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Forum / Politik und Wirtschaft

Solln-Prozess: "Für mich war Brunner der Angreifer"

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drunkpunk - 38
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
13725 Beiträge

Geschrieben am: 23.07.2010 um 01:35 Uhr

Zitat von Pepe1860:

einfach nur wegsperren die zwei, weiss gar net was es da noch zu diskutieren gibts???? der arme mann zeigt zivilcourage, wird totgeprügelt und jetzt soll er angefangen haben oder was????

Deutschland wird immer lächerlicher...


Warum sollten Zivilcourage und anfangen nicht miteinander vereinbar sein? Du warst nicht dort, ich war nicht dort. Keiner von uns kannte den Herrn (höchstwahrscheinlich kannte ihn niemand von uns). Also was spricht dagegen das er angefangen haben soll?

Über Strafe und Schuld der Täter lässt sich nicht streiten. Sie haben einen Menschen ermordet und sollten dafür die Höchststrafe bekommen meiner Meinung nach.

Fuck me im famous. (ich Dieb)

Pepe1860 - 44
Profi (offline)

Dabei seit 09.2009
704 Beiträge

Geschrieben am: 23.07.2010 um 01:38 Uhr

ja das meinte ich ja!!! ich hoffe es zumindest... aber ich bezweifle dass ganz stark dass auch so hart geurteilt wird...

I kenn doch ihra Muadder gar it!!!

drunkpunk - 38
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
13725 Beiträge

Geschrieben am: 23.07.2010 um 01:39 Uhr

Leider, Jugendstrafrecht weil die Täter zum Tatzeitpunkt minderjährigen waren. Zumindest einer von ihnen wenn ich es recht in Erinnerung hab.


Fuck me im famous. (ich Dieb)

Pepe1860 - 44
Profi (offline)

Dabei seit 09.2009
704 Beiträge

Geschrieben am: 23.07.2010 um 01:45 Uhr

ja der war 17... die sollten endlich mal das gesetz ändern... für solche taten kann es kein jugendstrafrecht geben... meine meinung...

I kenn doch ihra Muadder gar it!!!

Notizblokk
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2010
159 Beiträge
Geschrieben am: 23.07.2010 um 02:58 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Zitat von 85er_Slimer:

Ob es richtig von Brunner war einzugreifen steht ausser Frage.
Was jetzt gemacht wird ist auf seinem Grab herumzutrampeln und ihn schlecht zu machen. Ob er zuerst geschlagen hat ist nicht relevant. Wer fähig ist jemanden totzuschlagen ist ein wenig glaubwürdiges Opfer.

Die wahrheit in einem Prozess wird gesucht. Davon dass die Angeklagten als Opfer dastehen war nie die Rede.


Is nich relevant? Natürlich is das relevant -.-"
Wenn ich angegriffen werd und dabei eine reingedrückt bekomm, würde versuchen dem Typ auch eine mitzugeben..

Brunner ist ja an Herzversagen gestorben und nich wegen den Tritten / Schlägen ( auch wenn die dabei wahrscheinlich ne große Rolle gespielt haben ). Meiner Meinung nach kann man die Jugendlichen aber nicht zu Mord verurteilen, wenn die verletzungen nicht lebensbedrohlich gewesen wären. Er hätte auch genauso gut beim Joggen umkippen können.

" Am Samstag berichteten zunächst der "Spiegel" sowie der "Münchner Merkur" mit Verweis auf die Staatsanwaltschaft München, dass der Manager nicht an den Verletzungen, sondern an Herzversagen starb."

Klar haben die Täter schuld, aber ich denk dass es auf ne schwere Körperverletzung mit Todesfolge rausläuft.
- Sie haben immerhin auf das Opfer eingetreten nachdems am Boden lag - keine Notwehr ( falls er wirklich zuerst zugeschlagen hat )
- Sie wussten allerdings nicht, dass Brunner an einem Herzfehler litt, naja wie auch immer..jeder kennt den Spruch. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

85er_Slimer - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2005
186 Beiträge

Geschrieben am: 23.07.2010 um 14:42 Uhr

Zitat von Cymru:


Sie müssen gar nicht versucht haben, den Tod herbeizuführen, es reicht wie gesagt aus, wenn sie erkannt haben, dass es möglich war, dass der Tod eintreten könnte. Sie müssen es gar nicht gewollt haben, das Wissenselement reicht aus.

Bei weitem nicht. Für Mord ist ein weiteres Motiv nötig das zur besonderen Schwere der Tat beiträgt. Wie besondere Grausamkeit oder Heimtücke. Dieser besondere Schwere wird das Gericht sicher nicht feststellen können. Damit wird es auf Totschlag oder etwas ähnliches rauslaufen.

§ 211 des Strafgesetzbuches (StGB) lautet:
Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
(Aber das sollte ich dir nicht sagen müssen)

Zitat von Cymru:


In welchen Zusammenhang hatten wir diese Untergliederung Gesetz- Gerechtigkeit denn im Fall Gäfgen schon? Erinnere mich daran momentan nicht wirklich...

Ob man das offensichtlich richtige tun darf auch wenn es das Gesetz verbietet. (Tyrannenmord-Problematik)

Zitat von Cymru:


Ach ja, ein kleiner Seitenhieb zum Thema "bisschen Staatsexamen": Bei einer Juraprüfung könntest du am Abend davor nicht bis Mitternacht in Foren rumsurfen, sofern du überhaupt bestehen willst....:-P

^^^^bischen runterkommen kann nicht schaden^^^^
kann ich vor ner Prüfung nur empfehlen

in nomine Patris et Pädophilie et Spiritus sancti

85er_Slimer - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2005
186 Beiträge

Geschrieben am: 23.07.2010 um 14:48 Uhr

Zitat von Pepe1860:

ja der war 17... die sollten endlich mal das gesetz ändern... für solche taten kann es kein jugendstrafrecht geben... meine meinung...


Zitat von drunkpunk:

Leider, Jugendstrafrecht weil die Täter zum Tatzeitpunkt minderjährigen waren. Zumindest einer von ihnen wenn ich es recht in Erinnerung hab.


Ich will euch nicht enttäuschen aber es wird für beide Jugendstrafen geben. Jugenstrafen sind für beide möglich. da sie noch nicht 21 sind und nicht besonders Reif. Ausserdem werden sie in 5-7 Jahren wenn sie spätestens wieder raus sind sowieso ganz andere Menschen sein.

in nomine Patris et Pädophilie et Spiritus sancti

Pepe1860 - 44
Profi (offline)

Dabei seit 09.2009
704 Beiträge

Geschrieben am: 23.07.2010 um 16:19 Uhr

Zitat von 85er_Slimer:

Zitat von Pepe1860:

ja der war 17... die sollten endlich mal das gesetz ändern... für solche taten kann es kein jugendstrafrecht geben... meine meinung...


Zitat von drunkpunk:

Leider, Jugendstrafrecht weil die Täter zum Tatzeitpunkt minderjährigen waren. Zumindest einer von ihnen wenn ich es recht in Erinnerung hab.


Ich will euch nicht enttäuschen aber es wird für beide Jugendstrafen geben. Jugenstrafen sind für beide möglich. da sie noch nicht 21 sind und nicht besonders Reif. Ausserdem werden sie in 5-7 Jahren wenn sie spätestens wieder raus sind sowieso ganz andere Menschen sein.



so ein geschwätz :-D in 5 bis 7 jahren sind sie wieder normal?????? :-D :-D



I kenn doch ihra Muadder gar it!!!

85er_Slimer - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2005
186 Beiträge

Geschrieben am: 23.07.2010 um 18:44 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.07.2010 um 18:45 Uhr

Zitat von Pepe1860:


so ein geschwätz :-D in 5 bis 7 jahren sind sie wieder normal?????? :-D :-D


Ich geh mal davon aus das bedeutet du hast dich die letzten 7 Jahre nicht verändert... ;-)

Die sind keine perversen Geisteskranken (vlg Gäfgen) sondern nur n paar Jungs die richtig Scheiße gebaut haben. Wenn man liest "Alter Mann totgeschlagen" denken sich viele "Pah!!! stellt sie auf dem Scheiterhaufen, dann sollen sie erfahren was Schmerz bedeutet". Trotzdem ist es falsch so zu denken.

Übrigens mit deinem Netten "lieber besoffen fahren"-Motto hast du ruck-zuck auch einen auf dem Gewissen. Sei lieber vorsichtig mit solchen vorschnellen Urteilen.

in nomine Patris et Pädophilie et Spiritus sancti

Pepe1860 - 44
Profi (offline)

Dabei seit 09.2009
704 Beiträge

Geschrieben am: 23.07.2010 um 19:22 Uhr

Zitat von 85er_Slimer:

Zitat von Pepe1860:


so ein geschwätz :-D in 5 bis 7 jahren sind sie wieder normal?????? :-D :-D


Ich geh mal davon aus das bedeutet du hast dich die letzten 7 Jahre nicht verändert... ;-)

Die sind keine perversen Geisteskranken (vlg Gäfgen) sondern nur n paar Jungs die richtig Scheiße gebaut haben. Wenn man liest "Alter Mann totgeschlagen" denken sich viele "Pah!!! stellt sie auf dem Scheiterhaufen, dann sollen sie erfahren was Schmerz bedeutet". Trotzdem ist es falsch so zu denken.

Übrigens mit deinem Netten "lieber besoffen fahren"-Motto hast du ruck-zuck auch einen auf dem Gewissen. Sei lieber vorsichtig mit solchen vorschnellen Urteilen.



ein paar jungs wo scheisse gebaut haben??? sag mal gehts no??? der mann ist jetzt tot...aber sie haben ja nur bissle scheisse baut oder??? unfassbar dein gelaber he :-D

I kenn doch ihra Muadder gar it!!!

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 23.07.2010 um 21:33 Uhr

Zitat von 85er_Slimer:

Bei weitem nicht. Für Mord ist ein weiteres Motiv nötig das zur besonderen Schwere der Tat beiträgt. Wie besondere Grausamkeit oder Heimtücke. Dieser besondere Schwere wird das Gericht sicher nicht feststellen können. Damit wird es auf Totschlag oder etwas ähnliches rauslaufen.

§ 211 des Strafgesetzbuches (StGB) lautet:
[....]


Eine besondere Schwere (um begrifflich genau zu bleiben) der Schuld wäre aber wieder weitergehend und bezöge sich darauf, wann mit einer Freilassung zu rechnen ist.

Es stimmt, für den Mordtatbestand sind die Mordmerkmale zu prüfen bzw. nachzuweisen. Für einen Totschlag (auch hier ist in schweren Fällen auf lebenslange Haftstrafe anzuerkennen) reicht aber ein Eventualvorsatz aus, wobei man hier natürlich auch wieder bestimmte Theorien aus der Wissenschaft beachten kann.

Zitat von 85er_Slimer:

Ob man das offensichtlich richtige tun darf auch wenn es das Gesetz verbietet. (Tyrannenmord-Problematik)


Ok, so war das gemeint. Ist natürlich eine Frage, die jeder mit sich ausmachen muss. Schon Ex-Verteidigungsminister Jung hatte groß getönt, er werde sich im Falle eines von Terroristen gekaperten Flugzeuges den übergesetzlichen Notstand zu Hilfe nehmen und das Flugzeug -entgegen des Urteils durch das BVerfG- abschießen lassen.

Ethisch kann man sicher überlegen, wie man so eine Situation einschätzt. Ein Staat muss aber bestimmte Regeln aufstellen und kann nicht alles dulden. Ansonsten wäre es unter Umständen auch erlaubt, dass man jemanden, der einen beleidigt zusammenschlagen darf. Es gibt diverse Rechtfertigungsgründe für die Handlungen. Ich denke, die sind im Allgemeinen ausreichend.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 23.07.2010 um 21:36 Uhr

Zitat von Pepe1860:

einfach nur wegsperren die zwei, weiss gar net was es da noch zu diskutieren gibts???? der arme mann zeigt zivilcourage, wird totgeprügelt und jetzt soll er angefangen haben oder was????

Deutschland wird immer lächerlicher...


Du findest es lächerlich, dass der deutsche Staat nicht einfach den Boulevard-Medien glaubt? Lächerlich, dass genau nachgeprüft wird, ob jemand tatsächlich bestimmte Taten begangen hat?

Sorry, aber das wiederum finde ich befremdlich. Deine Form der Justiz sähe dann so aus, dass jeder alles über jeden behaupten könnte und der andere dafür büßen müsste, weil er die Medien bzw. die geeigneten Fürsprecher eben nicht auf seiner Seite hat .

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Pepe1860 - 44
Profi (offline)

Dabei seit 09.2009
704 Beiträge

Geschrieben am: 24.07.2010 um 06:55 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Pepe1860:

einfach nur wegsperren die zwei, weiss gar net was es da noch zu diskutieren gibts???? der arme mann zeigt zivilcourage, wird totgeprügelt und jetzt soll er angefangen haben oder was????

Deutschland wird immer lächerlicher...


Du findest es lächerlich, dass der deutsche Staat nicht einfach den Boulevard-Medien glaubt? Lächerlich, dass genau nachgeprüft wird, ob jemand tatsächlich bestimmte Taten begangen hat?

Sorry, aber das wiederum finde ich befremdlich. Deine Form der Justiz sähe dann so aus, dass jeder alles über jeden behaupten könnte und der andere dafür büßen müsste, weil er die Medien bzw. die geeigneten Fürsprecher eben nicht auf seiner Seite hat .




ähn, opferschutz oder???

I kenn doch ihra Muadder gar it!!!

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 24.07.2010 um 10:33 Uhr

Zitat von Pepe1860:

ähn, opferschutz oder???


Was hat der Opferschutz denn damit zu tun, ob jemand aufgrund von einer vagen Beweislage weggesperrt wird oder ob man ihm ein richtiges Verfahren zukommen lässt?

Die beiden Angeklagten werden das Gericht ja nicht als freie Männer verlassen. Aber es macht einen Unterschied, ob sie nun Mörder oder "nur" Totschläger waren.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Pepe1860 - 44
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Dabei seit 09.2009
704 Beiträge

Geschrieben am: 24.07.2010 um 13:03 Uhr

na super :daumenhoch: also da kann es nur auf mord lauten... scheissegal ob er nen herzfehler hatte bzw. angeblich angefangen hat... ist doch lächerlich oder??? he wenn ich ne "schell" bekomme dann hab ich nicht das recht jemand zu tode zu prügeln oder??? also seh mal bitte der realität ins auge, diese 2 kasper gehören weggesperrt, und zwar wegen mord!!!! da gibts für mich ja wohl keine 2 meinungen...

I kenn doch ihra Muadder gar it!!!

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