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Forum / Politik und Wirtschaft
Schavan für Ulm?

Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 08.02.2013 um 00:11 Uhr
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Zitat von Ehinger1887: Zitat von Biebe_666:
Warum, zum Henker, setzt man bei der Überprüfung von Dr.-Arbeiten nicht ein stichdatum, sei es die letzten drei oder fünf Jahre und scheisst auf den Rest? Na ja, Promotionen haben ja eine besonderen Gültigkeit in der Wissenschaft, da sie von habilitierten Leuten betreut wurden und begutachtet wurden und damit eigentlich einen bestimmten Qualitätsstandard haben sollten, auf den ich mich als Wissenschaftler verlassen können sollte, wenn ich mich selbst auf solche Werke stütze. Normalerweise beinhalten sie ja auch eigene Forschung und hier ist es schon im ureigenen Interesse der Wissenschaft, dass auch älteres Wissen noch überprüft werden muss, wenn es entsprechend begründete Verdächtigungen gibt. Daher haben diese Verfahren schon einen gewissen Sinn innerhalb der Wissenschaft und die Überprüfung ist nicht unwichtig. Bei Plagiaten mag das nicht so gravierend sein, wie wenn einer beispielsweise bei seinen Forschungsergebnissen die Zahlen manipuliert hätte und so getäuscht hätte, aber das Verfahren an sich ist ja das gleiche und kann nicht einfach so abgeschafft werden oder auf eine Überprüfung verzichtet werden, wenn 3 Jahre vergangen sind.
Mir geht's rein um die Plagiate, ich will doch keine Überprüfung abschaffen der Arbeiten. Aber was bringt es heutige Masstäbe bei arbeiten von vor 30 JAhren anzuwenden? Null. Die die jetzt Arbeiten schreiben müssen eben aufpassen. Das war's dann auch schon.
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Ehinger1887
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Geschrieben am: 08.02.2013 um 00:14 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Zitat von Ehinger1887: Zitat von Biebe_666: Hätte mein Hausarzt vor 30 Jahren beschissen - wäre mir das sowas von egal. Dir vielleicht, aber wenn es heute rauskommen würde und er alle seine akademischen Abschlüsse dadurch jetzt verlieren würde, dann wäre es der Ärztekammer wohl nicht so egal und er könnte nicht mehr legal praktizieren. Daher wäre es dir vielleicht dann auch nicht mehr so egal...
Würde man alle Doktorarbeiten der letzten dreißig Jahre kontrollieren gäbe es wohl viele Doktoren weniger, nicht nur "VIPs". Wo fängt man an? bei 30 Jahre alten Leichen? Das ist doch nur noch Bullshit. Es geht darum ein Datum zu setzen, alles andere ist Bockmist. Wenn es ebenfalls begründeten Anfangsverdacht für eine Prüfung durch die Uni gibt, ja dann sollten auch andere Doktorarbeiten ebenfalls so geprüft werden. Jetzt pauschal alle Arbeiten der letzten 30 Jahre prüfen lassen, ist doch aberwitzig gedacht und wenig praktisch und faktisch unmöglich. Täuschungsvorwürfe müssen schon konkret vor einer entsprechenden Prüfung begründet werden und ein begründeter Anfangsverdacht bestehen und nicht pauschal. Oder gilt das in Zukunft auch für Mordverdächtige? Alle anderen könnten ja auch einen Mord begangen haben, die müssen dann auch alle kontrolliert oder ihre Wohnungen durchsucht werden. Für so einen "Pragmatiker" wie dich ist das doch wenig pragmatisch gedacht.
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Ehinger1887
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Geschrieben am: 08.02.2013 um 00:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.02.2013 um 00:17 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Zitat von Ehinger1887: Zitat von Biebe_666:
Warum, zum Henker, setzt man bei der Überprüfung von Dr.-Arbeiten nicht ein stichdatum, sei es die letzten drei oder fünf Jahre und scheisst auf den Rest? Na ja, Promotionen haben ja eine besonderen Gültigkeit in der Wissenschaft, da sie von habilitierten Leuten betreut wurden und begutachtet wurden und damit eigentlich einen bestimmten Qualitätsstandard haben sollten, auf den ich mich als Wissenschaftler verlassen können sollte, wenn ich mich selbst auf solche Werke stütze. Normalerweise beinhalten sie ja auch eigene Forschung und hier ist es schon im ureigenen Interesse der Wissenschaft, dass auch älteres Wissen noch überprüft werden muss, wenn es entsprechend begründete Verdächtigungen gibt. Daher haben diese Verfahren schon einen gewissen Sinn innerhalb der Wissenschaft und die Überprüfung ist nicht unwichtig. Bei Plagiaten mag das nicht so gravierend sein, wie wenn einer beispielsweise bei seinen Forschungsergebnissen die Zahlen manipuliert hätte und so getäuscht hätte, aber das Verfahren an sich ist ja das gleiche und kann nicht einfach so abgeschafft werden oder auf eine Überprüfung verzichtet werden, wenn 3 Jahre vergangen sind.
Mir geht's rein um die Plagiate, ich will doch keine Überprüfung abschaffen der Arbeiten. Aber was bringt es heutige Masstäbe bei arbeiten von vor 30 JAhren anzuwenden? Null. Die die jetzt Arbeiten schreiben müssen eben aufpassen. Das war's dann auch schon. Ein Plagiat ist eine Täuschung, dass einer fremdes Wissen als sein eigenes ausgibt. Täuschung ist Täuschung. Formal ist hier kein großer Unterschied. Wofür hier dann komische Sonderregelungen schaffen? Die Zitierregeln waren auch vor 30 Jahren übrigens die gleichen. Hatte die Uni bei ihrem Urteil auch festgestellt.
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 08.02.2013 um 00:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.02.2013 um 00:24 Uhr
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Zitat von Ehinger1887: Jetzt pauschal alle Arbeiten der letzten 30 Jahre prüfen lassen, ist doch aberwitzig gedacht und wenig praktisch und faktisch unmöglich. Täuschungsvorwürfe müssen schon konkret vor einer entsprechenden Prüfung begründet werden und ein begründeter Anfangsverdacht bestehen und nicht pauschal. Oder gilt das in Zukunft auch für Mordverdächtige? Alle anderen könnten ja auch einen Mord begangen haben, die müssen dann auch alle kontrolliert oder ihre Wohnungen durchsucht werden. Für so einen "Pragmatiker" wie dich ist das doch wenig pragmatisch gedacht.
stichwort Verjährung. Meines Wissens nach ist Mord das einzigste das nicht verjährt. Andere Gewaltverbrechen etc. verjähren. Es gilt hier mal nen Präzedensfall zu schaffen. Schavan hat eben das Pech den Idioten-CDU-Malus zu haben. Ich bin auch kein CDU-Freund, aber diese Leiche auszugraben find ich so unglaublich unnötig. Was in Zukunft bzw jetzt gilt, wie geschrieben, sind die Maßstäbe von jetzt. Stichdatum setzen, gut ist.
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Ehinger1887
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Geschrieben am: 08.02.2013 um 00:25 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Zitat von Ehinger1887: Jetzt pauschal alle Arbeiten der letzten 30 Jahre prüfen lassen, ist doch aberwitzig gedacht und wenig praktisch und faktisch unmöglich. Täuschungsvorwürfe müssen schon konkret vor einer entsprechenden Prüfung begründet werden und ein begründeter Anfangsverdacht bestehen und nicht pauschal. Oder gilt das in Zukunft auch für Mordverdächtige? Alle anderen könnten ja auch einen Mord begangen haben, die müssen dann auch alle kontrolliert oder ihre Wohnungen durchsucht werden. Für so einen "Pragmatiker" wie dich ist das doch wenig pragmatisch gedacht.
stichwort Verjährung. Meines Wissens nach ist Mord das einzigste das nicht verjährt. Andere Gewaltverbrechen etc. verjähren. Es gilt hier mal nen Präzendesfall zu schaffen. Schavan hat eben das Pech den Idioten-CDU-Malus zu haben. Ich bin auch kein CDU-Freund, aber diese Leiche auszugraben find ich so unglaublich unnötig. Was in Zukunft bzw jetzt gilt, wie geschrieben, sind die Maßstäbe von jetzt. Stichdatum setzen, gut ist.
Hier geht es aber nicht um eine Straftat, sondern um einen begünstigten Verwaltungsakt (Verleihung der Doktorwürde). Sprich: nicht Strafrecht, sondern Verwaltungsrecht und hier gibt es keine Verjährungsfristen.
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 08.02.2013 um 00:29 Uhr
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Zitat von Ehinger1887: Hier geht es aber nicht um eine Straftat, sondern um einen begünstigten Verwaltungsakt (Verleihung der Doktorwürde). Sprich: nicht Strafrecht, sondern Verwaltungsrecht und hier gibt es keine Verjährungsfristen.
Kann sein, kenne ich mich ehrlich gesagt nicht aus . Dann sollte das wohl geändert werden. Ganz ehrlich, wahrscheinlich wusste Schavan nicht mal mehr dass sie "zu wenig Quellen verlinkt" hat.
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Ehinger1887
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Geschrieben am: 08.02.2013 um 00:34 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.02.2013 um 00:34 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Zitat von Ehinger1887: Hier geht es aber nicht um eine Straftat, sondern um einen begünstigten Verwaltungsakt (Verleihung der Doktorwürde). Sprich: nicht Strafrecht, sondern Verwaltungsrecht und hier gibt es keine Verjährungsfristen.
Kann sein, kenne ich mich ehrlich gesagt nicht aus  . Dann sollte das wohl geändert werden. Ganz ehrlich, wahrscheinlich wusste Schavan nicht mal mehr dass sie "zu wenig Quellen verlinkt" hat. Also nachträglich ein "Lex Plagiat" für Schavan und Co. schaffen?
Waren also nur Flüchtigkeitsfehler, die sie schon vergessen hat... die Überprüfung der Uni kam da aber zu einem ganz anderen Ergebnis.
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 08.02.2013 um 00:35 Uhr
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Zitat von Biebe_666:
Mir geht's rein um die Plagiate, ich will doch keine Überprüfung abschaffen der Arbeiten. Aber was bringt es heutige Masstäbe bei arbeiten von vor 30 JAhren anzuwenden? Null. Die die jetzt Arbeiten schreiben müssen eben aufpassen. Das war's dann auch schon.
Uhm, das genau das in der Diskussion stand okay, aber das die Methoden und Standards von vor 30 Jahren angesetzt _werden_ ist wohl nicht angekommen?
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 08.02.2013 um 00:35 Uhr
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Zitat von Ehinger1887: Zitat von Biebe_666: Zitat von Ehinger1887: Hier geht es aber nicht um eine Straftat, sondern um einen begünstigten Verwaltungsakt (Verleihung der Doktorwürde). Sprich: nicht Strafrecht, sondern Verwaltungsrecht und hier gibt es keine Verjährungsfristen.
Kann sein, kenne ich mich ehrlich gesagt nicht aus  . Dann sollte das wohl geändert werden. Ganz ehrlich, wahrscheinlich wusste Schavan nicht mal mehr dass sie "zu wenig Quellen verlinkt" hat. Also nachträglich ein "Lex Plagiat" für Schavan und Co. schaffen?
Waren also nur Flüchtigkeitsfehler, die sie schon vergessen hat... die Überprüfung der Uni kam da aber zu einem ganz anderen Ergebnis.
Was ist Dein Ansatz, der ganz fair ist? Ohne jemandem anzupissen? Geht nicht, richtig. Also, wem pisst man ans Bein?
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 08.02.2013 um 00:38 Uhr
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Zitat von Klischeepunk: Zitat von Biebe_666:
Mir geht's rein um die Plagiate, ich will doch keine Überprüfung abschaffen der Arbeiten. Aber was bringt es heutige Masstäbe bei arbeiten von vor 30 JAhren anzuwenden? Null. Die die jetzt Arbeiten schreiben müssen eben aufpassen. Das war's dann auch schon.
Uhm, das genau das in der Diskussion stand okay, aber das die Methoden und Standards von vor 30 Jahren angesetzt _werden_ ist wohl nicht angekommen?
Habe mich vielleicht unklar ausgedrückt. Sagen wir so: damals wusste man wohl, dass Plagiate wohl kaum alle aufgedeckt werden können.
Auch an Dich die Frage aus meinem letzten Post.
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Ehinger1887
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Geschrieben am: 08.02.2013 um 00:39 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Was ist Dein Ansatz, der ganz fair ist? Ohne jemandem anzupissen? Geht nicht, richtig. Also, wem pisst man ans Bein? Dem, der beim Täuschen erwischt wird. Klar ist der dann angepisst. Gut so! Absolute Fairness wird es nie geben. Ist auch nicht mein Anspruch.
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 08.02.2013 um 00:41 Uhr
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Zitat von Biebe_666:
Auch an Dich die Frage aus meinem letzten Post.
Man pisst denen ans Bein die vor 30, 50 oder 100 Jahren zu damaligen Standards Bockmist gebaut haben. Ich seh da kein Problem drin. Wenn wir nun von fehlenden Kommas sprechen oder einer, 2, 5 fehlenden fußnoten - okay, ist in Ordnung, das kommt vor, auch wenn man's vermeiden kann.
Wenn man von beträchtlichen Teilen spricht die nichtmal im Quellenverzeichnis verzeichnet sind (also eben nicht nur fehlende Fußnoten) und das $damals nicht Usus war... tja bad luck, Titel, Grad, Whatev ist zurecht über den Jordan. Ich seh da keine Schwierigkeit. Das ist ein Standard den ich bei jedem ansetzen würde, der erwischt wird. Wie immer sind diejenigen, die glücklichen, die eben nicht erwischt werden.
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 08.02.2013 um 00:44 Uhr
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Ok, also, bei welchen Personenkreisen fängt man an? Und warum? Sind Politiker wichtiger als Ärzte? Oder Lehrer als Politiker? Wer zahlt das Ganze? Ist es Grund genug ein "VIP" zu sein?
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Ehinger1887
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Geschrieben am: 08.02.2013 um 00:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.02.2013 um 00:54 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Ok, also, bei welchen Personenkreisen fängt man an? Und warum? Sind Politiker wichtiger als Ärzte? Oder Lehrer als Politiker? Wer zahlt das Ganze? Ist es Grund genug ein "VIP" zu sein? Eigentlich finde ich die Bundesbildungsministerin die ideale Person für einen Anfang. Nur will doch keiner systematisch bestimmte Personenkreise untersuchen. Zumindest nicht in offizieller Funktion. Fände ich auch fragwürdig. Hier geht es ja darum, dass Dissertationen veröffentlicht werden müssen, damit sie von jedermann auch ggf. überprüft werden können. Es gilt ja die Pflicht der Veröffentlichung und das gehört ja zum Qualitätsstandard und zur Sicherung der wissenschaftlicher Arbeit hier dazu. Ist schon sinnvoll gegen Täuschungsversuche. Dies sollte sich jeder Doktorand, der an Täuschung denkt, eigentlich bewusst sein. So hat nun jeder die Möglichkeit die Doktorarbeit in seiner Freizeit zu prüfen, auf die er Lust hat. Will hier niemanden vorschreiben, wo er dann anzufangen hat. Bei irgendwelchen unbekannten Personen wird er wohl aber nicht anfangen, sondern eben bei exponierten Persönlichkeiten, die in der Öffentlichkeit stehen. Klar ist es da interessanter. Liegt in der Natur der Sache. Wer im Rampenlicht steht, der wird auch eher gesehen. Das Leben ist schon ganz schön unfair.
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 08.02.2013 um 01:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.02.2013 um 01:02 Uhr
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Zitat von Ehinger1887: Zitat von Biebe_666: Ok, also, bei welchen Personenkreisen fängt man an? Und warum? Sind Politiker wichtiger als Ärzte? Oder Lehrer als Politiker? Wer zahlt das Ganze? Ist es Grund genug ein "VIP" zu sein? Eigentlich finde ich die Bundesbildungsministerin die ideale Person für einen Anfang. Nur will doch keiner systematisch bestimmte Personenkreise untersuchen. Zumindest nicht in offizieller Funktion. Fände ich auch fragwürdig. Hier geht es ja darum, dass Dissertationen veröffentlicht werden müssen, damit sie von jedermann auch ggf. überprüft werden können. Es gilt ja die Pflicht der Veröffentlichung und das gehört ja zum Qualitätsstandard und zur Sicherung der wissenschaftlicher Arbeit hier dazu. Ist schon sinnvoll gegen Täuschungsversuche. Dies sollte sich jeder Doktorand, der an Täuschung denkt, eigentlich bewusst sein. So hat nun jeder die Möglichkeit die Doktorarbeit in seiner Freizeit zu prüfen, auf die er Lust hat. Will hier niemanden vorschreiben, wo er dann anzufangen hat. Bei irgendwelchen unbekannten Personen wird er wohl aber nicht anfangen, sondern eben bei exponierten Persönlichkeiten, die in der Öffentlichkeit stehen. Klar ist es da interessanter. Liegt in der Natur der Sache. Wer im Rampenlicht steht, der wird auch eher gesehen. Das Leben ist schon ganz schön unfair.
Also weiterhin sollen unrelevante (ja, in meinen Augen) veraltete Leichen im Keller Oppositionen als Möglichkeit dienen an den Schuh zu pissen? Naja. Wie gesagt, ich halte ein Stichdatum für sinnvoller. Bd wenn ich näher darüber nachdenke muss man auch dass aufsplittern. Geht's um Plagiate ist das anders zu bewerten als wenn z.B. Wissenschafliche Daten manipuliert wurden.
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