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Forum / Politik und Wirtschaft

Geschlossen Ist die BRD eine GmbH bzw.ein verwaltungskonstukt der Alliie

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211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 21:43 Uhr

der erste satz

du rafst es eh nicht

absolut sinnlos mit dir ich setz die nun wirklich leicht vrständlich rein aber du rafst nich mal den unterschied zwischen gg und verfassung

wenn du es einfach nich verstehst dann lass es doch und nerv woanders?

wiki ist schwachsinn absolut und immer
Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 21:46 Uhr

Zitat von 211:


wiki ist schwachsinn absolut und immer


Möchtest du diese Behauptung bitte begründen?

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 21:49 Uhr

Zitat von Ketzu:

Zitat von 211:


wiki ist schwachsinn absolut und immer


Möchtest du diese Behauptung bitte begründen?


wiki ist schwachsinn absolut und immer reicht aus
Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 21:53 Uhr

Zitat von 211:

du rafst nich mal den unterschied zwischen gg und verfassung


Dann erkläre ihn doch, worin liegt der Unterschied deiner Meinung nach?

Zitat von 211:

Zitat von Ketzu:

Zitat von 211:


wiki ist schwachsinn absolut und immer


Möchtest du diese Behauptung bitte begründen?


wiki ist schwachsinn absolut und immer reicht aus


Tut mir leid, das reicht leider nicht aus. In der Wiki kann man sich zwar nicht auf Richtigkeit verlassen, das macht aber nicht falsch was dort an richtigen Informationen steht.
Nur weil die Wikipedia nicht mit deiner Rechtsauffassung konform geht, steht dort auch nicht nur Schwachsinn, schon allein weil sich dort einige Artikel zu Dingen und Umständen befinden, deren Richtigkeit durchaus überprüfbar ist.

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 21:58 Uhr

Zitat von 211:

der erste satz


Hm... ich kann verstehen was du meinst, allerdings verstehe ich den Satz wohl nicht so wie du.

Der gemeinte Satz lautet:

Zitat:

Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen.
(Sollte ich hier schon falsch liegen, sag es bitte gleich)

Dieser Satz sagt nicht mehr aus, als das dieses Gremium eben zusammengekommen ist um das besagte GG auszuarbeiten und später zu beschließen dieses anzunehmen, bzw es nicht zu beschließen und sich wieder an die Ausarbeitung zu machen. Ein Prozess der zwangsweise mit dem beschließen endet, da man weiter macht bis man sich einig ist.

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 21:58 Uhr

wiki ist wie fernsehen du erfährst nur das was du wissen sollst oder darfst

ich hab dir sogar die urteile mit erklärung reingesetzt und du erzählst was von"meiner"rechtssprechung?

du bist wahrscheinlich einfach nur unfähig urteile/gesetze zu lesen

wie gesagt ob du es verstehst odr nich geht mir voll am a... vorbei habs probiert dir 3tage lang begreiflich zu machen

du bist nich soweit "."
211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 22:00 Uhr

Zitat von Ketzu:

Zitat von 211:

der erste satz


Hm... ich kann verstehen was du meinst, allerdings verstehe ich den Satz wohl nicht so wie du.

Der gemeinte Satz lautet:

Zitat:

Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen.
(Sollte ich hier schon falsch liegen, sag es bitte gleich)

Dieser Satz sagt nicht mehr aus, als das dieses Gremium eben zusammengekommen ist um das besagte GG auszuarbeiten und später zu beschließen dieses anzunehmen, bzw es nicht zu beschließen und sich wieder an die Ausarbeitung zu machen. Ein Prozess der zwangsweise mit dem beschließen endet, da man weiter macht bis man sich einig ist.


geht weitr mit "wir haben keinen staat zu erichten" blabla keine verfassung und so weiter
Lerouxe - 45
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
950 Beiträge

Geschrieben am: 07.08.2010 um 22:04 Uhr

Es würde das Forum sprengen auf die krumme Juristerei mit teilweise falsch wieder gegebenen Urteilen im Detail einzugehen.

Ich kann nur jedem ans Herz legen diese Seite durch zu lesen.
Hier werden die ganzen "Argumente" über den Fortbestand des deutschen Reiches rein juristisch abgehandelt und auch widerlegt.
(achtung, wie in der Juristerei üblich ist dies nicht in ein paar Sätzen, sondern sehr sehr vielen Seiten geschehen)

Just when I discovered the meaning of life, they change it.

Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 22:08 Uhr

Zitat von 211:

wiki ist wie fernsehen du erfährst nur das was du wissen sollst oder darfst

ich hab dir sogar die urteile mit erklärung reingesetzt und du erzählst was von"meiner"rechtssprechung?

du bist wahrscheinlich einfach nur unfähig urteile/gesetze zu lesen

wie gesagt ob du es verstehst odr nich geht mir voll am a... vorbei habs probiert dir 3tage lang begreiflich zu machen

du bist nich soweit "."


Ich sprach von deiner "Rechtsauffassung", da du nicht befugt bist recht zu sprechen. Das bezeichnet, wie du das Recht verstehst und du verstehst das Recht offenbar anders als andere, nämlich in einer solchen Art und Weise, das in deinem Rechtsverständnis die BRD nicht rechtsgültig existiert.

Zudem habe ich deine Erklärung vervollständigt, wie sie dem Original entspricht, nur dass daran abzulesen ist, das meine Erklärung (über DR und BRD sind als Staat identisch) bestätigt.

Nur weil ich in der Wikipedia "nur erfahre was ich wissen darf", heißt das nicht automatisch, dass dieses wissen falsch ist. Zudem habe ich bezüglich meiner Erklärungen nur für das besagte Zitat auf die Wikipedia zurückgegriffen.
Quellen an zu zweifeln lässt sich allerdings auch andersherum "spielen", ich könnte ebenso deine Quellen niedermachen, habe ich aber nicht, weil uns das kein bisschen weiter bringt, also habe ich mich lieber deinen Argumenten gewidmet, deinen Zitaten, deine genannten Gesetze und BGBl Anmerkungen rausgesucht und angesehen.
Und ich habe auf deren Grundlage versucht zu argumentieren warum deine Behauptung falsch ist oder warum diese Unterlagen deine Behauptung nicht stützen oder ihr sogar Widersprechen.

Zitat von 211:


geht weitr mit "wir haben keinen staat zu erichten" blabla keine verfassung und so weiter


Natürlich "haben wir keinen Staat zu errichten", denn nach deinen und meinen Ausführungen existierte bereits ein Staat, das deutsche Reich. Das OMF (oder wie die Abkürzung war) bezog sich auf die damals noch gültigen Rechte der Alliierten, der Rest bezog sich vorallem auf die Möglichkeit der Vorläufigkeit des GG, sowie dessen Möglichkeit zur Endgültigkeit per Artikel 23. (Artikel 146 lässt eine neue Verfassung zu mit allen einigungswilligen Teilen, während Artikel 23. die schlichte Hinzufügung selbiger vorsah)

ps: Zitat beliebiges Wörterbuch

Zitat:

Grund|ge|setz [n. 1] 1 grundlegendes, wichtiges Gesetz 2 [Abk.: GG] Verfassung (eines Staates), bes. der Bundesrepublik Deutschland


Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 22:10 Uhr

Zitat von Lerouxe:

Ich kann nur jedem ans Herz legen diese Seite durch zu lesen.
Hier werden die ganzen "Argumente" über den Fortbestand des deutschen Reiches rein juristisch abgehandelt und auch widerlegt.
(achtung, wie in der Juristerei üblich ist dies nicht in ein paar Sätzen, sondern sehr sehr vielen Seiten geschehen)


Als ich seinerzeit in einem anderen Thread diesen Link gepostet hatte als Quelle eines Zitats, wurde mir gesagt "Die Seite dieses Systemlings taugt nicht als Quelle [blabla]" oder so ähnlich, und "Die Seite ist sowieso vom Geheimdienst [blabla]" oder so ähnlich.
Sehr unterhaltsame Sache gewesen :D

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 22:11 Uhr

das sieht jeder jedesmal anders jeweils so wie es ins konzept passt
211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 22:18 Uhr

"""Natürlich "haben wir keinen Staat zu errichten", denn nach deinen und meinen Ausführungen existierte bereits ein Staat, das deutsche Reich. Das OMF (oder wie die Abkürzung war) bezog sich auf die damals noch gültigen Rechte der Alliierten, der Rest bezog sich vorallem auf die Möglichkeit der Vorläufigkeit des GG, sowie dessen Möglichkeit zur Endgültigkeit per Artikel 23. (Artikel 146 lässt eine neue Verfassung zu mit allen einigungswilligen Teilen, während Artikel 23. die schlichte Hinzufügung selbiger vorsah)"""

das gg war engültig durch 146

und gesetze brauchen einen geltungsbereich §23 altes gg

und wer uns das gg zugestanden hat sagt er auch

wenn wir nun ein "verfassungsgebendes gg" haben warum ist 146 noch aktiv?
Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 22:27 Uhr

Zitat von 211:


das gg war engültig durch 146

und gesetze brauchen einen geltungsbereich §23 altes gg

und wer uns das gg zugestanden hat sagt er auch

wenn wir nun ein "verfassungsgebendes gg" haben warum ist 146 noch aktiv?


Wie wird etwas endgültig, durch einen Paragraphen, der seine eigene Ablösung ermöglicht?

Nein, eine Verfassung oder ein verf.g. GG braucht keinen explizit genannten Geltungsbereich, da er implizit durch die anerkannten Staatsgrenzen gegeben ist. (Dies ist so völkerrechtlich anerkannt)
Zudem wäre ein Geltungsbereich in der Präambel genannt, warum die Nennung des Geltungsbereichs selbst Gesetzeskraft haben muss, hast du bisher noch nicht erläutert.

Wer es uns zugesteht hat nichts damit zu tun, wer es ausgearbeitet und beschlossen hat und das waren legitime Vertreter der legitim gewählten Landtage. (nach den Verfassungen der jeweiligen Bundesländer)

Weil es keinen Grund gibt ihn zu entfernen? Immerhin sollte eine neue, vom Volk beschlossene Verfassung durchaus eine Chance haben oder?
Er existiert, findet aber keine Anwendung bisher.

Zudem: Du wiederholst nur noch deine Behauptungen, ohne auf meine Argumente ein zu gehen. Bitte unterlasse das, deine Behauptung an sich ist bereits bekannt, denn du hast sie schon mehrfach nur wiederholt.

Danke :)

ps: bitte zitiere in deinen künftigen Beiträgen richtig über die dem Forum eigene Methode, das dient der Übersichtlichkeit und macht Beiträge leichter zuordnbar.

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

Lerouxe - 45
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
950 Beiträge

Geschrieben am: 07.08.2010 um 22:32 Uhr

Zitat von 211:


[...]
wenn wir nun ein "verfassungsgebendes gg" haben warum ist 146 noch aktiv?


Art 146 GG sagt nichts weiter aus, als dass das GG durch eine neue Verfassung abgelöst werden kann.

Zur Frage GG = Verfassung? kann ich Dir "Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland – Band V., C.H. Beck Verlag, München 2000" von Klaus Stern empfehlen.
Hier wird recht eindeutig und rechtlich fundiert erläutert, warum das GG als Verfassung anzusehen ist.
Ist nicht ganz billig aber wenn man sich wirklich hierfür interessiert durchaus die Investition wert.
Alternativ (und bei weitem billiger^^) einfach in die Bibliothek einer juristischen Fakultät gehen und dort lesen.

Just when I discovered the meaning of life, they change it.

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 07.08.2010 um 22:39 Uhr

"""Wie wird etwas endgültig, durch einen Paragraphen, der seine eigene Ablösung ermöglicht?"""

146 wnn wir ein volk sind wird eine verfassung gewählt dadurch erlisch das gg



"""Nein, eine Verfassung oder ein verf.g. GG braucht keinen explizit genannten Geltungsbereich, da er implizit durch die anerkannten Staatsgrenzen gegeben ist. (Dies ist so völkerrechtlich anerkannt)
Zudem wäre ein Geltungsbereich in der Präambel genannt, warum die Nennung des Geltungsbereichs selbst Gesetzeskraft haben muss, hast du bisher noch nicht erläutert."""

Zudem ist laut Gerichtsverfassungsgesetz eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig, womit alle gesetzlichen Grundlagen, auf die sich die meisten Behörden stützen, ebenfalls erloschen sind. Denn Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147) !



Jedes Gesetz muß grundsätzlich sowohl den räumlichen Geltungsbereich, ebenso wie den zeitlichen und sachlichen Geltungsbereich angeben, man spricht von der sog. Formatvorlage. Völkerrechtlich lautet der Passus etwa so, „ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt gar nicht.“ Diese Voraussetzungen für die Anwendung von Recht sind beim Grundgesetz und somit allen dem Grundgesetz untergeordneten Gesetzen nicht erfüllt



"""nach den Verfassungen der jeweiligen Bundesländer"""

wie solls ne verfassung der länder geben wenn das gg gerade beschlossen wir?

"""Weil es keinen Grund gibt ihn zu entfernen? Immerhin sollte eine neue, vom Volk beschlossene Verfassung durchaus eine Chance haben oder?
Er existiert, findet aber keine Anwendung bisher.""""

Bundesverfassungsgericht, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach

Aktenzeichen: 2 BvF 1/73

Es wird daran festgehalten (vgl. z.B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BVB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland und durch die Alliierten, noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die „BRD“ ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.

da dementsprechend die weimare verfassung die letzte gültige ist.kann es keine neue geben

verfassungen werden vom volk gewählt und nich bliebig geändert wie das gg

gutes beispiel die vrfassung in den usa
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