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Geschlossen Ist die BRD eine GmbH bzw.ein verwaltungskonstukt der Alliie

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Inquisition - 115
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2010
47 Beiträge

Geschrieben am: 07.08.2010 um 10:40 Uhr

Zitat von ItsPayne:

Zitat von Inquisition:


Gesetze wurden schon immer gemacht um die Starken vor den Schwachen zu schützen und nicht umgekehrt. Genauso verhält es sich mit Rechten. Also wenn Du das nicht verstanden hast dann weiss ich auch nicht weiter.

Wenn interessiert den Völkerrecht solange es von Starken gebrochen wird? Keinen Menschen! Später in der Geschichte wird man vielleicht darüber schreiben vorrausgesetzt bis dahin ist nicht alles über Wikipedia gleichgeschaltet.


So ein geschwätz am frühen morgen.. Hast du einmal das BGB in den händen gehabt und jetzt kommts ..dich sogar damit befasst?


SInd wir jetzt wieder auf der persöhnlichen Ebene? Nun gut das kann ich auch. Nur weil Du Single bist brauchst nicht Deine Hormona an mir rauszulassen. Gehe Radfahren oder mache Sport und komme wieder wenn Dein kopf klar ist.

Recht haben laut Gesetz kannst Du aber Recht bekommen hängt nichtzuletzt von Deinem finanziellen Polster und den betelligten Interessengruppen ab. Kannst ja mal Dein BGB nehmen und versuchen irgendwas zu erreichen. Da wünsche ich Dir viel Glück.

Nun Interessengruppen und Geld findest Du hauptsächlich bei den Starken.

Die Masse ist eine Abart der rationalen menschlichen Existenz.

Kaesekuchen1
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2009
220 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 10:43 Uhr

hier riechts nach viel scheiße....

Optimismus ist: Aus einem Weizenkorn wird irgendwann ein Fass Bier!

Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 11:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.08.2010 um 11:54 Uhr

Zitat von 211:


also nochmal carlo schmidt nur für euch

[..bla..]


Und nochmal "Ketzu" für dich:
Wie ich bereits erklärt habe, was du allerdings nicht verstehen willst, ist die BRD mit dem Staat deutsches Reich identisch. D.h.: Das deutsche Reich wurde nie als Staat aufgelöst, sondern existiert weiterhin, unter dem Namen "Bundesrepublik Deutschland".
Deine Zitate stützen diese Behauptung, selbst wenn man sie vervollständigt wie im Fall des Zitats des BVerfG.

Zitat von 211:



Art 146

[...]

ich kann mich da an nix erinnern zum thema wahl oder so!


Man könnte dem auch entnehmen, das für die Gültigkeit des GG _keine_ weitere Wahl nötig ist, sondern nur für eine das GG ablösende Verfassung!

Zitat von 211:

wir könn auch nochmal von vorne anfangen

der gletungsbereich eines gesetzes legt den ort seiner geltung fest:

bsp GG 1949

Art. 23. [a.F.] [...]

am 18. Juli 1990 0 Uhr,ist Artikel 23 des GG und die Präambel zum GG Ersatzlos erlöschen

(Die Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist der Vorspruch des deutschen Grundgesetzes (GG). Die Präambel betont die gleichberechtigte Stellung Deutschlands in einem vereinten Europa.)


Wie bereits geschrieben und munter ignoriert von dir:
Der Artikel 23 a.F. des GG ist NICHT am 18. Juli 1990 erloschen, sondern erst durch ein Gesetz, das im September 1990 im BGBl veröffentlich wurde und beeinhaltet, das der Art. 23. a.F. des GG mit dem Beitritt der DDR zur BRD am 3. Okt. erlischt.

Bezüglich des Geltungsbereichs: Dies Gilt für Gesetze im herkömlichen Sinne, jedoch nicht für eine Verfassung oder ein "Verfassungsgebendes Grundgesetz" oder wie sich soetwas genau nennt. Deren Geltungsbereich ist implizit über die völkerrechtlich anerkannten Staatsgrenzen beschrieben.
Die neu verfasste Präambel enthält zudem den Geltungsbereich des Grundgesetzes.

Zitat von 211:


Am 2.8.45 fassten die Alliierten den Beschluss den Staat Deutsches Reich nach einer Besatzungszeit und nach der Schließung eines Friedensvertrages (!) zu einem von den Alliierten bestimmten Datum (das ist der Haken) als souveräner Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wieder herzustellen. Nachzulesen im SHAEF-Gesetz Nr. 52 Artikel VII Nr. 9 Abschnitt E

was ich will tut da nix zur sache

habe schonmal gsagt es gibt das völkerrecht


Im SHAEF Gesetz 52 Artikel VII, Nr 9, Abschnitt E, steht nur, das im Folgenden "Deutschland" das Gebiet des deutschen Reiches wie es am 31. Dez. 1937 bestand bezeichnet.
Der Rest der Behauptung folgt aus diesem Teil keineswegs.


Allerdings habe ich so ziemlich alles was ich hier noch einmal aufgeschrieben habe schon früher auf deine Beiträge geantwortet. Es hat sich nichts an deiner Argumentation verändert, nein, du hast sogar einfach die selben Behauptungen kopiert und nochmal hier gepostet.
Bisher bist du noch nicht einmal darauf eingegangen... du hast mich einmal zitiert, hast aber nicht einmal abgestritten was ich gesagt habe oder mir irgendwie widerpsrochen, du hast einfach weiter gemacht als wäre nichts.

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

razorblade - 54
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2005
8 Beiträge

Geschrieben am: 07.08.2010 um 19:11 Uhr

Zitat von Legales:

Laut Artikel 138 ist die BRD eine Wirtschafts und Verwaltungseinheit!
http://www.youtube.com/watch?v=u97p3GViXNk&NR=1
http://www.youtube.com/watch?v=6Y4yOatpt2Y&feature=related
Verstehe ich da etwas nicht richtig ?
Was meint Ihr dazu?


Den ersten Videobeitrag fand ich sehr aufklärend. Schade , das so etwas mal anstatt Wetten daß..? im TV gezeigt wird. Wir müssen uns unserer Stärke klar werden, vorallem der Mitbestimmung.

Danke für den Beitrag werd mir gleich die nächste Videos anschauen.
Inquisition - 115
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2010
47 Beiträge

Geschrieben am: 07.08.2010 um 19:15 Uhr

Zitat von razorblade:

Zitat von Legales:

Laut Artikel 138 ist die BRD eine Wirtschafts und Verwaltungseinheit!
http://www.youtube.com/watch?v=u97p3GViXNk&NR=1
http://www.youtube.com/watch?v=6Y4yOatpt2Y&feature=related
Verstehe ich da etwas nicht richtig ?
Was meint Ihr dazu?


Den ersten Videobeitrag fand ich sehr aufklärend. Schade , das so etwas mal anstatt Wetten daß..? im TV gezeigt wird. Wir müssen uns unserer Stärke klar werden, vorallem der Mitbestimmung.

Danke für den Beitrag werd mir gleich die nächste Videos anschauen.


Sehe ich auch so.

Die Masse ist eine Abart der rationalen menschlichen Existenz.

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 19:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.08.2010 um 19:32 Uhr

Die neu verfasste Präambel enthält zudem den Geltungsbereich des Grundgesetzes.

achso!

Der Artikel 23 des Grundgesetzes ist jedoch am 17.07.1990, aufgrund der alliierten
Vorbehaltsrechte zum Grundgesetz, mit Wirkung zum 18.7.1990,
00:00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben worden (Pariser Konferenz), (siehe
BGBl 1990 Teil II S. 885, 889 vom 23.9.1990).

na gut dann bin ich mal gespannt wo ist den der geltungsbreich?§24 möcht ich jtz genau wissen?

wie dr alte artikel formuliert ist weisst du.also geltungsbreich ist eine örtlichkeit!


211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 19:31 Uhr

Wie ich bereits erklärt habe, was du allerdings nicht verstehen willst, ist die BRD mit dem Staat deutsches Reich identisch. D.h.: Das deutsche Reich wurde nie als Staat aufgelöst, sondern existiert weiterhin, unter dem Namen "Bundesrepublik Deutschland".

äh ne!!!!!


Die Existenz des Staates Deutsches Reich ist
völkerrechtlich und mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteilen (u. a. 2BvL6/56, 2Bvfl/73 und 2
BvR373/83)unwiderruflich festgestellt. Die Verfassung von 1919 wurde nicht aufgehoben, so wie
auch das Deutsche Reich nicht, nur außer Kraft gesetzt wurde inkl ihrer Verfassung
Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 20:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.08.2010 um 20:53 Uhr

Zitat von 211:


na gut dann bin ich mal gespannt wo ist den der geltungsbreich?§24 möcht ich jtz genau wissen?

wie dr alte artikel formuliert ist weisst du.also geltungsbreich ist eine örtlichkeit!


Bitte lies meinen Beitrag noch einmal, denn erhält die Antwort auf deine Frage.

Zitat von Ketzu:


Bezüglich des Geltungsbereichs: Dies Gilt für Gesetze im herkömlichen Sinne, jedoch nicht für eine Verfassung oder ein "Verfassungsgebendes Grundgesetz" oder wie sich soetwas genau nennt. Deren Geltungsbereich ist implizit über die völkerrechtlich anerkannten Staatsgrenzen beschrieben.
Die neu verfasste Präambel enthält zudem den Geltungsbereich des Grundgesetzes.


Ich sagte: Die Präambel enthält diesen Gültigkeitsbereich, diese Angabe ist aber NICHT nötig, da eine Verfassung / ein "Verfassungsgebendes Grundgesetz" keinen expliziten Gelungsbereich benötigt, da er implizit durch die völkerrechtlich anerkannten Staatsgrenzen gegeben ist.
Merke:
1. Geltungsbereich ist in Präambel vermerkt
2. Geltungsbereich jedoch gar nicht nötig, weil automatisch Staatsgrenzen = Geltungsbereich (völkerrechtlich so anerkannt)

Nachdem du dich sehr oft auf Völkerrecht berufst, bitte ich dich diesen Punkt nun zu akzeptieren, da der implizite Geltungsbereich ebenso Völkerrecht ist.

Zitat von 211:


Der Artikel 23 des Grundgesetzes ist jedoch am 17.07.1990, aufgrund der alliierten
Vorbehaltsrechte zum Grundgesetz, mit Wirkung zum 18.7.1990,
00:00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben worden (Pariser Konferenz), (siehe
BGBl 1990 Teil II S. 885, 889 vom 23.9.1990).


Bitte erkläre mir warum du das hier noch einmal gepostet hast :)
Denn ich habe bereits 2 mal ausgeführt, was daran falsch ist, ich hoffe diesmal bin ich deutlich genug, das du dich zumindest gegen meine Ausführung richten wirst, anstatt deine Behauptung nur zu wiederholen.
Die Alliierten haben keine Möglichkeit das Grundgesetz zu ändern, egal was sie beschließen. Der amerikanische Außenminister hat sich nur im Namen Polens für eine Streichung des Artikel 23 ausgesprochen, da Polen nicht an den Verhandlungen beteiligt war, aber eine Rückforderung Deutschlands für umstrittene Gebiete fürchtete.
Daraufhin hat der deutsche Bundestag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen den Artikel 23 mit einem Gesetz zu ändern, wie es im BGBl 1990 wie von dir Zitiert geschehen ist. Darin steht, dass der Artikel 23 mit dem Beitritt der DDR zur BRD am 3. Oktober erlischt, wie er es dann auch getan hat. So gab es bis 1992 keinen Artikel 23 mehr.

Zitat von 211:

Die Existenz des Staates Deutsches Reich ist
völkerrechtlich und mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteilen (u. a. 2BvL6/56, 2Bvfl/73 und 2
BvR373/83)unwiderruflich festgestellt. Die Verfassung von 1919 wurde nicht aufgehoben, so wie
auch das Deutsche Reich nicht, nur außer Kraft gesetzt wurde inkl ihrer Verfassung


Das BVerfG hat in den von dir zitierten Erklärungen, wie ich bereits geschrieben habe, folgendes festgestellt:
Der Staat deutsches Reich existiert noch immer und hat nie aufgehört zu existieren, aber ist als Staat identisch mit dem Staat BRD.

Die Weimarer Verfassung wurde 1949 im Verlauf des Grundgesetzentwurfs teilweise ins Grundgesetz eingegliedert, der Rest wurde zum Bundesrecht erklärt, sofern es nicht dem Grundgesetz widerspräche. In den 60ern wurde allerdings per Rechtsbereinigung die meisten Paragraphen außer Kraft gesetzt, so dass Heute nur noch ein Artikel der Weimarer Verfassung gilt.
So hat auch die Weimarer Verfassung den Gang alles Vergänglichen angetreten. Und das mit Recht.

ps: Bitte zitiere in deinen nächsten Beiträgen wieder richtig.

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 21:04 Uhr

Ich sagte: Die Präambel enthält diesen Gültigkeitsbereich, diese Angabe ist aber NICHT nötig, da eine Verfassung / ein "Verfassungsgebendes Grundgesetz" keinen expliziten Gelungsbereich benötigt, da er implizit durch die völkerrechtlich anerkannten Staatsgrenzen gegeben ist.
Merke:
1. Geltungsbereich in Präambel
2. Geltungsbereich gar nicht nötig, weil Staatsgrenzen = Geltungsbereich


1. eine päambel hat keine gsetzes kraft

2.staat? hör dir carlo nochmal an was zur gründung keiner war ist 60 jahre später auch keiner

3.Jedes Gesetz muß grundsätzlich sowohl den räumlichen Geltungsbereich, ebenso wie den zeitlichen und sachlichen Geltungsbereich angeben, man spricht von der sog. Formatvorlage. Völkerrechtlich lautet der Passus etwa so, „ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt gar nicht.“ Diese Voraussetzungen für die Anwendung von Recht sind beim Grundgesetz und somit allen dem Grundgesetz untergeordneten Gesetzen nicht erfüllt, womit die Durchsetzbarkeit von Rechtsansprüchen für sämtliche Organe der BRD erloschen ist.( Denn Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147) !)

4.Bundesverfassungsgericht, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach

Aktenzeichen: 2 BvF 1/73

Es wird daran festgehalten (vgl. z.B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BVB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland und durch die Alliierten, noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die „BRD“ ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.


Weisst du was ein Londoner Spectator mal gesagt hat?
Politische Dummheit kann man lernen, man braucht nur deutsche Schulen zu besuchen. Die
Zukunft Deutschlands wird wahrscheinlich für den Rest des Jahrhunderts von Außenstehenden
entschieden werden. Das einzige Volk, das dies nichtweiß, sind die Deutschen.
Der Londoner Spectator
am 16.11.1959
Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 21:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.08.2010 um 21:23 Uhr

Zitat von 211:


2.staat? hör dir carlo nochmal an was zur gründung keiner war ist 60 jahre später auch keiner


Deine bisherigen Zitate des Herrn Carlo Schmidt geben nicht her was du behauptest. Sie könnten genauso eine Bestätigung meiner Erklärung sei, die BRD sei identisch mit dem Staat deutsches Reich.

Wenn du hierauf weiter eingehen willst, tu das, dann bitte etwas ausführlicher als gerade eben, zumindest mit einem Link zu der vollständigen Rede, mit einem kurzen Zitat der wichtigen Stelle, allerdings nicht so wie beim Zitat des BVerfG.

Zitat von 211:


1. eine päambel hat keine gsetzes kraft

3.Jedes Gesetz muß grundsätzlich sowohl den räumlichen Geltungsbereich, ebenso wie den zeitlichen und sachlichen Geltungsbereich angeben, man spricht von der sog. Formatvorlage. Völkerrechtlich lautet der Passus etwa so, „ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt gar nicht.“ Diese Voraussetzungen für die Anwendung von Recht sind beim Grundgesetz und somit allen dem Grundgesetz untergeordneten Gesetzen nicht erfüllt, womit die Durchsetzbarkeit von Rechtsansprüchen für sämtliche Organe der BRD erloschen ist.( Denn Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147) !)


Wo wurde festgehalten das eine Präambel keine Gesetzeskraft hat oder dass der Geltungsbereich als Gesetz verfasst sein muss oder Gesetzeskraft haben müsste?

Wie bereits erwähnt: Der Geltungsbereich einer Verfassung oder eines verfassungsgebenden Grundgesetzes ist implizit durch die Staatsgrenzen gegeben, dies ist ebenso Völkerrecht.
(Zudem denke ich, unabhängig von der genauen Rechtslage die ich ebenso wenig studiert habe, das du dich nicht an "es endet auf "gesetz" also muss es auch so sein wie bei allem anderen damit"! Ein Spielzeugauto ist auch ein Spielzeug und nicht der Anmeldepflicht und sonstigen normalen "Auto"Bestimmungen unterworfen. Dies ist nur eine Analogie und nicht 1 zu 1 zu übertragen, solltest du nun, was ich dir nicht unterstelle, was mir aber schon untergekommen ist, die Analogie mit dem Spielzeugauto zerlegen, so ist damit nicht gezeigt dass ein Grundgesetz auch zwingend allen Gesetzesbeschränkungen unterworfen ist. Das sich das GG von normalen Gesetzen ohnehin unterscheidet, wird leicht klar, wenn man sich eine Besonderheit ansieht: Teile des Grundgesetzes können und dürfen nicht geändert werden.)

Zitat von 211:


Weisst du was ein Londoner Spectator mal gesagt hat?
Politische Dummheit kann man lernen, man braucht nur deutsche Schulen zu besuchen. Die
Zukunft Deutschlands wird wahrscheinlich für den Rest des Jahrhunderts von Außenstehenden
entschieden werden. Das einzige Volk, das dies nichtweiß, sind die Deutschen.
Der Londoner Spectator
am 16.11.1959


Weißt du was jemand anderes mal sagte?

Zitat:

Die deutsche Schule weiß viel, nur von Kindern weiß sie wenig.


Weil jemand es mal gesagt hat, wird es nicht war und selbst wenn es einmal wahr war, so muss es das Heute nicht mehr sein.

Zitat von 211:


4.Bundesverfassungsgericht, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach

Aktenzeichen: 2 BvF 1/73

Es wird daran festgehalten (vgl. z.B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BVB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland und durch die Alliierten, noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die „BRD“ ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.


Wie vor einigen Seite schon einmal erwähnt: Dein zitat des BVerfGs ist leider falsch, das letzte Satzzeichen ist ein Komma:

Zitat:

Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“


ps: Bitte zitiere in deinen künftigen Beiträgen richtig.

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211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 21:24 Uhr

kleiner wiki anhänger oder?


also carlo zum anhören

http://www.youtube.com/watch?v=DGWRj4-pE2E&feature=related

hate auch schon den link zur rede schriftlich reingestellt
Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 21:31 Uhr

Zitat von 211:

kleiner wiki anhänger oder?


Da du das einfach so in den Raum wirfst, ohne weitere Erklärung...
Ja, eigentlich schon.
Da aber so ziemlich das einzige was ich aus Wiki habe von meiner letzten Erklärung, das Zitat des BVerfG ist, so würde ich dich gern darauf hinweisen, das es so auch in der Videobeschreibung des eben geposteten Videos steht.

Bitte höre auf dieses Zitat zu verwenden um deine These zu bekräftigen.

ps: Es heißt "der" Spectator, das ist ne Zeitung.

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211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 21:35 Uhr

leut lrnt s endlich bei wikipedia steht nur schwachsin drin

Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands
für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem
eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung
beschlossen worden ist.

wr uns das gg gegeben hat ist klar oder?
Ketzu - 38
Experte (offline)

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1535 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 21:35 Uhr

Zitat von 211:


also carlo zum anhören

http://www.youtube.com/watch?v=DGWRj4-pE2E&feature=related

hate auch schon den link zur rede schriftlich reingestellt


Video angehört. Gibt keine Gründe weshalb diese Rede deine Behauptung unterstützen würde. Solltest du das anders sehen, zitiere bitte die Schlüsselsätze die deiner Meinung nach deine Behauptung stützen.
Ich werde versuchen zu verstehen, warum du das denkst und dir sagen warum ich denke, das es nicht dazu taugt.
Vielleicht überzeugt mich deine Erklärung ja auch :)

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 21:40 Uhr

Zitat von 211:

leut lrnt s endlich bei wikipedia steht nur schwachsin drin

[...Art 146 GG...]

wr uns das gg gegeben hat ist klar oder?


Bitte zitiere nur Dinge auf die du auch Bezug nimmst.
In Wikipedia stehen die selben Zitate die auch du hier anbringst, sind die auch nur Schwachsinn? Zudem sind dort die Quellen angegeben aus denen diese Informationen stammen, so ist indirekt jene Quelle das woraus man das Wissen abführt, nur über eine Zwischenstufe.

Das GG wurde von einem "parlamentarischer Rat" genannten Gremium entworfen, das aus legitim gewählten Repräsentanten der legitim gewählten Landtage bestand (wenn ich das gerade richtig im Kopf habe). Es wurde vom deutschen Volk Mittlerweile indirekt über Wahlen verändert und legitimiert, sowie von der ehemaligen DDR explizit akzeptiert.

Zudem sehe ich nur wenige Probleme mit dem GG, egal woher es nun kommt. Du scheinst das anders zu sehen?

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

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