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Geschlossen Todesstrafe für Kinderschänder!!!!

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ne6on - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
3314 Beiträge

Geschrieben am: 04.06.2008 um 15:14 Uhr

Zitat von xian:

Du erfüllst hier wirklich immer die Rolle des Quellenbringers und Statistikenzurechtrückers.
Die Quelle ist h infällig, da dort nicht über angewendetes Strafmaß gesprochen wird, und vorallem nicht über aktuelle Rechtssprechung.

gottfrei

Martin__ - 36
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
2134 Beiträge
Geschrieben am: 04.06.2008 um 15:14 Uhr

naja. um dich (sinngemäß) zu zitieren:

"Ein paar Urteile waren zu mild, das ist ein Fakt!"
"natürlich ist das meine eigene Meinung, dass es zu mild ist"
"Und doch ist es ein Fakt dass zu milde Urteile gefällt worden sind"

I know it's all been done before. I wanna do it again. I wanna do it again. (CTTS)

xian
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
966 Beiträge
Geschrieben am: 04.06.2008 um 15:15 Uhr

Zitat von ItWasntMe:

Aber wurdest du nicht auf Grund diverser Umstände dazu getrieben? Wie gesagt, du hast jemandem das Leben genommen und dafür wirst du bestraft werden. Aber der Täter hat seinen teil zur Geschichte beigetragen, wodurch diese Tragödie erst möglich wurde.
Deshalb unterschiedliche Urteile im Bereich Mord...

1. siehe oben.

2. Was du ansprichst ist Provokation bei Notwehr oder von der anderen Seite aus Notwehr, Notstand usw.

Deine Unterscheidung ob das Opfer unschuldig oder unschuldigst ist, kann kein Rechtsstaat machen, sobald das Gewaltmonopol beim Staat liegt.
Und eine eventuelle Mitschuld kann im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden (die du aber ablehnst).
ItWasntMe
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2008
134 Beiträge
Geschrieben am: 04.06.2008 um 15:16 Uhr

Zitat von Martin__:

Du musst es aber auch aus einer anderen Perspektive betrachten:

Du hast die Wahl. Du kannst den Kinderschänder umbringen und entschließt dich dazu.

Der Kinderschänder hatte möglicherweise (das untersuchen eben Psychologen) keine Wahl, er unterlag z. B. einem starken Zwang.


Und dafür muss er ins Gefängnis! Nicht für den Zwang, sondern für die Tat die er begangen hat!
Was mich an unserem Rechtssystem so dermaßen nervt ist die Tatsache, dass den Tätern viel zu schnell seelische Krankheiten oder Unzurechnungsfähigkeit zugesprochen wird...das grenzt schon an Mißbrauch! Dadurch werden solche taten verharmlost, und das darfs gerade in einem modernen Rechtsstaat nicht geben!

ItWasntMe
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2008
134 Beiträge
Geschrieben am: 04.06.2008 um 15:17 Uhr

Zitat von xian:

Zitat von ItWasntMe:

Aber wurdest du nicht auf Grund diverser Umstände dazu getrieben? Wie gesagt, du hast jemandem das Leben genommen und dafür wirst du bestraft werden. Aber der Täter hat seinen teil zur Geschichte beigetragen, wodurch diese Tragödie erst möglich wurde.
Deshalb unterschiedliche Urteile im Bereich Mord...

1. siehe oben.

2. Was du ansprichst ist Provokation bei Notwehr oder von der anderen Seite aus Notwehr, Notstand usw.

Deine Unterscheidung ob das Opfer unschuldig oder unschuldigst ist, kann kein Rechtsstaat machen, sobald das Gewaltmonopol beim Staat liegt.
Und eine eventuelle Mitschuld kann im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden (die du aber ablehnst).


Nein! Ich lehne es im Bereich Kinderschändung ab!
Nicht bei Mord oder anderen Sachen! Bitte nicht falsch verstehn!
ne6on - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
3314 Beiträge

Geschrieben am: 04.06.2008 um 15:17 Uhr

Zitat von ItWasntMe:

Ein Kleinkind wird aber niemals etwas zur Tat beitragen! Niemals! Und deshalb bin ich der Meinung dass hier eine lebenslange Gefängnisstrafe unumgänglich ist!
Aber es können andere Dinge zu dieser Tat beitragen. und die müssen ebenso beachtet werden.

gottfrei

Martin__ - 36
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
2134 Beiträge
Geschrieben am: 04.06.2008 um 15:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.06.2008 um 15:18 Uhr

Ein Mörder wird möglicherweise direkt durch das Opfer zur Tat "getrieben".
Ein Kinderschänder wird z.B. durch traumatische Kindheitsereignisse dazu "getrieben".

Wie rechtfertigst du da eine unterschiedliche Vorgehensweise?

I know it's all been done before. I wanna do it again. I wanna do it again. (CTTS)

xian
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
966 Beiträge
Geschrieben am: 04.06.2008 um 15:18 Uhr

Zitat von ne6on:

Zitat von xian:

Du erfüllst hier wirklich immer die Rolle des Quellenbringers und Statistikenzurechtrückers.
Die Quelle ist h infällig, da dort nicht über angewendetes Strafmaß gesprochen wird, und vorallem nicht über aktuelle Rechtssprechung.

Wollte nur insgesamt mal ein Lob an ihn aussprechen, besonders wegen dem anderen erwähnten Thema.

Zitat von ItWasntMe:

@xian:

Es war nur ein beispiel dass bei einem Mord unter Umständen noch eine andere Person beteiligt gewesen sein könnte. Nicht zwingend, aber es könnte sein, was bei einem Kinderschänder niemals der Fall sein wird! Das ist doch nicht schwer zu verstehn

Und ich habe dir geschrieben, dass das Notwehr ist, und nichts mit Strafrahmen oder sonst etwas zu tun hat.

Meine restlichen Anmerkung hast du übergangen.
Martin__ - 36
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
2134 Beiträge
Geschrieben am: 04.06.2008 um 15:21 Uhr

Zitat von ItWasntMe:


Und dafür muss er ins Gefängnis! Nicht für den Zwang, sondern für die Tat die er begangen hat!
Was mich an unserem Rechtssystem so dermaßen nervt ist die Tatsache, dass den Tätern viel zu schnell seelische Krankheiten oder Unzurechnungsfähigkeit zugesprochen wird...das grenzt schon an Mißbrauch! Dadurch werden solche taten verharmlost, und das darfs gerade in einem modernen Rechtsstaat nicht geben!


Es ist also egal, ob der Täter (salopp gesagt) Bock hat, ein Kind zu vergewaltigen oder ob er aufgrund schwerer psychischer Schäden dazu getrieben wurde?

Dieses "viel zu schnell" ist ohne Nachweis wertlos. Das ist einfach nur eine unglaubwürdige Unterstellung.

I know it's all been done before. I wanna do it again. I wanna do it again. (CTTS)

ItWasntMe
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2008
134 Beiträge
Geschrieben am: 04.06.2008 um 15:22 Uhr

@DjKoma:

Ich rede von sexuellem Mißbrauch an Kindern mit oder auch ohne anschließender Tötung!
ItWasntMe
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2008
134 Beiträge
Geschrieben am: 04.06.2008 um 15:22 Uhr

Zitat von Martin__:

Zitat von ItWasntMe:


Und dafür muss er ins Gefängnis! Nicht für den Zwang, sondern für die Tat die er begangen hat!
Was mich an unserem Rechtssystem so dermaßen nervt ist die Tatsache, dass den Tätern viel zu schnell seelische Krankheiten oder Unzurechnungsfähigkeit zugesprochen wird...das grenzt schon an Mißbrauch! Dadurch werden solche taten verharmlost, und das darfs gerade in einem modernen Rechtsstaat nicht geben!


Es ist also egal, ob der Täter (salopp gesagt) Bock hat, ein Kind zu vergewaltigen oder ob er aufgrund schwerer psychischer Schäden dazu getrieben wurde?

Dieses "viel zu schnell" ist ohne Nachweis wertlos. Das ist einfach nur eine unglaubwürdige Unterstellung.


Dann belege mir das Gegenteil!
white-tiger2 - 21
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2006
2 Beiträge

Geschrieben am: 04.06.2008 um 15:23 Uhr

es wäre ne abschräckung aber.........naja gegen die menschenrechte!!!!!!!!

Simpsons!!!!!!

ne6on - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
3314 Beiträge

Geschrieben am: 04.06.2008 um 15:24 Uhr

Zitat von Martin__:

Ein Mörder wird möglicherweise direkt durch das Opfer zur Tat "getrieben".
Ein Kinderschänder wird z.B. durch traumatische Kindheitsereignisse dazu "getrieben".

Wie rechtfertigst du da eine unterschiedliche Vorgehensweise?
ich hätte bitte hierzu eine Stellungnahme von dir ItWasntMe

gottfrei

neojesus - 43
Profi (offline)

Dabei seit 04.2003
409 Beiträge

Geschrieben am: 04.06.2008 um 15:24 Uhr

Zitat von ne6on:

Zitat von xian:

Du erfüllst hier wirklich immer die Rolle des Quellenbringers und Statistikenzurechtrückers.
Die Quelle ist h infällig, da dort nicht über angewendetes Strafmaß gesprochen wird, und vorallem nicht über aktuelle Rechtssprechung.
Nicht die Quelle ist hinfällig geworden, sondern das Beispiel, da es wie du schon richtig angemerkt hast, nichts mit der aktuellen oder gar bundesdeutschen Rechtssprechung zu tun hatte.

"Those who make peaceful revolution impossible will make violent revolution inevitable." JFK

Martin__ - 36
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
2134 Beiträge
Geschrieben am: 04.06.2008 um 15:24 Uhr

Zitat von ItWasntMe:


Dann belege mir das Gegenteil!


Nö.
Du behauptest etwas also musst du es belegen.

Bis dahin sollte man davon ausgehen dass in unserem Rechtsstaat auch wirklich alles mit rechten Dingen zugeht.

I know it's all been done before. I wanna do it again. I wanna do it again. (CTTS)

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