibt es keine Anhaltspunkte. Die GG Artikel geben das immer noch nicht her (wie ich dir das erste mal schon geantwortet habe als du diesen Absatz so ziemlich genauso gepostet hast). Das kein neuer Staat geschaffen werden sollte wissen wir langsam und es geht mit DEINEN und MEINEN Behauptungen einher, dass das deutsche Reich fortbesteht. (Wohingegen ich zusätzlich noch behaupte, dass die BRD identisch mit dem Staat deutsches Reich ist, WESHALB kein neuer Staat geschaffen wurde oder werden sollte) (Edit: Bitte versuch zu verstehen, das deine Argumente zu diesem Punkt gerade meine Behauptung stützen) Die Erklärung bezüglich "OMF" von Herrn Schmid bezog sich übrigens auf die 1948 noch geltenden Befugnisse der Alliierten. Diese wurden 1954 auf militärische Punkte eingeschränkt, wie das Stationieren von Truppen. Diese letzte Souveränität wurden erst 1990 an Deutschland übergeben. Was erklärt warum das BVerfG das 1973(?) noch so sehen konnte. ps: Bitte halte dich mit Beleidigungen zurück. Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen. |
||
<<< zurück |
-1- ... -15- -16- -17- -18- -19- ... -147- |
vorwärts >>> |
- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -