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Selbstjustiz - berechtigte Ausnahmen?

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Frgt10 - 33
Profi (offline)

Dabei seit 03.2014
752 Beiträge

Geschrieben am: 23.06.2014 um 21:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.06.2014 um 22:05 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von Frgt10:

Zitat von Der666Diablo:

Nun, du hast per Gesetz nicht mal das Recht deinem Leben selbst das Ende zu setzen.

Laut welchem Gesetz?


Dem deutschen, oder hast du eine Ausnahme gelesen von wegen "außer dem deinem"? Im Gegenteil: Anschnallpflicht, mit Ahndung etc. pp.

Dem deutschen Gesetz also? Dumm nur, dass es keinen einzigen Paragraphen gibt, der es dir verwehrt, dich selbst zu töten.

Ah, jetzt verstehe ich, wo dein Denkfehler liegt. Nur dürfen Täter und Opfer nicht dieselbe Person sein.

Ob du dich nun umbringst, dich selbst ausraubst oder die Körperverletzungen zufügst, spätestens bei der Prüfung der Schuldhaftigkeit fliegst du aus der Prüfung raus und musst die Schuld verneinen.

Nach anderer Meinung erfüllst du schon zu Beginn den Tatbestand nicht, weil es zwingend eine andere Person sein muss.

Es ist leichter das Licht in sich selbst zu löschen, als die Finsternis in der Welt zu besiegen.

schnaebber
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
6006 Beiträge

Geschrieben am: 23.06.2014 um 21:58 Uhr

Nur Gott schickt dich bei Suizid in die Hölle!!!

[zustimmen2 Personen stimmen diesem Beitrag zu:
schnaebber, 40Kameli, ... mehr anzeigen


There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 23.06.2014 um 22:21 Uhr

Zitat von Frgt10:

Ob du dich nun umbringst, dich selbst ausraubst oder die Körperverletzungen zufügst, spätestens bei der Prüfung der Schuldhaftigkeit fliegst du aus der Prüfung raus und musst die Schuld verneinen.

Nach anderer Meinung erfüllst du schon zu Beginn den Tatbestand nicht, weil es zwingend eine andere Person sein muss.


Du kannst dich nicht selbst berauben. Wie soll das gehen?

Auf der anderen Seite: Auf welcher Basis geschieht dann die Ahndung von nicht angeschnallten Personen (die dadurch nicht zum Tode kamen)? Im Grunde sollte es hierbei doch freistehen, durch nicht angeschnallte Personen wird ja im Regelfall nur die Person an sich verletzt/getötet. Auch hier ist das potentielle Opfer gleich Täter.

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 23.06.2014 um 22:21 Uhr

Zitat von 40Kameli:

Zitat von Der666Diablo:

Also bitte, der Abschaum kann weg (übrigens auch der deutsche, siehe oben, Steinewerfer und Kontrahenten) der Rest wird gerne gesehen.

Ich wäre da eher vorsichtig, vor allem an deiner Stelle.
Nicht wenige sehen sozialdarwinistische Misanthropen auch als Abschaum an.

Sollte das da oben nicht Konsorten heißen?
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 23.06.2014 um 22:23 Uhr

Zitat von 40Kameli:

Zitat von Der666Diablo:

Also bitte, der Abschaum kann weg (übrigens auch der deutsche, siehe oben, Steinewerfer und Kontrahenten) der Rest wird gerne gesehen.

Ich wäre da eher vorsichtig, vor allem an deiner Stelle.
Nicht wenige sehen sozialdarwinistische Misanthropen auch als Abschaum an.


Keine Sorge, du bist hier anonym.

Außerdem, das widerspricht sich doch?

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 23.06.2014 um 22:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.06.2014 um 22:27 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von 40Kameli:

Zitat von Der666Diablo:

Also bitte, der Abschaum kann weg (übrigens auch der deutsche, siehe oben, Steinewerfer und Kontrahenten) der Rest wird gerne gesehen.

Ich wäre da eher vorsichtig, vor allem an deiner Stelle.
Nicht wenige sehen sozialdarwinistische Misanthropen auch als Abschaum an.

Sollte das da oben nicht Konsorten heißen?


Nope. Wenn sich linke (=== linksextreme, das gibt es im Allg. Sprachgebrauch aber ja dank PC nicht) und rechtsextreme gegenseitig die Rübe einhauen hab ich damit kein Problem. (=> Kontrahenten)

Wenn Linke aber einen auf Zufallsmörder gegenüber den Vertretern des Staats oder einen auf totalitäre Diktatur im SS/SA Stil machen find ich das nicht so toll.

Da sind die rechten ja mittlerweile doch etwas "heller". (ohne ihnen das nun positiv anzurechnen wollen).

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Frgt10 - 33
Profi (offline)

Dabei seit 03.2014
752 Beiträge

Geschrieben am: 23.06.2014 um 22:29 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Auf der anderen Seite: Auf welcher Basis geschieht dann die Ahndung von nicht angeschnallten Personen (die dadurch nicht zum Tode kamen)? Im Grunde sollte es hierbei doch freistehen, durch nicht angeschnallte Personen wird ja im Regelfall nur die Person an sich verletzt/getötet. Auch hier ist das potentielle Opfer gleich Täter.

Dabei wird der "Täter" aber nicht nach dem Strafrecht belangt, sondern nach der Straßenverkehrsordnung.

Sprich, wenn du ohne Gurt fährst, bist du dran, bzw. kommst aus dem Schneider, wenn du stirbst, weil Tote nicht belangt werden können.

Erhängst du dich hingegen, erschießt dich, ballerst dir einen Cocktail an Tabletten rein - bist du kein bisschen strafwürdig. Ist deine Entscheidung, ob du aus dem Leben trittst oder nicht, sofern du dabei keinen anderen verletzt oder tötest. So sieht es die deutsche Rechtsprechung und die deutsche Rechtslehre.

Es ist leichter das Licht in sich selbst zu löschen, als die Finsternis in der Welt zu besiegen.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 23.06.2014 um 22:31 Uhr

Zitat von 40Kameli:

Aber ich finde es eher ergänzend.


Kann man sozialdarwinistischer Misanthrop sein? :-)

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Lady-Bane - 37
Experte (offline)

Dabei seit 06.2014
1552 Beiträge

Geschrieben am: 23.06.2014 um 22:35 Uhr

Also über die deutsche Gesetzgebung brauchen wir eigentlich nicht diskutieren. Anderslautende Gesetzesvorschläge gibt es (ratet mal, von welcher Partei), aber momentan steht es dir strafrechtlich frei, deinem Leben ein Ende zu setzen.

Im Übrigen wird man als nicht angeschnallte Person eine Gefahr für andere Insassen, beim ADAC gabs mal eine ganz schöne Fallstudie, bei der der Schädel des Fahrers den Beifahrer erschlagen hatte.

Sobald Dritte in irgendeiner Form involviert sind, müssen sie dir auch helfen, am Leben zu bleiben. Sonst machen sie sich strafbar. Deshalb wird man auch nach Suizidversuchen erst mal aus dem Verkehr gezogen und sich nicht selbst überlassen.

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Zimt.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 23.06.2014 um 22:36 Uhr

Zitat von Frgt10:

Zitat von Der666Diablo:

Auf der anderen Seite: Auf welcher Basis geschieht dann die Ahndung von nicht angeschnallten Personen (die dadurch nicht zum Tode kamen)? Im Grunde sollte es hierbei doch freistehen, durch nicht angeschnallte Personen wird ja im Regelfall nur die Person an sich verletzt/getötet. Auch hier ist das potentielle Opfer gleich Täter.

Dabei wird der "Täter" aber nicht nach dem Strafrecht belangt, sondern nach der Straßenverkehrsordnung.

Sprich, wenn du ohne Gurt fährst, bist du dran, bzw. kommst aus dem Schneider, wenn du stirbst, weil Tote nicht belangt werden können.

Erhängst du dich hingegen, erschießt dich, ballerst dir einen Cocktail an Tabletten rein - bist du kein bisschen strafwürdig. Ist deine Entscheidung, ob du aus dem Leben trittst oder nicht, sofern du dabei keinen anderen verletzt oder tötest. So sieht es die deutsche Rechtsprechung und die deutsche Rechtslehre.


Aber auch die StVO hat ihre Basis im allgemeinen dt. Recht und muss daraus herleitbar sein. (Bspw. Dauerhafte Filmaufnahmen im Rahmen der Geschwindigkeitskontrolle)

Das bei einem sich erfolgreich (Selbst)tötenden keine Strafahndung erfolgt, ist der Sache geschuldet. Bei einer, allerdings nicht erfolgreichen, suizidalen Handlung wird als "Strafe" ggf. eine Einweisung erwogen. Eine Reaktion erfolgt dennoch, sie ist allerdings nicht so "einfach" wie bei dem üblichen Opfer ungleich Täter Verhältnis. Da im ersten Fall sinnlos, im zweiten wäre eine Haftanstalt nur eine weitere Möglichkeit oder Grund zur Erfolgreichen Durchführung.

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Frgt10 - 33
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Dabei seit 03.2014
752 Beiträge

Geschrieben am: 23.06.2014 um 22:39 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Das bei einem sich erfolgreich (Selbst)tötenden keine Strafahndung erfolgt, ist der Sache geschuldet.

Nope, wirklich nicht. Ansonsten wäre die Beihilfe zur Selbsttötung strafbar, was sie jedoch eben nicht ist.

Es ist leichter das Licht in sich selbst zu löschen, als die Finsternis in der Welt zu besiegen.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 23.06.2014 um 22:39 Uhr

Zitat von Lady-Bane:

Also über die deutsche Gesetzgebung brauchen wir eigentlich nicht diskutieren. Anderslautende Gesetzesvorschläge gibt es (ratet mal, von welcher Partei), aber momentan steht es dir strafrechtlich frei, deinem Leben ein Ende zu setzen.

Im Übrigen wird man als nicht angeschnallte Person eine Gefahr für andere Insassen, beim ADAC gabs mal eine ganz schöne Fallstudie, bei der der Schädel des Fahrers den Beifahrer erschlagen hatte.

Sobald Dritte in irgendeiner Form involviert sind, müssen sie dir auch helfen, am Leben zu bleiben. Sonst machen sie sich strafbar. Deshalb wird man auch nach Suizidversuchen erst mal aus dem Verkehr gezogen und sich nicht selbst überlassen.


Na gut, Quelle, wo ist die Ausnahmeregelung?

Das es aufgrund der Sinnlosigkeit nicht verhandelt wird, definiert es nicht als erlaubt.

Wie ist es denn, wenn der Arzt einem Patienten Medikamente gibt, die ihn sich umbringen lassen? Sterbehilfe? Mittäterschaft? Ohne Täter? Schwer.

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Der666Diablo
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Geschrieben am: 23.06.2014 um 22:39 Uhr

Zitat von Frgt10:

Zitat von Der666Diablo:

Das bei einem sich erfolgreich (Selbst)tötenden keine Strafahndung erfolgt, ist der Sache geschuldet.

Nope, wirklich nicht. Ansonsten wäre die Beihilfe zur Selbsttötung strafbar, was sie jedoch eben nicht ist.


Danke, Sterbehilfe also mittlerweile legal?

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Dabei seit 03.2014
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Geschrieben am: 23.06.2014 um 22:43 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von Frgt10:

Zitat von Der666Diablo:

Das bei einem sich erfolgreich (Selbst)tötenden keine Strafahndung erfolgt, ist der Sache geschuldet.

Nope, wirklich nicht. Ansonsten wäre die Beihilfe zur Selbsttötung strafbar, was sie jedoch eben nicht ist.


Danke, Sterbehilfe also mittlerweile legal?

Beihilfe zur Selbsttötung ja, Tötung auf Verlangen nein. Das Springen vom Stuhl musst du immer noch selbst übernehmen. Aber sofern du nachweislich klaren Denkens warst, wird kein Gericht in Deutschland den belangen, der dir die Schlinge um den Hals legt.

Es ist leichter das Licht in sich selbst zu löschen, als die Finsternis in der Welt zu besiegen.

Frgt10 - 33
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Dabei seit 03.2014
752 Beiträge

Geschrieben am: 23.06.2014 um 22:44 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Wie ist es denn, wenn der Arzt einem Patienten Medikamente gibt, die ihn sich umbringen lassen? Sterbehilfe? Mittäterschaft? Ohne Täter? Schwer.

Nicht schwer, alles festgelegt. Nennt sich Beihilfe zur Selbsttötung, sofern der Patient das Zeug selber nimmt.

Es ist leichter das Licht in sich selbst zu löschen, als die Finsternis in der Welt zu besiegen.

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