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Solln-Prozess: "Für mich war Brunner der Angreifer"

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Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 20.07.2010 um 21:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.07.2010 um 22:38 Uhr

Der Prozess gegen die U-Bahnschläger von Solln gibt immer weitere neue Hinweise frei, die plötzlich ein ganz anderes Licht auf Dominik Brunner werfen:

Focus Online:
"Halbzeit im Brunner-Prozess: Nichts ist mehr, wie es schien. Beide Täter verhielten sich unterschiedlich, Brunner hatte einen Herzfehler, und der Lokführer schildert ihn als Angreifer."

War die Heldenbezeichnung vielleicht doch vorschnell?
Womöglich sogar das Bundesverdienstkreuz posthum?

edit: Noch ein sehr guter Bericht von Frau Friedrichsen vom Spiegel S-Bahn-Schläger-Prozess

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Odyssee
Experte (offline)

Dabei seit 10.2009
1821 Beiträge

Geschrieben am: 20.07.2010 um 22:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.07.2010 um 22:15 Uhr

Sein Tod lies natürlich ein heldenhaftes Licht auf ihn scheinen, da er ja kleine Kinder beschützt hat aber das hätt ich jetzt nicht erwartet.
Jedoch bin ich mir nun auch nciht ganz sicher.Wenn die Aussagen des Lokführers stimmen wäre es quasi Notwehr mit Todesfolge oder eher schwere Körperverletzung mit Todesfolge.
bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 20.07.2010 um 22:06 Uhr

Naja, was letztlich passiert ist ist ja immernoch nicht klar, die zeugen widersprechen sich ja ständig...
Binmal auf den weiteren verlauf gespannt.

Aber selbst wenn er angefangen hat, jemandem der am bden liegt wiederholt gegen den kopf zu treten gehört bestraft!

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 20.07.2010 um 22:07 Uhr

Zitat von bockwurst82:

Aber selbst wenn er angefangen hat, jemandem der am bden liegt wiederholt gegen den kopf zu treten gehört bestraft!


Das ganz ohne Zweifel. Es macht aber einen Unterschied, ob nachher "Mord" im Urteil steht oder ob da "nur" ein Körperberletzungsdelikt steht. Zumal bei einem Angriff ein Gegenangriff durch Notwehr teilweise gerechtfertigt ist.

Bin auch sehr gespannt, wie es weitergeht.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 20.07.2010 um 22:09 Uhr

Ja aber Notwehr wenn der Angreifer bereits am Boden liegt? Eher nicht.

Meiner MEinung nach Körperverltzung mit Todesfolge auf Höchststrafe.

FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!

cfl - 31
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
6160 Beiträge

Geschrieben am: 20.07.2010 um 22:11 Uhr

Also so erscheint mir das logisch:
Brunner schlägt aus welchem Grund auch immer zu -> Die Angeklagten wehren sich -> Er stirbr an einem Herzfehler.

Nur warum er zugeschlagen hat ist die Frage.. wird hoffentlich noch geklärt..

Sie dürfen jetzt lachen.

Poebbel - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2328 Beiträge

Geschrieben am: 20.07.2010 um 22:15 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von bockwurst82:

Aber selbst wenn er angefangen hat, jemandem der am bden liegt wiederholt gegen den kopf zu treten gehört bestraft!


Das ganz ohne Zweifel. Es macht aber einen Unterschied, ob nachher "Mord" im Urteil steht oder ob da "nur" ein Körperberletzungsdelikt steht. Zumal bei einem Angriff ein Gegenangriff durch Notwehr teilweise gerechtfertigt ist.

Bin auch sehr gespannt, wie es weitergeht.

Der Angriff Brunners kann durch Notwehr gerechtfertigt sein, das ist durch das Gesetz gedeckt. Eine Notwehr der Angeklagten ist absolut nicht zu erkennen, eine Verhältnismßigkeit der Mittel definitiv nicht gegeben.
Tritte gegen den Kopf und Drohungen wie "Ich bring dich um" zeigen, dass der Tod des Opfers mindestens billigend in Kauf genommen wurde,
Das kann man durchaus als Tötungsabsicht und damit Mord interpetieren.


Oh angry mob, is there any problem your wisdom and torches can't solve?

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 20.07.2010 um 22:22 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.07.2010 um 22:23 Uhr

Zitat von Poebbel:

Der Angriff Brunners kann durch Notwehr gerechtfertigt sein, das ist durch das Gesetz gedeckt. Eine Notwehr der Angeklagten ist absolut nicht zu erkennen, eine Verhältnismßigkeit der Mittel definitiv nicht gegeben.
Tritte gegen den Kopf und Drohungen wie "Ich bring dich um" zeigen, dass der Tod des Opfers mindestens billigend in Kauf genommen wurde,
Das kann man durchaus als Tötungsabsicht und damit Mord interpetieren.


Wer selbst mit Gewalt anfängt, kann nur selten durch Notwehr gedeckt sein. Zumal Brunner erwachsen ist und er sich mit Jugendlichen angelegt hat. Anzugreifen war sicherlich nicht das mildeste Mittel. Er hätte bei den Kindern bleiben können und warten, bis die Polizei kommt.

Eine Tötungsabsicht ist nicht gleich Mord. Mord erfordert da schon eine sehr strenge Auslegung aufgrund der hohen Strafe.

edit:

Zitat von hipi:

Ja aber Notwehr wenn der Angreifer bereits am Boden liegt? Eher nicht.


Sicher, die Notwehr war in jedem Fall überschritten. Aber die ersten Schläge könnten gerechtfertigt gewesen sein, weil die beiden Schläger sich ja eines Angriffs Brunners gegenübersahen und somit das Recht haben, sich zu verteidigen.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Stefiano - 44
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2007
1 Beitrag
Geschrieben am: 20.07.2010 um 22:28 Uhr

Also ich wär sehr vorsichtig was da gerade alles durch die medien geht, vor allem wieviel davon wahr ist. Weil sich doch die Frage stellt, warum soll Brunner grundlos auf die zwei losgehn. Also muss ja vorher was vorgefallen sein. Wenn also die zwei die Kinder angemacht haben und er dann sie beschützen wollte und den einen dann geschlagen hat dann gerät das doch wieder in ein anderes Licht.
Ich find halt immer blöd das man sich immer die Birne mit Alk vollballern muss und dann kommt sowas raus. Und so wie sie auf ihn losgegangen sind sind sie auf jeden fall nicht schuldlos. Auch Notwehr find ich wär übertrieben weil wenn man angegriffen wird dann versucht man doch zu entkommen oder? Naja wie auch immer ich hoffe das das hier aufgeklärt wird und vor allem, dass sich die Menschen wieder etwas mehr zusammen reisen und Werte wie respekt und nächstenliebe wieder mehr gewicht bekommen.

Poebbel - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2328 Beiträge

Geschrieben am: 20.07.2010 um 22:35 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Poebbel:

Der Angriff Brunners kann durch Notwehr gerechtfertigt sein, das ist durch das Gesetz gedeckt. Eine Notwehr der Angeklagten ist absolut nicht zu erkennen, eine Verhältnismßigkeit der Mittel definitiv nicht gegeben.
Tritte gegen den Kopf und Drohungen wie "Ich bring dich um" zeigen, dass der Tod des Opfers mindestens billigend in Kauf genommen wurde,
Das kann man durchaus als Tötungsabsicht und damit Mord interpetieren.


Wer selbst mit Gewalt anfängt, kann nur selten durch Notwehr gedeckt sein. Zumal Brunner erwachsen ist und er sich mit Jugendlichen angelegt hat. Anzugreifen war sicherlich nicht das mildeste Mittel. Er hätte bei den Kindern bleiben können und warten, bis die Polizei kommt.

Eine Tötungsabsicht ist nicht gleich Mord. Mord erfordert da schon eine sehr strenge Auslegung aufgrund der hohen Strafe.

edit:

Zitat von hipi:

Ja aber Notwehr wenn der Angreifer bereits am Boden liegt? Eher nicht.


Sicher, die Notwehr war in jedem Fall überschritten. Aber die ersten Schläge könnten gerechtfertigt gewesen sein, weil die beiden Schläger sich ja eines Angriffs Brunners gegenübersahen und somit das Recht haben, sich zu verteidigen.

Wenn ich mich aggressiven, gewaltbereiten Jugendlichen gegenübersehe (die mit 18 Jahren einem 50jährigen körperlich überlegen sind), darf ich mit einem Schlag einen unmittelbar bevorstehenden Angriff abwehren. Man muss nicht erst eine kassieren.
Und jemanden umzubringen, weil er dem Täter eine verpasst, fällt für mich definitiv unter niedrige Beweggründe. Selbst wenn nicht, Totschlag ist auf jeden Fall drin.

Oh angry mob, is there any problem your wisdom and torches can't solve?

farcry82 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 11.2008
403 Beiträge
Geschrieben am: 20.07.2010 um 22:35 Uhr

also müssen wir jetzt zivilcourage auch noch definieren? totaler blödsinn! wenn körperliche gewalt nicht als mittel zum schutz von anderen menschen eingesetzt werden darf, dann brauchen wir uns nicht wundern, wenn bald gar keiner mehr hilft!
und ob herzfehler oder nicht! das tut hier überhaupt nichts zur sache! oder muss ich vorher erst nachfragen, ob jemand körperlich gesund ist? wer so auf andere einprügelt nimmt auf jeden fall billigend den tod in kauf! wenn sowas zum tode führt, dann MUSS es meiner meinung nach als mord ausgelegt werden!

und es ist eine unverschämtheit, dass manche medien jetzt diesen mann als täter darstellen! so eine niedrige schublade gibt es gar nicht!

90% aller amokläufer spielen "killerspiele"! 100% aller amokläufer essen brot! VERBIETET BROT!!!!

Odyssee
Experte (offline)

Dabei seit 10.2009
1821 Beiträge

Geschrieben am: 20.07.2010 um 22:40 Uhr

Zitat von farcry82:



und es ist eine unverschämtheit, dass manche medien jetzt diesen mann als täter darstellen! so eine niedrige schublade gibt es gar nicht!

Laut Lokführer hat er die ersten Gewalthandlungen ausgeführt, jedoch hält kaum einer für den "Täter" vorallem da seine einzoge Tat gewesen wäre den ersten Schlag auszuführen bzw mit der Gewalt begonnen zu haben. Wie das geendet hat wissen wir alle.
SNI87 - 38
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
3345 Beiträge

Geschrieben am: 20.07.2010 um 22:40 Uhr

Zitat von farcry82:

also müssen wir jetzt zivilcourage auch noch definieren? totaler blödsinn! wenn körperliche gewalt nicht als mittel zum schutz von anderen menschen eingesetzt werden darf, dann brauchen wir uns nicht wundern, wenn bald gar keiner mehr hilft!
und ob herzfehler oder nicht! das tut hier überhaupt nichts zur sache! oder muss ich vorher erst nachfragen, ob jemand körperlich gesund ist? wer so auf andere einprügelt nimmt auf jeden fall billigend den tod in kauf! wenn sowas zum tode führt, dann MUSS es meiner meinung nach als mord ausgelegt werden!

und es ist eine unverschämtheit, dass manche medien jetzt diesen mann als täter darstellen! so eine niedrige schublade gibt es gar nicht!


:daumenhoch:

Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 20.07.2010 um 22:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.07.2010 um 22:43 Uhr

Zitat von Poebbel:

Wenn ich mich aggressiven, gewaltbereiten Jugendlichen gegenübersehe (die mit 18 Jahren einem 50jährigen körperlich überlegen sind), darf ich mit einem Schlag einen unmittelbar bevorstehenden Angriff abwehren. Man muss nicht erst eine kassieren.
Und jemanden umzubringen, weil er dem Täter eine verpasst, fällt für mich definitiv unter niedrige Beweggründe. Selbst wenn nicht, Totschlag ist auf jeden Fall drin.



Woran willst du festmachen, wer gewaltbereit und aggressiv ist? Schau dir mal die Aussage des Lokführers an. Folgt man ihm, so bestand offensichtlich die Möglichkeit für Brunner und die Kinder, sich vom Ort des Geschehens zu entfernen. Das wäre sicherlich das mildeste Mittel gewesen.

Mord = lebenslange Freiheitsstrafe
Totschlag = nicht unter 5 Jahren
-> es macht einen gewissen Unterschied, was letztendlich rauskommt.
Die beiden Schläger werden ganz sicher nicht straflos aus der Sache rausgehen, das ist uns allen klar. Aber ob es Mord oder Totschlag war, macht einen ziemlich großen Unterschied. Und genau um diese Unterschiede werden Staatsanwaltschaft und Verteidiger genauestens kämpfen.

Zitat von farcry82:

wenn körperliche gewalt nicht als mittel zum schutz von anderen menschen eingesetzt werden darf, dann brauchen wir uns nicht wundern, wenn bald gar keiner mehr hilft!


Also soll jeder jeden schlagen dürfen, weil er sich gerade bedroht fühlt?

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Odyssee
Experte (offline)

Dabei seit 10.2009
1821 Beiträge

Geschrieben am: 20.07.2010 um 22:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.07.2010 um 22:46 Uhr

Zitat von Cymru:


Mord = lebenslange Freiheitsstrafe
Totschlag = nicht unter 5 Jahren
-> es macht einen gewissen Unterschied, was letztendlich rauskommt.
Die beiden Schläger werden ganz sicher nicht straflos aus der Sache rausgehen, das ist uns allen klar. Aber ob es Mord oder Totschlag war, macht einen ziemlich großen Unterschied. Und genau um diese Unterschiede werden Staatsanwaltschaft und Verteidiger genauestens kämpfen.


Wird bei denen nicht noch das Jugendstrafrecht angewandt?
Das würde die Strafe nochmal verringern und selbst bei Anklage auf Mord das lebenslänglich verhindern.


SNI87 - 38
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
3345 Beiträge

Geschrieben am: 20.07.2010 um 22:46 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Poebbel:

Wenn ich mich aggressiven, gewaltbereiten Jugendlichen gegenübersehe (die mit 18 Jahren einem 50jährigen körperlich überlegen sind), darf ich mit einem Schlag einen unmittelbar bevorstehenden Angriff abwehren. Man muss nicht erst eine kassieren.
Und jemanden umzubringen, weil er dem Täter eine verpasst, fällt für mich definitiv unter niedrige Beweggründe. Selbst wenn nicht, Totschlag ist auf jeden Fall drin.



Woran willst du festmachen, wer gewaltbereit und aggressiv ist? Schau dir mal die Aussage des Lokführers an. Folgt man ihm, so bestand offensichtlich die Möglichkeit für Brunner und die Kinder, sich vom Ort des Geschehens zu entfernen. Das wäre sicherlich das mildeste Mittel gewesen.

Mord = lebenslange Freiheitsstrafe
Totschlag = nicht unter 5 Jahren
-> es macht einen gewissen Unterschied, was letztendlich rauskommt.
Die beiden Schläger werden ganz sicher nicht straflos aus der Sache rausgehen, das ist uns allen klar. Aber ob es Mord oder Totschlag war, macht einen ziemlich großen Unterschied. Und genau um diese Unterschiede werden Staatsanwaltschaft und Verteidiger genauestens kämpfen.

Zitat von farcry82:

wenn körperliche gewalt nicht als mittel zum schutz von anderen menschen eingesetzt werden darf, dann brauchen wir uns nicht wundern, wenn bald gar keiner mehr hilft!


Also soll jeder jeden schlagen dürfen, weil er sich gerade bedroht fühlt?


an den vorhergehenden handlungen kann man festmachen dass jemand gewaltbereit und agressiv ist.



Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.

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